Der Yogtze-Fall
14.03.2018 um 16:38@mattschwarz
Schmeiss doch nicht mit Paragraphen rum ohne die höchstrichterliche Rechtsprechung in den jeweiligen Kommentaren zu kennen.
Niemand muss ständig damit rechnen, das im Dunkeln jemand auf der Fahrbahn liegt.
Würde dann auch auf ein Gutachtermeinung ankommen, ob das Überrollen überhaupt vermeidbar gewesen wäre unter den Sichtverhältnissen.
Hätte der Mann aufrecht gestanden, wäre das schon wieder juristisch anders zu beurteilen
Es wäre interesant, entsprechende Strafrechtskommentare dazu zu Rate zu ziehen, inwiefern in ähnlichen Fällen Fahrlässigkeit zu begründen sei oder eben nicht.
Wenn überhaupt, dann wohl nur leichte Fahrlässigkeit.
Die Hauptschuld an dem Unfall, soweit das Szenario zutrifft, liegt dann wohl bei Stoll, wenn der sich im Dunkeln auf die Strasse legt.
Ob nun in selbstmörderischer Absicht, oder aufgrund sonstiger mentaler Störungen.
Wenn denn die Beteiligten nicht diese Unfallflucht auf der BAB begangen hätten und auch sonst nichts schuldhaftes zu verschleiern gehabt hätten ( Was ja hier oft angenommen wird ).
Dann wäre der Rettungsversuch halt schief gegangen. Vielleicht auch, weil der Stoll ins Lenkrad gegriffen hat und die ganze Vorgehensweise wohl doch nicht so clever war wie man zuerst dachte
Das der Motor unmittelbar nach dem Abkommen von der Autobahn kalt war, kann nicht sein.
Ist physikalisch unmöglich.
Das steht so in dem neuesten Artikel sonst aber nirgendwo.
Die Frage ist: Wer soll das zu welchem Zeitpunkt festgestellt haben ?
Schmeiss doch nicht mit Paragraphen rum ohne die höchstrichterliche Rechtsprechung in den jeweiligen Kommentaren zu kennen.
Niemand muss ständig damit rechnen, das im Dunkeln jemand auf der Fahrbahn liegt.
Würde dann auch auf ein Gutachtermeinung ankommen, ob das Überrollen überhaupt vermeidbar gewesen wäre unter den Sichtverhältnissen.
Hätte der Mann aufrecht gestanden, wäre das schon wieder juristisch anders zu beurteilen
Es wäre interesant, entsprechende Strafrechtskommentare dazu zu Rate zu ziehen, inwiefern in ähnlichen Fällen Fahrlässigkeit zu begründen sei oder eben nicht.
Wenn überhaupt, dann wohl nur leichte Fahrlässigkeit.
Die Hauptschuld an dem Unfall, soweit das Szenario zutrifft, liegt dann wohl bei Stoll, wenn der sich im Dunkeln auf die Strasse legt.
Ob nun in selbstmörderischer Absicht, oder aufgrund sonstiger mentaler Störungen.
hotspur schrieb: Dass also der angenommene Transport vor Erreichen dieses Ziels in einem Unfall geendet hätte - und die betreffenden Personen mit einem schwerverletzten Überroll-Opfer in dessen eigenen Wagen "erwischt" worden wären. Da hätte natürlich Einiges am äußeren Sachverhalt gegen sie gesprochen, und sie wären ziemlich in Erklärungsnot geraten, was ihre Motive betraf.Verstehe ich nicht die Argumentation. Selbst nach dem 2. Unfall hätte sich die Rechtslage bezüglich des Überrollens und des "Wegbringens" vom Unfallort des Überrollens nichts wesentliches geändert.
Wenn denn die Beteiligten nicht diese Unfallflucht auf der BAB begangen hätten und auch sonst nichts schuldhaftes zu verschleiern gehabt hätten ( Was ja hier oft angenommen wird ).
Dann wäre der Rettungsversuch halt schief gegangen. Vielleicht auch, weil der Stoll ins Lenkrad gegriffen hat und die ganze Vorgehensweise wohl doch nicht so clever war wie man zuerst dachte
bb37 schrieb:Auch das der Wagen 60 Meter durch das Buschwerk donnert ist ebenfallsDazu wurde schon viel geschrieben. Der Wagen ist von der Fahrbahn abgekommen und dann ging alles seinen Gang. Alles wurde durcheinandergewirbelt. Der Fahrer mit der weissen Jacke, der ums Auto rum ist, warf dann die Schlüssel, die er wohl abgezogen hatte einfach in die offen stehende Heckklappe und gab Fersengeld ( selbstverständlich Unfallflucht)
eine neue Erkenntnis.
Auch die Schuhe im Fahrerfußraum, Jacke dahinter und Kleidung verteilt.
Schlüssel auf Hutablage des geöffneten Kofferraums, sowie eine kalte Motorhaube.
Das der Motor unmittelbar nach dem Abkommen von der Autobahn kalt war, kann nicht sein.
Ist physikalisch unmöglich.
Das steht so in dem neuesten Artikel sonst aber nirgendwo.
Die Frage ist: Wer soll das zu welchem Zeitpunkt festgestellt haben ?