Karajana schrieb:denjenigen Hinweisgeber ausgezahlt
(wichtig ist die Formulierung) wenn die Spende zur
Ergreifung / Hinweise geschickt wurde, dürfte er das sogar
wenn er selber der Täter ist , was aber der Richter auch Bestrafen müßte, weil das auch ein eigener Straftatbestand ist. Erschleichen...
und auch nur wenn
genug Spendengelder genau dafür (in Höhe von 30T€) eingegangen sind, sonst beißt das Finanzamt böse zu.... und sortiert ihm seine Finanzen richtig, auch rückwirkend für 10 Jahre in Deutschland (Ö. weiß ich nicht) (wenn die einen auf dem Kiker haben, gehts rund) aber als Selbständiger hat er sicher einen Steuerberater..... hoffentlich.
Also nicht alles in einen Topf werfen, Spende für Forschung und Spende für Ergreifung dürfen (rechtlich und finanztechnisch) nicht vermischt werden!