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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

4.347 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 22:23
Zitat von Nala-NynaNala-Nyna schrieb:Also wenn das das bedeutet, was ich herauslese, war die Flasche im Wagen zu sehen - und keine Beule in einer Tasche die möglicherweise auf die Flasche hätte hindeuten könnte. Dank der penetranten Farbe der Flasche gut vorstellbar.
Da ein Kriminaltechniker zu Rate gezogen werden musste, war sicherlich nicht die Flasche als solche deutlich zu erkennen, entweder weil die Aufzeichnung zu verpixelt war oder man nur einen Teil der Flasche sehen konnten (z.B. nur den Hals).
Irgendwas Pinkes im Kinderwagen, das nach dem angeblichen Überfall plötzlich verschwunden war, muss man aber auch erstmal erklären können.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 22:45
Zitat von SrensenSrensen schrieb:Zumindest in Deutschland werden Haftprüfungen häufig mit dem Argument abgelehnt, bei der erwartbaren hohen Bestrafung (in diesem Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung) könnte sich der Verdächtige ins Ausland absetzen, sprich: Genau der Haftgrund der U-Haft käme als Ablehnungsgrund für die Haftprüfung in Frage.
Normalerweise werden bei einer Haftprüfung ja zwei Dinge geprüft:

1. ob die vom Staatsanwalt vorgelegten Beweise und Indizien ausreichen, um einen Tatverdacht zu begründen.

und

2. ob ausreichende Gründe für die Anordnung einer U-Haft bestehen.


Wenn ich zwei Stangen Zigaretten geklaut habe und das ganze auf Video aufgezeichnet wurde, dann besteht natürlich ein dringender Verdacht gegen mich, dass ich einen Diebstahl begangen habe. Das würde aber sicher noch keine U-Haft rechtfertigen. Dazu müsste es sich zum einen um ein deutlich schwerwiegenderes Straftat handeln UND zum anderen müsste einer der drei Haftgründe Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr bestehen.

In Deutschland ist es normalerweise so, dass bei einem dringenden Tatverdacht wegen Totschlag oder Mordes in Anbetracht der dafür zu erwartenden hohen Haftstrafen eine Fluchtgefahr gesehen wird. Selbst wenn jemand eine feste Arbeit, eine Wohnung und eine gute Einbindung in sein soziales Umfeld hat, könnte er angesichts einer drohenden sehr langen Haftstrafe eine Flucht vorziehen.

Bei Florian A. wurden Verdunkelungsgefahr - hier wurde konkret die Beeinflussung von Zeugen in der Presse genannt - und Tatbegehungsgefahr genannt, wobei so weit ich informiert bin, nicht öffentlich benannt wurde, um welche Taten es sich dabei handelt.

Eine Haftbeschwerde wird ja an das übergeordnete Beschwerdegericht gerichtet. Zumindest in Deutschland ist es dabei so, dass dieses Beschwerdegericht dabei die Begründung für den Tatverdacht gar nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt überprüft, weil dies ja bedeuten würde, dass sich das Gericht mit den Ermittlungsakten und -ergebnissen sehr aufwendig auseinander setzen müsste.

D.h. das Beschwerdegericht prüft vor allem ob eine Inhaftierung notwendig, sinnvoll und angemessen ist und auch die dafür vorgebrachten Begründungen, hier also, ob Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr vorliegt.

Was viele hier leider übersehen, ist, dass Florian A. wegen eines dringenden, nicht nur wegen eines hinreichenden Tatverdachts inhaftiert wurde. Die Staatsanwaltschaft muss dem Richter also Indizien und Beweise vorgelegt haben, die darauf hindeuten, das Florian A. mit hoher Wahrscheinlichkeit die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat. Für einen hinreichenden Tatverdacht würde es reichen, dass der Richter nach Stand der Akten eine mind. 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sieht, für einen dringenden Tatverdacht müssen die dem Richter vorgelegten belastenden Indizien und Beweise aber um einiges eindeutiger und schwerwiegender sein, so dass er zu dem Schluss gekommen ist, dass Florian A. mit hoher Wahrscheinlichkeit die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.

