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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

4.107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 10:38
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Hier ein Link mit den Wetterdaten vom 9. Dezember 2022 in Schwabach. Schnee gab es erst ab 11. Dezember
Was verstehst du an "einzelnen der passierten Fahrtwege und Orte" nicht? Hab ich ausschließlich von Schwabach gesprochen? Lies bitte nochmal genau.

Du hast die Temperaturen ja sogar nochmal bestätigt für Schwabach mit deinem Link ;) und die Straßen waren halt eben nicht trocken - dass in Schwabach Schnee lag, hab ich nicht geschrieben.

Neben und ohne Schnee gibts bei 0 Grad und darunter aber eben Glätte. Zum Beispiel. Ich weiß noch sehr genau, eines frühen Termins an dem Tag wegen, dass ich mein Auto freikratzen musste.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 10:46
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Was verstehst du an "einzelnen der passierten Fahrtwege und Orte" nicht? Hab ich ausschließlich von Schwabach gesprochen? Lies bitte nochmal genau.
Laut dieser Übersicht gab es um 19:20 Uhr Nieselregen, sonst nichts. Die anderen Orte können wir gerne auch noch nachschauen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 11:17
Das Gericht sprach von einem Tatplan. Zu einem Tatplan gehört m.M. nach auch die Endlösung, wie man die Leiche verschwinden lässt. Gehe ich also von einer Vorplanung aus und wurde alles VOR dem Tattag vorbereitet, konnten die Angeklagten zeitsparend agieren. Bevor man bei widrigen Wetterverhältnissen sich tief im Gelände bewegt, wird sich der Ablageort bestimmt in Autobahnnähe befinden. Autobahnen sind bekanntlich auch im Winter hervorragend zu befahren.
Selbst in einem Kleinwagen wie dem Twingo lassen sich mehrere Personen befördern. Von daher sind alle Versuche zwecklos, die hier Gegenteiliges behaupten. Hier vertraue ich auf Fachleute der Kripo, die sich mit solchen Themen befassen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 11:20
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Selbst in einem Kleinwagen wie dem Twingo lassen sich mehrere Personen befördern. Von daher sind alle Versuche zwecklos, die hier Gegenteiliges behaupten. Hier vertraue ich auf Fachleute der Kripo, die sich mit solchen Themen befassen.
Nur wissen halt auch die Fachleute nicht, in welchem Wagen sie von wem wohin transportiert wurde.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 11:33
Wenn A.R. so zu Tode kam, wie vom Richter geschildert, dann hat sich das hoffentlich tief in die Gehirne der Angeklagten eingebrannt. Auch wenn sie keine Aussagen machen und keine Regung im Prozess zeigen, wird sie dieser Albtraum zeitlebens verfolgen. Das und das Urteil ist der einzige Trost für die Hinterbliebenen. Für so eine abscheuliche Tat gibt es keine Absolution und daher ist "besondere Schwere der Schuld" angemessen.


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27.07.2024 um 11:40
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Nur wissen halt auch die Fachleute nicht, in welchem Wagen sie von wem wohin transportiert wurde.
Du kennst die Details ja am besten. Daher noch einmal meine Frage:

Welches Tatszenario könnte denn schlüssig sein, dass es nicht gegen die von Dir monierten Punkte verstößt?

Unter der Annahme, dass es die jetzt Verurteilten sind und AR getötet haben.

Gäbe es da was oder schließt du das grundsätzlich aus?

Ich gebe Dir ja in manchen Punkten wie z.B. mit den Hunden Recht, dass man darauf nichts stützen kann und die Presse, die das dann auch noch verbreitet, nicht zugehört hat.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 12:36
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Dann kann es sich doch nur um ein Fehlurteil handeln, deiner Meinung nach.
Hoffentlich wird das bei einer evtl. Revisionsverhandlung auch richtig erkannt?
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Ich lass mir meine Meinung weiterhin nicht von dir in den Mund legen
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Fakt ist einfach, dass keinerlei Indizien und/oder Beweise für einen Mord seitens der beiden Angeklagten vorliegen.
Du schreibst ja selbst, dass sie ohne Indizien und/oder Beweise verurteilt worden sind.
Das nennt man dann einen Justizskandal oder Fehlurteil .

Welcher Begriff wäre deiner Meinung nach dann richtig @Schateffi ?


