gräfinzahl
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2012Unterstützerin
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?
26.07.2024 um 10:45emz schrieb:Ohne das Urteil zu kennen, eine Anmerkung zur Schwere der Schuld.Ich kenne das Urteil auch nicht, gehe aber davon aus, dass der Umstand, dass ein vermutlich lebensfähiges, noch nicht geborenes Baby ebenfalls ums Leben gekommen ist, zumindest mit ein Grund ist für die Annahme der besonderen schwere der Schuld.
Schuldschwere kann geurteilt werden, wenn z.B. mindestens zwei Mordmerkmale vorliegen.
Das könnten hier Verdeckung einer Straftat (Computerbetrug), Habgier und niedere Beweggründe sein.