In allen Pressemeldungen war von einem dringenden Tatverdacht die Rede, ich gehe deshalb mal davon aus, dass dies auch so stimmt. Zumal solche Berichte zumindest bei größeren Redaktionen ja in der Regel von spezialisierten Gerichts- und Polizeireportern geschrieben werden, die also mit solchen kleinen, aber sehr bedeutenden Unterschieden in der Wortwahl gut vertraut sind.

Das, was ich hier geschrieben habe, bezieht sich v.a. auf das deutsche Rechtssystem. Ich kenne mich im Österreichischen Rechtssystem nicht so gut aus, insofern bin ich nicht 100% sicher, ob das 1 zu 1 auf Österreich übertragbar ist. Es wäre interessant, wenn dazu jemand, der sich da besser aus kennt, mal seine Meinung schreiben würde.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:01
Übrings sind die Pink Hugo-Flaschen wohl nicht pink oder rosa eingefärbt, sondern aus Klarglas. Die Färbung, die man auf den Produktbildern und auch auf dem hier im Thread hinterlegten Bild zu sehen ist, kommt wohl von der Eigenfarbe des Getränkes.

Die Polizei hat zumindest damals mit einem Foto einer durchsichtigen, klaren Flasche nach Zeugen gesucht:

https://www.meinbezirk.at/kitzbuehel/c-lokales/tatobjekt-aufgefunden-erneuter-zeugenaufruf_a5636755

Das würde bedeuten, dass wenn man tatsächlich auf den Bildern einer Überwachungskamera die Flasche oder Teile davon sehen kann, feststellen könnte, ob sie leer oder voll war. Ich kann mir vorstellen, dass das selbst auf schwarz-weiß Aufnahmen zu erkennen sein könnte, v.a. wenn man Vergleichsbilder (etwa gleiche Lichtverhältnisse, gleicher Abstand zur Kamera) einmal mit voller und einmal mit leerer Flasche anfertigen würde.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:02
Ich habe auch noch eine Frage.
Irgendjemand schrieb die vergangenen Tage,dass im Gegensatz zum deutschen Strafrecht im österreichischen Strafrecht kein Unterschied gemacht wird,zwischen Totschlag und Mord.

Aber hat die Tat selbst auf die Länge der Haftstrafe Einfluss?

Bespiele:
1.
Frau Müller Meyer Schmidt erschießt ihren Mann, was sie aber als Selbstmord aussehen lassen
wollte, um reich zu erben und mit ihrem Liebhaber ein neues Leben zu beginnen

2.
Frau Müller Meyer Schmidt wurde in der ganzen Ehe erniedrigt,misshandelt und hat es nicht geschafft ihren gewalttätigen Mann zu verlassen,bis er sie wieder einmal schlägt und sie zum neben ihr liegenden Messer greift.

Ist die Strafe dann gleich lang,obwohl es unterschiedliche Motive gibt


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:10
Wenn Frau Müller... im zweiten Fall nach dem Messer greift, um sich gegen die Schläge zu verteidigen, wäre es weder Mord noch Totschlag sondern Notwehr und sie würde gar keine Strafe bekommen.

Zumindest in Deutschland, Österreich kann ich nicht einschätzen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:15
Die werden in Österreich schon auch verschiedene Tötungsdelikte unterscheiden können.

Der Vater soll ja aber zusätzlich auch noch eine weitere, wie ich finde schwerwiegende Straftat begangen haben, nämlich indem er eine Straftat vortäuschte. Man stelle sich vor deswegen wäre ein Unschuldiger verhaftet und womöglich im Gefängnis von Mithäftlingen misshandelt worden, weil man aufgrund falscher Beschuldigungen des Vaters geglaubt hätte, dieser sei für den Tod des Kindes verantwortlich.

