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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.05.2023 um 15:24
Zitat von fail-fastfail-fast schrieb:Genauso hab ich mir das vorgestellt, Prozess "läuft".
Woher kommt die Info, dass der Prozessschon läuft.
Zitat von fail-fastfail-fast schrieb:Was heißt jetzt das mit der Prüfung? Wo kommt das denn her, oder ist das schon wieder überholt? Nach meinem Verständnis, wurde er nun angeklagt, dann muss sie ja zugelassen sein:
Die Staatsanwaltschaft fertigt die Anklageschrift.
Das zuständige Gericht entscheidet, ob sie die Klage zulässt
Das ist das Standard Procedere
Zitat von fail-fastfail-fast schrieb:Natürlich schade, dass wir hier offenbar überhaupt nichts mehr zu den Einzelheiten erfahren werden, also z.B. wie sie nun wirklich auf den TV gekommen sind, oder wie Hanna überhaupt um's Leben kam.
Wenn der Prozess öffentlich läuft, und das ist bei Heranwachsenden eigentlich üblich, dann wird man eine ganze Menge erfahren. Nicht öffentlich sind Prozesse in der Regel nur bei Jugendlichen Angeklagten. Bei allen anderen Prozessen muss der Ausschluss der Öffentlichkeit extra beantragt werden. Und dafür müssen gute Gründe vorliegen. Mitunter wird – auf Antrag– an bestimmten Prozesstagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen, z.B wenn sehr sensible Themen behandelt werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 12:58
Hier noch die originale Pressemeldung:

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/049851/index.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 14:47
Zitat von DemomanDemoman schrieb:Das Handy wurde gefunden
Ich denke leider nicht das sich Tatrelevante Dinge auf Ihrem Telefon befinden.
Wenn Sie sich vorher bedrängt/beobachtet oder sonst etwas gefühlt hat hätte Sie sicher jemandem vor Ort Bescheid gegeben statt dies extern zu kommunizieren, grade da viele Personen vor Ort waren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 14:57
Zitat von KerinyaKerinya schrieb:Ich denke leider nicht das sich Tatrelevante Dinge auf Ihrem Telefon befinden.
Wenn Sie sich vorher bedrängt/beobachtet oder sonst etwas gefühlt hat hätte Sie sicher jemandem vor Ort Bescheid gegeben statt dies extern zu kommunizieren, grade da viele Personen vor Ort waren.
Tatrelevant können Schrittzähler Funktion mit GPS sein, ggf. Nachrichten die ohne Endgerät nicht ausgewertet werden konnten, den Tatzeitraum durch ausschalten weiter eingrenzen und und und. Nicht umsonst wurde das Handy zur eigentlich wichtigsten Spur ausgerufen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 18:20
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Tatrelevant können Schrittzähler Funktion mit GPS sein, ggf. Nachrichten die ohne Endgerät nicht ausgewertet werden konnten,
Natürlich sind diese Daten auch ohne Endgerät abrufbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 20:32
Ich kenne zwar die genaueren Umstände des Auffindens nicht, aber ich finde es etwas seltsam, so einen Fund erst einmal mit nach Hause zu nehmen. Heute hat doch jeder ein Handy, und bei solchen wichtigen Funden kommt die Polizei sicher auch gern direkt zum Fundort.

Hoffen wir, dass die Geschichte des Fundes nicht anders war, und dass an dem Gerät nichts verändert wurde. Auch Auffindesituation und -ort sind hoffentlich rekonstruierbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 21:21
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:aber ich finde es etwas seltsam, so einen Fund erst einmal mit nach Hause zu nehmen. Heute hat doch jeder ein Handy, und bei solchen wichtigen Funden kommt die Polizei sicher auch gern direkt zum Fundort.
In der Pressemitteilung heißt es wörtlich
Sie nahm es mit nach Hause und beauftragte ihren Sohn, das Mobiltelefon als Fundsache bei der Polizeiinspektion Prien am Chiemsee abzugeben, was am 30.05.2023 erfolgte.
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/049851/index.html

Fundsache verstehe ich jetzt so, dass die Frau zunächst gar nicht mal an das Verbrechen gedacht hat. Sondern einfach nur dachte, dass da jemand sein Handy verloren hatte oder allenfalls ein geklautes Handy dann weggeworfen wurde. Und dafür nicht den Notruf zu wählen wäre nachvollziehbar.

