ayahuaska schrieb:Wer erinnert sich noch an den folgenden Satz:
GS ist von einem Auto überrollt worden und zwar nicht an der Stelle, an welcher sein Auto gefunden wurde und dass gibt dem noch eine mysteriöse Note, im völlig unbekleideten Zustand.
1.) man war sich sicher, dass er überrollt wurde
2.) man wusste, dass dies nicht der Ort war, an welchem er verunglückte
3.) man wusste, er war völlig unbekleidet als dies geschah.
Und zu guter letzt konnte er das Auto aufgrund seiner schweren Verletzungen nicht selbst gelenkt haben, hieß es.
[...]
Aber ich kann mich nicht anfreunden mit den total unterschiedlichen Gutachten.
Ich meine, warum dachten die Ermittler damals er sei unbekleidet überrollt worden? Das kann man doch nicht einfach so behaupten, wenn es keine eindeutigen Spuren dafür gab? Reifenspuren auf der Haut oder Blutergüsse, welche Reifenbreit sind usw.
Irgendwie finde ich es komisch.
Ich denke, dass die ursprünglich verworrene Sachlage in Kombination mit divergierendem Wissensstand bei den unterschiedlichen Beteiligten durchaus das entstandene Mysterium arg befeuert haben könnten:
1.) Der/die Rechtsmediziner bekam(en) eine Leiche auf den Tisch, in irgendeiner Form verkehrs-verunfallt. Weiß man alle Details der Auffindesituation, oder, um unbefangen rechtsmedizinern zu können, eher nur das Nötigste? Der Mann war nackt, Hinweis der Polizei: Unbekleidet aufgefunden. Der Mann war (meine Vermutung) polytraumatisch verletzt, innerlich wie äußerlich, Quetschungen, Brüche, Arm fast abgetrennt. Rechtsmedizin (nur eine Vermutung!) geht davon aus, dass der wohl kaum selbst gefahren sein wird, ohne Klamotten und auf dem Beifahrersitz aufgefunden. Überrollen ergibt aber Sinn. Da ist die Verkehrsunfallsituation zunächst mal im Einklang mit der arg geschundenen, nackten Leiche. (Nochmalige) Erkundigung bei den Ermittlern über den Auffindeort: Gebüsche, Wiese, Unterholz etc. -->
Ergo:
2.) Überrollt wurde er dann aber nicht in diesem Gebüsch, wo sein Auto stand (befindet die Rechtsmedizin), denn an seinem Körper haften gar keine Rückstände dieser Umgebung (eventuell aber andere Spuren, Verfärbungen etc., die heutzutage unter Ausschluss der Annahme "Überrollen" auf Armaturenbrett, Autoglas, Lenkrad, Innenraum Golf schließen lassen können?).
3.) Bereits in 1.) & 2.) berücksichtigt
Und zu guter letzt: (4.) Natürlich kann er in dem Auffinde-Zustand nicht mehr selbst gefahren sein, befindet die Rechtsmedizin damals folgerichtig. Ihre Arbeit ist getan, die Ergebnisse verbrieft. Die Polizei sucht nun Verbrecher, da 1.) - 4.) plus Stolls Aussagen im Sterben überhaupt kein stimmiges Bild mehr ergeben.
So oder so ähnlich könnte sich der Fall als unlösbar verselbstständigt haben.