kobrili schrieb:Ja das ist alles nicht ganz schlüssig - erst recht nicht, wenn man sieht wie und wo der Vater eigentlich beruflich eingebunden ist. Wir wissen aber nicht, ob das alles noch aktuell war und ob er sich zu dieser Zeit ausschliesslich um Leon gekümmert hat und die Arbeit vielleicht sogar ruhte?! Er wäre ja quasi allein rund um die Uhr für Leon in der neuen Bleibe zuständig?!
Ich glaube, wir sollten dazu nicht allzu viel spekulieren. Wir kennen die Personen, die Situation und die Motivation dahinter einfach zu wenig.
Es hieß immer, der Vater habe die Wohnung angemietet, aber ob dass hieß, dass tatsächlich nur er dort mit Leon wohnen wollte, oder ob es nicht vielmehr eine zweite Familienwohnung werden sollte, wo also er und seine Frau abwechselnd zumindest unter der Woche übernachten konnten, so dass es mit Leon näher zur Schule war und der jeweils andere und die Tochter zuhause durchschlafen konnten.
Man darf nicht vergessen, dass Leon wohl keine Nacht durchgeschlafen hat und auch selten länger als 2 Stunden am Stück geschlafen hat. Sicher kann man sich als Eltern absprechen, wer sich in welcher Nacht um ihn kümmern soll. Aber wenn da im gleichen Haus bzw. der gleichen Wohnung passiert, ist es dann doch meist auch für den anderen eine zumindest unruhige Nacht. Mit der Wohnung in St. Johann hätte man ein Ausweichquartier gehabt, an das sich Leon sicher auch nach einiger Zeit gewöhnt hätte.
Insofern würde ich diese Zweitwohnung und die Tatsache, dass sie angebl. nur durch den Vater angemietet wurde, nicht überinterpretieren. Für mich heißt dass nicht, nur weil er den Mietvertrag alleine angeschlossen hat, dass auch nur er dort übernachten wollte.