In dieser Diskussion tauchen wie so oft Anmerkungen zu den Tatbeständen "Mord" und "Totschlag" auf, die vom
deutschen Strafgesetz ausgehen. Hier aber handelt es sich um Österreich, und dort sind die Definitionen anders!
Was in Österreich "Mord" genannt wird, umfasst die Tatbestände, die in Deutschland in Mord und Totschlag unterschieden werden.
§ 75 StGB (Ö) sagt:
§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&FassungVom=2023-03-03&Artikel=&Paragraf=75&Anlage=&Uebergangsrecht=Die in Deutschland so wichtigen "Mordmerkmale" spielen in Österreich bei der Definition keine Rolle. Oder anders gesagt: Ein "deutscher Totschlag" wird in Österreich ebenfalls "Mord" genannt.
"Totschlag" dagegen ist in Österreich nur das, was in Deutschland eine ganz bestimmte Form des Totschlags ist, die man salopp immer als "Totschlag im Affekt" bezeichnet. (§ 76 StGB)
Soweit eine Klärung für alle, die nun meinen gleich juristisch diskutieren zu müssen.
Viel interessanter ist allerdings meiner Meinung nach die Klärung der Frage, ob der Vater tatsächlich bewusstlos aufgefunden wurde oder nicht. Die Medien berichten:
Um 5.20 Uhr fand ein Passant den noch immer bewusstlosen Mann und schlug Alarm.
Quelle:
https://www.krone.at/2943032Wenn der Vater tatsächlich bewusstlos war, als der Passant ihn fand, dann frage ich mich nämlich: kann man sich selbst mit einer Flasche, so wie die Polizei hier als Tatmittel annimmt, bewusstlos schlagen. Mir erscheint das eher zweifelhaft, ob ich genug Kraft aufwenden kann, mit eigener Hand mich an der Hinterkopfseite mit einer Flasche wirklich bewusstlos zu schlagen.
Daher ist das für mich eine entscheidende Frage: fand der Passant den Vater wirklich nicht ansprechbar, regungslos, also bewusstlos vor oder nicht? Und wenn: kann rechtsmedizinisch gesagt werden, dass es mit einer solchen Flasche tatsächlich möglich ist, sich selbst bewusstlos zu schlagen?
Die genaue Aussage des Passanten ist daher m.E. extrem wichtig. Und wenn dieser klar bestätigen kann, dass der Vater bewusstlos war, als er ihn fand, muss die zweite Frage bejaht werden, um den Vorwurf hier aufrecht erhalten zu können.
Ich hoffe, man versteht, was ich meine
:)