Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
18.07.2024 um 09:54Gab es denn schon die Möglichkeit den TV mit der von ihm selber gefilmten Flasche zu konfrontieren?
fassbinder1925 schrieb:Zwei Monate vor dem Tod gab es einen Familienurlaub in Jesolo. Dort entstanden auch die Google-Suchen bezüglich der Ohnmacht, da Leons Schwester Quallen entdeckt hat und aus Furcht und Wissensdurst immer die Großeltern damit behelligt hat. Man kann auch sehen, dass die Suchen nach den Quallen und der Ohnmacht aufeinander aufbauen.Vielleicht hatte er ja damals schon im Hinterkopf einen "Unfall" zu inszenieren. Das wirkt für mich jedenfalls nicht wirklich entlastend.
Bundeskanzleri schrieb:Wenn der Junge wegläuft, der Vater ihn aus den Augen verliert und er daraufhin ertrinkt, wäre das doch höchstens verletzte Aufsichtspflicht. Warum braucht es dafür eine solche mögliche Inszenierung oder sogar eine aktive Tat, wie ihn in den Fluss zu werfen.Vielleicht ist er auch wirklich auf der Bank neben seinem Sohn, der dann vielleicht auch ruhiger wurde eingeschlafen und hat wirklich "nur" seine Aufsichtspflicht verletzt, so dass er den Schlag auf den Kopf nachträglich inszeniert hat, um sich im Umfeld von diesem Vorwurf zu befreien.
vor 5 Minuten;Quelle: https://www.krone.at/3461156
10:01
„Geschworene müssen abgezogen werden“
Richter Fleckl ist zurück: „Es wurde entschieden, dass Prof. Rabl kommen soll. Er wurde telefonisch kontaktiert und wird wahrscheinlich im Laufe des Tages hier sein. Bis dorthin wird normal weiterverhandelt.“ Die Verteidigung sagt daraufhin: „Die betroffenen Geschworenen sollen abgezogen werden, weil eben unsererseits der Befangenheitsantrag gestellt wurde. Und die Verhandlung soll unterbrochen werden, bis die Frage geklärt ist.“ Richter Fleckl zieht sich erneut zur Beratung zurück.
Eine der Zeugininnen wird nochmals befragt. „Ich hatte den Eindruck, dass Gerichtsmediziner Rabl hinausgegangen ist und sich direkt zu den Geschworenen gestellt hat. Also das war beim Platz vor dem Gerichtsgebäude, wo die Raucher stehen“, sagt sie.
Gerichtsmediziner Rabl sagte zur Gruppe: ,Na da habt‘s einen Fall ausgefasst – gratuliere.https://www.krone.at/3461156
burner2014 schrieb:Ich bin echt gespannt ob die Verteidigung es schafft das der Fall wegen schlechter Tatortarbeit eingestellt wird.Eingestellt? Es geht immerhin um ein totes Kind!
sallomaeander schrieb:wird ihm jetzt vorgeworfen, das Kind aktiv dem Ertrinkenstod preisgegeben, und durch die Selbstverletzung die Tat vertuscht zu haben?Der Vater scheint das wohl zu glauben, weil er ja betont, dass er keinen Grund hatte, den Jungen in den Fluss zu werfen.
sallomaeander schrieb:Ob der Vater irgendwann in Stein sitzt oder nicht, davon wird der Junge leider nicht wieder lebendig.Das gilt für alle Verstorbenen. Dann bräuchte man ja überhaupt nicht mehr wegen Mord oder Totschlag ermitteln (auch in anderen Fällen nicht) und könnte alle Täter gleich laufen lassen.
Bundeskanzleri schrieb:Wenn der Junge wegläuft, der Vater ihn aus den Augen verliert und er daraufhin ertrinkt, wäre das doch höchstens verletzte Aufsichtspflicht. Warum braucht es dafür eine solche mögliche Inszenierung oder sogar eine aktive Tat, wie ihn in den Fluss zu werfen.Vielleicht braucht er das als Ausrede, weil seine Frau ihm ein Aus-den-Augen-verlieren nicht verzeihen würde?
CharliesEngel schrieb:Wobei, als Bewusstloser kann der Vater ja nichts bezeugen. Warum fühlt er sich genötigt, dazu Vermutungen anzustellen?@Neubsi
LadyWhiteRose schrieb:Ich habe hier was von kaum Verletzungen des Kindes und einigermaßen sauberer Kleidung gelesen, spricht das nicht dafür, dass er dann nicht selbstständig durch Gebüsche gelaufen oder gekrabbelt sein kann?Wenn die Kleidung nicht gerade vom Gebüsch zerrissen wurde, könnte sie durch das Flusswasser saubergewaschen worden sein.