Ich denke der Anwalt sollte ein psychiatrisches Gutachten von dem Vater machen lassen, das bescheinigt, dass dieser einen schweren Dachschaden hat und tatsächlich gar nicht weiß was in jener Nacht passiert ist.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:18
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:Ich denke der Anwalt sollte ein psychiatrisches Gutachten von dem Vater machen lassen, das bescheinigt, dass dieser einen schweren Dachschaden hat und tatsächlich gar nicht weiß was in jener Nacht passiert ist.
Soll das jetzt eine zynisch-ironische Bemerkung sein oder meinst zu das Ernst?!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:19
@cododerdritte

Danke für deine ausführliche Erklärung zur Haftprüfung.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Übrings sind die Pink Hugo-Flaschen wohl nicht pink oder rosa eingefärbt, sondern aus Klarglas
Die ganze Flasche sieht man erst, wenn man das Foto im Link anklickt. Hier ist es:

4DEC9FA0-D222-4006-B1D0-53BDADC848B4Original anzeigen (0,2 MB)

https://www.meinbezirk.at/kitzbuehel/c-lokales/tatobjekt-aufgefunden-erneuter-zeugenaufruf_a5636755#gallery=null


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:25
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Soll das jetzt eine zynisch-ironische Bemerkung sein oder meinst zu das Ernst?!
Meine ich Ernst. Klar sollte der Anwalt sich ein eigenes Bild machen. Aber wenn tatsächlich die Beweise erdrückend sind und der Vater trotzdem selbst immer noch an seiner Version festhält, dann sollte der Anwalt tatsächlich diesen Wahnsinn nicht mitmachen, sondern eine Strategie wählen, die seinen Mandanten schützt und ich halte es tatsächlich nicht für ausgeschlossen, dass der Vater seine Geschichte selbst glaubt und so ein Gutachten tatsächlich der Realität entsprechen könnte.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:47
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:das bescheinigt, dass dieser einen schweren Dachschaden hat und tatsächlich gar nicht weiß was in jener Nacht passiert ist.
Wie kommst du darauf, dass er einen "Dachschaden" hat und nicht weiß, was in der Nacht passiert ist.

Nicht jede Form von "Dachschaden" führt zu Schuldunfähigkeit.
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:ich halte es tatsächlich nicht für ausgeschlossen, dass der Vater seine Geschichte selbst glaubt und so ein Gutachten tatsächlich der Realität entsprechen könnte.
Aufgrund welcher Informationen denn?


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:53
Am heutigen Dienstag ist diese Entscheidung gefallen. „Mein Mandant hat gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck, mit welchem über ihn am 2. März 2023 die Untersuchungshaft verhängt wurde, das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden“, betont Stanglechner gegenüber der „Krone“. Das Gesetz sehe vor, dass eine Beschwerde gegen die Verhängung der U-Haft die Haftfrist von einem Monat auslöse. Bis dahin werde daher auch keine Haftprüfungsverhandlung stattfinden
Quelle: https://www.krone.at/2949049

Heißt dies, dass der TV nun mindestens einen Monat in Untersuchungshaft bleibt und nicht wie ursprünglich zwei Wochen bis zu einer erneuten Prüfung?

Vielleicht spielt der Anwalt des TV so auf Zeit, um ggf. andere Dinge ausreichend zu prüfen, die er den Vorwürfen des Gerichts (Indizien) entgegnen könnte? Zum Beispiel ebenfalls eine forensische Überprüfung des vermeintlichen Überwachungsvideos mit der Hugo-Flasche?

Edit: Weiter unten steht:
Das bedeutet konkret: Das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet nun darüber, ob der Vater von Leon weiterhin in U-Haft bleibt oder aus der U-Haft wieder entlassen wird. Die Entscheidung darüber soll in rund zwei Wochen vorliegen.
Quelle: s.o.

Also ab heute nochmal mindestens zwei Wochen Haft anstatt zwei Wochen ab letzte Woche Donnerstag.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

07.03.2023 um 23:55
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wie kommst du darauf, dass er einen "Dachschaden" hat und nicht weiß, was in der Nacht passiert ist.

