Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
07.03.2023 um 20:07BullinvonTölz schrieb:Andererseits verlängert er die U-Haft ja automatisch.Das habe ich mir auch gedacht.
Warum macht er das? Schlecht beraten?
Oder hat er trotzdem irgendwelche Vorteile davon
BullinvonTölz schrieb:Andererseits verlängert er die U-Haft ja automatisch.Das habe ich mir auch gedacht.
Suppengespenst schrieb:Und wenn man in U-Haft war, ohne dass einem eine Tat nachgewiesen werden kann bzw man unschuldig ist?Bekommt man in D eine (Vergleichsweise häufig) geringe Entschädigung. In ö hoffentlich auch.
BullinvonTölz schrieb:Andererseits verlängert er die U-Haft ja automatisch.Genau deshalb soll eine Haftbeschwerde innerhalb der ersten zwei Haftwochen keinen Sinn machen.
Ein Rechtsmittel innerhalb der ersten Haftfrist von 2 Wochen ist oft wenig nützlich, bei den folgenden Haftfristen von einem Monat bzw dann (bis zur Anklage) immer zwei Monaten kann eine Prüfung durch das OLG schon sinnvoller sein.Quelle: https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/u-haft-vii-rechtsmittel-gegen-die-u-haft/
Gefahr eines Präjudizes*Gerichtliche Entscheidung, die für die Beurteilung eines späteren Rechtsfalls von Bedeutung ist / Vorverurteilung
Die Einbringung einer Haftbeschwerde sollte gut überlegt sein, da die Vorlage an das Oberlandesgericht die Gefahr birgt, dass das Oberlandesgericht ein Präjudiz* zum dringenden Tatverdacht fällt. Wenn es dann zu einer Hauptverhandlung kommt, ist es nicht immer einfach die vom Oberlandesgericht getroffenen Annahmen zu entkräften. Aus diesem Grund sollten die Erfolgschancen mit einem Verteidiger sorgfältig abgewogen werden, um keinen strategischen Verfahrensnachteil zu erleiden.
Wiedergast schrieb:Also wird gerade hoch gepokert von TV und RAKann man so sagen. Entweder die Haft wird binnen vier Wochen aufgehoben oder der Tatverdächtige ist für die Hauptverhandlung durch die Entscheidung des OLGs gebrandmarkt.
Da bin ich aber mal gespannt.
Wiedergast schrieb:Weisst du wie es mit der Akteneinsicht aussieht während der Uhaft?In Österreich muss eine Akteneinsicht dem Verdächtigen und seinem Anwalt zu jeder Zeit des Ermittlungsverfahrens ermöglicht werden. Auch Beweisgegenstände dürfen begutachtet werden.
Der Beschuldigte ist berechtigt, in die der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungs- und des Hauptverfahrens Einsicht zu nehmen. Das Recht auf Akteneinsicht berechtigt auch dazu, Beweisgegenstände in Augenschein zu nehmen, soweit dies ohne Nachteil für die Ermittlungen möglich ist.Zumindest in Deutschland werden Haftprüfungen häufig mit dem Argument abgelehnt, bei der erwartbaren hohen Bestrafung (in diesem Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung) könnte sich der Verdächtige ins Ausland absetzen, sprich: Genau der Haftgrund der U-Haft käme als Ablehnungsgrund für die Haftprüfung in Frage.
DieMichi schrieb:Das kann gut gehen, wenn die EB nur dünne Indizien haben. Sollte es da noch eindeutigere Sachen in der Hintergrund geben und es kommt zur Anklage, dann kann dieses Verhalten dem TV vor die Füße fallen.So sieht es aus. Jetzt wird Bewegung in den Fall kommen müssen. Ich denke, dass bald die Karten aufgedekt werden müssen - etweder die Indizien reichen, die Haft aufrecht zu erhalten, oder nicht.
Wiedergast schrieb:Warum macht er das? Schlecht beraten?
Srensen schrieb:In Österreich muss eine Akteneinsicht dem Verdächtigen und seinem Anwalt zu jeder Zeit des Ermittlungsverfahrens ermöglicht werden. Auch Beweisgegenstände dürfen begutachtet werden.Könnte es sein, dass er nach Akteneinsicht spekuliert, dass die Indizien eben nicht reichen und eine Beschwerde deshalb sinnvoll sei?
Nala-Nyna schrieb:Könnte es sein, dass er nach Akteneinsicht spekuliert, dass die Indizien eben nicht reichen und eine Beschwerde deshalb sinnvoll sei?Gäbe es einen anderen Grund für die Beschwerde?
Nala-Nyna schrieb:Frage trotzdem: Wessen Idee war das?Das wird dir hier keiner sagen können. In den Quellen steht, dass der TV die Beschwerde eingereicht hat. Was selbstverständlich über seinen Anwalt geschehen sein wird.
CurlySue_ schrieb:Wer weiß wie offen die beiden miteinander reden. Entweder der TV lügt auch seinen Anwalt an oder der Anwalt weiß Bescheid und beide bluffen oder der TV ist tatsächlich unschuldig.Ja genau, es ist wie immer im Leben - es gibt immer drei Möglichkeiten
CurlySue_ schrieb:Das wird dir hier keiner sagen können.Das war natürlich eine rhetorische Frage.
CurlySue_ schrieb:Entweder der TV lügt auch seinen Anwalt an oder der Anwalt weiß Bescheid und beide bluffen oder der TV ist tatsächlich unschuldig.Und das war eben der Gedankengang den ich auch hatte.
Nach BILD-Informationen belastet vor allem ein Bild einer Überwachungskamera aus St. Johann den Vater schwer. Darauf soll schon vor dem Überfall am 28. August 2022 gegen 4 Uhr morgens jene „Pink Hugo“-Flasche im Kinderwagen zu sehen sein, mit der Florian A. kurz darauf niedergeschlagen worden sein will.Außerdem soll die Hinterkopfverletzung nicht dazu passen, wie der Tatverdächtige den Angriff gegen seine Person geschildert hat.
Srensen schrieb:Weil mehrfach diskutiert wurde, ob die Flasche auf einem privaten Foto oder einer Überwachungskamera zu sehen war:Herrje. Also wenn das das bedeutet, was ich herauslese, war die Flasche im Wagen zu sehen - und keine Beule in einer Tasche die möglicherweise auf die Flasche hätte hindeuten könnte. Dank der penetranten Farbe der Flasche gut vorstellbar. Und das zu entkräften, könnte dann echt ein schmales Brett werden. Was sagt man da? "Ja, die hat mir der Räuber erst gestohlen.."?
Nach BILD-Informationen belastet vor allem ein Bild einer Überwachungskamera aus St. Johann den Vater schwer. Darauf soll schon vor dem Überfall am 28. August 2022 gegen 4 Uhr morgens jene „Pink Hugo“-Flasche im Kinderwagen zu sehen sein, mit der Florian A. kurz darauf niedergeschlagen worden sein will.