Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
17.07.2024 um 23:20
Bericht Prozessauftakt.
Da darum gebeten, verfasse ich den Bericht. Ich will aber gleich dazu sagen, dass ich kein Schreibmaterial dabei hatte, deswegen werde ich nicht viel hilfreicher als die Liveticker sein.
Um 6 Uhr bildete sich schon eine Schlange vor dem Haupteingang. Als nach eineinhalb Stunden die Tür geöffnet wurde, kamen Beamte raus, um Kärtchen zu verteilen. Die Anzahl der Karten betrug gerade mal ein Dutzend, deshalb stürzten sich die Leute drauf und manche Personen, die sich in der Schlange vordrängelten, mussten am Krawattl gewaltsam zurückgezogen werden. Mir gelang es noch die Letzte zu erhaschen. Hatte zumindest den Vorteil, dass man nicht Drinnen weiter anstehen mussten und das Stück Papier ist für alle terminierte Tage gültig.
Im Saal wurden erstmal die Geschworenen platziert, dann betrat der Angeklagte, der von zwei Polizisten an den Armen gehalten wurde, den Raum. Links von ihm saß der Staatsanwalt mit seinen Gutachtern und hinter ihm seine drei Verteidiger flankiert von einer Armada an privat bestellten Sachverständigen.
Nun kam das Gericht in den Saal und erteilte nach Abfrage der Personalien dem Staatsanwalt das Wort.
"Meine Damen und Herren, wie erzählt man so eine Geschichte am Besten?!", leitet Staatsanwalt Joachim Wüstner an Geschworene und Publikum gewandt ein. Er erzählt, wie ein Zeuge in der Früh des 28. August einen regungslosen Mann in St. Johann findet und ihn durch Anstupsen versucht aufzuwecken, was ihm aber nicht gelingt. Der Zeuge, der nur schnell mit seinem Hund einen Spaziergang machen wollte, läuft zu sich nach Hause und wählt den Notruf an. Er schildert die Situation und dass er einen "Rollator" neben dem Bewusstlosen wahrgenommen hat. Er verabredet mit den Helfern, dass er zu dem Verletzten zurückkehren soll. Als er versorgt wird, erzählt er, dass sein Sohn verschwunden ist.
Im Krankenhaus wird der Angeklagte behandelt und eine Rissquetsch-Wunde von 15 mm festgestellt. "So breit wie mein Fingernagel", konstantiert Wüstner. Es wird nichts genäht, ein Wundspray reicht.
Kurz nach 6 Uhr wird der vermisste Leon auf einer Sandbank tot aufgefunden.
Der Staatsanwalt erinnert sich, dass er schnell in der Zeitung von dem Fall gelesen hat. Die Rahmenbedingungen und wie das alles genau abgelaufen sein soll, machten ihn stutzig. Als er am Montag ins Büro ging, lag die Akte auf seinem Tisch. Der Ankläger hat sich aber eines Besseren belehreren lassen und fand die Aussage des Angeklagten auch aufgrund seiner Verletzung realistisch. Das änderte sich aber wieder schnell.
Er verweist auf das Gutachten der Rechtsmedizin wonach so eine leichte Verletzung nicht zu einer derart langen Bewusstlosigkeit führen könne, weiter sei der Vater mit aufgestellten Füßen vorgefunden worden, was auch nicht mit einer Trübung des Bewusstseins in Einklang zu bringen ist. Noch dazu ist der Beschuldigte neurologisch absolut gesund und ein derartiger Ausfall auch nicht anders zu erklären. Auch war er nicht unterkühlt.
Es ist aber davon auszugehen, dass er sich selbst die Flasche auf den Kopf geschlagen hat. Nun holt der Staatsanwalt eine baugleiche Flasche hervor und deutet einen Schlag bei sich selbst an. Wo kommt aber die Flasche nun her? Wüstner sagt, man habe jeden Stein umgedreht. Sei in jedem Supermarkt im Umkreis, wo es das Getränk zum kaufen gibt, um einen Käufer zu finden, zumindest unter denen die mit Karte bezahlt haben.
Im Laufe der Ermittlungen sei man aber auf Videos gestoßen. Zwei davon, eins um 1:18 und eins um 2:46, hat der Angeklagte selbst aufgenommen. Aber auch eine Überwachungskamera, zeigt Vater und Sohn. Auf allen ragte die Flasche aus dem Baggy heraus. Bei seiner Vernehmung sagte der Vater, er hätte diese Flasche im Leben noch nicht gesehen. "Für mich als Hobby-Psychologen klingt das nach Verdrängung. Etwas Schlechtes, dass man von sich weisen muss."