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 17:24
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Bei der Minisitzbank eines Twingos wohl so gut wie unmöglich, eine schwangere Frau zu "verstecken". Der Fahrersitz muss aufgrund der Größe des UT auch ziemlich weit nach hinten gestellt gewesen sein.
Ich denke mal, das Bild sollte verdeutlichen, wie die Ladefläche vergrößert werden kann.
https://blog.renault.de/wp-content/uploads/2016/02/4_Twingo1.jpg

Wenn man dann noch bedenkt, dass die Rückenlehne teilbar ist, kann auch der Fahrersitz ungehindert weit nach hinten gestellt werden.

Damit meine ich, ist deine Argumentation ausreichend ad absurdum geführt.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 19:06
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du kennst die Details ja am besten. Daher noch einmal meine Frage:
Naja der Richter selbst sagte ja, das nicht klar ist, in welchem Wagen sie transportiert worden sein soll. Ich berichte hier nur, was gesagt wurde.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welches Tatszenario könnte denn schlüssig sein, dass es nicht gegen die von Dir monierten Punkte verstößt?
Ich werde hier nicht drüber diskutieren, was ich denke oder auch nicht.

Mir ist es wichtig, zu korrigieren, wenn etwas nicht stimmt, weil es teilweise eben so, wie es geschrieben wird oder auch tatsächlich auch gar nicht vor Gericht gesagt wurde.
Zitat von YariYari schrieb:Welcher Begriff wäre deiner Meinung nach dann richtig
Ich verwende gar keinen. Es ist mir nur ein Rätsel, wie man ganz klar von Fachleuten widerlegte Indizien für ein Urteil bzw dessen Begründung verwenden kann und darf. Das mindert ganz klar mein persönliches Vertrauen in Vertreter der Justiz.
Zitat von emzemz schrieb:Damit meine ich, ist deine Argumentation ausreichend ad absurdum geführ
Das ist sie bereits die ganze Zeit. Wie gesagt, in welchem PKW Alexandra transportiert worden sein soll, ist selbst dem Gericht unklar. Der Richter hegte Zweifel, dass es der Twingo gewesen sein kann. Und damit fertig. Wenn ihr doch sonst alles so hinnehmt, was gesprochen und berichtet wurde, wie zb die aus dem Nichts gegriffene Behauptung, sie sei durch eine Plastiktüte erstickt, die ihr über den Kopf gestülpt wurde (und wofür es NULL Anhaltspunkte gibt), warum hängt ihr euch an diesem Auto auf? Das macht keinen Sinn ;)


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

27.07.2024 um 19:41
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Mir ist es wichtig, zu korrigieren, wenn etwas nicht stimmt, weil es teilweise eben so, wie es geschrieben wird oder auch tatsächlich auch gar nicht vor Gericht gesagt wurde.
Nochmals, wir diskutieren hier auf Basis von Presseveröffentlichungen nicht auf Basis dessen, was du behauptest, was vor Gericht gesagt wurde. Du warst auch nicht die Protokollführerin der Verhandlung. Du brauchst uns auch nicht permanent zu belehren. Über die Sichtweise der Verteidigung wurde ja auch ausführlich berichtet. Jeder kann sich sein eigenes Urteil bilden. Wenn Menschen an die Unschuld von DB und UT glauben wollen, dann können sie das tun.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Das mindert ganz klar mein persönliches Vertrauen in Vertreter der Justiz.
Dann ist das jetzt eben so. Es zwingt dich niemand, Vertrauen in Justiz oder Presse zu haben. Es zwingt dich auch niemand, wochenlang einen Mordprozess zweier dir mutmaßlich völlig unbekannter Männer zu besuchen und dich permanent zu echauffieren. Beide Herren haben ein soziales Umfeld und Partnerinnen, die sich sicher bestmöglich um ihr Wohlergehen kümmern werden.


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27.07.2024 um 19:57
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Und damit fertig.
Das freut mich, hatte schon Sorge, es könne sich noch hinziehen.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:... die aus dem Nichts gegriffene Behauptung, sie sei durch eine Plastiktüte erstickt, ...
Nein, so ist das nie behauptet worden, es wurde beispielhaft eine mögliche Ursache erwähnt.
Lies bitte nochmal genau, dann weißt du, was ich meine.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

