@321meins Kaum vorstellbar, dass jemand, der einen buggy zu schieben hat, seinen Regenschirm schräg vor den buggy hält. Das wären Verrenkungen, die wohl nicht mal ein Sportler seines Typs hinbekommen würde. Zumindest nicht, wenn gleichzeitig noch ein buggy mit Kind bewegt werden muss.
Es ist ja von Hause aus schon umständlich, Kinderwagen und Schirm zu managen.
Was eigentlich, ist ein Froschanzug? Etwas plüschiges, oder eine Art Regenbekleidung?
Weiß man eigentlich, wie lange insgesamt, Vater und Sohn im Park spazieren gegangen sind, bis zu dem Ereignis?
@Gast009 Man hat ja dem Angeklagten ja bereits bei der Vernehmung die Fotos bzw. kurze Videosequenz, mit der Flasche vorgelegt. Und er hat geantwortet, er kann keine Flasche erkennen .
Darauf der Staatsanwalt während der Verhandlung : „ als Hobbypsychologe würde ich das Verleugnung nennen“
Was glaubst Du, war zu sehen? Der bauchige Umriss? Der Flaschenhals? Die Flasche an sich. Sie soll ja leer gewesen sein. Sollte der Verschluss noch dabei gewesen sein ( der ja wirklich Barbie Nagellack pink ist ) dann wäre das wohl sehr verräterisch gewesen sein.
Sie legen ihm ein Foto mit Flasche in seinem buggy vor, und er sagt, er sieht da nichts?
Das Foto müssen ja eigentlich auch seine Verteidiger mal gesehen haben. Und die haben ja die Flasche bisher nicht bestritten. Im Gegenteil, hat seine Frau sogar noch Ideen beigesteuert, wie die Flasche in den buggy kam ( angestellte Betreuerin v Leon oder dankbarer Patient. Nur der Angeklagte hat nichts gesehen???
Oh je, erst komplett abstreiten, dann „ nicht gesehen“ dann „ Patient oder Betreuerin“
Aber gut zu hören, dass der, aus der Ohnmacht erwachte, umgehend eine „ brutale Panik „ verspürte bzgl seines Sohnes.