Nicht jede Form von "Dachschaden" führt zu
Er steht unter dringenden Mordverdacht und streitet die Tat weiterhin als absurd ab. Das heißt schon, dass man mit einer realistischen Wahrscheinlichkeit annehmen darf, dass er tatsächlich einen Dachschaden hat und gar nicht weiß was passiert ist. Natürlich würde nicht Dachschaden im Gutachten stehen, sondern etwas schlaues medizinisches. Ich sage ja nicht, dass das so ist, aber ausgeschlossen ist das nicht und ob das dann für eine Schuldunfähigkeit reichen würde, ist natürlich auch nicht gesagt.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 00:03
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:Er steht unter dringenden Mordverdacht und streitet die Tat weiterhin als absurd ab
Vielleicht streitet er die Tat einfach deshalb ab, weil er nicht für viele Jahre ins Gefängnis wandern will.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 00:06
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:Aber wenn tatsächlich die Beweise erdrückend sind und der Vater trotzdem selbst immer noch an seiner Version festhält, dann sollte der Anwalt tatsächlich diesen Wahnsinn nicht mitmachen, sondern eine Strategie wählen, die seinen Mandanten schützt
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:Er steht unter dringenden Mordverdacht und streitet die Tat weiterhin als absurd ab. Das heißt schon, dass man mit einer realistischen Wahrscheinlichkeit annehmen darf, dass er tatsächlich einen Dachschaden hat und gar nicht weiß was passiert ist. Natürlich würde nicht Dachschaden im Gutachten stehen, sondern etwas schlaues medizinisches
Dir ist nicht so wirklich klar, was ein Strafverteidiger tut, oder?

Und dass jeder Täter, der ein Verbrechen abstreitet, obwohl die Beweise erdrückend sind, einen an der Waffel hat, ist ja wohl auch ein Witz. Die Gefängnissen sind voll mit verurteilten Insassen, die sich weiterhin als unschuldig darstellen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 00:11
Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:Er steht unter dringenden Mordverdacht und streitet die Tat weiterhin als absurd ab. Das heißt schon, dass man mit einer realistischen Wahrscheinlichkeit annehmen darf, dass er tatsächlich einen Dachschaden hat und gar nicht weiß was passiert ist.
Nein das heisst es absolut gar nicht.
Es ist alles andere als ungewöhnlich, dass Täter:innen ihre Taten abstreiten.

Zitat von LogikUrsLogikUrs schrieb:ob das dann für eine Schuldunfähigkeit reichen würde, ist natürlich auch nicht gesagt.
Aber nur dann ist es relevant.

Es ist vermutlich, zumindestens aus meiner Sicht, naheliegend, dass jemand, der sein eigenes Kind tötet, womöglich psychisch auffällig ist. Also vielleicht das, was du so salopp als "Dachschaden" bezeichnest.
Aber psychische Auffälligkeit, sollte sie überhaupt vorhanden sein, hat so lange keine Auswirkungen auf das Urteil, solange es nicht um eine Schuldunfähigkeit geht.


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08.03.2023 um 00:17
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und dass jeder Täter, der ein Verbrechen abstreitet, obwohl die Beweise erdrückend sind, einen an der Waffel hat, ist ja wohl auch ein Witz. Die Gefängnissen sind voll mit verurteilten Insassen, die sich weiterhin als unschuldig darstellen.
Und mindestens mit genauso vielen verurteilten Innsassen, die in der Gerichtsverhandlung beteuert haben, sich an nichts erinnern zu können....


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 00:20
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und mindestens mit genauso vielen verurteilten Innsassen, die in der Gerichtsverhandlung beteuert haben, sich an nichts erinnern zu können....
Das würde das Kasperletheater komplett machen: Erst erinnert er sich an einen Kapuzenmann, der ihm eins über die Rübe gezogen hat, aber als man ihm dann die Tat nachweisen kann, leidet er plötzlich an einer Amnesie, die den gesamten Abend abdeckt und auch die Flasche einschließt, die im Kinderwagen zu sehen war, aber von der er nichts weiß.

