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Der Yogtze-Fall

14.853 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

13.03.2018 um 19:52
Zitat von hotspurhotspur schrieb:der auf einer völlig willkürlichen Annahme beruht ?


Das ist jetzt wirklich eine Behauptung. Von Willkür kann keine Rede sein. Ich verbiet mir solche Unterstellungen. Da liegt die Behauptung auf deiner Seite. Hör dir doch mal die Anmoderation zum Fall von Edy an
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Denn der XY-Film ist ja das, von den wir erstmal ausgehen müssen.
Und sicher auch die Anmoderation wie die Nachmoderation.
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Denkst du eigentlich auch mal "ein paar Sekunden" über das nach, was du hier so zusammenschreibst ?



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Der Yogtze-Fall

13.03.2018 um 23:34
Der Punkt "evtl. mehrfach überrollt" gibt zu denken. Natürlich gibt es Unglücksfälle, bei denen ein Fußgänger nacheinander von zwei Fahtezeugen erfasst wurde. Allerdings wäre mE dann damit zu rechnen, dass hier dann sofort Verletzungen eintreten, die -wie es dann schön heisst- "mit dem Leben nicht vereinbar" sind. Es wäre doch zu erwarten, dass dann unterschiedliche Körperregionen massiv betroffen sind. Wie wahrscheinlich ist zudem, dass erst ein Fahrer nach dem Überrollen einfach wegfährt, dann ein zweiter Fahrer überrollt, GS einsammelt, verunfallt und dann ebenfalls flieht? Oder steht hier im Raum, dass ein Fahrzeug den GS zweimal überrollte? Dann dürfte die Suizidthese, ein gescheiterter Rettungsversuch und wohl auch eine ernsthafte psychische Erkrankung des GS nicht haltbar sein.

Irgendwie empfinde ich bei dem ganzen Fall immer das seltsame Gefühl, dass etwas nicht stimmt, hier bewusst eine gewichtige Festellung zurückgehalten wird. Es gibt wohl auch keine Aktivitäten Angehöriger nach dem Scheitern der polizeilichen Ermittlungen weitere Erkenntnisse zu gewinnen.


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Der Yogtze-Fall

13.03.2018 um 23:42
@schluesselbund

Na, jetzt lassen wirs mal gut sein.

Das Bezeichnende an der Sache war für mich nur, dass ich in letzter Zeit drei Foristen beiläufig darauf aufmerksam gemacht hatte, dass ihnen eine in der XY-Sendung enthaltene Dialogstelle entgangen war - was ja nun wirklich überhaupt kein Ding ist und jedem passieren kann -, nämlich @cariboo, @off-peak und dich. Zwei davon haben darauf völlig freundlich und höflich reagiert - was ich noch nicht mal erwartet hätte; ein stillschweigendes Zur-Kenntnis-Nehmen hätte mir ebenso gereicht. Nur du glaubst, in einer so völlig klaren und offenkundigen Sache (eben das schlichte Faktum, dass der von Dir bestrittene Satz eben doch gefallen war; um nichts anderes ging es ja) irgendwie noch einen patzigen Einwand machen zu müssen, und klammerst dich dafür an den nächstbesten Strohhalm, der dir in den Sinn kommt, und sei er auch noch so dünn. Denn seien wir mal ehrlich: Das war doch der ganze Zweck der Übung.


Um meinerseits offen zu sein: Ich wollte eigentlich nur mal sehen, wie weit Du diese Geschichte treiben würdest. Meine Erwartung wurde nicht enttäuscht.