Beschluss liegt vor: „Anträge werden abgewiesen“Quelle: krone
Richter Andreas Fleckl verkündet den Beschluss: „Die Anträge der Verteidigung auf Ausschließung der beiden Geschworenen sowie des Sachverständigen Walter Rabl werden abgewiesen. Hier kann weder eine Befangenheit noch der Anschein einer Befangenheit abgelesen werden.“
bonlay schrieb:Auch ich könnte mir am ehesten die Version vorstellen, dass der Vater aus Erschöpfung auf einer Bank eingenickt und Leon danach im Fluss verunfallt ist.An sich natürlich auch eine mögliche Variante. Allerdings hat es in der Nacht stark geregnet, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass er sich gemütlich auf eine Bank im Regen setzt. Überdacht sind Bänke maximal in Bushaltestellen. Sonst stehen sie doch eher frei um Aussicht zu haben.
vor 8 Minuten;Quelle: https://www.krone.at/3461156
11:23
Gemeinsames Mittagessen nun im Fokus
Verteidiger Kapferer spricht gegenüber Richter Fleckl weiterhin von „Befangenheit“ betreffend zwei Geschworenen und Gerichtsmediziner Rabl. Unter anderem ist im Zuge dessen die Rede von einem gemeinsamen Mittagessen zwischen dem Ankläger – also Staatsanwalt Joachim Wüstner –, einem Geschworenen und einem Mitglied des Schwurgerichtshofes am Prozessauftakt. Erneute Beratung!
AlteTante schrieb:Wenn die Kleidung nicht gerade vom Gebüsch zerrissen wurde, könnte sie durch das Flusswasser saubergewaschen worden sein.Ja auch davon ist keine Rede im Prozes.
leriso schrieb:Wie kam der Täter in den Besitz der Flasche? Er hätte sie aus dem Buggy nehmen müssen, das hätte der Vater aber sicher mitbekommen.Deshalb hat die Verteidigung gestern Gerichtsmediziner Rabl gefragt, ob die Kopfverletzung des Vaters auch von einem anderen Gegenstand hätte stammen können. Was Rabl grundsätzlich mit Ja beantwortet.
„Das war so um 4.30 Uhr. Er trug einen schwarzen Anzug, er lag mitten auf der Promenade auf dem Bauch, die Beine waren ausgestreckt, die Füße sind aufrecht gestanden. Den Kopf habe ich nicht gesehen – da war ein Schirm drüber. Ich sah einen Rollator – erst später habe ich bemerkt, dass das ein Kinderwagen war. Ich habe ihm mit dem rechten Bein gegen seinen linken Fuß gestoßen, er hat sich nicht bewegt. Dann habe ich nach meinem Handy gegriffen, das Zuhause lag. Folglich bin ich heimgegangen, alarmierte die Rettung und ging wieder zurück – das sind rund 5 bis 6 Gehminuten auseinander“, sagt er aus. Nachfrage: „Waren die Beine geschlossen?“ Der Zeuge: „Leicht auseinander, aber nicht auseinander gespreizt.“Quelle: https://www.krone.at/3461156
vor 18 Minuten;Quelle: https://www.krone.at/3461156
11:42
„Es hat leicht genieselt, die Ache war laut“
Staatsanwalt Joachim Wüstner fragt nach: „Wie war das Wetter?“ Der Zeuge: „Es hat leicht genieselt, die Ache war sehr laut, die Lichtverhältnisse waren spärlich. Da hat man nicht viel gesehen.“ Nun ergreift Verteidiger Mathias Kapferer das Wort und stellt einige Fragen: „Haben Sie sonst noch etwas am Angeklagten gesehen?“ Der Zeuge: „Nein, ich wollte schnellstmöglich die Rettung verständigen. Aber ich erinnere mich, dass er auf dem Kanaldeckel gelegen ist.“ Fotos, die gezeigt werden, zeigen jedoch, dass der Angeklagte vor dem Kanaldeckel gelegen ist.
Neubsi schrieb:Das war so um 4.30 Uhr. Er trug einen schwarzen Anzug, er lag mitten auf der Promenade auf dem Bauch, die Beine waren ausgestreckt, die Füße sind aufrecht gestanden.Da gibt es aber einen großen zeitlichen Unterschied zu einer der Erstmeldungen.
Der Familienvater wurde – nach wie vor bewusstlos - gegen 05:20 Uhr von einem Passanten gefunden. Dieser alarmierte sofort die Rettung. Als Florian A. zu sich kam, fragte er sofort nach seinem Sohn.Quelle: https://osthessen-news.de/n11705093/kleiner-leon-stirbt-nach-brutalem-ueberfall-auf-papa-florian-a-aus-rothemann.html