28.07.2024 um 08:11
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Nochmals, wir diskutieren hier auf Basis von Presseveröffentlichungen nicht auf Basis dessen, was du behauptest, was vor Gericht gesagt wurde. Du warst auch nicht die Protokollführerin der Verhandlung. Du brauchst uns auch nicht permanent zu belehren. Über die Sichtweise der Verteidigung wurde ja auch ausführlich berichtet. Jeder kann sich sein eigenes Urteil bilden. Wenn Menschen an die Unschuld von DB und UT glauben wollen, dann können sie das tun
Ich diskutiere aber nicht auf Grundlage des teilweise unwahren Geschriebenen aus der Presse, was auch meine persönliche Freiheit ist ;) Was ich glaube, hab ich hier nach wie vor nicht kund getan und werd ich auch weiterhin nicht, ich werde aber weiterhin korrigieren, wenn Blödsinn im Raum steht, da kannst du noch so oft zetern.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dann ist das jetzt eben so. Es zwingt dich niemand, Vertrauen in Justiz oder Presse zu haben. Es zwingt dich auch niemand, wochenlang einen Mordprozess zweier dir mutmaßlich völlig unbekannter Männer zu besuchen und dich permanent zu echauffieren. Beide Herren haben ein soziales Umfeld und Partnerinnen, die sich sicher bestmöglich um ihr Wohlergehen kümmern werden.
Jetzt wirds richtig gut :) unterstellst du mir jetzt persönliches und am Ende auch noch amouröses Interesse an den beiden? Naja, dann melde ich deinen Post halt mal wieder, auf dass er mal wieder gelöscht wird.
Zitat von emzemz schrieb:Nein, so ist das nie behauptet worden, es wurde beispielhaft eine mögliche Ursache erwähnt.
Lies bitte nochmal genau, dann weißt du, was ich meine.
Für den richter gibts nur zwei Mögliche Tötungsweisen, nämlich Erstickung durch drübergezogene Plastiktüte oder Verkleben der äußeren Atemwege durch Klebeband. Das waren seine einzigen Ideen. Wo soll ich was nachlesen? Ich habs gehört, ich brauch nix lesen.


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28.07.2024 um 09:31
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Ich diskutiere aber nicht auf Grundlage des teilweise unwahren Geschriebenen aus der Presse, was auch meine persönliche Freiheit ist ;) Was ich glaube, hab ich hier nach wie vor nicht kund getan und werd ich auch weiterhin nicht, ich werde aber weiterhin korrigieren, wenn Blödsinn im Raum steht, da kannst du noch so oft zetern.
Dann frage ich mich, was du hier suchst, wenn du nicht nach den Spielregeln in dieser Community diskutieren und uns auch nicht deine persönliche Meinung über den Fall mitteilen möchtest. Stattdessen möchtest Du immer nur berichtigen und auf die angeblichen Missstände in der Berichterstattung und bei der Urteilsfindung hinweisen.


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28.07.2024 um 11:23
Im Fall der Alexandra R., welcher sehr viel Aufsehen bzw. Interesse in ganz Deutschland erzeugte, wird eben nach Medienberichten aller Art verlangt.

Nicht jeder kann die bekannten Örtlichkeiten und Verhandlungstage bei Gericht aufsuchen, um sich ein Bild zu erstellen. Für viele war es ein Wunsch, bei der Urteilsverkündung der Kammer dabei zu sein. Auch weit angereiste Interessierte 
mussten auch bei zeitlicher Anreise wegen des hohen Andrangs im Sitzungssaal E.006 des Gerichts, wieder abreisen.

Sie hatten doch keine andere Möglichkeit, über die Medien sich zu informieren.


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28.07.2024 um 11:24
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Für den richter gibts nur zwei Mögliche Tötungsweisen, nämlich Erstickung durch drübergezogene Plastiktüte oder Verkleben der äußeren Atemwege durch Klebeband. Das waren seine einzigen Ideen. Wo soll ich was nachlesen? Ich habs gehört, ich brauch nix lesen.
Dann will ich mal denen, die sich nicht auf das vermeintlich von dir Gehörte verlassen wollen, zu lesen geben, was der Journalist von inFranken.de gehört und verstanden hat ...
Frau wurde auf "spurenarme Weise" ermordet
Danach töteten sie die Frau "auf spurenarme Weise" wie Erwürgen oder Ersticken mit einer Plastiktüte, wie Zaar erläutert -
... nämlich welche Tötungsarten der Richter beispielhaft für den Begriff "spurenarm" heranzieht, wofür sich eben auch die Verwendung einer Plastiktüte anbieten würde.

