burner2014 schrieb:Ich bin echt gespannt ob die Verteidigung es schafft das der Fall wegen schlechter Tatortarbeit eingestellt wird.
Eingestellt? Es geht immerhin um ein totes Kind!
sallomaeander schrieb:wird ihm jetzt vorgeworfen, das Kind aktiv dem Ertrinkenstod preisgegeben, und durch die Selbstverletzung die Tat vertuscht zu haben?
Der Vater scheint das wohl zu glauben, weil er ja betont, dass er keinen Grund hatte, den Jungen in den Fluss zu werfen.
sallomaeander schrieb:Ob der Vater irgendwann in Stein sitzt oder nicht, davon wird der Junge leider nicht wieder lebendig.
Das gilt für alle Verstorbenen. Dann bräuchte man ja überhaupt nicht mehr wegen Mord oder Totschlag ermitteln (auch in anderen Fällen nicht) und könnte alle Täter gleich laufen lassen.
Bundeskanzleri schrieb:Wenn der Junge wegläuft, der Vater ihn aus den Augen verliert und er daraufhin ertrinkt, wäre das doch höchstens verletzte Aufsichtspflicht. Warum braucht es dafür eine solche mögliche Inszenierung oder sogar eine aktive Tat, wie ihn in den Fluss zu werfen.
Vielleicht braucht er das als Ausrede, weil seine Frau ihm ein Aus-den-Augen-verlieren nicht verzeihen würde?
Ich bin immer noch unschlüssig, was ich glauben soll. Es sind immer noch Szenarien für ein Fremdverschulden möglich. Die Flasche könnte schon länger im Buggy gewesen sein, so dass er sie vergessen haben könnte. Der Junge könnte eingeschlafen sein, und der Vater könnte kurz den Buggy stehen lassen und sich auf eine nahegelegene Bank gesetzt haben, wo er selbst eingeschlafen sein könnte. Der Junge könnte nicht richtig im Buggy festgemacht gewesen sein, sich befreit haben und dann zum Fluss gegangen sein, wo er ertrank. Als der Vater dann aufwachte und merkte, dass der Kleine weg war, war er vielleicht so geschockt, dass er den Überfall inszenierte.