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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

4.022 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 19:31
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn diese Nachricht erst um 22 Uhr kam und das bedeuten soll was der Richter meint, ist ja viel Zeit und Weg möglich um eine Leiche weit genug weg zu schaffen.
Nicht in einem Twingo. Der binnen kürzester Zeit mit 40ps und über 150kg Inhalt nach Oberhasling geflogen ist ;) im Winter.
Es wird wohl um die Verbringung des Handys gegangen sein, vermute ich. Alles andere ist absurd.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Das Senden des Zeichens kann vielseitig interpretiert werden von uns. Der Richter hatte bestimmt genauere Informationen dazu. Man müsste wissen wo sich U.T. befand, als er dieses Zeichen schickte. Wo war er da gerade? Noch unterwegs auf der Autobahn oder war er zuhause?
Wenn ein Tatplan bestand und es "Arbeitsteilung" gab, war das Emoji ein Zeichen eines erfolgreich absolvierten Endschrittes der Tat. Die Frage wäre allgemein nur: Wer hat A.R. aktiv getötet? Einer von beiden oder beide zusammen? Hat einer aktiv getötet und der andere war für die Leichenentsorgung zuständig? Das Emoji kann auch nur im Nachgang nochmal eine Bezeugung des Triumphes über die vorher gemeinsam ausgeführte Tat gewesen sein.
Wenn das Gericht von einem Tatplan ausgeht, könnte auch das Verschwindenlassen der Leiche vorgeplant gewesen sein. So in dem Sinn, dass man einen Ablageort schon länger vor der Tat vorbereitete, damit es am Tattag zügig vonstatten geht.
und auch hier: selbst dem Richter fehlte die Vorstellungskraft, dass eine Leiche im Twingo verbracht worden sein soll.

Alles andere: Phantasie, mögliche Thesen, wie mindestens ein Dutzend andere auch, die Sinn ergeben würden.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 19:46
@Schateffi

Du warst wohl viel vor Ort. Und schreibst hier immer was nicht sein könnte.

Was ist Deine These, was passiert ist und wo AR ist? Verschwunden ist sie ja nachweislich seit über 1,5 Jahren.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 20:59
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du warst wohl viel vor Ort. Und schreibst hier immer was nicht sein könnte.

Was ist Deine These, was passiert ist und wo AR ist? Verschwunden ist sie ja nachweislich seit über 1,5 Jahren.
Ich hab keine. Selbst wenn, was brächte es der Allgemeinheit, weiter Schwurbelei zu betreiben?
Fakt ist einfach, dass keinerlei Indizien und/oder Beweise für einen Mord seitens der beiden Angeklagten vorliegen.
Sicher waren sie verwickelt, was den Tag des Verschwindens angeht. Zumindest bei einem der beiden gibts ja nachgewiesene Anhaltspunkte dafür.
Aber es erschreckt mich sehr und macht mich fassungslos, aufgrund welcher, überwiegend widerlegten, Grundlagen in diesem Land solche Urteile und Strafen ausgesprochen werden dürfen.
Im Urteil fielen viele persönliche Vermutungen, allesamt sind sie keinesfalls belegt, teilweise ist sogar ganz das Gegenteil der Fall.

Zudem fand bereits vor Verfahrensbeginn eine Vorverurteilung statt - von mehreren Seiten, ganz vorn: die Medien, die sich fast allesamt schlechte und einseitige Berichterstattung über das komplette Verfahren geleistet haben.

Das ist nicht zu bestreiten.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 21:40
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Fakt ist einfach, dass keinerlei Indizien und/oder Beweise für einen Mord seitens der beiden Angeklagten vorliegen.
Fakt ist, die beiden Frauenmörder wurden verurteilt.
Offenbar konnte der juristisch ausgebildete Richter eine zusammenhängende und erdrückende Indizienkette erkennen.

