Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
18.07.2024 um 12:11Wer trägt denn einen Anzug wenn er nachts raus muss? Scheinbar hatte er ja schon geschlafen, Leon ist wach geworden und sie haben entschieden raus zu gehen. Und da zieht man sich einen Anzug an?
leriso schrieb:Wer trägt denn einen Anzug wenn er nachts raus muss? Scheinbar hatte er ja schon geschlafen, Leon ist wach geworden und sie haben entschieden raus zu gehen. Und da zieht man sich einen Anzug an?Vielleicht ein Verständigungsproblem, bzw. vielleicht Mundart für Sportanzug oder Schlafanzug oder sonst einen Anzug?
CharliesEngel schrieb:Vielleicht hat er sich erst hingelegt und dann zugeschlagen?Ist es nicht möglich das Alter einer Wunde nach Gerinnungsgrad und Blutaustritt zu beurteilen? Ich hoffe der Sani wird noch gefragt wie die Wunde ausgesehen hat und ob er schätzen kann wie frisch sie war.
Nun folgt eine Flut von Fragen seitens der Verteidiger an den Zivildiener. Etwa: „Haben Sie den Patienten auch in Bezug auf Verletzungen untersucht?“ Der Zeuge: „Wir haben eine Platzwunde im Gesicht festgestellt – auf den ersten Blick war nicht mehr ersichtlich. Hinten am Kopf war nichts ersichtlich – vermutlich durch den Regen verwaschen und es war recht dunkel.“ Kapferer: „Sie müssen ja nach so einem Einsatz ein Protokoll erstellen. Dort steht, dass schon Verletzungen am Hinterkopf festgestellt wurden.“ Der Zeuge: „Ich habe das nicht gesehen, aber wohl dann mein Kollege.“ Verteidiger Albert Heiss schaltet sich ein: „Damals haben Sie ausgesagt, dass Sie mittig am Hinterkopf eine Rissquetschwunde gesehen haben.“ Der Sanitäter: „Es tut mir leid, vielleicht erinnere ich mich nicht mehr ganz genau.“Quelle: https://www.krone.at/3461156
leriso schrieb:Wer trägt denn einen Anzug wenn er nachts raus muss?Das muss ein Verständigungsproblem mit Mundart / Deutsch sein. Es wird ein Pyjama, Trainingsanzug oder Regenkleidung gemeint sein.
CharliesEngel schrieb:Auch hierzu fehlt mir die Information der Auffindesituation. Wie und wo lag der Vater? Wo stand der Buggy? Was tat der Vater im besagten Moment der fühlenden Bewusstlosigkeit? Ein mögliches Szenario: Sollte der Vater z. B. den Buggy geschoben haben, dürfte der Buggy doch den Aufprall abgemildert haben, oder nicht?Jetzt ist ja bekannt, dass der Vater auf dem Bauch lag, also nach vorne umgefallen sein will.
"er lag mitten auf der Promenade auf dem Bauch, die Beine waren ausgestreckt, die Füße sind aufrecht gestanden. Den Kopf habe ich nicht gesehen – da war ein Schirm drüber.Quelle: https://www.krone.at/3461156
[...]
Nachfrage: „Waren die Beine geschlossen?“ Der Zeuge: „Leicht auseinander, aber nicht auseinander gespreizt.“
musikengel schrieb:Wenn der Junge eigenhändig aus dem Buggy geklettert wäre, dann wahrscheinlich seitlich. Mit 6 Jahren und seinem Gewicht dürfte sich dann auch der Buggy "verschoben" haben - also nicht mehr so gerade stehen, wie auf dem Foto. (Hier im Thread Bild 10).Ist denn gesichert, dass das Foto auch der Auffindesituation des Buggys am frühen Morgen durch die Rettungskräfte entspricht?
Den Kopf habe ich nicht gesehen – da war ein Schirm drüber.Aussage des Sanitäters:
Auch einen Regenschirm habe er vor Ort wahrgenommen.Quelle: https://www.krone.at/3461156
CharliesEngel schrieb:Ist der Vater wirklich im Business-Anzug mit Regenschirm den Sohn im Buggy spazieren gefahren?Nein das ist Quatsch. Wie oben schon geschrieben sind das Übersetzungsprobleme von Mundart auf Hochdeutsch.
IlluminatiNWO schrieb:Oder beim Fall nach vorne weggedrückt worden sein und deutlich vor dem Vater gestanden haben (was bisher scheinbar nicht veröffentlicht wurde, wo dieser genau stand) und in diesem Fall müsste der Vater ja deutliche Verletzungen im Gesicht und insbesondere im Kinnbereich aufweisen, da bewusstlose Personen ihren Sturz ja nicht mehr selber auffangen können.Jetzt muss ich mich selber korrigieren, da im Ticker wirklich etwas von einer Gesichtsverletzung zu lesen ist.
