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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.06.2023 um 09:39
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:lässt nach momentaner Kenntnis der Sachlage aber wenig Raum für Milderndes.
Und damit erübrigt sich doch im Grunde auch deine Erwartung, dass der Verdächtige doch gefälligst kooperieren sollte. Das dürfte ihm relativ wenig einbringen. Eher könnte es ihm sogar schaden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.06.2023 um 15:27
Zitat von fail-fastfail-fast schrieb:Es geht bei Spuren ja nicht immer nur um Daten, zum Zeitpunkt der Suche wären natürlich auch andere Funde von besonderem Interesse, wenn nicht mehr so, z.B. andere Fingerabdrücke als die der Besitzerin. Gerade wo diese von ihrem Gerät auf die ein oder andere Weise nun mal getrennt wurde und man in Betracht ziehen musste, dass ein Täter versucht haben könnte, es zu entwenden oder gesondert verschwinden zu lassen. Das war damals. Jetzt können sie tatsächlich nur noch versuchen, was auszulesen, aber ich weise darauf hin, dass die Ermittler dazu verpflichtet sind, ganz unabängig davon, was sie sich davon erhoffen, ich nicht viel. Glaub auch nicht dass wir noch viel davon hören. Zwar ist nun eine weitere Frage beantwortet aber vor dem Hintergrund, was hier alles völlig unbeantwortet bleibt, kein Trost. Was soll sich darauf noch finden, Hanna war bis nur Minuten zuvor unter Leuten, die ja nun wohl auch bekannt sind, und dann im Regen mit Eile auf dem Heimweg, da wird sie nicht mehr mit dem Handy rumgespielt haben. Es gab hier im Übrigen auch bis zuletzt kaum jemanden, der auf einen Kontakt zwischen diesem "TV" und dem Opfer spekulierte, jedenfalls zur Tatzeit und ich setze das jetzt mit Absicht in Anführungszeichen, ich bin kein Jurist und wir sind hier auch nicht beim Gericht. Was'n bisschen unterging aber so bezeichnend ist: soweit wir wissen hat er's ja nicht mal abgestritten! Vielleicht hab ich was verpasst oder vergessen, aber ich kann mich nicht erinnern dass das irgendwo stand. "Er schweigt." Dann kann man davon ausgehen, dass er auch zu den Vorwürfen schweigt, also streitet er sie auch nicht ab. Juristisch nicht verwertbar, aber ein Ausrufungszeichen und eine Mittleilung ist auch das.
Ich kann dir sagen, dass schweigen eigentlich mit einem Dementi gleichzustellen ist. Den Vorteil den du hast ist allerdings, dass alles was auch zu deine Verteidigung sagst gegen dich verwendet werden kann. Hast du keine Zeugen der Tat, dann läuft es zwangsläufig auf einen Indizienprozess hinaus. Aus eben diesen muss eine Kette gebildet werden.
Das ist tatsächlich irgendwo dann Mathematik (Wahrscheinlichkeit), dass Indiz A in Kombination mit Indiz B in Kombination mit Indiz C etc. in Summe auch auf eine weitere Person zutreffen könnte. Dann wird eben abgewägt, ein Beweis liegt nämlich schwerer als ein Indiz.


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16.06.2023 um 07:53
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb am 03.06.2023:Der der ruchlosen Mordtat verdächtige Heranwachsende hat weder zur Person, noch zur Sache Angaben bei der Polizei gemacht.