Kann man vielleicht auch einfach mal akzeptieren, statt die immer selben Sätze ad infinitum runter zu beten.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Will ich nicht unterstellen, aber es ist schon merkwürdig, dass zu ihrem Lebensalltag nicht wirklich etwas bekannt ist.
Was gehen dich und uns die Gestaltung ihres Alltags an?
Sie ist das Opfer, ihr Lebensalltag muss hier nicht bis ins Kleinste seziert werden.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 21:44
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was gehen dich und uns die Gestaltung ihres Alltags an?
Sie ist das Opfer, ihr Lebensalltag muss hier nicht bis ins Kleinste seziert werden
Und der der anderen, inklusive ihres Partners, schon? Das ist also okay? Nix über die Verschwundene zu wissen, auch? Deine Meinung.

Über den Rest äußere ich mich nicht.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 22:00
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Nix über die Verschwundene zu wissen, auch?
Ja.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Über den Rest äußere ich mich nicht
Ist auch nicht nötig, das Urteil ist gesprochen.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:was DB und UT damit geblüht hätte, wage ich nicht zu bewerten, keine Ahnung. Aber sicherlich keine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das muss auch den beiden bewusst gewesen sein.
Warum kommt denn hier Sicherungsverwahrung ins Spiel?
Bitte mal die Quelle dazu.

Was den beiden bewusst war, wird man wohl nicht erfahren.
Aber vermutlich haben sie angenommen, dass sie nicht erwischt werden. Sie haben ja einigermaßen Aufwand betrieben, ihre Tatbeteiliging zu vertuschen. Haben sich vermutlich für besonders clever gehalten.
So wie x andere kriminelle Blitzbirnen eben auch.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 22:02
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Im Urteil fielen viele persönliche Vermutungen, allesamt sind sie keinesfalls belegt, teilweise ist sogar ganz das Gegenteil der Fall.
Was im Urteil steht (was ja erst noch geschrieben wird) weißt du vermutlich auch nicht. Bin gespannt ob es hoffentlich mal irgendwann veröffentlicht wird.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 22:37
Ohne das Urteil zu kennen, eine Anmerkung zur Schwere der Schuld.

Schuldschwere kann geurteilt werden, wenn z.B. mindestens zwei Mordmerkmale vorliegen.
Das könnten hier Verdeckung einer Straftat (Computerbetrug), Habgier und niedere Beweggründe sein.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 23:00
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Und der [Lebensalltag] der anderen, inklusive ihres Partners, schon? Das ist also okay? Nix über die Verschwundene zu wissen, auch? Deine Meinung.
Hätte Dr.B.R. nicht gar so dick aufgetragen, als er von seiner Liebe zu Alexandra schwärmte, wäre es nicht gar so peinlich rübergekommen, dass er dreigleisig fuhr, zeitgleich ein zweites Kind gezeugt hatte und Prostituierte kontaktierte und die Medien hätten sich nicht so in Häme ergangen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.07.2024 um 23:14
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Fakt ist einfach, dass keinerlei Indizien und/oder Beweise für einen Mord seitens der beiden Angeklagten vorliegen.
Verstehst du eigentlich, was du hier schreibst? Dein Satz ist grundlegend falsch. Das Urteil ist das Ergebnis von Indizien, die gegen die Angeklagten sprachen, sonst wäre es nicht so gefällt worden. Plus, das Gericht hat sich bemerkenswert viel Zeit genommen eine Vielzahl von Zeugen zu hören. Sollte es eine Fortsetzung auf höchster Ebene geben, werden wir ja sehen, was dabei raus kommt.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 00:07
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Fakt ist einfach, dass keinerlei Indizien und/oder Beweise für einen Mord seitens der beiden Angeklagten vorliegen.
Willst du sagen, dass hier rein Justizskandal vorliegt?