Bei der ersten Begutachtung sei nur eine Gesichtsverletzung aufgefallen, nicht die Wunde am Hinterkopf.Quelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
Nussknacker13 schrieb:Ich verstehe immer noch nicht wie man auf dem Bauch liegen kann mit "aufrecht stehenden" Füßen?Darüber habe ich auch gerade nachgedacht. Also ich stelle mir da jetzt vor, dass die Füße nicht ausgestreckt waren sondern an den Zehen abgestützt waren. Anders kann das nicht funktionieren, außer er war leicht zur Seite gedreht und ein Fuß konnte so aufrecht gestellt werden.
IlluminatiNWO schrieb:Ist denn gesichert, dass das Foto auch der Auffindesituation des Buggys am frühen Morgen durch die Rettungskräfte entspricht?Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, da es überall hieß, die Polizei sicherte den Tatort und da ist dieses Foto ja entstanden.
Nussknacker13 schrieb:Ich verstehe immer noch nicht wie man auf dem Bauch liegen kann mit "aufrecht stehenden" Füßen?
janedoe95 schrieb:Also ich stelle mir da jetzt vor, dass die Füße nicht ausgestreckt waren sondern an den Zehen abgestützt waren.Genau das, was Jane hier schreibt.
Wir haben eine Platzwunde im Gesicht festgestellt – auf den ersten Blick war nicht mehr ersichtlich. Hinten am Kopf war nichts ersichtlich – vermutlich durch den Regen verwaschen und es war recht dunkel.
Er lag flach am Bauch, das Gesicht lag rechtsseitig am Boden, der rechte Arm war ausgestreckt, der linke Arm lang entlang des Körpers.Quelle: https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144
Nussknacker13 schrieb:Ich verstehe immer noch nicht wie man auf dem Bauch liegen kann mit "aufrecht stehenden" Füßen?Und ich verstehe dazu die Position des linken Armes als nicht "logisch" beim Vorwärtsfallen oder Vorwärtszusammensacken: Der Arm soll lang neben dem Körper gelegen haben, laut einem Praktikanten/Sanitäter, der andere Sanitäter konnte sich nicht dazu erinnern.
Der nächste Zeuge ist an der Reihe – ein damailger Praktikant bei der Rettung. „Er lag flach am Bauch, das Gesicht lag rechtsseitig am Boden, der rechte Arm war ausgestreckt, der linke Arm lang entlang des Körpers. Ob die Füße aufrecht gestanden sind, weiß ich nicht mehr“, sagt er, „unter dem Umdrehen auf den Rücken ist er zu sich gekommen.“Quelle: https://www.krone.at/3461156
IlluminatiNWO schrieb:Wobei ich mich persönlich frage, wie man jemanden, der einen Schirm trägt, so einfach von hinten niederschlagen kann, ohne den Schirm zu berühren oder wir man so weit genug ausholen könnte für einen starken Schlag.Good Point.
IlluminatiNWO schrieb:Wobei ich mich persönlich frage, wie man jemanden, der einen Schirm trägt, so einfach von hinten niederschlagen kann, ohne den Schirm zu berühren oder wir man so weit genug ausholen könnte für einen starken Schlag.Vor allem würde ich dann damit rechnen, dass der Schirm in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Verdrahtung ist doch sowieso anfällig und bei einem kräftigen Schlag bricht leicht etwas oder der Schirmstoff reißt.
Der Kinderwagen sei umgekippt dagelegenQuelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
calligraphie schrieb:ein ominöser Täter hätte ja wohl kaum in sein Kinderwagennetz greifen können unbemerkt, um ihn dann von hinten ( der ominöse Blitz ) niederzustrecken.Falls der Vater sich auf die Bank gesetzt hat und den Kinderwagen kurz aus den Augen ließ (z.B. weil Leon schlief), dann könnte er das trotzdem geschafft haben.
Dasdeeeeniz schrieb:sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass er sich gemütlich auf eine Bank im Regen setzt.Na ja, wenn er so müde war, dass er sich hinsetzen musste, war eine nasse Bank immer noch besser als ein nasser Boden.
Neubsi schrieb:Kind verursacht Verletzung mit Flasche nach neurologischem Anfall und krabbelt zum Fluss) kommt das Handy nicht in den Mistkübel.....das ist also auch nicht stimmigDer Vater könnte das Handy erst weggeworfen haben, als er entdeckte, dass das Kind weg war.
bonlay schrieb:ob die Kopfverletzung des Vaters auch von einem anderen Gegenstand hätte stammen können. Was Rabl grundsätzlich mit Ja beantwortet.Das wundert mich. Müssten bei einem so harten Schlag, dass der Getroffene ohnmächtig wird, nicht Glassplitter in der Wunde sein, und wenn es auch nur feinste Splitter wären?
CharliesEngel schrieb:Aber ich erinnere mich, dass er auf dem Kanaldeckel gelegen ist.“ Fotos, die gezeigt werden, zeigen jedoch, dass der Angeklagte vor dem Kanaldeckel gelegen ist.Wenn der Zeuge sich genau erinnert und die Fotos gemacht wurden, bevor der Ohnmächtige (oder scheinbar Ohnmächtige) von anderen Leuten bewegt wurde, dann muss der Vater sich also in der Zwischenzeit etwas bewegt haben, war da also nicht bewusstlos.