abgelenkt schrieb:Das scheint mir hier insgesamt der klassische Denkfehler zu sein. Daraus dass der Vater was nicht berichtet hat, kann rein gar nichts geschlossen werden. Er ist nicht zur Aufklärung verpflichtet
Da bist Du aber jetzt einem ziemlichen Irrtum aufgesessen!
Zum damaligen Zeitpunkt, unmittelbar nach dem Überfall, ist der Vater als Zeuge vernommen worden. Er war Opferzeuge, also Geschädigter einer offensichtlich stattgefundenen Straftat.
Als Zeuge ist man sowohl dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen und das beizutragen, was man weiß und zur Klärung einer Straftat beitragen kann, als auch, die Wahrheit zu sagen.
Er darf also nicht einfach irgendetwas weglassen, schon gar nicht auf Nachfrage.
Ganz sicher ist er gebeten worden, den Ablauf der Nacht zu schildern inkl. der Handyaktivitäten. Er hat ja offenbar berichtet, dass er 2 Videofilmchen von sich un seinem Sohn gedreht hat, dass er dem Kind mit dem andy Schlaflieder vorgespielt hat und dass das Handy weg war als er aufwachte.
Hätte er das Handy vor dem Überfall ausgemacht, wäre das doch wohl eine relevante Information gewesen. Immerhin hätte man ja versuchen können, ein eingeschaltetes Handy zu orten, was bei einem abgeschalteten Handy nicht möglich gewesen wäre.
Ein Zeuge muss nichts aussagen, womit er sich selber belasten und ggfls. einer Strafverfolgung aussetzen könnte. Auf dieses Recht muss er sich aber aktiv berufen und eine Verweigerung der Aussage damit begründen. Er kann also nicht einfach das weglassen, von dem er denkt, dass es ihm negativ ausgelegt werden könnte.
Und was soll das denn bitte bei der Tatsache, ob er das Handy selber ausgeschaltet hat, sein, was ihn belastet?!
Und zu guter Letzt: ein Vater wird Opfer eines Überfalls, bei dem er nieder geschlagen und ausgeraubt wird und am Ende ist sein kleiner Sohn ertrunken. Die Eltern wenden sich in Absprache mit der Polizei selbst an die Öffentlichkeit und suchen in den Sozialen Medien und mit gedruckten Handzetteln nach Zeugenhinweise zu der angeblichen Tatwaffe Hugo-Flasche und nach dem Hoodie-Mann, setzen dafür sogar eine Belohnung aus, und werben aktiv Spenden ein, um diese erhöhen zu können.
Natürlich ist es das ureigenste Interesse der Eltern, dass die Polizei den Räuber findet, der ihnen und dem Sohn das angetan hat.
Und jetzt kommst Du und sagst ernsthaft, dass der Vater doch nicht verpflichtet ist, die Widersprüche und den Sachverhalt aufzuklären?! Erstens ist er das, wenn war er das durchaus, als er noch nur Zeuge war und zweitens ist es doch wohl auch in seinem Interesse als Geschädigter und Vater eines zu Toder gekommenen Kindes, dass die Polizei jede Info hat, die ihr die Ermittlungen irgendwie erleichtert und voran bringt.
Echt, über diese EInstellung muss ich mich schon sehr wundern....