Mordfall Tristan
30.03.2018 um 11:55In Sachen neue Hinweise in die Schweiz frag ich mich, warum das vorher von der Polizei erwähnt wird und nicht stillschweigend abläuft?
musikengel schrieb:geht die Schweigepflicht / Gelübde , wie auch immer, so weit, dass man 20 Jahre so einen abartigen Mörder schützen kann ?Man müsste das nicht nur vom Thema, rein von der eigentlichen Schweigepflicht her, betrachten. Angenommen wir reden hier von einer Person, welche beruflich ehemals an einer Schweigepflicht gebunden war, auch rein vom Ansehen her seitens der Gesellschaft oder aber eben dem Vertrauensaspekt des Jeweiligen, den diese entsprechend mit der Schweigepflicht während seiner Berufstätigkeit bzw. dem Zeitraum seiner beruflichen Laufbahn schützen wollte / sollte.
musikengel schrieb:Mordfall Tristanheute um 11:33und noch etwaszu der neuen Spur..geht die Schweigepflicht / Gelübde , wie auch immer, so weit, dass man 20 Jahre so einen abartigen Mörder schützen kann ?Da bin ich ganz Deiner Meinung. Ich hatte das auch schon gepostet, ich kann mir nicht vorstellen wie gerade eine Art Vertrauensperson (Arzt, Psychologe, Ermittler, Sozialarbeiter, Pfarrer o.Ä.) dies mit seinem Gewissen über so viele Jahre in Einklang bringen könnte. Da muss doch Opfer vor Täter gehen, wenn man sowas wie ein gesundes Gerechtigkeitsbewusstsein besitzt. Und dann könnte man doch auch mal anyonym einen Hinweis über die Jahre abgeben.
musikengel schrieb:Der Mann am Telefon, der die Polizei anrief, sagte, er habe dunkle lange Haare. Der Zopfträger war doch blond. So schnell kann man die Haare nicht färben.Warum sollte das nicht möglich sein? Haare färben ist kein Prozess der Wochen dauernd.
musikengel schrieb:und davon dass der Zopfträger auch an einem Kinderheim und einem Spielplatz gesichtet wurde, stand viele Jahre - meines Wissens - in der Presse nichts.Und? Vieles wurde lange zurückgehalten. Die Verbindung hat man auch erst später hergestellt.
musikengel schrieb:geht die Schweigepflicht / Gelübde , wie auch immer, so weit, dass man 20 Jahre so einen abartigen Mörder schützen kann ?Wir wissen bis jetzt noch nicht einmal was das genau für ein Hinweis ist. Vielleicht ist es nur ein optischer Hinweis, dass der Hinweisgeber jemanden kannte, der dem Phantombild ähnlich sieht. Da ist es doch ein stärkeres Ringen mit dem Gewissen, ob man das meldet. Wenn der Hinweisgeber aber z.B. Therapeut war und einen Patienten hatte, der da seltsame Andeutungen gemacht hat, dem Phantombild ähnlich sah, dann ist das schon ne ganz andere Nummer sowas zurückzuhalten.
Ventil schrieb:hä?Als ich das gelesen hab, dachte ich mir zuerst auch mal, was dieser Schwachsinn soll.
ich verstehe nix...was hat es mit Krähen, Autobahn, etc. auf sich?
abberline schrieb:In Sachen neue Hinweise in die Schweiz frag ich mich, warum das vorher von der Polizei erwähnt wird und nicht stillschweigend abläuft?Vielleicht, damit der Zeuge merkt, wie ernst die Polizei das nimmt, und nicht plötzlich kalte Füße kriegt und zurückrudert - evtl. sogar erst, wenn Herr Fey schon zu ihm in die Schweiz gefahren ist?
Pipi.Strumpf schrieb am 30.03.2018:Da bin ich ganz Deiner Meinung. Ich hatte das auch schon gepostet, ich kann mir nicht vorstellen wie gerade eine Art Vertrauensperson (Arzt, Psychologe, Ermittler, Sozialarbeiter, Pfarrer o.Ä.) dies mit seinem Gewissen über so viele Jahre in Einklang bringen könnte. Da muss doch Opfer vor Täter gehen, wenn man sowas wie ein gesundes Gerechtigkeitsbewusstsein besitzt.Sollte einem Berufsgeheimnisträger (Arzt, Priester, Anwalt oder Psychologe) ein Geheimnis anvertraut worden sein, das den Fall betrifft, dann ist das mit dem Gerechtigkeitsgefühl nicht so einfach. Denn der Berufsgeheimnisträger ist erst einmal verpflichtet, sich nicht zu äußern, weil er sich sonst strafbar macht:
musikengel schrieb am 30.03.2018:den Hals so weit zu durchtrennen, zeugt doch auch von unwahrscheinlicher körperlicher Kraft. Dass schafft körperlich doch nicht jeder.
musikengel schrieb am 30.03.2018:Wenn der Täter das Opfer vorher hat ausbluten lassen, ist doch jede Menge Blut den Liederbach runter geflossen , ist das weiter unten an dem Bach auch niemandem aufgefallen ? anderen Spaziergängern, Anwohnern wie auch immer. das löst sich doch nicht gleich in Luft auf.Anders als auf der nördlichen Seite, hat der Bach südlich kaum Strömung. Der Bach ist dort viel breiter und tiefer. Im Tunnel gibt es eine Art kleine Staustufe, etwa auf der Höhe wo Tristans Leiche lag. Zudem ist der Liederbach südlich trüber als nördlich des Tunnels. Wenn man jetzt noch den Bewuchs am Bach südwärts von 1998 kennt und weiß, dass die nächste Möglichkeit auf den Bach zu blicken die Brücke zwischen Leunastraße und Liederbacher Straße ist, ist es logisch, dass niemand fließendes Blut im Wasser bemerken konnte. Dies war mit Sicherheit auch dem Täter bewusst. Er kannte den weiteren Bachverlauf. Er kannte sich exakt aus.
musikengel schrieb:dass mit dem Liederbach ist interessant, leuchtet mir ein, dass können auch nur Einheimische wissen.Richtig. Der Täter muss nicht zwangsläufig (zum Tatzeitpunkt) in der Nachbarschaft gewohnt haben. Aber es ist praktisch gesichert, dass er einen Ortsbezug nach Höchst, insbesondere dem Bahnhofsbereich hat. Und wenn jemand einen Ortsbezug hat, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass man von manchen dort ansässigen Menschen gekannt wird. Ich glaube nach wie vor, dass der Schlüssel zur Lösung des Falls nicht weit vom Tatort liegen könnte.