Weiter erwähnt er, dass bei Google nach "ohnmächtig" gesucht wurde.
Nicht nur das. Die Staatsanwaltschaft hat sich DNA-Untersuchungen für 50.000 € geleistet. Es wurden kaum Spuren gefunden, jedoch DNA von Leon auf der Flasche. Man habe nachgeforscht, ob sich DNA aus Ermittlerkreisen vermischt haben könnte, darauf hat aber am Ende nichts hingewiesen. Durch seine Berufserfahrung, weiß Wüstner, dass Straßenräuber meist nicht sehr durchdacht handeln und aufgrund des hohen Entdeckungsrisikos bei gleichzeitig hoher Strafandrohung meist Jugendliche oder Drogensüchtige diese Gruppe bilden. Dann kann man sich nicht erklären, warum jemand, der schnell Geld braucht ein nagelneues Iphone13 in den nächsten Mülleimer wirft. Und selbst wenn, es werden keine Schritte mehr angezeigt. Der Angeklagte muss das Handy schon davor in den Mülleimer geschmissen haben.
Der Ankläger geht nun auf das Syngap-Syndrom ein. Er zeigt sich überzeugt, dass Leon ein liebenswertes Kind war, jedoch seiner Mutter die Haare büschelweise ausriss, keine Nacht ruhig schlief und teilweise schrie bis er blau anlief. Als Ermittler liebt Wüstner Chatverläufe, die zwischen dem Ehepaar zeigen eine zugespitzte Belastung auf. Man hatte Hoffnungen in Krippen und integrative Schulen, jedoch hat man sogar eine Absage bekommen, obwohl der Mann sogar mit Sohn den Hauptwohnsitz nach Kirchdorf verlegte. "Wie viele Niederschläge kann ein Mensch verkraften?"- "Ganz ehrlich? Ich weiß es nicht." schrieb man sich. "Inklusion liest sich schön auf dem Papier, die Praxis sieht aber leider anders aus. Das kann einen zermürben.", sagt der Staatsanwalt. Meistens sind es Mütter, die ihre Kinder umbringen. Der Ankläger würde sich nicht anmaßen zu sagen, dass diese ihre Kinder nicht lieben. So auch der Angeklagte. Wüstner glaubt nicht, dass der Vater ein schlechter Mensch ist. Er ist hilfsbereit, sympatisch und erfolgreich. "Wir müssen uns aber wohl endlich damit abfinden, dass auch die sympatischsten Menschen zu Mördern werden." Da helfe es auch nicht, dass die Verteidigung auf enorm vielen Seiten in Beweisanträgen und Stellungnahmen wiederholt, dass der Angeklagte seinen Sohn geliebt hat und gar kein Motiv habe. "Es liest sich wie ein Mantra." Weiter hofft er, dass man es einstellt, einzelne Polizeibeamte namentlich verantwortlich zu machen und versucht diesen Fehlern vorzuwerfen.
Nun ist Verteidiger Mathias Kapferer an der Reihe.
"Ich stimme dem Staatsanwalt in einer Sache zu. Auch ich habe die Geschichte aus der Zeitung nicht geglaubt.",beginnt er. Das hat sich jedoch immer mehr geändert, als er mit dem Fall beauftragt wurde und sich die Akten durchgelesen hat. Es fing damit an, dass die meisten Scherben gar nicht sichergestellt wurden, nur ein kleiner Teil. Der Straßenkehrer von St. Johann hat sie weggeräumt. Weiter können Angehörige bestätigen, dass der Angeklagte selbst selten Alkohol getrunken hat, aber mehrere Leuten den Kinderwagen benutzt haben, wenn sie auf Leon aufgepasst haben.
Weiter ging es mit fehlerhafter Sicherung von entscheidenden Videos. Ein fleißiger Streifenpolizist habe sich auf die Suche bei Geschäften und ihren Überwachungskameras gemacht. Es konnte ein Video von einer Drogerie gesichtet werden, dass seinen Mandanten und das Opfer zeigen. Hinter ihnen folgt eine schwarze Gestalt. Den Ermittlern wurde gesagt, dass die Bänder in sieben Tagen geholt werden müssen, da sie sich ansonsten löschen. "Wann kamen sie? Natürlich einen Tag später.", sagt der Anwalt fassungslos.
