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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

4.081 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.06.2024 um 17:16
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Es könnte bereits am 28.06.2024 oder 01.07.2024 mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft beginnen. Voraussetzung ist, dass keine neuen Anträge mehr bei Gericht gestellt werden.
Danach folgen ja nur noch die Plädoyers der Verteidigung und ggfs. das letzte Wort der Angeklagten. Zeitnah wird dann das Urteil verkündet. Das wird dann nach jetzigem Stand wohl schon vor Ende Juli sein. Falls die Anwälte der Angeklagten Pflichtverteidiger sind, haben sie vielleicht auch nicht versucht, durch immer neue Anträge den Prozess in die Länge zu ziehen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.06.2024 um 19:07
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Wissenschaftliche Belege dazu, wie lange ein Hund eine Fährte aufnehmen kann, gibt es jedenfalls keine
Doch, die gibt es. Die hier angeblich in Oberhasling gezeigten Fähigkeiten sind völlig unrealistisch. Selbst 72 Stunden werden nicht mehr als realistisch angesehen. Wochen nach dem Ereignis, wie in diesem Fall exerziert, sind Unsinn und darauf zurückzuführen, dass der Hund versucht, der Erwartungshaltung des Hundeführers gerecht zu werden. Mehr als 48 Stunden ist nicht.

So Forschungsergebnisse der Universität Leipzig und der Hochschule der Polizei:
Eine sehr häufig gestellte Frage ist, wie alt ein Trail sein darf, um noch von einem Hund verfolgt werden zu können? (Buddenbrock, 2009, S. 10) [Hervorhebung durch den Autor]
Nicht nur unzählige Seiten und Foren im Internet befassen sich mit dieser Diskussion. Die Fachliteratur spricht diesbezüglich von 12 bis 24 Stunden (Ditterich, 2009, Horst, 2014, Schettler, 2014), über zwei bis drei Tage (Boulanger and Trautmann Zenoni, 2013), bis hin zu zwei bis drei Wochen (Massen, 2013, Schweda et al., 2019). Entsprechende Angaben sind auch unter Diensthundeführer im allgemeinen und Diensthundeführern von Personensuchhunden im besonderen umstritten (Guggemos, 2019, Birk, 2019). Der damit befasste Arbeitskreis diensthundhaltender Verwaltungen des Bundes und der Länder, Unterarbeitsgruppe „Personenspürhunde" (UAG PSH) hatte sich im Jahre 2010 noch dahingehend geäußert, dass Mantrailer in der Lage sind, menschliche Geruchsspuren mit einem Alter von bis zu ca. 48 Stunden auszuarbeiten (Brandt et al., 2010). Die seitdem zunehmende Anzahl von Fällen, bei denen Ermittler auch bei Wochen alten Spuren die Dienste von Mantrailern, sei es Diensthunde oder privater Anbieter, in Anspruch genommen haben, führten nach Ansicht des damaligen Leiters der UAG PSH dazu, dass dadurch „Diensthundeführer unter Druck geraten, da sie solche Leistungen nicht erbringen könnten“ (Döpke, 2014). Vor
Quelle: https://www.researchgate.net/publication/311948073_Mantrailing_-_Fakten_und_Fiktionen
Beim Einsatz von Mantrailing etwa wüssten die Hundeführer der Polizei meist den aktuellen Ermittlungsstand - und der Hund könnte unter Umständen am Verhalten seines Führers erkennen, wohin dieser glaubt, dass ein Täter geflüchtet sein könnte, auch wenn die Führer gezielt so geschult werden, das nicht zu tun. Das kann zu Treffern führen, aber inwiefern das die Eigenleistung des Hundes oder die Intuition des Hundeführers ist - oder beides -, sei nur schwer zu beurteilen.
https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/suchhunde-einsatz-kriminaltechnik-100.html

Siehe auch hier

Beitrag von Papaya64 (Seite 176)


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.06.2024 um 19:20
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Doch, die gibt es. Die hier angeblich in Oberhasling gezeigten Fähigkeiten sind völlig unrealistisch. Selbst 72 Stunden werden nicht mehr als realistisch angesehen. Wochen nach dem Ereignis, wie in diesem Fall exerziert, sind Unsinn und darauf zurückzuführen, dass der Hund versucht, der Erwartungshaltung des Hundeführers gerecht zu werden. Mehr als 48 Stunden ist nicht.
Oh, danke dir! Da hab ich, zu meiner Schande, schlecht recherchiert. Danke dafür!


