Schneewi77chen
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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
22.05.2024 um 19:10In einem Artikel vom 25.04. wird die Anklage folgendermaßen erläutert (ich glaube, dass ist hier in der Form noch nicht aufgetaucht, zumindest konnte ich über die Suchfunktion nichts entsprechendes finden):
Die Verteidigung hat keinen Einspruch gegen die Anklage erhoben, da
Diese Strategie der Verteidigung kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Als wären die Dinge nur schwarz oder weiß; die Menschen nur gut oder schlecht.
Wenn er die Tat begangen hat, schließt das nicht aus, dass es trotzdem ein liebevolles Verhältnis zwischen den beiden gegeben hat.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen hingegen vor, seinen geistig beeinträchtigten Sohn vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihn in den Hochwasser führenden Fluss geworfen oder gestoßen habe. Das Kind sei dann ertrunken und später tot auf einer Sandbank gefunden worden.Quelle: https://tirol.orf.at/stories/3254563/
Dann soll der Mann sich selbst eine Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und so in weiterer Folge einen Raubüberfall vorgetäuscht haben. Die Anklage gründe sich im Wesentlichen auf diese mutmaßliche Vortäuschung, hieß es. Diese könne nur damit erklärt werden, dass der Vater seine eigene Tat verschleiern wolle und für den Tod des Kindes verantwortlich sei.
Die Verteidigung hat keinen Einspruch gegen die Anklage erhoben, da
In einem möglichen Einspruchsverfahren (...) nur formelle Aspekte der Anklage geprüft und keine inhaltliche Beurteilung stattfinden[würde]Sie zeigen sich dennoch überzeugt davon, dass es einen Freispruch geben wird. Diese Überzeugung stützen sie vor allem auf eine solche Art von Argumentation:
Es werde demnach die Einvernehmung zahlreicher Zeugen beantragt werden, welche ein liebevolles Verhältnis zwischen Vater und Sohn bestätigen würden. Damit sei keinerlei Tatmotiv zu finden.Quelle: https://tirol.orf.at/stories/3256493/
Diese Strategie der Verteidigung kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Als wären die Dinge nur schwarz oder weiß; die Menschen nur gut oder schlecht.
Wenn er die Tat begangen hat, schließt das nicht aus, dass es trotzdem ein liebevolles Verhältnis zwischen den beiden gegeben hat.