Nur behauptet er aber nicht, wie der Anschein erweckt werden soll ...
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:... wie zb die aus dem Nichts gegriffene Behauptung, sie sei durch eine Plastiktüte erstickt, die ihr über den Kopf gestülpt wurde ...
... es sei zwingend eine Plastiktüte gewesen, es heißt nur, eine solche Plastiktüte wäre für eine spurenarme Tötung, ein Ersticken, geeignet.

Letztendlich soll erklärt werden, warum nirgends Blutspuren gefunden wurden.


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28.07.2024 um 11:25
Bleibt bitte sachlich.

Haltet euch an die Fakten, die durch die Presse bekannt sind.
Persönliche Eindrücke von der Verhandlung sind als eigene Meinung zu behandeln und haben keine Deutungshoheit.

Das Urteil ist gesprochen und etwaige weitere Entwicklungen sind abzuwarten und dann auch zu akzeptieren oder eben sachlich zu diskutieren.

Wer nicht diskutieren möchte, macht bitte eine Pause vom Thread.


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28.07.2024 um 11:54
Das Urteil wurde am 24.07.2024 mündlich von dem Vorsitzenden Gregor Z. bekannt gegeben.
Ich gehe davon aus, dass eine genaue schriftliche Form des Urteils aus Rechtsgründen folgt.
Ein anhängiges Revisionsverfahren zum Bundesgerichtshof ist, meiner Meinung nach, sehr wahrscheinlich.

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.


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28.07.2024 um 12:42
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Das Urteil wurde am 24.07.2024 mündlich von dem Vorsitzenden Gregor Z. bekannt gegeben.
Ich gehe davon aus, dass eine genaue schriftliche Form des Urteils aus Rechtsgründen folgt.
Ein anhängiges Revisionsverfahren zum Bundesgerichtshof ist, meiner Meinung nach, sehr wahrscheinlich.

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Liegt dir das Aktenzeichen dieses Falles vor? Es steht nicht in den Presseinformationen der Staatsanwaltschaft. Mit diesem Aktenzeichen könnte man dann später in der Entscheidungsdatenbank des BGH nachsehen. https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

28.07.2024 um 13:25
Zitat von emzemz schrieb:welche Tötungsarten der Richter beispielhaft für den Begriff "spurenarm" heranzieht
Das war nur als Beispiel gedacht, so hat man das verstanden. Die genaue Todesursache könnte ja nur bei Auffinden der Leiche festgestellt werden. Die beiden Angeklagten sind zudem zwei gewichtsschwere, kräftige Männer gegen die A.R. rein körperlich nichts entgegenzusetzen hatte. Sie hätten A.R. auch ohne Hilfsmittel mit entsprechender Gewalteinwirkung die Luft nehmen können. Alles in allem ist leider ein qualvoller Tod anzunehmen. Die Verantwortlichen sind mit aller Härte bestraft worden und das ist gut so.


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28.07.2024 um 16:51
@Misetra
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Liegt dir das Aktenzeichen dieses Falles vor? Es steht nicht in den Presseinformationen der Staatsanwaltschaft. Mit diesem Aktenzeichen könnte man dann später in der Entscheidungsdatenbank des BGH nachsehen
Einlegungsfrist der Revisionsanwälte ist nur eine Woche nach Verkündung des Urteils.
Revisionsbegründungsfrist beträgt gemäß § 345 StPO einen Monat nach Zustellung der nötigen schriftlichen Urteilsgründe.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__345.html

Der BGH ist eigentlich die letzte Chance, das Urteil bezüglich rechtlicher Nachteile der beiden Angeklagten zu ändern.

Ich würde mir sogar eine höchst richterliche Entscheidung im Fall Alexandra R. wünschen, um klarzustellen, dass die 19. Schwurgerichtskammer am Landgericht Nbg./Fürth keine entscheidenden Fehler begangen hat.

Das Gericht hat die Ermittlungen ja nicht selbst geführt, muss Sachverständige und
Zeugenaussagen vertrauen und war beim vermutlichen Tötungsdelikt nicht dabei.

Die Gruppenleiterin und Oberstaatsanwältin A.H. hat in Ihrem Plädoyer Entscheidungen des BGH hervorgehoben, dass auch eine Verurteilung ohne Leiche sehr wohl möglich ist.

Das alte Aktenzeichen liegt mir leider nicht mehr komplett vor ...9 Ks 113 Js 2.

Sollte der BGH keine Rechtsfehler in der Urteilsbegründung finden, wird das Verfahren sofort rechtskräftig abgeschlossen und als Nachricht im Presseportal veröffentlicht.


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