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20.06.2024 um 19:51
Die Aussage des Zeugen aus Oberhasling ist natürlich auch so lala. Er hat nur ausgesagt, dass er an einem Freitag das Auto mit auswärtigem Kennzeichen gesichtet hat. Wenn alle drei Personen dort gewesen wären, hätte er eigentlich zwei Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen aus dem Nürnberger Raum sehen müssen. Reisen zwei Fahrzeuge an, werden sie sich bestimmt nicht kilometerweit auseinander hinstellen beim Parken.
Mir kam schon in den Sinn, ob er deshalb nur ein Fahrzeug bemerkt hat, weil dieser Ort evtl. vorher schon ausspioniert worden sein könnte. Das hieße, seine Beobachtung war an einem anderen Freitag vor der eigentlichen Tat. Wäre zumindest eine Option.


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20.06.2024 um 23:43
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Wenn Hunde die Spuren von allen A.R. und den beiden TVs in Oberhasling zweifelsfrei entdeckt haben, hätte ich gerne gewusst, ob man dort anschließend mal ein Planquadrat abgesucht hat.
Hunde (gemeint offenbar nur Mantrailer) können Spuren m.E. schlicht deswegen nicht zweifelsfrei erkennen, weil sie Lebewesen mit antranierter Fähigkeit sind und keine Maschinen mit wiederholbaren und meßbaren Leistungen. Allenfalls dann, wenn der Mantrailer bei der gesuchten Person ankommt, würde ich ein sehr zweifelsarmes Entdecken der Spur (Fund kann theoretisch auch Zufall sein!) annehmen wollen.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Doch, die gibt es. Die hier angeblich in Oberhasling gezeigten Fähigkeiten sind völlig unrealistisch.
Danke für Deine Beiträge zu den von vielen ignorierten Grenzen des Mantrailing. Wen Du magst, könntest Du die m.E. sehr guten und fundierten Quellen auch in den Thread Kriminalfälle und Spürhunde - was können diese Tiere leisten? einfügen. Da finden sich die leichter. Ich ahne wie fürchte, diese Belege für die Grenzen des Mantrailing werden zuküntig immer mal wieder in Threads in diesem Unterforum nötig sein.


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21.06.2024 um 00:35
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Die Aussage des Zeugen aus Oberhasling ist natürlich auch so lala. Er hat nur ausgesagt, dass er an einem Freitag das Auto mit auswärtigem Kennzeichen gesichtet hat. Wenn alle drei Personen dort gewesen wären, hätte er eigentlich zwei Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen aus dem Nürnberger Raum sehen müssen. Reisen zwei Fahrzeuge an, werden sie sich bestimmt nicht kilometerweit auseinander hinstellen beim Parken.
Mir kam schon in den Sinn, ob er deshalb nur ein Fahrzeug bemerkt hat, weil dieser Ort evtl. vorher schon ausspioniert worden sein könnte. Das hieße, seine Beobachtung war an einem anderen Freitag vor der eigentlichen Tat. Wäre zumindest eine Option.
Mit Oberhasling ist keine "Tat" in Verbindung zu bringen.
Der Zeuge war sich nur bei einem sehr sicher - weil Freitags gibt es Fisch...
Ansonsten war er sich sich wegen des auffallenden Heckfensters dieses Modells sicher, dass es sich um einen Twingo gehandelt haben muss.
Schnee sei damals keiner gelegen, die "Wiesen grün" wann bei ihm Herbst und Winter ist, ist offenbar nur vom Schneefall abhängig.
Den 9.12. konnte er jedenfalls nicht als Sichtungstag bestimmen und bei der Kripo, die ihn aufsuchte (nicht umgekehrt), war er sich mit dem Ortskennzeichen auch noch nicht so sicher wie jetzt, mindestens eineinhalb Jahre später.


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21.06.2024 um 15:08
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Ugur T. musste zwischenzeitlich in der JVA Nürnberg (U-Haft) auch seine Vermögenslosigkeit offenbaren.

Den finanziellen Schaden haben in diesem Fall leider wieder mal andere, die Schlussrechnung wird wahrscheinlich hoch sein.
@Turmfalke23

Dann gibt es finanzielle Forderungen gegen U.T.? Betrifft die Vermögenslosigkeit den Privatmann oder auch die beiden GmbHs, deren Geschäftsführer er ist? Dann müssten doch diese bei Vermögenslosigkeit von Amts wegen aufgelöst werden, meiner Meinung nach.