Aktuell gilt natürlich die Unschuldsvermutung und das ist nur eine Spinnerei.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 01:06
Falls F.A tatsächlich schuldig ist. Sollte ein Verhör mit der Mutter von Leon licht ins dunkle bringen. Auch wenn sie mit dem ganzen nichts zu tun hat, wird sie vermutlich nun mehr wissen. Und ihr einiges klarer erscheinen. Oder was denkt ihr?


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 01:07
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Heißt dies, dass der TV nun mindestens einen Monat in Untersuchungshaft bleibt und nicht wie ursprünglich zwei Wochen bis zu einer erneuten Prüfung?
Nein, es bedeutet nur, dass das Gericht bis zu 4 Wochen Zeit für die Prüfung des Antrags hat, also innerhalb dieser Frist darüber entscheiden muss. Wenn dieses Zeit verstreicht, ohne dass der Antrag bearbeitet wurde, muss der Inhaftierte entlassen werden. Theoretisch könnte das Gericht aber auch nach kürzerer Zeit, also z.B. schon nach einer Woche eine Entscheidung fällen.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Edit: Weiter unten steht:
Das bedeutet konkret: Das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet nun darüber, ob der Vater von Leon weiterhin in U-Haft bleibt oder aus der U-Haft wieder entlassen wird. Die Entscheidung darüber soll in rund zwei Wochen vorliegen.
Quelle: s.o.

Also ab heute nochmal mindestens zwei Wochen Haft anstatt zwei Wochen ab letzte Woche Donnerstag.
Das ist ja nur eine Schätzung. Das Gericht kann wie gesagt auch viel schneller entscheiden, oder es braucht länger als die anvisierten zwei Wochen, aber es hat wie gesagt nur maximal 4 Wochen Zeit..
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Vielleicht spielt der Anwalt des TV so auf Zeit, um ggf. andere Dinge ausreichend zu prüfen, die er den Vorwürfen des Gerichts (Indizien) entgegnen könnte? Zum Beispiel ebenfalls eine forensische Überprüfung des vermeintlichen Überwachungsvideos mit der Hugo-Flasche?
Nein, denke ich nicht. Wenn er ein Gutachten in Auftrag gibt, dessen Ergebnis zu Gunsten des Tatverdächtigen ausfällt, kann er dieses ja jederzeit dem Richter vorlegen und auf dessen Basis eine Haftprüfung beantragen mit der Begründung, er habe Beweise beigebracht, die die von den Ermittlern vorgelegten entkräften.

Er muss ja nicht, wenn er neue Beweise durch ein Gutachten hat, die nächste reguläre Haftprüfung abwarten, bevor die gewürdigt werden können, sondern kann auch ein Haftprüfung beantragen


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

08.03.2023 um 05:21
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:CurlySue_ schrieb:
Heißt dies, dass der TV nun mindestens einen Monat in Untersuchungshaft bleibt und nicht wie ursprünglich zwei Wochen bis zu einer erneuten Prüfung?

Nein, es bedeutet nur, dass das Gericht bis zu 4 Wochen Zeit für die Prüfung des Antrags hat, also innerhalb dieser Frist darüber entscheiden muss. Wenn dieses Zeit verstreicht, ohne dass der Antrag bearbeitet wurde, muss der Inhaftierte entlassen werden. Theoretisch könnte das Gericht aber auch nach kürzerer Zeit, also z.B. schon nach einer Woche eine Entscheidung fällen.
Bild schreibt allerdings dazu:
Schon kommende Woche hätte Florian A. daher wieder auf freien Fuß kommen und zu seiner Frau und seiner Tochter nach Waidring zu­rückkehren können.
Dazu wird es nun nicht kommen. Stanglechner: „Das Gesetz sieht vor, dass eine Be­schwerde gegen die Verhän­gung der Untersuchungshaft die Haftfrist von einem Monat auslöst. Bis dahin wird daher auch keine Haftprüfungsver­handlung stattfinden.“
Quelle: https://m.bild.de/news/2023/news/haftbeschwerde-nach-mordverdacht-vater-des-ertrunkenen-leon-legt-sich-mit-justiz-83127554.bildMobile.html


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