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Der Yogtze-Fall

13.03.2018 um 23:59
@mattschwarz
Zitat von mattschwarzmattschwarz schrieb:Wie wahrscheinlich ist zudem, dass erst ein Fahrer nach dem Überrollen einfach wegfährt, dann ein zweiter Fahrer überrollt, GS einsammelt, verunfallt und dann ebenfalls flieht? Oder steht hier im Raum, dass ein Fahrzeug den GS zweimal überrollte? Dann dürfte die Suizidthese, ein gescheiterter Rettungsversuch und wohl auch eine ernsthafte psychische Erkrankung des GS nicht haltbar sein.
Ja, das hatte ich kürzlich auch schon angedacht:
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Bei einem mehrfachen Überrollen könnten wir die Suizid-These - bei der wir ja davon ausgehen, dass die Insassen des Fahrzeugs ihn ungewollt überrollten - wohl komplett ausschließen. (Es sei denn, dass wir mit akrobatischer argumentativer Verrenkung behaupten: Er wurde von mehreren Autos hintereinander überrollt - und die Insassen des letzten haben ihn dann mitgenommen ...)
An der Formulierung "akrobatisch" siehst Du, dass ich diese Variante auch für eher abwegig halte.
Aber wie ich an der betreffenden Stelle auch schon geschrieben hatte: Es ist von daher sozusagen ein wenig schade, dass das mehrfache Überrollen nicht definitiv festgestellt wurde. Denn dann wären wir ja erkenntnismäßig zumindest diesen einen Schritt weiter.


Ich hatte diesen Zusammenhang betreffend hier noch eine weitergehende Überlegung angestellt - ich weiß nicht, ob Du es schon gesehen hast :
Beitrag von hotspur (Seite 268)


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 01:16
Zitat von mattschwarzmattschwarz schrieb: Sowohl durch das Überrollen als auch durch den 2. Unfall (also wenn es sich um ein unbeabsichtigtes Geschehen handelt) entstand eine Garantenstellung (erhöhte Pflicht sich zu kümmern)
Da muss ich dich berichtigen. Die sogenannte Garantenpflicht bezieht sich nur auf tatsächliche zum Helfen verpflichtete Berufsgruppen ( Polizei, Rettungsdienst usw.).
Garant kann zwar auch z.B. ein Security- Mitarbeiter sein ( ich bin gerade in dem Metier, und kenne mich auch mit Straftatsbeständen aus), dies aber nur im Arbeitsbereich. Also ein zufällig zu einem Unglück kommender Sicherheitsmitarbeiter in seiner Freizeit, ist dann auch kein Garant.

Wikipedia: Garantenpflicht


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 04:01
@IamSherlocked

Im Grunde genommen haben Sie recht. Ein zufällig zu einem Unglück kommender Sicherheitsmitarbeiter ist kein Garant.

Eine Garantenstellung kann sich allerdings auch aus Ingerenz, also aus vorangegangenem, pflichtwidrigem Verhalten ergeben. Wenn ich eine Person überrolle, habe ich also sehr wohl eine Garantenstellung.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 04:18
Zitat von hotspurhotspur schrieb: Meine Erwartung wurde nicht enttäuscht.
Meine schon.
Sollte ich wie du es nennst mich auf den nächstbesten Strohhlam klammern, so sage ich dir, du hast dich an eine Strohhalm geklammert den du mit grösster Sicherheit nicht kanntest.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Aus welchem Ereignis ob überrollen oder auffinde Unfall würde ich mich nicht festlegen wollen. Eine Beschädigung des Armes kann ich mir durch den auffinde Unfall gut vorstellen.
Geschrieben am 12.03.2018 16/15

Von dir hervorgeholt am 13.03.2018 16/17

Der Auto-Bild Artikel wurde von bb37 am 13.03.2018 00.09 eingestellt.

Hätte ich auf deine Post gleich antworten können. Hab's dann sein lassen. Darum: Das muss wohl. Als Antwort.

Weiter zu dem ominösen Satz:
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Ich habe Angst - unheimliche Angst, dass ich umgebracht werde."
Habe ich wie du gewünscht hast den Grund genannt. Und wohl auch korrekt.
Aber durch diese ungeschickte Anspielung erhält das noch mehr Richtigkeit.

[schluesselbund schrieb:
Es muss wohl der Richtigkeit entsprechen, dass Frau Stoll weder ein Suizid als auch ein ermordet - werden nicht Befürchten musste. Ansonst hätte sie ihren Mann nicht ziehen lassen.[/quote]

Um meinerseits Offen zu sein, hätte ich es gut seinlassen wäre eine Antwort zum ominösen Satz gekommen.
Ich hoffe auf eine Sinn gebende Antwort zu letzterem. Damit mich eine Erwartungen nicht enttäuschen.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 06:07
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Die sogenannte Garantenpflicht bezieht sich nur auf tatsächliche zum Helfen verpflichtete Berufsgruppen ( Polizei, Rettungsdienst usw.).
Das ist nicht richtig. Eine Garantenstellung kann sich aus dem Beruf ergeben. Daneben gibt es diese Stellung aus persönlichen Beziehungen (zB Eltern für ihre Kinder oder auch eine Gruppe Bergsteiger) oder eben auch aus einem vorherigen gefährlichen Tun (wer zb auf seiner öffentlich zugänglichen Verkehrsfläche eine Grube aushebt muss diese sichern)