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21.06.2024 um 16:07
Der Hundeführer dieser Suche meint, die Hunde hätten da noch was finden können, während die andere Hundeführerin, die bei der Autountersuchaktion aktiv war, meint, alles über 72 Stunden und dann noch draußen und ungeschützt sei so gut wie unmöglich.

Ist jetzt auch wieder so ne Sache, wem man da glauben mag.

Wissenschaftliche Belege dazu, wie lange ein Hund eine Fährte aufnehmen kann, gibt es jedenfalls keine
Ja, so einfach ist es halt auch nicht !

Es gibt zumindest rechtliche Anforderungen für den Einsatz sogenannter Personensuchhunde
in Bayern, wenn sie an der Suche nach Alexandra R. beteiligt gewesen sind und
als Beweismittel bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Nur Einsatz von Hunden, die die jeweilige PSH-Prüfungsstufe/Anforderungen der bayerischen Polizei absolviert haben.

Die verwendete Geruchsspur muss eindeutig nachvollziehbar einer konkreten Person zuzuordnen sein.

Jeweils zwei Suchhunde müssen unabhängig voneinander und ohne Beteiligung des jeweils anderen Hundeführers dieselbe Spur suchen.

Jeder Einsatz ist vollständig zu filmen, um ein nachträgliches Nachvollziehen durch das Gericht und einen Sachverständigen zu ermöglichen.

Hat das Gericht die Verwertbarkeit der Beweisfähigkeit der Hundenachsuche auch anerkannt?

Suchorte: Katzwang, Limbach, Schwabach, Sindersdorf, Fahrzeuge usw.

Das Gericht hat sich streng an die Beweisvorgaben der StPO zu halten.

An diesem Verhandlungstag war ich nicht vor Ort.

https://www.ph-rechtsanwaelte.de/mantrailing-einsatz-von-spurhunden-als-beweismittel/


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21.06.2024 um 17:07
Das sind wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, ohne Frage.

Aber selbst wenn sie eingehalten wurden: es ist eine unstrittige Tatsache, dass die Suche mit Hunden erst im Sommer 2023 erfolgte.

Und es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde nach 48-72 Stunden nichts mehr reproduzierbar finden können. Siehe obige Quellen.

Würde nun ein Hund einen Hundeführer trotzdem nach einem halben Jahr zur Leiche führen, würde ja niemanden interessieren, ob der Hund oder der Hundeführer ein Genie sind, oder ob es Zufall war. Hauptsache gefunden.

Aber wenn sie hier keine Leiche oder auch nur Gegenstände von Alexandra oder den Angeklagten gefunden haben, dann bedeutet das Ergebnis gerade gar nichts. Deswegen kann man niemanden verurteilen und auch sonst keine Erkenntnisse ableiten.

Bestenfalls, dass jemand vor Gericht ungestraft wissenschaftlich nicht belegbare Aussagen als Realität verkauft hat - wenn das denn wirklich so war und nicht nur wieder eine Interpretation der Presse ist.


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21.06.2024 um 17:17
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dann gibt es finanzielle Forderungen gegen U.T.? Betrifft die Vermögenslosigkeit den Privatmann oder auch die beiden GmbHs, deren Geschäftsführer er ist? Dann müssten doch diese bei Vermögenslosigkeit von Amts wegen aufgelöst werden, meiner Meinung nach.
@Misetra

Ja, es gibt doch einige an Forderungen gegenüber der Handelsgesellschaft.
Das Gericht geht ja von betrügerischen Absichten aus. Also nix, mit begrenzter Haftung !
Da hilft auch ein ständiger Anschriftenwechsel der GmbHs nicht viel.
Vermutlich wird das zuständige Insolvenzgericht den laufenden Strafprozess abwarten und dann reagieren. Allerdings ist die Zustellung von vollstreckbaren Titeln jetzt leichter.
Die letzte bekannte Forderung brachte der Gerichtsvollzieher direkt in die JVA Nürnberg. Die Forderung wurde somit zugestellt, Geld gab es jedoch nicht.

Über die letzte Forderung von ca. 90 000,00 EUR berichtete ein Zeuge und Makler wegen entgangenen Gewinns aus einer exklusiven Immobilienvermarktung mit hoher Sonderabschreibungen wegen nicht erstellten Wohneinheiten der RB Management GmbH in Bad Windsheim. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt. Die Verteidigung spricht aber nur von einer mündlichen Vereinbarung, ohne Anspruch, weil die Wohnungen nicht erstellt wurden.


