Der Hundeführer dieser Suche meint, die Hunde hätten da noch was finden können, während die andere Hundeführerin, die bei der Autountersuchaktion aktiv war, meint, alles über 72 Stunden und dann noch draußen und ungeschützt sei so gut wie unmöglich.
Ist jetzt auch wieder so ne Sache, wem man da glauben mag.
Wissenschaftliche Belege dazu, wie lange ein Hund eine Fährte aufnehmen kann, gibt es jedenfalls keine
Ja, so einfach ist es halt auch nicht !
Es gibt zumindest rechtliche Anforderungen für den Einsatz sogenannter Personensuchhunde
in Bayern, wenn sie an der Suche nach Alexandra R. beteiligt gewesen sind und
als Beweismittel bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Nur Einsatz von Hunden, die die jeweilige PSH-Prüfungsstufe/Anforderungen der bayerischen Polizei absolviert haben.
Die verwendete Geruchsspur muss eindeutig nachvollziehbar einer konkreten Person zuzuordnen sein.
Jeweils zwei Suchhunde müssen unabhängig voneinander und ohne Beteiligung des jeweils anderen Hundeführers dieselbe Spur suchen.
Jeder Einsatz ist vollständig zu filmen, um ein nachträgliches Nachvollziehen durch das Gericht und einen Sachverständigen zu ermöglichen.
Hat das Gericht die Verwertbarkeit der Beweisfähigkeit der Hundenachsuche auch anerkannt?
Suchorte: Katzwang, Limbach, Schwabach, Sindersdorf, Fahrzeuge usw.
Das Gericht hat sich streng an die Beweisvorgaben der StPO zu halten.
An diesem Verhandlungstag war ich nicht vor Ort.
https://www.ph-rechtsanwaelte.de/mantrailing-einsatz-von-spurhunden-als-beweismittel/