Das würde auch erklären, warum es dann erst am 30. abgegeben wurde.

(Und nein, nicht in jedem Landkreis gibt es ein ständig geöffnetes Fundbüro wie in Hamburg, München, Berlin...)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 21:41
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Fundsache verstehe ich jetzt so, dass die Frau zunächst gar nicht mal an das Verbrechen gedacht hat. Sondern einfach nur dachte, dass da jemand sein Handy verloren hatte oder allenfalls ein geklautes Handy dann weggeworfen wurde. Und dafür nicht den Notruf zu wählen wäre nachvollziehbar.
Das Verbrechen hat ja die Menschen der Region (und nicht nur die) sehr beschäftigt. Aber was soll's, das Gerät wurde gefunden und abgegeben, das ist ja schon einmal positiv.

Jedenfalls noch pünktlich vor Prozessbeginn, und man darf schon ein wenig gespannt darauf sein, ob der Fund bzw. das Mobiltelefon noch zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Natürlich ist es so, dass Apple bzw. Google die Inhalte der Telefone auf ihren Servern spiegeln; wie zeitnah dies geschieht, hängt wohl von der Netzqualität ab, und ob überhaupt gespeichert wird, oder in welchem Umfang, auch von den individuellen Einstellungen des Benutzers.

Vorausgesetzt, dass die Inhalte des Gerätes noch wiederherstellbar sind, wären natürlich auch Aktionen interessant, die mit der Tat in Verbindung stehen, aber nicht mehr beendet werden konnten. Etwa eine bereits geschriebene, aber noch nicht abgesendete Nachricht, oder Fotos, die nicht mehr in die Cloud des Anbieters hochgeladen wurden. Oder ein Wahlwiederholungsspeicher des eigentlichen Telefons.

Wenn das Handy aber verschlüsselt war, könnte es schwierig für die EB werden. Je nach Hersteller, steht die Polizei vor erheblichen Schwierigkeiten, wie man z.B. hier nachlesen kann (schon etwas älter von 2015):

https://netzpolitik.org/2015/leipziger-polizei-beisst-sich-am-auslesen-von-30-handys-die-zaehne-aus/


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.06.2023 um 22:11
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das Verbrechen hat ja die Menschen der Region (und nicht nur die) sehr beschäftigt.
Was aber noch nicht bedeuten muss, dass jeder auch alle Details (hier: Es wird ein Hany gesucht) auf dem Schirm hat und ständig damit im Kopf herumläuft und bei jedem Schritt darüber nachdenkt....


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.06.2023 um 04:31
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn das Handy aber verschlüsselt war, könnte es schwierig für die EB werden. Je nach Hersteller, steht die Polizei vor erheblichen Schwierigkeiten
Es geht bei Spuren ja nicht immer nur um Daten, zum Zeitpunkt der Suche wären natürlich auch andere Funde von besonderem Interesse, wenn nicht mehr so, z.B. andere Fingerabdrücke als die der Besitzerin. Gerade wo diese von ihrem Gerät auf die ein oder andere Weise nun mal getrennt wurde und man in Betracht ziehen musste, dass ein Täter versucht haben könnte, es zu entwenden oder gesondert verschwinden zu lassen. Das war damals. Jetzt können sie tatsächlich nur noch versuchen, was auszulesen, aber ich weise darauf hin, dass die Ermittler dazu verpflichtet sind, ganz unabängig davon, was sie sich davon erhoffen, ich nicht viel. Glaub auch nicht dass wir noch viel davon hören. Zwar ist nun eine weitere Frage beantwortet aber vor dem Hintergrund, was hier alles völlig unbeantwortet bleibt, kein Trost. Was soll sich darauf noch finden, Hanna war bis nur Minuten zuvor unter Leuten, die ja nun wohl auch bekannt sind, und dann im Regen mit Eile auf dem Heimweg, da wird sie nicht mehr mit dem Handy rumgespielt haben. Es gab hier im Übrigen auch bis zuletzt kaum jemanden, der auf einen Kontakt zwischen diesem "TV" und dem Opfer spekulierte, jedenfalls zur Tatzeit und ich setze das jetzt mit Absicht in Anführungszeichen, ich bin kein Jurist und wir sind hier auch nicht beim Gericht. Was'n bisschen unterging aber so bezeichnend ist: soweit wir wissen hat er's ja nicht mal abgestritten! Vielleicht hab ich was verpasst oder vergessen, aber ich kann mich nicht erinnern dass das irgendwo stand. "Er schweigt." Dann kann man davon ausgehen, dass er auch zu den Vorwürfen schweigt, also streitet er sie auch nicht ab. Juristisch nicht verwertbar, aber ein Ausrufungszeichen und eine Mittleilung ist auch das.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.06.2023 um 08:43
Der der ruchlosen Mordtat verdächtige Heranwachsende hat weder zur Person, noch zur Sache Angaben bei der Polizei gemacht.