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 00:58
Dass viel Schmarrn auch in den Medien steht, stimmt ja schon:
Sieben Monate nach ihrem Ver­schwinden am 9. Dezember 2022 nahmen Spürhunde hier noch ihren Geruch auf, fanden auch die Fährte von Ugur T. im Wald.
Quelle: https://m.bild.de/regional/bayern/nuernberg-alexandra-r-39-lebenslaenglich-im-mord-ohne-leiche-66a086265125e05595d7bb9b?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

Dass das kein Beweis/Indiz sein kann, hatten ja auch Gutachter festgestellt.

Und der Chefkriminalreporter haut das so zum Urteil mit raus.

Nichtsdestotrotz fehlt mir halt hier die Alternativthese von jemanden, der/die sonst wohl oft dem Prozess beigewohnt hat.

Die typische Motivlage "Habgier" ist ja allein erfüllt.

Scheinbar war bereits so viel Dreck am Stecken, dass man sich gar nicht erst diesem im Vergleich zum jetzigen harmlosen Prozess (harmlos insofern, dass man nicht über 20 Jahre hinter Gitter soll) stellen wollte.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 07:44
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ist auch nicht nötig, das Urteil ist gesprochen.
Gesprochen bedeutet nicht rechtskräftig und ob in Revision gegangen und wie dann entschieden werden wird, ist auch nicht klar. Bisher ist hier nichts endgültig.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Warum kommt denn hier Sicherungsverwahrung ins Spiel?
Bitte mal die Quelle dazu.
Was glaubst du, bedeutet die "besondere Schwere der Schuld", was das Verbringen in entsprechenden Institutionen angeht? Eine Entlassung vor 15 Jahren Haft ist nicht möglich, anschließend entscheidet eine entsprechende Kammer, welches weitere Strafmaß angemessen ist.
Dann nehm ich meinetwegen die (was ich denke, drohende) Sicherungsverwahrung zurück, behaupte aber, dass nicht davon auszugehen wäre, dass man einen von beiden oder beide nach 15 Jahren freilässt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was den beiden bewusst war, wird man wohl nicht erfahren.
Aber vermutlich haben sie angenommen, dass sie nicht erwischt werden. Sie haben ja einigermaßen Aufwand betrieben, ihre Tatbeteiliging zu vertuschen. Haben sich vermutlich für besonders clever gehalten.
So wie x andere kriminelle Blitzbirnen eben auch.
Bei den ganzen Auffälligkeiten und gelegten Spuren, was das verbrachte Handy angeht, kann man von einer Vertuschung doch nicht sprechen. Das sind ja alles Kleinigkeiten im Vergleich zum spurlosen Töten und spurlosen Verbringen einer Leiche. Wie haben sie es geschafft, dabei dann keine Fehler zu machen und Spuren zu hinterlassen?
Zitat von emzemz schrieb:Schuldschwere kann geurteilt werden, wenn z.B. mindestens zwei Mordmerkmale vorliegen.
Das könnten hier Verdeckung einer Straftat (Computerbetrug), Habgier und niedere Beweggründe sein.
Genau, und die wurden genannt, die besondere Schwere der Schuld lt Kammer festgestellt.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Verstehst du eigentlich, was du hier schreibst? Dein Satz ist grundlegend falsch. Das Urteil ist das Ergebnis von Indizien, die gegen die Angeklagten sprachen, sonst wäre es nicht so gefällt worden. Plus, das Gericht hat sich bemerkenswert viel Zeit genommen eine Vielzahl von Zeugen zu hören. Sollte es eine Fortsetzung auf höchster Ebene geben, werden wir ja sehen, was dabei raus kommt.
Nö, diese Indizien wurden ja alle nach und nach durch Fachleute widerlegt vor Gericht.
Zitat von YariYari schrieb:Willst du sagen, dass hier rein Justizskandal vorliegt?
Ne, will ich nicht. Gegenfrage: Willst du mir Worte in den Mund legen? Oder wo hast du das gelesen?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dass das kein Beweis/Indiz sein kann, hatten ja auch Gutachter festgestellt.

