Canavors schrieb:Aber eben nicht unmöglich. Und das reicht für einen Freispruch wegen begründeter Zweifel.
Nicht jedes Alternativszenario, was irgendwie menschenmöglich ist, lässt Richter/Geschworene so zweifeln, dass es für einen Freispruch reicht.
Wenn ein Millionärsgatte zwei Wochen vor der Tat ins Testament aufgenommen wurde/oder in Zukunft gestrichen werden sollte und die wird ermordet aufgefunden und es spricht nichts dafür, dass jemand außer dem Mann in der Wohnung war und dieser sagt im Prozess,er hat einen Stock drunter tief geschlafen, kommt er auch nicht aus der Nummer raus. Obwohl es ja theoretisch sein könnte, dass die Tür offen gelassen wurde und ein Einbrecher mit Taucheranzug durch jene offen gelassene Tür spaziert ist, die er dann wieder zu gemacht hat. Es geht ja drum, ob die Beweislage reicht.
Man sollte FA nicht vorverurteilen und gerne noch das Ende der Beweisaufnahme abwarten. Auch sind wir eben auf Allmystery, ich finde auch, dass man hier bis zu einem gewissen Grad auch „wilde“ Szenarien durchspielen darf.
Mir bekommt es nur so vor, dass viele eine überstrapazierte Vorstellung von „in dubio pro reo“ haben. Das ist auch das Problem von vielen Angehörigen von Angeklagten. Die gehen bis zur letzten Sekunde von einem Freispruch aus, weil es keine DNA-Spuren/direkte Tatzeugen gibt.
In Österreich habe ich nicht so die Erfahrungswerte und habe mich schon belehren lassen, dass wohl eine Abänderung von Urteilen im Gegensatz zu D. nicht so selten ist, vllt ist auch die Freispruchquote höher, aber an sich kannst du dich schon auf eine Verurteilung gefasst machen, sobald du den Terminzettel in der Hand hast.
In München z.B gab es in den letzten 10 Jahren 4-6 Freisprüche in Mordverfahren. Von mindestens 50 vollendeten Morden. (Wenn es reicht. München hat ja zwei Landgerichte.) Davon ist ein Freispruch noch nicht rechtskräftig, zwei Weitere Freisprüche wurden aufgehoben und dann kam es im nächsten Prozess zur Verurteilung.
Nur weil man einen Sachverständigen findet, der vllt Zweifel hat, oder ein paar positive Zeugenaussagen, führt das meistens nicht zum Freispruch. Das muss man ganz nüchtern sehen.