Das ist vorbildlich 👏 und entspricht exakt dem, was gute Anwälte stets ihren Klienten empfehlen "Keinerlei Aussagen/Einlassungen bei der Polizei machen" : Denn Angeklagte haben vor Gericht alle Zeit der Welt Angaben zu machen, die nun nicht mehr von der Polizei nach deren Sinne zu Papier gebracht werden können.


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03.06.2023 um 09:14
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Denn Angeklagte haben vor Gericht alle Zeit der Welt Angaben zu machen, die nun nicht mehr von der Polizei nach deren Sinne zu Papier gebracht werden können.
Erstens zeichnet man ab, was da "im Sinne der Polizei" auf Papier gebracht wurde und der gute Anwalt sollte das eben entsprechend prüfen und ggf. korrigieren lassen.
Man könnte auch schlicht und einfach die Wahrheit sagen und sich den Tatsachen stellen - aber dafür bräuchte es halt cojones.

Sonst geht es leider nur um die Hoffnung, dass die Indizien nicht ausreichen....mal schauen, ob das hier der Fall sein wird. Scheint eher nicht so.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.06.2023 um 12:41
Zitat von BohoBoho schrieb:Erstens zeichnet man ab, was da "im Sinne der Polizei" auf Papier gebracht wurde und der gute Anwalt sollte das eben entsprechend prüfen und ggf. korrigieren lassen.
Das wird aber wohl eher nichts mit dem Korrigieren einer unterschriebenen Zeugenaussage. Da überschätzt du die Möglichkeiten eines Verteidigers.aber ganz erheblich.
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03.06.2023 um 13:30
Zitat von BohoBoho schrieb:Erstens zeichnet man ab, was da "im Sinne der Polizei" auf Papier gebracht wurde und der gute Anwalt sollte das eben entsprechend prüfen und ggf. korrigieren lassen.
Ich glaube kaum, dass jeder in der Lage sein wird, jegliche Implikationen des Protokolls, was er da unterschreibt, zu erfassen. Und vor allem: Wie viele lesen es sich denn überhaupt noch einmal richtig durch? Die meisten vertrauen dann wohl darauf, dass es dem Gesagten entspricht und erleben dann unter Umständen später eine böse Überraschung.
Und eine spätere Korrektur? Wie soll die denn vonstatten gehen?
Zitat von BohoBoho schrieb:Man könnte auch schlicht und einfach die Wahrheit sagen und sich den Tatsachen stellen - aber dafür bräuchte es halt cojones.
Ja. Das dachten schon einige. Und fanden sich dann plötzlich vor Gericht wieder.
Und man muss sich doch nur hier manche Threads durchlesen um zu sehen, wie solche Aussagen dann durchexerziert und verdreht werden, um zu sehen, dass es nicht immer eine gute Idee ist, einfach nur die Wahrheit zu sagen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.06.2023 um 20:32
Ich denke, dass den meisten Diskussionsteilnehmern die rechtsstaatlichen Regeln sehr wohl bewusst sind, und wohl auch dann in ihrer Geltung bejaht und anerkannt werden, wenn die in Frage stehende Straftat nicht dazu einlädt, dem Täter gegenüber besonderes Verständnis oder gar Sympathie zu entwickeln.