Und der Chefkriminalreporter haut das so zum Urteil mit raus.

Nichtsdestotrotz fehlt mir halt hier die Alternativthese von jemanden, der/die sonst wohl oft dem Prozess beigewohnt hat.

Die typische Motivlage "Habgier" ist ja allein erfüllt.

Scheinbar war bereits so viel Dreck am Stecken, dass man sich gar nicht erst diesem im Vergleich zum jetzigen harmlosen Prozess (harmlos insofern, dass man nicht über 20 Jahre hinter Gitter soll) stellen wollte.
Dieser Artikel samt Überschrift ist ganz schlimm peinlich. Naja. Was will man von diesem Medium auch erwarten. War ja auch über die ganze Prozesszeit kein Vertreter von ihm da, die schreiben ja gern einfach dort ab, wo andere veröffentlichen und kapieren dann nix mehr. Blutiger Ohrring in der Halle in Sindersdorf? Einloggen auf einem Wlan-Router? Oh je...der gute Mann hätte besser zuhören sollen, statt das vorher selbst aufgenommene Bild des U.T. über die komplette Urteilsbegründung zu bearbeiten und nix zu schreiben...Das ist der mit Abstand schlechteste Artikel, der über die Prozesszeit und Alexandras Verschwinden erstellt wurde.

Du wirst niemanden finden, der den Prozess vorort beobachtet hat und dir andere Alternativthesen präsentieren wird - wie man in der Vergangenheit (und auch jetzt noch) beobachten konnte, ist das seitens vieler überzeugter Forenteilnehmer nicht gewünscht.
Zudem behaupte ich, dass Alternativthesen aktuell auch nicht bewiesen werden können - also exakt genauso plausibel sein können, wie der in der Urteilsbegründung geschilderte Ablauf.
Ich geb hier meine Meinung bezüglich der vorhandenen Fakten wider und versuche, zu widerlegen, wenn Blödsinn dazu behauptet wird, nicht mehr, nicht weniger.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 07:53
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:, will ich nicht. Gegenfrage: Willst du mir Worte in den Mund legen? Oder wo hast du das gelesen?
Finde deine Frage komisch. Denn hätte ich es iwo gelesen, hätte ich ja nicht nachgefragt,.ob du so etwas sagen willst.


Da anscheinend einigen deine Meinung nicht teilen, sollte es ja wohl erlaubt sein, Rückfragen zu stellen!
So funktioniert ein Diskussionsforum!


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 08:01
Zitat von YariYari schrieb:Finde deine Frage komisch. Denn hätte ich es iwo gelesen, hätte ich ja nicht nachgefragt,.ob du so etwas sagen willst.


Da anscheinend einigen deine Meinung nicht teilen, sollte es ja wohl erlaubt sein, Rückfragen zu stellen!
So funktioniert ein Diskussionsforum!
Natürlich ist es in Ordnung, Rückfragen zu stellen, ich hab sie ja auch beantwortet.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 08:27
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Was glaubst du, bedeutet die "besondere Schwere der Schuld", was das Verbringen in entsprechenden Institutionen angeht? Eine Entlassung vor 15 Jahren Haft ist nicht möglich, anschließend entscheidet eine entsprechende Kammer, welches weitere Strafmaß angemessen ist.
Dann nehm ich meinetwegen die (was ich denke, drohende) Sicherungsverwahrung zurück, behaupte aber, dass nicht davon auszugehen wäre, dass man einen von beiden oder beide nach 15 Jahren freilässt.
Bei Schwere der Schuld geht es nicht um irgendwelche Institutionen, in denen der Häftling untergebracht wird, sondern was die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren festlegt, wie lang die Haftstrafe noch zu dauern hat.

