Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
08.03.2023 um 05:46Malli schrieb:Ich muss nun mal etwas Grundsätzliches zum ewigen Vergleich stellen, die Pflege eines komplett Bettlägerigen oder des Jungen im Filmbeitrag würden wohl schlimmer sein usw. ICH denke nicht. Im Gegenteil! Wer hat das Recht über ein Schicksal zu urteilen, von dem man nur Fragmente kenn, aber nicht eine Minute gelebt hat?
Ich glaube, dass ein Kind, was Bewegungsdrang hat, sich nur schreiend oder mit Lauten äußern kann und einem permanent die nächtliche Ruhe raubt - dabei hab ich noch vieles ausgelassen - zum Extrembeispiel gehört in Punkto Pflege und Versorgung. UND so ein Kind wird größer und schwerer und somit anstrengender - keine Besserung in Sicht. Man mag nur mal an die Pubertät denken ..... Somit finde ich diesen Fall - egal wie es sich nun wendet - absolut tragisch. Wer von euch hat so ein Schicksal zu meistern und das seit Jahren? Ich suche keine Entschuldigung für eine eventuell begangene Tat, aber vielleicht eine ansatzweise Erklärung dafür, warum da etwas eventuell aus dem Ruder gelaufen ist. Es ist so einfach zu schreiben "ich hätte dies/ ich hätte das getan" Wohl dem, der dieses Schicksal nicht zu meistern hat.
Wie gesagt, es ist niemals eine Entschuldigung, aber der Versuch, sich in jemanden reinzuversetzen, der offensichtlich mit all seinen Bemühungen oder Nerven am Ende war (?)
Wiedergast schrieb:Auch hier volle Zustimmung und ich finde es vermessen, wie einige hier über die Familie schreiben, nach dem Motto: sollen sich nicht so anstellen, es gibt schlimmeres. Oder Leon machte aber einen lebensfrohen Eindruck so schlimm war es nicht.Ja, das sehe ich auch so. Ich finde es unangenehm, wenn sich jemand, der keinerlei Ahnung und Erfahrung von einer solchen Ausnahmesituation hat, auf ein hohes moralisches Ross setzt und wohlfeile Ratschläge gibt.
Ich glaube nicht ,dass das ein Außenstehender beurteilen kann und darf schon mal gar nicht.
Ich falls jetzt wieder das Geschrei los geht- ich habe auch... und schaffe das. Dann kann ich nur sagen - herzlichen Glückwunsch
Suppengespenst schrieb:Ich habe auch noch eine Frage.Das war ich. Tatsächlich ist es in Österreich so, dass die deutschen Tatbestände Totschlag und Mord in einem Tatbestand zusammengefasst werden, der in Österreich Mord heisst (§ 75 StGB).
Irgendjemand schrieb die vergangenen Tage,dass im Gegensatz zum deutschen Strafrecht im österreichischen Strafrecht kein Unterschied gemacht wird,zwischen Totschlag und Mord.
Aber hat die Tat selbst auf die Länge der Haftstrafe Einfluss?
Und ja, anders als in Deutschland, wo bei Mord zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird (mit sehr wenigen Ausnahmen), kann das Gericht in Österreich nach Feststellung der Schuld dann variable Strafen verhängen:
Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/75
Das bedeutet, im Rahmen des Strafmasses kann das Gericht in Österreich mehr oder weniger zu den gleichen Ergebnissen kommen wie ein Gericht in Deutschland. Es kann das Strafmass der Schuld anpassen.
Im Vergleich dazu kann ein deutsches Gericht bei Totschlag ein Strafmass zwischen 5 Jahren und lebenslang verhängen § 212 StGB (D), bei Mord hingegen muss es im Regelfall auf lebenslang erkennen (§ 211 StGB -D)