emz schrieb:Dass sich im Prozess herausstellen könnte, dass er es nicht war, eher unwahrscheinlich.
Ich denke, genau darum geht es bei der Prüfung durch das LG Traunstein. Dass die Anklage nur zulässig ist, wenn eine Verurteilung der wahrscheinlichere Fall ist.
Und in diesem Fall ist zu hoffen, ganz allgemein gesprochen, dass die Ermittler gut gearbeitet haben. Vom Personaleinsatz her, und mit Blick auf den Umfang der Ermittlungen, darf man wohl davon ausgehen, dass dies der Fall ist.
Etwas zu denken gibt eine frühere Einlassung des Strafverteidigers, dass er keine Mordmerkmale erfüllt sähe. Schließt man daraus auf seine Verteidigungsstrategie, wird er möglicherweise versuchen, einen vorausgehenden Streit, eine Auseinandersetzung, eine, wie auch immer geartete, Äußerung des Tatopfers gegenüber dem TV entsprechend ins Feld zu führen, um die Kurve zu einem Totschlag oder einer Körperverletzung mit Todesfolge zu kriegen.
Ich hoffe, dass dem Strafverteidiger bewusst ist, dass nicht jedes Mittel recht ist, um seinen Mandanten zu entlasten, und er auch nicht vergisst, wer hier das Tatopfer ist, das sich leider nicht mehr gegen unzutreffende Behauptungen wehren kann.
Das Gericht wird sich in der Hauptverhandlung sein eigenes Bild machen, keine Frage. Ich hoffe nur zugunsten der Angehörigen und im Interesse der Würde des Tatopfers, dass sie erstens keine Märchenstunde der Verteidigung wird, und zweitens zu einem angemessenen Urteil führt.