Wenn der Beschuldigte Heranwachsender ist, und möglicherweise die Anwendung des Jugendstrafrechts in Frage kommt, darf man als Betrachter von außen allerdings schon fragen, ob Geständnis, Reue und Einsicht dem dann Angeklagten ggf. nicht besser zu Gesichte stünden als das coole Schweigen des erwachsenen Straftäters.

Man darf nicht vergessen, dass das Jugendstrafrecht, sollte es denn zur Anwendung kommen, von bestimmten Gegebenheiten des Jugendalters ausgeht, die der betreffenden Altersgruppe zwar keinen Freibrief ausstellt, aber der Tatsache Rechnung trägt, dass aufgrund der psychischen Reife und der besonderen Lebenssituation junger Menschen andere Maßnahmen für gerechtfertigt gehalten werden, als sie gegenüber erwachsenen Straftätern ergriffen werden.

Das vorausgeschickt, und unterstellt, dass die Beweis- und Indizienlage sehr eindeutig ist, würde ein "Schweigen bis zum Urteil" doch die Anwendung des Jugendstrafrechts in gewisser Weise ad absurdum führen. Jenes geht nämlich davon aus, dass bei einem jugendlichen Straftäter noch nicht Hopfen und Malz verloren ist, dass die Tat ein einmaliger Fehltritt war und dass ein straffreies Leben als Erwachsener angestrebt wird.

Diejenigen, denen völlig sinnlos ein geliebter Mensch genommen wurde, werden Wege finden müssen, mit der Tat umzugehen. Sie werden auch damit leben müssen, dass der Täter, so er ggf. verurteilt wird, eines Tages wieder in ihrem Dorf oder anderswo herumspazieren wird. Da finde ich es nicht zu viel verlangt, dass ein Täter nicht nur an sich denkt, sondern auch an die Menschen, an denen er sich vergangen hat.


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03.06.2023 um 23:41
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich denke, dass den meisten Diskussionsteilnehmern die rechtsstaatlichen Regeln sehr wohl bewusst sind,
Nun. Dein Beitrag zeigt sehr schön auf, dass dem eben nicht so ist.
Denn du schreibst folgendes:
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn der Beschuldigte Heranwachsender ist, und möglicherweise die Anwendung des Jugendstrafrechts in Frage kommt, darf man als Betrachter von außen allerdings schon fragen, ob Geständnis, Reue und Einsicht dem dann Angeklagten ggf. nicht besser zu Gesichte stünden als das coole Schweigen des erwachsenen Straftäters.
Jedoch: Anders als du schreibst ist die Anwendung des Jugendstrafrechts nicht an die Bedingung geknüpft, dass sich ein Angeklagter wohlfeil verhält, sondern an das Alter, wenn unter 18, und bei Heranwachsenden an den persönlichen Reifezustand, der durch die Jugendgerichtshilfe festgestellt wird. Es ist also keine Belohnung für irgendein Verhalten.
Im Gegenteil könnte ein von dir gewünschtes Verhalten dann ja sogar für eine gewisse Reife sprechen und der Anwendung von Jugendstrafrecht sogar widersprechen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.06.2023 um 07:30
Zitat von simiesimie schrieb:Anders als du schreibst ist die Anwendung des Jugendstrafrechts nicht an die Bedingung geknüpft, dass sich ein Angeklagter wohlfeil verhält,
Das habe ich ja auch weder geschrieben, noch gemeint. Nicht die Anwendung des Jugendstrafrechts ist an das Wohlverhalten des Angeklagten gebunden, sondern für mich stellt sich die Frage, ob im Falle der Anwendung des Jugendstrafrechts der dann Angeklagte nicht besser beraten wäre, sich zur Tat zu stellen und Einsicht und Reue zu zeigen.
Zitat von simiesimie schrieb:Im Gegenteil könnte ein von dir gewünschtes Verhalten dann ja sogar für eine gewisse Reife sprechen und der Anwendung von Jugendstrafrecht sogar widersprechen.
Das sehe ich, mit Verlaub, anders. Die Entscheidung für ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht wird ja vorab getroffen, und dann auch nicht mehr geändert. Wenn sich dann, und sei es auch nur im Verlauf des Verfahrens, durch die Konfrontation mit den Folgen der Tat, beim Angeklagten eine Einsicht entsteht, ein Wille, sich mit der Tat auseinanderzusetzen und sich zu bessern, dann wird man davon sprechen können, dass das Verfahren dem Ziel des §2 (1) JGG gerecht wird:
(1) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/BJNR007510953.html#BJNR007510953BJNG002300319

