Malinka schrieb:Du darfst nicht vergessen dass diese Info aus dem Jahre 2010 stammte und nicht aus 2006. Ich weiß nicht wie es da mit der Entstehung von Daten aussah.
Das stimmt natürlich und hast damit auch zu 100% recht (der Artikel stammt vom März 2010) , doch die betreffenden Absätze darin, etwa
"Damit sind nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch Standortdaten im Stand-by-Betrieb umfasst." behandelt ja ausdrücklich eine Gesetzesänderung
die Ende 2007 gültig wurde. Und der Text im Artikel erläuterte, warum diese Gesetzesänderung damals überhaupt notwendig war/wurde. Eben weil auch Daten anfallen, nicht nur wegen eines Kommunikationsvorgangs, sondern auch im Bereitschaftszustand eines Mobiltelefons - im Stand-by-Betrieb.
Anders als noch die bis zum 31.12.2007 geltende Vorgängerregelung aus §§ 100g bzw. 100h StPO ist der zu übermittelnde Datenbestand nicht mehr auf eine tatsächliche Verbindung (daher auch die frühere Bezeichnung als Verbindungsdatenauskunft) beschränkt....
Quelle:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2010/maerz/detailansicht-maerz/artikel/funkzellenauswertung.htmlNaheliegender Schluß darin wäre eben, dass schon
vor 2007 Daten anfielen, die nicht nur rein wegen eines Kommunikationsvorgang entstehen, sondern allein schon im
Stand-by-Modus eines Handys vorhanden wären? Ab 1.1.2008 deckt (umfasst) also das Gesetz auch solch eine Erhebung dieser Daten. Daher hat man wohl im Laufe des Jahres 2007 solch eine Gesetzesänderung eingebracht - so meine Gedanken/Überlegungen dazu.
Ob in meinen Überlegungen vielleicht auch ein dicker Wurm drinnen steckt und sie eh falsch/verkehrt sind, kann sicher auch gut möglich sein. Ich weiß es nicht, da ich kein Experte - eh in gar nix - bin.
:D Wichtig finde ich diesen Ansatz ABER nicht nur wegen einer dann möglichen letzten Ortung in Nieheim (würde ja nur ein letzte Ortung ermöglichen, diese aber
niemals bestätigen!!!), sondern auch, die Polizei wüsste dann genau, ob Fraukes Handy zwischen den ganzen Anrufen je einmal im Stand-by-Betrieb sich befand oder niemals und dies völlig ausschließen könnten? Oder sie wissen darüber gar nix, sondern erfahren es nur dann allein, wenn Frauke mit ihrem Handy auch in einen Kommunikationsvorgang ( also SMS schreibt/empfängt, wem anruft oder bei einem Anruf auch abhebt) machte?
Bei so einem angedachten Szenario könnte dann Frauke am 20.6. beim Heimweg in ein Auto eingestiegen sein, steckte ihr Handy an ein Ladekabel im Auto und drehte es NOCH IN PB (Beispiel) auf, die fuhren dann zusammen nach Nieheim....das Handy war die ganze Fahrzeit aufgedreht, sie schrieb oder telefonierte aber damit nicht, bekam auch keine Sms rein, und erst in der Gegend Nieheim schrieb sie diese SMS dann an Chris....
und nur weil sie dies tat, weiß man auch dass sie in dieser Gegend war? Aber dass ihr Handy möglicherweise schon in PB wieder aufgedreht war, lange bevor sie in Nieheim ankamen, weiß dann die Polizei nicht?
Man sieht also, diese (vielleicht mögliche?) Datenerhebung eines Handys im Stand-by-Betrieb betrifft nicht nur diese letzte
"Gerüchteortung" nach dem letzten Gespräch, sondern kann man wirklich sagen/bestimmen, Fraukes Handy war nach dem Pubbesuch bis zu der 1.Sms aus Nieheim dazwischen immer abgedreht und vom Netz oder nicht? Wäre wohl nicht so ein ganz unwichtiger Punkt/Ansatz bei den Überlegungen, oder?
rottal76 schrieb:Ich grätsch mal dazwischen. Kann mich auch an das Interview mit Östermann erinnern.
Ich denke dazu, nach so vielen Jahren kann man aber auch leicht einen TV-Beitrag - ein Interview mit Östermann - mit einem anderen verwechseln. Mir persönlich ist
kein einziger TV-Beitrag bekannt, wo Östermann je irgendwas nur von einer letzten Ortung-Nieheim erwähnt.