Donisl schrieb:Man könnte rein wirtschaftliche Hintergedanken annehmen, als sich die Hinterkaifecker Geld liehen, obwohl sie das Gold im Schrank hatten.
Ich finde die Annahme naheliegend. Auch könnte man steuerliche Gründe annehmen, wollte man nicht unterstellen, die Familie hätte die Habschwester C Starringer um den Inflationsvorteil (für Starringer wäre es ein Inflationsverlust gewesen) prellen wollen.
Eine Art Win-Win-Aktion zum Vorteil beider Seiten. Einen Schuldschein soll C. Starringer ja auch nicht der Polizei hat vorzeigen können.
Zum Zeitpunkt Ende März hätte die Familie 100.000 Mark gehabt, die geraubt worden wären, würden die Vermutungen der Nachbarn stimmen.
Papiergeld dürfte dem Täter in ansehnlichem Betrage in die Hände gefallen sein. Es wurde u.a. die Vermutung laut, dass die Ermordeten möglicherweise 100 000 Mark Bar besessen haben. Sie hatten vor, einen Stall zu bauen.
Dass die Ermordeten in der letzten Zeit größere Verkäufe abgeschlossen oder Geldbeträge vereinnahmt hätten, ist nicht bekannt. Das Getreide vom verg. Jahr ist noch vorhanden.
Quelle:
https://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Berichte:_1922-04-06_Reingruber_GeorgDenkbar wäre vielleicht, dass Erträge nicht ausgewiesen wurden. Aber da stellt sich ja wieder die alte Frage, durch welche Veräusserungen die Familie denn hätte Erträge iHv 100.000 Mark erzielen können.
Donisl schrieb:Ähnlich verhielt es sich beim Tätigen von Investitionen, vorteilhafterwese mit geliehenem Geld.
Ein Extrembeispiel dieser Praxis war Hugo Stinnes
Während ein Hugo Stinnes, mit Anzug und Füller, sich seines wirtschaftlichen Einflusses bedient haben dürfte, um sich von der Steuer freizuargumentieren, welche Möglichkeiten hätte ein Bauer mit seiner Ökonomie um 1920 da gehabt.
Hauptzweck des Besuches von Herrn Stinnes sei die Erwirkung der Steuerfreistellung für den Gründungsakt einer Aktien-Gesellschaft, welche aus den im besetzten Gebiet befindlichen Betrieben der Gelsenkirchen-, Deutsch-Luxemburg-A.G. und des Bochumer Vereins bestehen solle1. Neben der Teilung der Betriebe zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet und der Verlegung der Zentralen der drei genannten Gesellschaften nach Berlin sei die Fusionierung der Gesellschaften im besetzten Gebiet erforderlich, um sich gegen die französischen Gruppen behaupten zu können. Diese Fusionierung sei somit ein durch politische Notwendigkeit bedingter Vorgang und unterliege nach den Abmachungen mit dem Reichsfinanzministerium nicht der Besteuerung.
Quelle:
https://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/10014/ma1/ma11p/kap1_2/para2_21.htmlLeider werden die finanziellen Hintergründe der Familie Gabriel/ Gruber für immer unbekannt bleiben.
Aber natürlich bleibt es beachtenswert, worin denn die Annahme ihres Umfeldes eigentlich begründet lag, dass sie 100.000 Mark gehabt hätten. Ökonomen unter sich vielleicht? Klärt aber leider nicht die Herkunft des vermeintlichen Bargeldes in dieser Höhe.