Das ist vorbildlich 👏 und entspricht exakt dem, was gute Anwälte stets ihren Klienten empfehlen "Keinerlei Aussagen/Einlassungen bei der Polizei machen"
Naja, als er sich bei der Polizei zunächst noch als Zeuge einfand, hat er sie offenbar auch gemacht und zwar aus freien Stücken, natürlich zur Person, wir wissen auch zur Sache insofern er dazu eben nichts weiter wissen wollte, ist ja auch ne Angabe. Er war dann nach Verhaftung offenbar nicht mal mehr bereit oder fähig auch nur das zu wiederholen, ob das vorbildlich ist oder ihn irgendwie kompetenter erscheinen lässt, sei dahingestellt, ob er das bereits auf Anraten seines Anwalts tat, wissen wir nicht. Auf mich wirkt das nicht kalkuliert eher bereits verhaltensauffällig bzw. emotional sehr wohl involviert. Mir ging's aber auch weniger um die juristische Komponente als um die menschliche: für mich persönlich in der Situation, bei so'nem Vorwurf und sofern ich wirklich unschuldig bin, wär's schon ne Frage der Selbstachtung, wahrscheinlich sogar Reflex/Automatismus, daran würde mich glaub ich kein Rechtsanwalt hindern. Sowas lässt man - bei gutem Gewissen - normal doch nicht auf sich sitzen und dass das nicht so untypisch ist, noch unbedingt nachteilig, ich erinnere dazu bspw. nur mal an den Vermistenfall der Rebecca Reusch. Dieser bis heute tatverdächtige Schwager hatte auch eine Anwältin, wohl auch keine so schlechte, hat ihn nicht davon abgehalten mit einer entscheidenden Einlassung sogar zitiert zu werden: "ich habe mit Rebeccas Verschwinden nichts zu tun!", Punkt. Und dann hat er auch geschwiegen, Ende der Durchsage. Also so kann man's auch machen und so würde ich es immer erwarten. Freilich ohne diesen Florian deshalb für unschuldig zu halten, aber sonst wirkte er noch verdächtiger. Natürlich unterscheiden sich Menschen dabei aber auch und es kann gut sein dass dieser Florian generell deutlich selbstbewusster, selbstsicherer auftrat als er hier.


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29.06.2023 um 18:02
Der Mordprozess startet am 12.10.2023

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/mordprozess-nach-t%C3%B6tung-der-aschauer-studentin-wird-es-ernst-f%C3%BCr-den-verd%C3%A4chtigen-50-zeugen-sollen-aussagen/ar-AA1ddd6y?cvid=a60fec5e291944c787f73b7626d90837&ocid=winp2fptaskbarhover&ei=12


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29.06.2023 um 20:06
Danke für den Link.

28 Termine, 10 Sachverständige...kommt das nur mir so viel vor, oder ist das Standard?


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29.06.2023 um 20:43
Zitat von Hanne_LoreHanne_Lore schrieb:28 Termine, 10 Sachverständige...kommt das nur mir so viel vor, oder ist das Standard?
10 Sachverständige sind schon eine sehr große Anzahl, das liegt aber möglicherweise an der komplizierten Persönlichkeit des Angeklagten und den besonderen örtlichen Gegebenheiten (Berechnung der Strömung etc).

Auch 28 Prozesstage sind sogar für ein Kapitaldelikt ungewöhnlich viele. Aber das ist auch der überraschend großen Zahl an Zeugen, die vernommen werden sollen. Offensichtlich können nach Ansicht der Staatsanwaltschaft doch etliche Clubbesucher etwas zur Aufklärung der Tat beitragen.


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29.06.2023 um 20:44
Zitat von Hanne_LoreHanne_Lore schrieb:28 Termine, 10 Sachverständige...kommt das nur mir so viel vor, oder ist das Standard?
Das ist selbst für ein Tötungsdelikt recht viel, aber nicht so ganz ungewöhnlich. Die vielen Sachverständigen wird man aufgrund der Auffindesituation benötigen (Strömungsgutachten, DNA, Handy - jetzt hat man es ja, sowie zur Persönlichkeit des Angeklagten (Reife).
Viele Sachverständige führen zu vielen Terminen.


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29.06.2023 um 22:58
Hier die originale Pressemeldung des Landgerichts Traunstein (pdf - Datei):

* Der Prozess findet statt vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein.