Er erwähnt auch, dass der Hauptsachbearbeiter einen Sensemann als Profilbild irgendwo hat, genau verstanden habe ich das jedoch nicht.
Kapferer stellt nun auch seine zwei Kollegen und die Privatgutachter vor. Sie bestehen aus IT-Experten, Biomechanikern, EX-Ermittlern, Rechtsmedizinern und Notfallsanitätern. Der Anwalt bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft auf den unbegrenzten Topf mit Steuergeldern zugreifen kann, während die Familie des Angeklagten Immobilien verkauft um das alles finanzieren zu können. Er spricht von "fehlender Waffengleichheit."
Sein Mandant hat sich immer aufopferungsvoll um Leon gekümmert und es gibt in ganz Österreich keinen Verein von Privatpersonen, der dermaßen viel für die Forschung erreicht hat , wie der des Ehepaares. Auch Wolfgang Ambros und Hera Lind haben sich dafür eingesetzt. Sie haben auch von einem Experten erfahren, dass der Defekt in einem Jahrzehnt heilbar ist.
Gerade vor dem Tod hat sich bei Leon viel getan. Er hat immer mehr Fremde Fürsorge zugelassen und ab Herbst hätten für ihn schon drei Pflegekräfte bereitgestanden. "Ein Meilenstein. Und dann soll er den Buam einfach ins Wasser gehauen haben?", fragt Kapferer.
Im Gegenteil. Zwei Monate vor dem Tod gab es einen Familienurlaub in Jesolo. Dort entstanden auch die Google-Suchen bezüglich der Ohnmacht, da Leons Schwester Quallen entdeckt hat und aus Furcht und Wissensdurst immer die Großeltern damit behelligt hat. Man kann auch sehen, dass die Suchen nach den Quallen und der Ohnmacht aufeinander aufbauen. Nach dem Urlaub wurde für Leon ein neuer Stuhl bestellt und noch einen Tag vor dem Vorfall hat der Mandant extra angefangen die Küche für Leons Bedürfnisse umzubauen."Wer macht sowas?" Noch dazu wird man auf einen der selbst aufgenommenen Videos sehen, wie er seinen Sohn mit seinem Kosenamen "Schnecke" vor Regen nach einer Unterführung warnt.
Auch an die Geschworenen wendet sich der Verteidiger konkret und betont, dass sie sich ihrer herausfordernden Aufgabe bewusst sein müssen und sich bei einer Verurteilung ganz sicher. Es gibt keinen einzigen wirklichen Beweis.
Nun soll der Angeklagte seine Sicht der Dinge schildern. "Bekennen Sie sich schuldig im Sinne der Anklage?", fragt der Vorsitzende Andreas Fleckl. -"Nein. Nicht schuldig. Ich bin unschuldig!", erwidert der Vater.
Man erfährt von ihm, dass er aus Hessen stammt und mit 17 zu den Gebirgsjägern ging. Er entschied sich aber gegen eine Offizierslaufbahn, da er merkte, dass das nicht seinen Neigungen entspricht. Er machte zwei Meisterbriefe und wanderte nach Salzburg aus um sich als Personaltrainer selbstständig zu machen, später zog er nach Tirol. Tatsächlich spricht er die meiste Zeit in einer etwas exotisch anmutenden Mischung aus Hochdeutsch und Österreichisch, wobei es weder direkt tirolerisch noch direkt nach Salzkammergut klingt. Auch zieht er Vokale sehr lang. Er spricht aber mit fester Stimme und ist sehr freundlich.
"Herr Dr. Fleckl, ich habe jetzt eine sehr schlimme Anklage gehört. Erlauben Sie, dass ich ein bisschen aushole.", sagt er. Der Vorsitzende meint, dass er es aufsplitten will und erstmal hören will, wie der Angeklagte die Nacht vom 28. erlebt hat.
