Auch ich war zunächst verunsichert und meinte, darin könnte man zwei widersprüchliche Angaben erkennen. Maß dem aber keine sonderliche Bedeutung bei. Da es aber in die Richtung zu gehen scheint, die Arbeit der Ermittler in Frage zu stellen, bedarf es doch einer genaueren Betrachtung.
Shiloh schrieb:Die andere Polizeimeldung teilt mit:
letzte Sichtung in Schwabach,
danach verliert sich die Spur,
kein Wort von letzter Sichtung in Katzwang
Man kann nicht etwas, was bereits im Vorfeld erwähnt wurde, als revidiert betrachten, nur weil es nicht abermals genannt wird, so wie die Sichtung in Katzwang. Die gilt auch weiterhin.
In der Pressemitteilung wird mit keinem Wort eine
"letzte Sichtung in Schwabach" erwähnt.
Dort steht, wie zitiert, lediglich:
Am Morgen desselben Tages brachte Alexandra R. ihre Pflegetochter in eine Kindertagesstätte in Schwabach. Anschließend verliert sich die Spur der hochschwangeren 39-Jährigen.
https://www.polizei.bayern.de/fahndung/personen/vermisste/040829/index.html
Was ist überhaupt eine Spur:
Eine Spur im kriminalistischen Sinne ist als Sachbeweis ein Gegenstand oder ein Hinweis, der als ein Indiz oder Beweis für eine Tat, eine Täterschaft und/oder eine Teilnahme in einem Ermittlungsverfahren herangezogen wird.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bedeutung+spur+mord
Es ist hinlänglich bekannt, wie unzuverlässig Zeugenaussagen sein können. Die Sichtung in Katzwang wird also nicht als Beweis oder Indiz taugen, wenn für die Polizei die Spur, also die Sachbeweise, nach der Abgabe des Kindes in der Kita enden. Dennoch liegt den Ermittlern diese Zeugenausweise zur Sichtung in Katzwang vor.