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21.06.2024 um 17:21
Halten wir noch mal fest:

Limbach stand zwei Wochen lang nach dem Verschwinden sperrangelweit offen. Panzertape und Ohrring wurden am 9.12. von einem Dutzend Mietinteressenten nicht bemerkt. Keine Fußspuren von Alexandra im Haus.

Haare im Besen in Sindersdorf sind dem Färbezustand nach nicht vom 9.12., sondern deutlich älter. Außerdem wurde der Besen erst Wochen nach dem Verschwinden beschlagnahmt und hätte in der Zwischenzeit auf dem Mond oder in Australien gewesen sein können.

Handy war keine 80 Minuten in Sindersdorf oder Nebenmast, sondern bewegte sich über den Hafen direkt Richtung Süden.

Zeuge will in Oberhasling einen Twingo weit vor der Zeit gesehen haben, in der Ugur T (um 9 Uhr in der Schlesierstraße gefilmt) mit egal welchem Auto es bis Oberhasling hätte schaffen können. Außerdem ist sein Twingo mintgrün und nicht weiß.

Hunde können nach sieben Monaten nach wissenschaftlichen Maßstäben niemanden mehr orten, schon gar nicht drei Personen unabhängig voneinander. Es ist jedoch ein wissenschaftlich belegtes Phänomen, dass die Erwartungshaltung des Hundeführers auf den Hund abfärbt.

Bewegungsdaten der Handys sind inkonsistent, insbesondere Strecke Lenting-Irschenberg ist in der ausgelesenen Zeit unmöglich zu schaffen. Dies hat die Polizei vor Gericht auch thematisiert, und die Verteidigung hat daher beantragt, dass die Bewegungsdaten nicht verwendet werden dürfen.

Alexandras Handy wurde auch in Österreich noch manuell bedient, Anrufe weggedrückt etc. Wer soll dies getan haben? Ugur T bei der Fahrt auf der Autobahn?


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21.06.2024 um 17:47
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:@Misetra

Ja, es gibt doch einige an Forderungen gegenüber der Handelsgesellschaft.
Das Gericht geht ja von betrügerischen Absichten aus. Also nix, mit begrenzter Haftung !
Da hilft auch ein ständiger Anschriftenwechsel der GmbHs nicht viel.
Vermutlich wird das zuständige Insolvenzgericht den laufenden Strafprozess abwarten und dann reagieren. Allerdings ist die Zustellung von vollstreckbaren Titeln jetzt leichter.
Die letzte bekannte Forderung brachte der Gerichtsvollzieher direkt in die JVA Nürnberg. Die Forderung wurde somit zugestellt, Geld gab es jedoch nicht.
Vielen Dank für die Information. Das wird noch interessant werden. Ein Insolvenzverfahren ist ja theoretisch bei Vermögenslosigkeit gar nicht mehr möglich, aber wenn noch irgendwo ein klitzekleines Stück Vermögen aufgetan wird, ist es eben keine Vermögenslosigkeit mehr. Eine Löschung von GmbHs von Amts wegen scheint allerdings in der Praxis schwierig, wie in dem folgenden Artikel der IHK Bodensee Oberschwaben dargelegt wird:
Materielle Löschungsvoraussetzung ist, dass die betreffende Gesellschaft kein Vermögen mehr besitzt. Das ist der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen. Anhalt für eine Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann und es daher an einer verteilungsfähigen Masse fehlt. Allerdings können auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen einen Vermögenswert darstellen. Bereits das Vorhandensein von Vermögen in nur geringem Umfang steht der Vermögenslosigkeit entgegen. Daraus folgt, dass etwa erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen.
Das Vorliegen eines fehlenden Aktivvermögens ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen einer Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister besonders sorgfältig zu ermitteln. Ergebnis der Ermittlungen muss die positive Feststellung sein, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist. Die bloße Überzeugung des Registergerichts genügt dabei nicht. Das Gericht kann sich nicht allein auf unterlassene Darlegungen hinsichtlich des noch vorhandenen Vermögens stützen, sondern muss den Sachverhalt ausreichend erforschen.
Quelle: https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/recht/auftreten-im-geschaeftsverkehr/alle-basisinformationen-zum-handels-und-gesellschaftsrecht/amtsloeschung-einer-gmbh-wegen-vermoegenslosigkeit-2729424

Die hohen Forderungen an Alexandra fanden sich ja vermutlich auch in den Bilanzen wieder. Das muss ja auch noch berichtigt werden. Die RB Management GmbH wird wahrscheinlich das Insolvenzgericht noch eine Weile beschäftigen.