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern sie erfolgt nach Verbüßung der Haft. Wenn man also denkt, derjenige sollte nicht mehr frei auf die Menschheit losgelassen werden, weil von ihm auch weiterhin eine Gefahr ausgeht. So z.B. bei sogenannten Hangtätern, die schon mal zuvor schon einschlägig straffällig geworden sind, also ein Hang zu derartigen Straftaten besteht.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 09:06
Zitat von emzemz schrieb:Bei Schwere der Schuld geht es nicht um irgendwelche Institutionen, in denen der Häftling untergebracht wird, sondern was die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren festlegt, wie lang die Haftstrafe noch zu dauern hat.

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern sie erfolgt nach Verbüßung der Haft. Wenn man also denkt, derjenige sollte nicht mehr frei auf die Menschheit losgelassen werden, weil von ihm auch weiterhin eine Gefahr ausgeht. So z.B. bei sogenannten Hangtätern, die schon mal zuvor schon einschlägig straffällig geworden sind, also ein Hang zu derartigen Straftaten besteht.
Ja doch, das muss ja nicht immer Gefängnis bedeuten nach 15 Jahren, es gibt ja auch noch Unterbringung wie zb in der Forensik.

Wie ich es weiter oben auch schon geschrieben hab:
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Was glaubst du, bedeutet die "besondere Schwere der Schuld", was das Verbringen in entsprechenden Institutionen angeht? Eine Entlassung vor 15 Jahren Haft ist nicht möglich, anschließend entscheidet eine entsprechende Kammer, welches weitere Strafmaß angemessen ist.
Dann nehm ich meinetwegen die (was ich denke, drohende) Sicherungsverwahrung zurück, behaupte aber, dass nicht davon auszugehen wäre, dass man einen von beiden oder beide nach 15 Jahren freilässt.



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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 09:42
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Ja doch, das muss ja nicht immer Gefängnis bedeuten nach 15 Jahren, es gibt ja auch noch Unterbringung wie zb in der Forensik.
Weder die Sicherungsverwahrung noch die Unterbringung in der Forensik ist in diesem Urteil vorgesehen.
Etwas Derartiges wäre von den Medien mit Sicherheit erwähnt worden.

Nach 15 Jahren wird die Strafvollstreckungskammer festlegen, wie lange die beiden noch in der JVA einzusitzen haben und dann kommen sie wieder raus und sind in Freiheit.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 09:50
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Nicht in einem Twingo. Der binnen kürzester Zeit mit 40ps und über 150kg Inhalt nach Oberhasling geflogen ist
Leider ist deine Datenangabe bezüglich des Renault Twingos falsch!
Leistungsdaten sowie das Zuladungsgewicht stimmen hier eindeutig nicht.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:und auch hier: selbst dem Richter fehlte die Vorstellungskraft, dass eine Leiche im Twingo verbracht worden sein soll.
Richtern und Richterinnen der Kammer fehlt keineswegs die Vorstellungskraft, dass man ab Werk die Beifahrerlehne des Twingo vorklappen kann und somit ein Lademaß von ca. 2,30 m erhält, ist ebenfalls bekannt. Alexandra R. war
einen 1,65 m groß.

Das Fahrzeug hat eine markante Heckklappe, wie es der Zeuge aus Oberhasling berichtete, ein ERH Kennzeichen war auch vorhanden. Die Wagenfarbe würde der Zeuge eher als Weiß bezeichnen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/renault/renault-twingo/


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 10:30
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Was im Urteil steht (was ja erst noch geschrieben wird) weißt du vermutlich auch nicht. Bin gespannt ob es hoffentlich mal irgendwann veröffentlicht wird.
Das Urteil muss in Schriftform vorliegen, erst dann kann man dagegen vorgehen.

Einlegen der Revision nur 7 Tage nach Urteilsbekanntgabe zum BGH.
Die Revisionsbegründungsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe.

BR 24 hat auch eine Expertin für Strafrecht dazu befragt.

Youtube: Mord an Alexandra R.: Lebenslange Haftstrafen verhängt | BR24
Mord an Alexandra R.: Lebenslange Haftstrafen verhängt | BR24
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