emz schrieb:Ebenfalls abwarten müssen wir das hydromechanische Gutachten. Ich denke, wir werden erfahren, an welchen Stellen auf der Strecke von Aschau nach Kaltenbach derartige Wasserwalzen bei einem Pegel von 1,03 m entstehen. Ich würde weiter vermuten, dass Seitens der Verteidigung ein neues rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wird. Ob dieses dann die Kopfverletzungen und die Brüche als möglicherweise durch Treibverletzungen hervorgerufen bezeichnen wird, wird man sehen.
Allein mit der Information, wo sich Wasserwalzen befinden, kann ein Rechtsmediziner nichts anfangen. Denn wie soll er wissen, wie sich ein Körper in einer solchen Walze bewegt oder wie ein Körper über eine wassergeflutete Treppe kommt. Dass bleiben nach wie vor Aufgabe eines Hydromechanikers. Wenn es halbwegs klar ist, wie Verlezungen enstanden sein können, erst dannn kann sich die Rechtsmedizin diese möglichen Szenarien hernehmen und dann untersuchen, ob das mit den Verletzungen vereinbar war.
Du kannst Dich vielleicht an den Badewannenunfall erinnern, da arbeitete ein Rechtsmediziner mit einem Biomechaniker zusammen, die Simulation des Biomechanikers berechnete die bei einem Sturz aufgetretenen Kräfte, der Rechtsmediziner bewertete dann, ob diese Kräfte mit den vorgefundenen Verletzungen vereinbar waren oder ob wesentliches die Simulation nicht zeigte.
Im vorleiegenden Verfahren wird einfach nur der Biomechaniker durch den Hydromechaniker ersetzt. Wie der Hydromechaniker dabei vorgeht, was für Mittel er hat, das wird sich dann zeigen. Vielleicht werden Dummy-Versuche gemacht, man muss sich da etwas gedulden, aber durch den Badewannenunfall hat man schon eine gewisse Vorstellung dazu.