* "Das kürzlich aufgefundene Mobiltelefon des Tatopfers konnte inzwischen durch die Ermittlungsbehörden ausgelesen werden."

* Angeklagt ist "Sebastian T."

Quelle:

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/traunstein/pressemitteilung_vom_29.06.2023_in_dem_verfahren_gegen_sebastian_t._wegen_mordes__eiskeller-fall_.pdf


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30.06.2023 um 11:20
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Hier die originale Pressemeldung des Landgerichts Traunstein (pdf - Datei):

* Der Prozess findet statt vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein.

* "Das kürzlich aufgefundene Mobiltelefon des Tatopfers konnte inzwischen durch die Ermittlungsbehörden ausgelesen werden."

* Angeklagt ist "Sebastian T."

Quelle:

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/traunstein/pressemitteilung_vom_29.06.2023_in_dem_verfahren_gegen_sebastian_t._wegen_mordes__eiskeller-fall_.pdf
Danke. Verstehe bloß nicht, warum man nicht alle Termine aufzählt, wäre praktisch. Und ist doch in so Mitteilungen nicht unüblich.

Womöglich Wird der Verteidiger vielleicht gleich zu Anfang beantragen, die Öffentlichkeit bis zum Urteil auszuschließen?


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30.06.2023 um 13:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Verstehe bloß nicht, warum man nicht alle Termine aufzählt, wäre praktisch. Und ist doch in so Mitteilungen nicht unüblich.
Wir haben Ende Juni, der Prozess startet Mitte Oktober und wird bis ins neue Jahr hineingehen.
Zwar weiß man, wieviele Prozesstage notwendig sein werden, aber terminiert wird man die jetzt noch nicht alle haben.


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30.06.2023 um 14:02
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Womöglich Wird der Verteidiger vielleicht gleich zu Anfang beantragen, die Öffentlichkeit bis zum Urteil auszuschließen?
Ob ein solcher Antrag Erfolg hätte, erscheint mir zweifelhaft. Nach https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__48.html letzter Absatz, sind Verfahren gegen Heranwachsende oder Erwachsene vor der Jugendkammer grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen warden, "wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist".

Falls die Zeitungsberichte stimmen, dass der Angeklagte zur Tatzeit (03.10.2022) 20 Jahre alt war, ist er bei Prozessbeginn (12.10.2023) also mindestens 21 Jahre und damit strafrechtlich ein Erwachsener. Da wird man kaum die Öffentlichkeit so einfach ausschließen können.


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30.06.2023 um 14:04
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Falls die Zeitungsberichte stimmen, dass der Angeklagte zur Tatzeit (03.10.2022) 20 Jahre alt war, ist er bei Prozessbeginn (12.10.2023) also mindestens 21 Jahre und damit strafrechtlich ein Erwachsener. Da wird man kaum die Öffentlichkeit so einfach ausschließen können.
@OpLibelle
Ist denn in so einem Fall das aktuelle Alter oder das Alter zur Tatzeit relevant?


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30.06.2023 um 14:43
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ist denn in so einem Fall das aktuelle Alter oder das Alter zur Tatzeit relevant?
Das Altre zum Tatzeitpunkt ist entscheidend für das Verfahren an sich. Ein NS-Täter, der zum Tatzeitpunkt im Jahre 1940 20 Jahre alt war, kann (und wird n der Regel), vor einer Jugendstrafkammer angeklagt werden, auch wenn er heute 103 Jahre alt ist.

Aber hier ging es ja um die Frage, ob man die Öffentlichkeit so einfach ausschließen kann. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll ja dem Schutz des jugendlichen Angeklagten dienen, wenn - wie ich ja schon zitierte - " dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist"

Ein 103 jähriger ist nicht wirklich ein "jugendlicher" Angeklagter und wird sich auch nur schwer noch erziehen lassen. Also gibt es keinen Grund zum Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund seiner "Jugend". Die Grenze würde ich hier bei 20 Jahren sehen, weil ab Erreichen des 21. Lebensjahres ein Angeklagter "erwachsen" ist, im Sinne des Gesetzes.