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 09:36
@hotspur
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Aber da wundere ich mich dann wiederum, weshalb man so sicher sein kann, dass Stolls eigenes Auto nicht als verursachendes Fahrzeug in Frage kommt ?Wieder mal so eine ärgerliche Ungewissheit. Hat vielleicht jemand eine Idee dazu ?
Das ist eigentlich recht einfach auszuschließen. Aus eigener Erfahrung mit Wildunfällen kann ich Dir sagen, dass nach dem Überrollen/ -fahren eines Lebewesens immer Spuren unter dem Fahrzeug, egal ob Auto, Motorrad oder Gespann, zurückbleiben.

So ein Kraftfahrzeug ist von unten eine zerklüftete Gegend mit allerlei vorstehenden Teilen.
Blut, Hautfetzen, Fell, da muss man nur hingucken. Teilweise findet man die Reste noch erstaunlich lange nach dem Ereignis, wenn man im Rahmen der Wartung an Stellen vorbeikommt, die man nicht jeden Tag sieht.

Ich gehe davon aus, dass G.S.´s Golf von unten akribisch untersucht wurde und bei der Schwere der Verletzungen halte ich es bei einer zeitnahen Untersuchung für extrem unwahrscheinlich, dass man da nichts gefunden hätte.

Der Angabe, dass der eigene Golf die Verletzungen G.S.´s nicht verursacht hat, kann man demnach trauen.

MfG

Dew


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14.03.2018 um 10:10
@schluesselbund
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:schluesselbund schrieb:
Aus welchem Ereignis ob überrollen oder auffinde Unfall würde ich mich nicht festlegen wollen. Eine Beschädigung des Armes kann ich mir durch den auffinde Unfall gut vorstellen.
Geschrieben am 12.03.2018 16/15

Von dir hervorgeholt am 13.03.2018 16/17

Der Auto-Bild Artikel wurde von bb37 am 13.03.2018 00.09 eingestellt.
Tja, das Argument sticht leider so gar nicht.

Denn zu der besagten AutoBild-Stelle hatte ich an anderer Stelle bereits geschrieben:
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Was dort steht, deckt sich ja auch nahezu wortgleich mit dem, was bereits der Kommissar in der XY-Sendung sagte (da er ja vermutlich auch aus ebendiesem Text zitierte).
Und genau darauf hatte ich dich schon am 10.03.2018 14/14 hingewiesen.
Zitat von hotspurhotspur schrieb am 10.03.2018:schluesselbund schrieb:
Der halb abgerissen Arm könnte auch beim zweiten Unfall geschehen sein.

Nein, wohl nicht. Zumindest die XY-Sendung äußert sich da ziemlich klar: "Die Verletzungen, an denen Günther Stoll gestorben ist, besagen nämlich eindeutig, dass er von einem fremden Auto überfahren worden ist [...] Erst danach ist der schwerverletzte Mann in seinen eigenen Wagen und - wie, wissen wir nicht - zu dem späteren Fundort gebracht worden." Diese Möglichkeit müssen wir also ausschließen.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Es muss wohl der Richtigkeit entsprechen, dass Frau Stoll weder ein Suizid als auch ein ermordet - werden nicht Befürchten musste. Ansonst hätte sie ihren Mann nicht ziehen lassen.

Ich hoffe auf eine Sinn gebende Antwort zu letzterem. Damit mich [m]eine Erwartungen nicht enttäuschen.
Ich weiß nicht, was Deine Erwartungen sind. Zu dem Kontext, in dem dieser Satz geäußert wurde - nämlich als Einwand gegen die Suizid-These - habe ich doch schon das Nötige gesagt:
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Nach Deiner Logik könnte man dann ebenso gut sagen: An eine Ermordung Stolls hat sie auch nicht geglaubt - also ist es unwahrscheinlich, dass er ermordet wurde.



