Das war ja nun ein "Paukenschlag", vor wenigen Tagen, der die jahrelange Diskussion hier im Thread quasi über Nacht auf den Kopf stellte.
Die Informationen die wir über die Jahre hatten, führten uns zu Theorien, die zwingenderweise unbekannte handelnde dritte Personen enthalten mussten.
Der daraus entstehende Disput, drehte sich darum ob es helfende Dritte waren, die nach einem Überrollunfall das Opfer in medizinische Behandlung bringen wollten......oder ob es sich um ein vorsätzliches Überrollen handelte und der anschließende Transport in tatverdeckender Absicht stattfand. Beide Szenarien hätten dann in einem zweiten Unfall, verursacht von einem Unbekannten Dritten der am Steuer saß, geendet. Denn Herr Stoll, wäre nach dem Überrollen an einem anderen Ort, laut Angabe des ermittelnden Kommissars nicht mehr in der Lage gewesen, dass Fahrzeug zu steuern. Der/die Helfer....der/die Tatverdeckende/n hätten sich dann vom Ort des zweiten Unfalls entfernt.
Durch die 2 neuen Gutachten, wurde diesen Theorien die Grundlage entzogen.
Man geht nunmehr von einem körperlich unversehrten Herrn Stoll aus, der von der Autobahn abkam und sich bei diesem Unfall die Verletzungen zuzog, an denen er letztendlich verstarb.
Ich kann das so akzeptieren.
Ich gehörte hier zu der Fraktion, die von einem vorsätzlichen Überrollen, mit sich anschließender Tatverdeckung ausgingen. Eine Theorie die genau so ihre Berechtigung hatte, wie die Helfertheorie die von vielen Anderen hier vertreten wurde.
Nun braucht es keine Theorien mehr. Es gibt keine Dritten mehr, denen man in welcher Weise auch immer, vorwerfen könnte durch ihr Handeln, den Tod von Herrn Stoll verursacht zu haben.
Strenggenommen ist der Fall auch nicht gelöst. Er wurde nachträglich zu einem Geschehen erklärt, dass keiner kriminalistischen/strafrechtlichen Lösung bedarf.
AdmiralAal schrieb:Es ist ja nicht abzustreiten, dass der damalige Gutachter eine Leiche vor sich hatte und der heutige ein paar Bilder davon. Mehr braucht man dazu ja eigentlich nicht sagen, das ist eh klar.
Das ist nicht richtig.
Der Obduktionsbericht, erwähnt jede pathologische Veränderung am Körper der Leiche, in einer Einzeldiagnose.
Beispiel:
Durch den Aufprall wird ein Blutgefäß beschädigt. Im Obduktionsbericht wird das betroffene Gefäß dann mit seinem medizinischen Namen genannt. Die Art der Verletzung wird genauestens dokumentiert ...Gefäß ist perforiert/eingerissen/komplett durchgerissen.
Auch die durch die Beschädigung des Gefäßes erfolgte Einblutung in das umgebende Gewebe, wird in Volumen und räumlicher Ausdehnung zentimetergenau vermessen und dokumentiert.
Strongbow schrieb:1. Bestätigung des Todes
• Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen – das darf im Rettungsdienst nicht der Notfallsanitäter, sondern nur der Notarzt tun.
• Stirbt der Patient während des Transports, wird der Notarzt (falls an Bord) dies dokumentieren.
• Falls kein Notarzt dabei ist, wird meist dennoch weiter ins Krankenhaus gefahren, wo ein Klinikarzt den Tod feststellt.
⸻
2. Transport ins Krankenhaus oder an den ursprünglichen Einsatzort zurück?
• In der Praxis wird der Verstorbene meist ins Krankenhaus weitertransportiert, insbesondere wenn der Tod erst kurz vor Ankunft festgestellt wurde.
• In Ausnahmefällen (z. B. bei sehr früher Todesfeststellung durch den Notarzt am Einsatzort oder im Wagen) kann der Transport abgebrochen und der Leichnam z. B. einem Bestattungsunternehmen übergeben werden. Dies ist aber selten und hängt von Absprache mit Polizei und Klinik ab.
Da schließe ich mich an.
Zu ergänzen wäre noch, dass bei eintretendem Atemstillstand/Herzstillstand, die sofortige Reanimation beginnt.
Bei Notarztbegleitung mit Intubation und Herzdruckmassage.
Ohne Notarzt wird mit Gesichtsmaske und Atemluftdruckbeutel beatmet plus Herzdruckmassage.
So das in der Regel noch bei laufender Reanimation, das Krankenhaus erreicht wird.
Man sieht das ab und an in der Realität. Wenn ein RTW mit Sonderrechten fährt, aber nur 20 bis 30 km/h schnell ist, um bei der Fahrt bestmögliche Rahmenbedingungen, für eine laufende Reanimation zu schaffen.