Das Gericht kann in diesem Fall, wenn man davon ausgehen kann, dass der Angeklagte sein Leben ändern und gleichartige Taten nicht erneut begehen wird, dies in seiner Strafzumessung würdigen. Umgekehrt kann das Gericht auch in einem Jugendverfahren Maßnahmen bis hin zur SV verhängen:
§ 81a Verfahren und Entscheidung
Für das Verfahren und die Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gelten § 275a der Strafprozessordnung und die §§ 74f und 120a des Gerichtsverfassungsgesetzes sinngemäß.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/BJNR007510953.html#BJNR007510953BJNG002300319

Wir kennen die genauen Umstände der zur Last gelegten Tat noch nicht. Ich persönlich denke nach wie vor, dass der dann Angeklagte in einem Jugendgerichtsverfahren gut beraten wäre, sich reuig, einsichtig und kooperativ zu zeigen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.06.2023 um 08:13
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Die Entscheidung für ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht wird ja vorab getroffen, und dann auch nicht mehr geändert.
Nein. Du irrst dich. Die Anhörung der Jugendgerichtshilfe erfolgt während der Verhandlung. Und dann entscheidet das Gericht, was es anwendet.
Und, wie gesagt, dabei entscheidet nicht, wie wohlfeil sich ein Angeklagter verhält, sondern es geht um den Reifegrad diesens.
Generell irritiert diese Erwartenshaltung, die hier viele zeigen, dass ein Angeklagter gefälligst zu kooperieren hat, schon ein bisschen. Die Anklage muss die Tat beweisen. Und gerade in den Fällen des 211 oder 212 stellt sich dann aus Sicht der Verteidigung letztlich auch die Frage wie sinnvoll ein Geständnis überhaupt ist. Das mag bei anderen Straftaten anders aussehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.06.2023 um 09:19
Zitat von simiesimie schrieb:Nein. Du irrst dich. Die Anhörung der Jugendgerichtshilfe erfolgt während der Verhandlung. Und dann entscheidet das Gericht, was es anwendet.
Das stimmt. Es wird dem Richter eine Empfehlung übergeben:
Für die Beurteilung der Reife des Täters wird in einem Verfahren üblicherweise ein Termin bei der Jugendgerichtshilfe angeordnet, wo eine Beurteilung der oben genannten Kriterien erfolgt und eine Empfehlung an den Richter weitergeleitet wird.
Quelle : https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverteidigung/jugendstrafrecht/anwendung-jugendstrafrecht-fuer-heranwachsende/

Mir geht es aber, wie gesagt, nicht darum, ob hier Jugendstrafrecht angewendet wird oder nicht. Für einen Heranwachsenden findet der Prozess sowieso vor einem Jugendgericht statt. Aber in dem Moment, in dem die Anwendung des Jugendstrafrechts im konkreten Fall angeraten scheint, spricht doch einiges dafür, sich für die Privilegien des Jugendstrafrechts auch entsprechend zu verhalten.

Der Anwalt des dann Angeklagten wird aus seiner professionellen Erfahrung heraus schon sehr genau wissen, wann er seinem Mandanten rät, sich einzulassen und zur Tat zu äußern. Genau das ist ja seine Aufgabe.

Wir wissen natürlich nicht, was die Ermittler eventuell an belastendem Material, etwa auf den IT-Geräten des Beschuldigten, gefunden haben. Oder was besipielsweise Aussagen von Zeugen über die Beweggründe zur Tat nahelegen. Es kann natürlich schon sein, dass es für den Beschuldigten um alles oder nichts geht. Dass die Anklage ihn vielleicht für weiterhin gefährlich hält. Aber das ist zum augenblicklichen Zeitpunkt noch Spekulation.

Eine junge Frau nach einem Discobesuch, bei dem sie wohl die ganze Zeit mit völlig anderen Leuten verbracht hat, offenbar aus dem Nichts heraus anzugreifen und zu töten, lässt nach momentaner Kenntnis der Sachlage aber wenig Raum für Milderndes.


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