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14.03.2018 um 11:37
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:So ein Kraftfahrzeug ist von unten eine zerklüftete Gegend mit allerlei vorstehenden Teilen.
Blut, Hautfetzen, Fell, da muss man nur hingucken. Teilweise findet man die Reste noch erstaunlich lange nach dem Ereignis, wenn man im Rahmen der Wartung an Stellen vorbeikommt, die man nicht jeden Tag sieht. [...]
Der Angabe, dass der eigene Golf die Verletzungen G.S.´s nicht verursacht hat, kann man demnach trauen.
Getraut hätte ich ihr ja ohnehin. Aber Du hast nun noch eine Erklärung dazu geliefert. Und zwar eine völlig überzeugende, wie mir scheint. Danke dafür !

Dann kann man diesen Komplex also wohl so zusammenfassen:
Mutmaßlich gab es keine Reifenspuren an Stolls Körper - aber aufgrund des Verletzungsbildes konnte die Gerichtsmedizin ein Überrollen durch ein Auto als Ursache eindeutig feststellen. Leiider mit der Unklarheit, ob es einmal oder mehrfach geschah. Zugleich konnte man Stolls Wagen aufgrund fehlender entsprechender Spuren an seiner Unterseite als Verursacherfahrzeug ausschließen.


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14.03.2018 um 11:45
@IamSherlocked
@DerJurist
@mattschwarz

Dazu hier eine Passage aus dem Wikipedia-Artikel zum Begriff "Ingerenz" - vielleicht ist sie ja für die Diskussion hilfreich:

"Ingerenz ist ein Verhalten, durch das eine Gefahr geschaffen wird und das zur Abwendung gerade dieser Gefahr verpflichtet. Die Ingerenz ist damit eine mögliche Begründung für das Bestehen einer Garantenpflicht.
[...]
Beispiel:
Wer einen anderen fahrlässig verletzt (§ 229 StGB), beispielsweise weil er sich beim Fahren über die Verkehrsregeln hinwegsetzt, muss dem Verletzten helfen, um sich nicht darüber hinaus fortgesetzt wegen Unterlassens strafbar zu machen.

Für den Unfallverursacher gilt dabei eine besondere Pflicht zur Gefahrenabwendung aus Ingerenz, weil er das Unfallopfer durch sein pflichtwidriges Vorverhalten erst in die Gefahr des Todes gebracht hat. Stirbt der Verletzte, kann dies daher eine Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bedeuten. Fuhr der Unfallverursacher ohne Hilfeleistung weiter, um sich einer möglichen Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung zu entziehen, so kommt sogar Mord (Verdeckungsabsicht) durch Unterlassen in Betracht. Zudem kommt auch ohne Garantenstellung eine Strafbarkeit nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, derer auch am Unfall nicht Beteiligte schuldig sein können, wenn sie dem Geschädigten die mögliche, erforderliche und zumutbare Hilfe verweigern."

Wikipedia: Ingerenz


Tatsächlich hatte ich nämlich auch nicht gewusst, dass der hier angedachte Fall - Personen überfahren unbeabsichtigt jemand auf der Straße Liegenden und begehen Unfallflucht - sogar den Tatbestand eines "Mordes durch Unterlassung" erfüllen kann.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 13:36
war der Arm eigentlich fast abgerissen? Er hing nur noch so dran. Vielleicht wurde er abgedreht oder gequetscht. Und vielleicht wurde er nicht von einem andere Auto überrollt, sondern von einem Anhänger, der wiegt nicht so viel. Kann mir nicht erklären, das keine Rippenbrüche entstehen, anhand eines auto überrollens (wurden keine Rippenbrüche erwähnt bei XY)


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14.03.2018 um 15:10
@hotspur
Da bist Du aber so etwas von auf dem Holzweg mit der Argumentation:
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Wer einen anderen fahrlässig verletzt (§ 229 StGB), beispielsweise weil er sich beim Fahren über die Verkehrsregeln hinwegsetzt, muss dem Verletzten helfen, um sich nicht darüber hinaus fortgesetzt wegen Unterlassens strafbar zu machen.
Die Frage ist, wer da fahrlässig gehandelt hat. Lag Stoll schon auf dem Boden und wurde in der Dunkelheit nicht gesehen, so ist mit Fahrlässigkeit schwer zu Argumentieren.