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30.06.2023 um 15:10
Zitat von emzemz schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Verstehe bloß nicht, warum man nicht alle Termine aufzählt, wäre praktisch. Und ist doch in so Mitteilungen nicht unüblich.
Wir haben Ende Juni, der Prozess startet Mitte Oktober und wird bis ins neue Jahr hineingehen.
Zwar weiß man, wieviele Prozesstage notwendig sein werden, aber terminiert wird man die jetzt noch nicht alle haben.
Das kann natürlich ein Grund sein.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ob ein solcher Antrag Erfolg hätte, erscheint mir zweifelhaft. Nach https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__48.html letzter Absatz, sind Verfahren gegen Heranwachsende oder Erwachsene vor der Jugendkammer grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen warden, "wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist".

Falls die Zeitungsberichte stimmen, dass der Angeklagte zur Tatzeit (03.10.2022) 20 Jahre alt war, ist er bei Prozessbeginn (12.10.2023) also mindestens 21 Jahre und damit strafrechtlich ein Erwachsener. Da wird man kaum die Öffentlichkeit so einfach ausschließen können.
Das stimmt, grundsätzlich gilt der Paragraph. Aus persönlicher Erfahrung ist mir aber aufgefallen, dass es bei Heranwachsenden, sofern auch z.B eine sexuelle Motivation hinter der Tat steckt( muss in dem Fall ja nicht sein), dass dem Antrag der Verteidigung nach Ausschluss der Öffentlichkeit über die ganze Beweisaufnahme stattgegeben wird und dann erst wieder die Urteilsbegründung öffentlich ist, wie bei manchen Unterbringungsverfahren. Während bei einem zur Tatzeit Erwachsenen Beschuldigten, es nur während seiner Aussage über intime Details stattgegeben wird.


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30.06.2023 um 17:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Danke. Verstehe bloß nicht, warum man nicht alle Termine aufzählt, wäre praktisch. Und ist doch in so Mitteilungen nicht unüblich.
Sie haben eine spezielle Seite mit "presserelevanten Terminen", die aber momentan nur bis Juli geht. Von daher würde ich erst kurz vor Prozessbeginn genaue Termine für den Prozess erwarten:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/traunstein/gerichtstafel.php


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01.07.2023 um 03:41
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Falls die Zeitungsberichte stimmen, dass der Angeklagte zur Tatzeit (03.10.2022) 20 Jahre alt war, ist er bei Prozessbeginn (12.10.2023) also mindestens 21 Jahre und damit strafrechtlich ein Erwachsener. Da wird man kaum die Öffentlichkeit so einfach ausschließen können.
Wie alt er war können wir bis heute nicht auflösen, die entspr. Berichte sind widersprüchlich, das wurde hier schon zigmal durchgenommen und das letzte Mal ist nicht lang her. Eigentlich muss man dazu gar nichts mehr sagen, dass nach wie vor kein genaues Alter genannt wird, hat ja einen Grund: die Identität des TV zu schützen und das nehmen sie da offenbar sehr ernst. Ein paar Redakteure haben sich mal was zusammensponnen, selber Lücken gefüllt oder einfach geraten, eher noch voneinander abgeschrieben. Das ist nicht belastbar. Was mit der Öffentlichkeit ist werden wir ja sehen. Die eigentliche Nachricht abgesehen von der Terminierung, nämlich dass ihn auch alles, was ggf. noch über dieses Handy herausgefunden werden konnte, nun also offenbar nicht entlastet, überrascht dafür auch hier längst keinen mehr. 50 Zeugen finde ich gar nicht soviel, wenn man bedenkt, dass da Hunderte allein schon in dem Club gewesen sein sollen, aber es war auch zu erwarten, dass darunter kaum jmd. was Relevantes beizutragen haben würde. Rückblickend sieht es so aus, dass ein Großteil dieser hoch aufwendigen Ermittlungen, die sich ja auf den Club konzentrierten, allein dem Ausschluss dienten. Im verlinkten Briefkopf ist jetzt immer noch die Rede vom "Eiskeller-Fall", finde ich unpassend.