Er schildert, wie seine Frau nach einer Reise mit den Schwiegereltern nach Hause gekommen ist. Die Familie aß noch gemeinsam in ihrem Haus in Waidring. (Hier wurde W. Ambros zu "Schifoan" inspiriert und hat mittlerweile seinen festen Wohnsitz dort) Man sei dann getrennt schlafen gegangen und der Beschuldigte blieb bei Leon. Dieser bekam wieder Schlafstörungen, was der Vater aber schon gewöhnt war. Er entschloss sich mit ihm in die Physioräume runterzugehen. Leon sah von dort aber den Bauernhof, den er liebte und zu dem sie jeden Tag gehen. Da merkte er, dass es besser ist einen Spaziergang zu unternehmen. Er zog ihm seinen "Froschanzug" an und bestieg mit ihm den Opel Adam. Ursprünglich hatte er überlegt nach Lofer zu fahren, nahm aber davon Abstand, da eine Betreuerin schon mehrmals die Woche mit Leon dort war. Er entschied sich stattdessen für St. Johann. Erst steuerte er das Zentrum an, aber das schien ihm zu nah am Laden "Hervis", zu dem er gehen wollte ("Leon liebte Hervis. Ich weiß nicht zwar nicht warum. Aber er hat es geliebt mit den Angestellten zu blödeln und war von den Fenstern fasziniert"). So parkte er den Wagen bei "M-Preis". "Hätte ich es bloß anders gemacht!", schluchzt der Vater und muss kurz inne halten.
Auf dem Weg ist man erstmal durch eine Unterführung gekommen, Leon war von den dortigen Graffittis fasziniert und in guter Stimmung. Im Hintergrund hat schon die Ache rauschen gehört, die unter Hochwasser stand. "Dort ist auch das Video entstanden, dass der Herr Staatsanwalt angesprochen hat." Als Nächstes ist man zu einer modernen Brücke mit Metallstäben gekommen, als plötzlich ein Mann den Weg kreuzte, dieser ist aber zielstrebig weiter gelaufen.
Irgendwann wollte man zurück gehen und der Angeklagte hat einen "Blitzschlag" gespürt. Der Vorsitzende hakt ein und will wissen, was er genau gefühlt hat. "Ich kann es nicht genau beschreiben.", sagt der Angeklagte. Es ist aber so, als wäre man in einem Zustand, wenn man nicht sicher weiß, ob es echt ist oder man träumt. Der Angeklagte weiß aber nicht, warum man behauptet, er hat gesagt, er sei überfallen worden. Er wusste ja nicht was passiert ist. Auch hätte er selbst nicht gesagt, dass sein Sohn weg ist, sondern die Sanitäter hätten nachgefragt. Dadurch sei ihm das Ausmaß bewusst gewesen und er hat plötzlich Panik bekommen.
Der Staatsanwalt fragt ihn nun nach einem Mann, den er am Tatort angesprochen hat und was dieser für Kleidung trug. Der Angeklagte sagt, dass dieser Mann für ihn nie der Täter war. -"Ich glaube es ja auch nicht, aber sie haben ihn in einer Nachricht an die Frau als "Täter" bezeichnet. Der Beschuldigte kann sich das weiterhin nicht vorstellen. Er sagt aber, dass er ein Ornament auf der Rückseite des Pullis hatte, etwas mit einem Adler. Bei der Vernehmung war es wohl was mit einem Motorrad, was dann auch nochmal ein hin und her gab.
Die psychiatrische Sachverständige fragt noch genauer nach dem Blitzschlag, ob er schon mal einen hatte und ob er Sterne gesehen hat. Der Angeklagte sagt, dass er sich nicht mehr erinnern kann und es zu lang her ist und es so ein Gefühl war.
Nun war erstmal Mittagspause.
Nun stand Rechtsmediziner Walter Rabl im Sitzungssaal und sollte sein Gutachten erstatten. Dieser ist bekannt aus bereits hier diskutierten Fällen wie "Angelika Föger", "Rouven Vollrath" ( Deutscher Saisonarbeiter der von einem Kollegen erstochen wurde. Rabl ging davon aus, dass Vollrath im Rausch erfroren ist. Jedoch führt er an, dass die Stichlöcher die KTU hätte überprüfen müssen.) und "Duncan McPherson" (Beim Snowboarden verunglückt. Die Angehörigen stellten wohl mal den Verdacht in den Raum, dass er durch eine Pistenraupe getötet wurde und Rabl sie nicht über Möglichkeiten einer privaten Obduktion aufgeklärt hat, damit der Ruf des Skigebiets nicht kaputt geht.) Fand ich krass, weil ich den Namen schon seit Jahren lese, aber nie damit gerechnet hätte ihn mal zu erleben und es mir erst mitten im Gutachten gekommen ist.
