Der Yogtze-Fall
gestern um 01:35Viel geschrieben worden die Stunden einige anmerkungen:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Mal ein nur als Beispiel : Wenn sich mit entsprechenden Simmulationen wissentschaftlich fundiert nachweisen kann, das, ein Körper mit Gewicht xxkg solchen Kräften ausgesetzt ist, die bei dieser speziellen Unfallsituation auf diesen Einwirken auf jeden Fall das Handschuhfach bersten würde, dies aber nicht der Fall ist, was man auf Fotos sieht oder in Protokollenliest, deutet es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf , dasd dort niemand unangeschnalltes saß oder lag. Da andererseits bewiesen ist, das Stoll nicht angeschnallt war, weder liedgend noch sitzend.
Also kann es nicht so gewesen sein wie zunächst (jahrelang unwidersprochen aber falsch ) angenommen wurde.
Wahrscheinlich hat Stoll das so erzählt und es wurde zu einseitig ermittelt. Dann kamen die Mordermittler zum Einsatz anstatt erst einmal die Unfallforscher zu rate gezogen wurden.
Dann ein ergebnisorientiertes medizinisches Gutachten, das sich jetzt als falsch herausstellte.
Man hätte dies erst dem Unfallermittlungsdienst untersuchen lassen sollen. Man hat halt, aus heutiger sicht gesehen, komplett unprofessionell ermittelt und istb so zu einem Trugschluß gekommen, den man ja auch letztemdlich nie belegen konnte.
Ja, schlampig gearbeitet. Ich denke man ist nicht unvoreingenommen daran gegangen und ist von vornherein von einem überrollen ausgegangen und hat dann versucht die Verletzungsspuren mit diesenm angenommenen Geschehen in Einklang zu bringen. vielleicht auch, weil der Auftrag von der Mordkommision kam.
Dann übergibt man Ihr Ergebniss in Gutachtenform der Staatsanwaltschaft, die ja gar keine Fachkenntnisse hat und nicht so einfach ein Gutachten sei es noch so alt über den Haufen werfen kann. Die beauftragt dann einen zweiten Gutachter der beide Gutachten und wie sie entstanden überprüft und sicherlich auch die Schwachstellen aufgzeigt.
Da bitte ich doch um Quellenangabe.
Ich glaube auch gar nicht mal. das der Gutachter was von Stolls psychischer "Vorgeschichte" wusste. Er wusste da lag einer, der überfahren wurde und suchte nach Spuren, die das so bestätigen konnten .
Welche die beim Tüv arbeiten unde auf Verkehrssicherheit achten , welche die für Versicherungen die Werte ermitteln und welche, die in Richtung Unfallforschung spezialisiert sind.
Aber eben im juristischen sinne wie man so schön sagtMettMax schrieb:Einschränkend dazu muss man wohl sagen "so gut es ging".
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Oftmals reichen Fotos der Unfallschäden im Wagen. Ein gutes Protokoll reicht oft schon um bestimmte Sachverhalte auszuschließen.MettMax schrieb:Ein wesentlicher Teil der Asservate ist vermutlich längst vernichtet, wie der Golf beispielsweise
Ders wärte schon viel auch gute Bilder reichen.MettMax schrieb:Was noch übrig sein dürfte, sind die Klebefolien und die ausgeschnittenen Stücke von Sitz und Dachhimmel, vielleicht noch die Kleidung von Stoll. Dazu noch ein paar Fotos und die Ermittlungsakten.
Mal ein nur als Beispiel : Wenn sich mit entsprechenden Simmulationen wissentschaftlich fundiert nachweisen kann, das, ein Körper mit Gewicht xxkg solchen Kräften ausgesetzt ist, die bei dieser speziellen Unfallsituation auf diesen Einwirken auf jeden Fall das Handschuhfach bersten würde, dies aber nicht der Fall ist, was man auf Fotos sieht oder in Protokollenliest, deutet es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf , dasd dort niemand unangeschnalltes saß oder lag. Da andererseits bewiesen ist, das Stoll nicht angeschnallt war, weder liedgend noch sitzend.
Also kann es nicht so gewesen sein wie zunächst (jahrelang unwidersprochen aber falsch ) angenommen wurde.
Wahrscheinlich hat Stoll das so erzählt und es wurde zu einseitig ermittelt. Dann kamen die Mordermittler zum Einsatz anstatt erst einmal die Unfallforscher zu rate gezogen wurden.