Hat man ja versucht ihm zu helfen, wenn man ihn denn wirklich in eine Rettungsstelle transportieren wollte
Man hat den Mann in seinen Wagen verbracht.
Hätte man ihn schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht und sich erst danach bei der Polizei gemeldet, so wäre das seinerzeit nicht einmal als Fahrerflucht gewertet worden. Da kam es anders als heute noch eher darauf an, wo die Beteiligten jetzt die Prioritäten gesetzt haben in den Zeiten ohne Handy und GPS.
Zitat von hotspurhotspur schrieb:Für den Unfallverursacher gilt dabei eine besondere Pflicht zur Gefahrenabwendung aus Ingerenz, weil er das Unfallopfer durch sein pflichtwidriges Vorverhalten erst in die Gefahr des Todes gebracht hat. Stirbt der Verletzte, kann dies daher eine Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bedeuten.
Auch dies würde nicht zutreffen, wenn Stoll bereits am Boden auf der Fahrbahn lag und dann überrollt wurde, z.B. auf einem Autobahnparkplatz. Dann wären die "Überroller" eben nicht die Unfallverursacher, sondern Stoll selbst.
Zitat von hotspurhotspur schrieb:udem kommt auch ohne Garantenstellung eine Strafbarkeit nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, derer auch am Unfall nicht Beteiligte schuldig sein können, wenn sie dem Geschädigten die mögliche, erforderliche und zumutbare Hilfe verweigern."
Das schnellstmögliche Verbringen des Schwerverletzten in eine Klinik war ja vielleicht gerade die Hilfeleistung. Also mit unterlasserer Hilfeleistung würde man da auch nicht weiter kommen, wenn die Beteiligten beschlossen hätten, das dies die richtige Entscheidung sei, dem Schwerverletzten die schnellstmögliche medizinische Hilfe zukommen lassen. Auch wenn es bessere Lösungen gegeben hätte ( was ich bezweifele) so war eine solche Vorgehensweise vor Zeiten des Mobilfunkes durchaus nachvollziehbar und auch angemessen.


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14.03.2018 um 15:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Frage ist, wer da fahrlässig gehandelt hat. Lag Stoll schon auf dem Boden und wurde in der Dunkelheit nicht gesehen, so ist mit Fahrlässigkeit schwer zu Argumentieren.
Angenommen Stoll lag tatsächlich schon auf dem Boden und wurde aufgrund der Dunkelheit nicht gesehen, so lässt sich Fahrlässigkeit dennoch annehmen.


Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 II BGB.


Der aus § 20 Abs 1 Satz 1 StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf Sicht besagt, dass ein Fahrzeuglenker seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen hat, dass er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig zum Stehen bringen und zumindest das Hindernis umfahren kann.

Hier hätte es die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfordert, eine solche Geschwindigkeit zu wählen, die das Anhalten des Fahrzeugs gestattet.

Mit Fahrlässigkeit zu argumentieren wäre also alles andere als abwegig.

An was allenfalls zu denken wäre, ist eine „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“ seitens Stolls, die eine Strafbarkeit der Täter/des Täters ebenso ausschließt.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 15:55
Zitat von DerJuristDerJurist schrieb:Der aus § 20 Abs 1 Satz 1 StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf Sicht besagt, dass ein Fahrzeuglenker seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen hat, dass er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig zum Stehen bringen und zumindest das Hindernis umfahren kann.
Da brauchst du nichts abzuleiten: Das steht in § 3 I S. 4 StVO genau so drin: "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann"



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14.03.2018 um 16:06
@Nightrider64

Eine "Argumentation" war es strenggenommen nicht. Sondern ich habe in wesentlichen nur einen Artikel eingestellt, in dem die von den vorgenannten Foristen diskutierten Begriffe definiert werden.

Dass ich in dem Szenario, das wir unterstellen, gleichfalls dazu neigen würde, das Verhalten der Fahrzeug-Insassen als eher nicht fahrlässig zu bewerten, darin stimmen wir überein - auch wenn mein Vorredner (dessen Nickname auf mehr Kompetenz in dieser Hinsicht schließen lässt, als ich sie habe) dies ja bereits etwas relativiert hat. Ebenso darin, dass die betreffenden Personen vermutlich hinterher, wenn sie das Krankenhaus erreicht hätten, wohl hätten glaubhaft machen können, dass der Transport der Hilfeleistung gedient hatte - und somit keine Unfallflucht vorlag.

