Sherlock_H schrieb:@fassbinder1925
Das ist mir klar, aber es gibt natürlich Prozesse, bei denen sich die Unschuld des Angeklagten erwiesen hat, und andere, bei denen es zwar viele Indizien gegen den Beschuldigten gibt, die Beweislage aber nicht ausreichend ist.
Schon, aber in Indizienprozessen bei Tötungsdelikte wird das selten vorkommen. Woraus aber nicht schließen kann, dass jene, die nur aus Mangel freigesprochen wurden es waren, man aber ihnen bloß nichts nachweisen kann. Was für den freigesprochen, aber ein großer Makel ist, noch dazu wenn es ein Richter ist, der sich in seiner mündlichen Urteilsbegründung darüber ergeht. Deswegen sollte jeder der freigesprochen wird, auch als absolut unschuldig gehandelt werden. Was anderes, ist es vllt noch wenn der Freispruch aus rein formalen Gründen erfolgen muss, aber man wirklich so gut wie sicher sein kann.
Sherlock_H schrieb:fassbinder1925
Ich wollte nur auf Folgendes hinweisen: Bisher gab es nur 2 Möglichkeiten (entweder der Angeklagte oder jmd. anders hat Hanna getötet), nach einem "positiven" Urteil des hydromechanischen Gutachters würde es dann 3 Möglichkeiten geben (entweder Unfall oder der Angeklagte oder jmd anders). Und natürlich gilt, was @emz geschrieben hat:
Genau. Wobei die drei Möglichkeiten ja eigentlich schon für mich bestehen, nachdem die Rechtsmedizin gesagt hat, dass auch ein anderes Szenario denkbar wäre.
Ich persönlich bin der Meinung, dass man es nach dem hydromechanischen und vllt noch den 3D-Gutachten sein lassen sollte, es sei denn die Gutachter treten Katastrophal auf. Und zwar von allen Seiten. Kommen sie auch zu dem Schluss es ist wahrscheinlich ein Tötungsdelikt, wird man dann sehen, ob die Beweislage reicht und wenn nicht, muss man weiter ermitteln. Können die darlegen, dass die Verletzungen vom Wasser kommen, dann eben von einem Unfall ausgehen. Noch dazu, weil der Angeklagte mittlerweile seit weit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt.
mjk-17 schrieb:Bin vollkommen deiner Meinung, die StA wird auf unschuldig plädieren und den armen Bub zu einem Abendessen einladen
Das Abendessen wird ausfallen, das würde es aber auch zu hundertprozent, wenn sich in einem Fall ganz sicher die Unschuld eines Angeklagten rausstellt. Mir wäre kein Fall bekannt, wo sich eine Staatsanwaltschaft jemals entschuldigt hat.
Gleichzeitig bin ich aber schon gespannt, falls der Staatsanwalt auf schuldig plädieren will, wie er da argumentieren wird.
Und auch hier muss ich nochmal sagen, dass der User geschrieben hat, dass man sich den Aufwand sparen könne ( was die Gutachten angeht, bin ich nicht der Meinung) nicht, dass der Prozess in seinen Augen jetzt geplatzt ist.
BTW, wurde eigentlich die Verhandlung wieder kurzfristig abgesagt ? Weil weder bei dem Focus-Ticker was kommt, noch bei Chiemgau24. Ich bin heute leider nicht dort, da ich morgen in den Urlaub fahre und mir nichts einfangen will.