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01.07.2023 um 14:19
Zitat von fail-fastfail-fast schrieb:Wie alt er war können wir bis heute nicht auflösen, die entspr. Berichte sind widersprüchlich, das wurde hier schon zigmal durchgenommen und das letzte Mal ist nicht lang her. Eigentlich muss man dazu gar nichts mehr sagen, dass nach wie vor kein genaues Alter genannt wird, hat ja einen Grund: die Identität des TV zu schützen und das nehmen sie da offenbar sehr ernst
Da hast Du Recht und dafür gibt es ja auch gute Gründe.
Allerdings gibt es genug Personen, die das genaue Alter sowie die volle Identität kennen. Nicht nur die Aschauer - auch genug Forum-Leser.
Nachdem die BILD damals sein Foto veröffentlicht hat, war es nicht so schwer, damals noch verfügbare Internetseiten zu finden, die sowohl Nachname als auch Geburtsdatum preisgegeben haben.

Für beide Familien ist die Situation schwer genug, deswegen gehe ich davon aus, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden wird.
Spätestens beim Urteil werden dann sicherlich alle erfahren wie alt er genau war.


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01.07.2023 um 21:48
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Für beide Familien ist die Situation schwer genug, deswegen gehe ich davon aus, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden wird.
Nein, danach geht es nicht, wie schon andere ausführlich dargelegt haben.
Die Verhandlung wird auf jeden Fall öffentlich sein.
Jugendgerichtsgesetz (JGG) - § 48 Nichtöffentlichkeit
...
(3) Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__48.html



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12.08.2023 um 13:19
https://www.sueddeutsche.de/bayern/hanna-w-bayern-aschau-mord-prozess-1.5980805
Das Landgericht Traunstein lässt die Anklage gegen einen jungen Mann zu, der die 23-jährige Studentin nach einem Clubbesuch in Aschau im Chiemgau umgebracht haben soll.

Wie das Landgericht Traunstein ... mitgeteilt hat, soll der Prozess am 12. Oktober beginnen. Verhandelt wird der Fall von der 2. Jugendkammer, denn der junge Mann, der selbst aus dem Ort im Priental stammt, war zumindest zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt und gilt demnach als Heranwachsender.

Den aufwendigen Ermittlungen könnte ein aufwendiger Prozess folgen. 50 Zeugen stehen vorerst auf der Liste der Kammer, die nach aktuellem Stand auch zehn Sachverständige hinzuziehen wird. Für den Prozess hat das Gericht 28 Verhandlungstage angesetzt.
Die Verhandlung wird also öffentlich sein, "denn der junge Mann ... war zumindest zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt und gilt demnach als Heranwachsender".

Bleibt es bei den angesetzten Verhandungstagen, könnte man im Mai mit einem Urteil rechnen.


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29.09.2023 um 16:35
Es gibt Neuigkeiten was die Anklage betrifft
Der junge Mann, den die Staatsanwaltschaft für Hannas Mörder hält, soll zu jener Zeit als Jogger durch den Ort unterwegs gewesen sein. Nach Überzeugung der Strafverfolger soll er die vollkommen ahnungslose Frau wohl aus sexuellen Motiven verfolgt, sie von hinten angegriffen, zu Boden gerissen, stranguliert und ihr mindestens fünfmal mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben, während er auf ihren Schultern kniete.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord-fall-hanna-w-aschau-eiskeller-prozess-bayern-1.6262278













https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord-fall-hanna-w-aschau-eiskeller-prozess-bayern-1.6262278


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