Vorgeschwebt hatte mir in meinem Fazit allerdings die Situation der Auffindung: Dass also der angenommene Transport vor Erreichen dieses Ziels in einem Unfall geendet hätte - und die betreffenden Personen mit einem schwerverletzten Überroll-Opfer in dessen eigenen Wagen "erwischt" worden wären. Da hätte natürlich Einiges am äußeren Sachverhalt gegen sie gesprochen, und sie wären ziemlich in Erklärungsnot geraten, was ihre Motive betraf.


Vir allem war mir juristischem Laien vorher nicht in den Sinn gekommen, dass eine Unfallflucht bei vorangegangenem schuldhaften Verhalten des Verursachers als Verdeckungsabsicht gewertet werden kann - und damit bei Tod des Opfers tatsächlich ein Mordmerkmal erfüllt. Das war mir bis dahin neu gewesen.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 16:20
eigentlich ist ja nicht mal klar, ob die Leute die Stoll im Auto transportierten, überhaupt die Leute waren, die in überrollten.

Es hätte ja auch sein können, dass Stoll nachdem er ziellos durch die Gegend fuhr, irgendein ruhiges Pläzchen ansteuerte, gibt ja so abgelegene Autofahrertreffpunkte wo sich ab und an Autofahrer aus Umgebungsorte treffen, Musik hören und Quatschen.

Und da an dem Tag, kein so tolles Wetter war, war niemand dort. GS hatte zu dem Zeitpunkt eventuell ein extremer Psychose Schub mit Verfolgungsängse, eventuell war sogar der Geruchsinn oder/und oder Gefühlssinn beeinträchtigt.

Unter einer Phychose kann es passieren, dass man denkt heißes Wasser läuft über einen oder man riecht Benzingeruch. Vielleicht dachte er seine Kleidung wäre voller Benzin und zog sich deshalb aus.

Dann kamen zu irgendeinem Zeitpunkt doch Leute angefahrfen, vielleicht kannte Stoll diese. Er rannte unbegleitet auf das Auto zu und dann passierte es. Die Freunde/Bekannten deuteten irgendwas falsch, und in der Panik überrollten Sie Stoll und hauten ab.

Vielleicht war der Parkplatz groß genug, dass 100m weiter noch ein Auto mit unbekannten Personen standen und erst nichts mitbekamen. Als die Insassen des Unfallautos flüchteten schauten die anderen nach was dort passierte und brachten Stoll mit seinem Wagen weg.

Warum diese seinen Wagen nahmen und später flüchteten darauf kann ich leider keine Theorie aufbauen.
Und daher sagte er eventuell: Das waren nicht meine Freunde, die hauten ab?


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 16:24
@ all
Kein Problem! Soll ja jeder den Artikel dazu lesen können, denn es gab darin einige
wichtige neue Details. Unter anderem der Hergang nach dem Auffinden,
bei dem die Polizei von einer Fahrerflucht ausging und dementsprechend
in der damaligen Zeit, es vernachlässigte, wichtige Spuren zu sichern.
Auch das der Wagen 60 Meter durch das Buschwerk donnert ist ebenfalls
eine neue Erkenntnis.
Auch die Schuhe im Fahrerfußraum, Jacke dahinter und Kleidung verteilt.
Schlüssel auf Hutablage des geöffneten Kofferraums, sowie eine kalte Motorhaube.

@ayahuaska
Es ist davon auszugehen, dass der Arm sich beim Überrollen in Fahrzeugteile verfing,
wie @Dew es bereits sehr gut beschrieben hat.
Durch diese rotierende Bewegung könnten solche Verletzungen,
wie beim Arm des Herrn S. vorliegen, zu Stande kommen.
Aber letztlich sind dies alles Annahmen, denn wir sind keine Gerichtsmediziner,
bzw. haben keine Akteneinsicht bezüglich der tatsächlichen Verletzungen.


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Der Yogtze-Fall

14.03.2018 um 16:38
@bb37
danke für das Einstellen des Artikels... das mit den Schuhen das die unter dem Fahrerfußraum lagen... wird immer merkwürdiger.
Normalerweiße würden die doch das Fahren beeinträächtigen und man würde diese umplatzieren. Alles so ungereimt und ohne Sinn.


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