Gut Dein Recht, Aber wohl juristisch vollkommen hinreichend bewiesen, das es so war.MettMax schrieb:Ob aus diesen "Resten" ein umfassendes Gutachten zum Unfallhergang nach heutigen Maßstäben erstellt werden kann, bezweifle ich.
Er trug ja erhebliche Verletzungen davon, nur die wurden seinerzeit komplett falsch gedeutet wie sich jetzt heraussgestellt hat.Streusel schrieb:Aber gleichzeitig wussten die Ermittler, dass das Auto mit erheblicher Wucht aufprallte. Da hätte man kritisch nachfragen müssen, wie es denn sein kann, dass Stoll von diesem Aufprall keine Verletzungen davontrug.
Das wird Stoll noch zu Lebzeiten so angegeben haben in seiner Paranoia." 4 Nichtfreunde, die ihn schon seit was was Anhaben wollen hätten ihn überrollt.duval schrieb:Seltsam ist doch dass die Obduktion 1984 eindeutig ergeben hat, dass Stoll bereits nackt an einem unbekannten Ort von einem fremden Auto überfahren wurde.
Dann ein ergebnisorientiertes medizinisches Gutachten, das sich jetzt als falsch herausstellte.
Man hätte dies erst dem Unfallermittlungsdienst untersuchen lassen sollen. Man hat halt, aus heutiger sicht gesehen, komplett unprofessionell ermittelt und istb so zu einem Trugschluß gekommen, den man ja auch letztemdlich nie belegen konnte.
korrekt.duval schrieb:Das würde ja nach den neuen Gutachten bedeuten dass die Gerichtsmediziner 1984
falsch lagen
Ja, schlampig gearbeitet. Ich denke man ist nicht unvoreingenommen daran gegangen und ist von vornherein von einem überrollen ausgegangen und hat dann versucht die Verletzungsspuren mit diesenm angenommenen Geschehen in Einklang zu bringen. vielleicht auch, weil der Auftrag von der Mordkommision kam.
Genau. Ich glaube sogar es ist in Cold Case Gruppen übliche Vorgehensweise, gar nicht groß in die alten Ermittlungsakten zu schauen, sondern den Fall von vorn an erneut zu ermitteln.duval schrieb:Die neuen Gutachten beziehen sich aber nicht auf das Gerichtsmedizinische Gutachten von 1984 sondern auf den Unfallhergang, das ist ein Unterschied.
Dann übergibt man Ihr Ergebniss in Gutachtenform der Staatsanwaltschaft, die ja gar keine Fachkenntnisse hat und nicht so einfach ein Gutachten sei es noch so alt über den Haufen werfen kann. Die beauftragt dann einen zweiten Gutachter der beide Gutachten und wie sie entstanden überprüft und sicherlich auch die Schwachstellen aufgzeigt.
Du sagst das steht im ersten Gutachten.MettMax schrieb:Keine der am Fahrzeug vorgefundenen Einwirkungen lässt sich mit einer Verletzung der aufgefundenen Person innerhalb des Fahrzeugs und bei dem Kontakt des Fahrzeugs mit der Baum und Gebüschkulisse koordinieren.
Da bitte ich doch um Quellenangabe.
Genau so. Niemand hat daran gedacht, das der Mann im Schock Wahn oder auf Grundlage einer psychischen Störung das falsch erzählt hatte. Und das obwohl man wusste das Stoll diesbezüglich psyschisch auffällig war. Der eigentliche Polizeskandal ist diese Vorgehensweise.ImmortanJoe schrieb:Ich habe mittlerweile den leisen Verdacht, dass aufgrund der Auffindesituation und den Aussagen des Opfers am Unfallort damals niemand die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass Stoll auch allein gefahren sein könnte - auch der Gutachter nicht...
Ich glaube auch gar nicht mal. das der Gutachter was von Stolls psychischer "Vorgeschichte" wusste. Er wusste da lag einer, der überfahren wurde und suchte nach Spuren, die das so bestätigen konnten .
Es gibt für alles KFZ Sachverständige .TatsachenTreue schrieb:Aber, siehe vergrößerter Ausschnit des AutoBild-Artikels im Beitrag von @Biff_tannen, haben Kfz-Sachverständige auch die Sachkunde, um festzustellen, das typische Verletzungenvorhanden sind, wie sie beim überrollen durch ein Fahrzeug aufgebracht werden?
Welche die beim Tüv arbeiten unde auf Verkehrssicherheit achten , welche die für Versicherungen die Werte ermitteln und welche, die in Richtung Unfallforschung spezialisiert sind.