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25.06.2024 um 18:02
Das Gericht hat nun alle seine Zeugen gehört und überrascht: Es lehnt einen zentralen Gutachter der Anklage als befangen ab, nämlich den Anthropologen, für mich nicht unerwartet.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fall-alexandra-r-gericht-lehnt-gutachter-wegen-befangenheit-ab,UGiZaY3

Das Gericht will nochmal einen anderen Gutachter beauftragen.


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25.06.2024 um 20:55
Zitat von MisetraMisetra schrieb am 20.06.2024:Danach folgen ja nur noch die Plädoyers der Verteidigung und ggfs. das letzte Wort der Angeklagten. Zeitnah wird dann das Urteil verkündet. Das wird dann nach jetzigem Stand wohl schon vor Ende Juli sein. Falls die Anwälte der Angeklagten Pflichtverteidiger sind, haben sie vielleicht auch nicht versucht, durch immer neue Anträge den Prozess in die Länge zu ziehen.
Da muss ich mich jetzt korrigieren.

Bis Dienstag schien es tatsächlich so, als würde der Prozess um Alexandra R. auf die Zielgeraden einlaufen. Nun ist davon auszugehen, dass er sich bis weit in den Juli hinein zieht, ehe plädiert wird, denn die Verteidigung will mindestens gut ein halbes Dutzend neuer Zeugen hören. Noch ist zwar über die Zulassung der Beweisanträge nicht entschieden, die Strafverteidiger von Dejan B. und Ugur T. behalten sich aber schon jetzt weitere Zeugenladungen vor.

Die lausige Qualität der Videoaufnahmen von den beiden Angeklagten in SC-Limbach war für den Anthropologen auch sehr schwierig zu beurteilen. Ob es ein anderer besser kann, ist fraglich, meiner Meinung nach.


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25.06.2024 um 21:03
Mal wieder ein bekanntes Streitthema:
Dabei geht es beispielsweise um den Einsatz von Suchhunden der Polizei. Sie sollen Spuren der beiden Angeklagten und von der vermissten Alexandra R. in Autos erschnüffelt haben. Außerdem sollen sie die Fährten der Angeklagten in einem Waldstück bei Oberhasling in Oberbayern in der Nähe der Autobahnausfahrt Irschenberg aufgenommen haben. Die zentrale Frage dabei ist, wie zuverlässig Hunde Geruchsspuren von Personen finden und anzeigen können. Denn die Hundeeinsätze fanden erst Wochen und Monate nach der vermeintlichen Tat am 9. Dezember 2022 statt. Die Verteidigung fordert ein Gutachten, ob Hunde nach so langer Zeit noch brauchbare Spuren finden können.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/fall-alexandra-r-gericht-lehnt-gutachter-wegen-befangenheit-ab,UGiZaY3

Hier würde ich der Verteidigung zustimmen wie zuletzt in all diesen Fällen was die Hunde betrifft.
Wenn scheinbar nicht einmal Arian in näherer Umgebung gefunden kann.
Die zuletzt erfolgte Analyse von@TatsachenTreue
Im Suchhundethread hatte mich da überzeugt:

Kriminalfälle und Spürhunde - was können diese Tiere leisten? (Seite 13) (Beitrag von TatsachenTreue)


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.06.2024 um 21:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Mal wieder ein bekanntes Streitthema:
So ist es auch in Fall Alexandra R.

Proben aus Nordrhein-Westfalen hätten eine hohe Fehleranfälligkeit gezeigt. Grundsätzlich ist bekannt, dass das Duftprofil bereits nach Stunden seine charakteristische Zusammensetzung verliert, weil Bakterien ihre Arbeit einstellen.

Deshalb sollen auch hier noch 2 Sachverständige gehört werden, wenn es das Gericht zulässt
Es gibt für Suchhunde klare Anforderungen im rechtlichen Sinn.

Quelle: LG. Nbg./Fürth

https://www.ph-rechtsanwaelte.de/mantrailing-einsatz-von-spurhunden-als-beweismittel/[/quote]


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