fischersfritzi schrieb:Ist auch nicht nötig, das Urteil ist gesprochen.
Gesprochen bedeutet nicht rechtskräftig und ob in Revision gegangen und wie dann entschieden werden wird, ist auch nicht klar. Bisher ist hier nichts endgültig.
fischersfritzi schrieb:Warum kommt denn hier Sicherungsverwahrung ins Spiel?
Bitte mal die Quelle dazu.
Was glaubst du, bedeutet die "besondere Schwere der Schuld", was das Verbringen in entsprechenden Institutionen angeht? Eine Entlassung vor 15 Jahren Haft ist nicht möglich, anschließend entscheidet eine entsprechende Kammer, welches weitere Strafmaß angemessen ist.
Dann nehm ich meinetwegen die (was ich denke, drohende) Sicherungsverwahrung zurück, behaupte aber, dass nicht davon auszugehen wäre, dass man einen von beiden oder beide nach 15 Jahren freilässt.
fischersfritzi schrieb:Was den beiden bewusst war, wird man wohl nicht erfahren.
Aber vermutlich haben sie angenommen, dass sie nicht erwischt werden. Sie haben ja einigermaßen Aufwand betrieben, ihre Tatbeteiliging zu vertuschen. Haben sich vermutlich für besonders clever gehalten.
So wie x andere kriminelle Blitzbirnen eben auch.
Bei den ganzen Auffälligkeiten und gelegten Spuren, was das verbrachte Handy angeht, kann man von einer Vertuschung doch nicht sprechen. Das sind ja alles Kleinigkeiten im Vergleich zum spurlosen Töten und spurlosen Verbringen einer Leiche. Wie haben sie es geschafft, dabei dann keine Fehler zu machen und Spuren zu hinterlassen?
emz schrieb:Schuldschwere kann geurteilt werden, wenn z.B. mindestens zwei Mordmerkmale vorliegen.
Das könnten hier Verdeckung einer Straftat (Computerbetrug), Habgier und niedere Beweggründe sein.
Genau, und die wurden genannt, die besondere Schwere der Schuld lt Kammer festgestellt.
xoxalb schrieb:Verstehst du eigentlich, was du hier schreibst? Dein Satz ist grundlegend falsch. Das Urteil ist das Ergebnis von Indizien, die gegen die Angeklagten sprachen, sonst wäre es nicht so gefällt worden. Plus, das Gericht hat sich bemerkenswert viel Zeit genommen eine Vielzahl von Zeugen zu hören. Sollte es eine Fortsetzung auf höchster Ebene geben, werden wir ja sehen, was dabei raus kommt.
Nö, diese Indizien wurden ja alle nach und nach durch Fachleute widerlegt vor Gericht.
Yari schrieb:Willst du sagen, dass hier rein Justizskandal vorliegt?
Ne, will ich nicht. Gegenfrage: Willst du mir Worte in den Mund legen? Oder wo hast du das gelesen?
Lanza schrieb:Dass das kein Beweis/Indiz sein kann, hatten ja auch Gutachter festgestellt.
Und der Chefkriminalreporter haut das so zum Urteil mit raus.
Nichtsdestotrotz fehlt mir halt hier die Alternativthese von jemanden, der/die sonst wohl oft dem Prozess beigewohnt hat.
Die typische Motivlage "Habgier" ist ja allein erfüllt.
Scheinbar war bereits so viel Dreck am Stecken, dass man sich gar nicht erst diesem im Vergleich zum jetzigen harmlosen Prozess (harmlos insofern, dass man nicht über 20 Jahre hinter Gitter soll) stellen wollte.
Dieser Artikel samt Überschrift ist ganz schlimm peinlich. Naja. Was will man von diesem Medium auch erwarten. War ja auch über die ganze Prozesszeit kein Vertreter von ihm da, die schreiben ja gern einfach dort ab, wo andere veröffentlichen und kapieren dann nix mehr. Blutiger Ohrring in der Halle in Sindersdorf? Einloggen auf einem Wlan-Router? Oh je...der gute Mann hätte besser zuhören sollen, statt das vorher selbst aufgenommene Bild des U.T. über die komplette Urteilsbegründung zu bearbeiten und nix zu schreiben...Das ist der mit Abstand schlechteste Artikel, der über die Prozesszeit und Alexandras Verschwinden erstellt wurde.
Du wirst niemanden finden, der den Prozess vorort beobachtet hat und dir andere Alternativthesen präsentieren wird - wie man in der Vergangenheit (und auch jetzt noch) beobachten konnte, ist das seitens vieler überzeugter Forenteilnehmer nicht gewünscht.
Zudem behaupte ich, dass Alternativthesen aktuell auch nicht bewiesen werden können - also exakt genauso plausibel sein können, wie der in der Urteilsbegründung geschilderte Ablauf.
Ich geb hier meine Meinung bezüglich der vorhandenen Fakten wider und versuche, zu widerlegen, wenn Blödsinn dazu behauptet wird, nicht mehr, nicht weniger.