Er war sowohl mit der Obduktion von Leon beauftragt, als auch mit den Verletzungen des Angeklagten. Er schildert, dass Leon 26 Kilo wog und bis auf Schuhe vollständig bekleidet war. Die Oberbekleidung und die Socken waren grün und unbeschädigt. Er wog 26 kg. Leon hatte einen Schaumpilz vor dem Mund, was typisch für ein Ertrinken ist, auch waren die Lungenflügel aufgebläht. Teilweise konnten am Körper Rötungen festgestellt werden, die man als klassische Treibverletzungen bewerten kann. Sonstige größere Verletzungen oder Gewalteinwirkungen konnte man nicht erkennen. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wie er sich erklärt, dass Koffein in Leons Blut festgestellt wurde, meint Rabl, dass das nicht ungewöhnlich ist, weil das auch in Riegeln zu finden ist, bei Nikotin würde es anders aussehen.
Den Angeklagten bestellte er fünf Wochen nach der Tat zu sich. Dieser klagte noch über Schmerzen im Nacken, einen Arzt hat er aber nach dem Krankenhaus nicht mehr aufgesucht. Die Verletzungen könnten zu einem Schlag mit einer Flasche passen, aber eine lange Bewusstlosigkeit kommt nicht in Frage, da die Verletzung nicht sonderlich intensiv ist. Auch war die Körpertemperatur mit 36,9 Grad nicht unterkühlt. Der Vorsitzende fragt, ob bei einem Schlag mit der Flasche der Schädel brechen könnte. -"Das ist überhaupt kein Problem."
Nun fragen zwei Mediziner scharf aus dem Verteidigerteam scharf nach. "Hast Du CT-Bilder gemacht?", will einer von Rabl wissen.- "Nein, ich habe da auf die Experten vertraut." Ob er es für möglich halte, dass die Situation eine Andere ist, da der Angeklagte unter einem Eagle-Syndrom leide, wobei der Griffelfortsatz verlängert ist.- "Davon höre ich zum ersten Mal." Einer fragt "Warum hast Du nicht nachgefragt, ob der Angeklagte Links oder Rechtshänder ist?" Rabl sagt, dass das durch die Bagatellverletzungen nichts ändern würde.
Zwischendurch schaltet sich der Angeklagte ein und erklärt, dass er seit Jahren eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit der Schulter hat. Ändert das was?, fragt wieder ein Gutachter. -"Wenn er nicht zum Schädel kommt dann ist es klar." Aber auf Nachfrage des Vorsitzenden sagt Rabl, dass man sich runter beugen kann.
Dann gab es eine Stelle, wo ich nicht ganz mitgekommen bin aber es ging wohl um die Stellung der Füße wegen der Bewusstlosigkeit. Rabl ruft "Jetzt soll er es aber nicht noch auch am Sprunggelenk haben, oder?" Woraufhin der Satz auf Antrag der Verteidigung protokolliert wird. Der Sachverständige bleibt aber bei seiner Einschätzung und der Vorsitzende meint, dass die anderen Mediziner Fragen stellen sollen, ihm aber nichts erklären sollen.
Jetzt folgt die Psychiaterin. Sie erklärt, dass der Angeklagte keine Geisteskrankheiten und Störungen hat. Er ist von gut durchschnittlicher Intelligenz. Im Gespräch war er gut vorbereitet und hat eloquent geredet. Als er von Leon sprach, hat er einmal affektive Erregung gezeigt. Er schilderte ihr die Probleme mit Behörden was Leon angeht, jenes hätte das Ehepaar zermürbt, wofür sie Verständnis zeigte. Jedoch ist für sie als Neurologin eine Bewusstlosigkeit unter diesen Umständen nicht zu erklären. Von Patienten mit dissoziativen Zuständen, weiß sie, dass der Körper keine Spannung in der Bewusstlosigkeit besitzt.
Nun schaltete sich wieder der Angeklagte ein und meinte, dass die Psychiaterin betont, dass er nur in einer Sitzung von zwei geweint hat. Bei der Zweiten fragt er sich wie er hätte emotional sein sollen, wenn fünf Polizisten dabei sind und er gefesselt ist. "So führt man doch keine Begutachtung, oder?" Die Psychiaterin nickt verständnisvoll. Der Vorsitzende sagt, dass das so ja nicht gesagt wurde, aber seine Anmerkung angekommen ist.
Dann bin ich frühzeitig gegangen.