Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
30.07.2024 um 14:05calligraphie schrieb:Wenn wir davon ausgehen, dass ganze Szenario dort, wäre tatsächlich ein Schauspiel gewesen, zum Zweck der Vertuschung, was meinst Du wohl, von wem der Angeklagte „ gefunden“ werden wollte? Doch nicht von einem x beliebigen Gassi Geher. Wenn er da urplötzlich erwacht wäre, was wohl wäre passiert? Das hätte bestimmt nicht den gleichen Effekt gehabt, als wenn ihn jemand, „ vom Fach „ zb ein Sanitäter oder gerne auch Notarzt erweckt.Drama, Baby, Drama!
Er hat sich ja nun nicht umsonst dahin drapiert, mit Schirm auf dem Gesicht und Füßen nach oben. Diese Pose sollte doch Eindruck hinterlassen und sofort nach medizinischer Hilfe schreien. Ein gewöhnlicher Gassi Geher ( den er u G auch sehr erschreckt hat) als Zeuge seiner Erweckung?
So hatte er noch mal ein paar Minuten um sich zu sammeln ( während für ihn Hilfe gerufen wurde) und die Ohnmacht noch mal etwas zu justieren.
Ich sehe das genauso: er wollte einfach den maximal dramatischen Effekt rausholen. Deshalb wollte er vor den Augen der Sanitäter oder des Notarztes aufwachen. Vielleicht wollte er auch, dass das medizinische Fachpersonal die Ohnmacht sieht und damit bezeugen kann. Als Zeuge für eine Ohnmacht schienen die ihm vielleicht einfach wertvoller, weil sie es qualifiziert beurteilen können und deshalb weniger angezweifelt würden.
Bazengas schrieb:Und wieso überhaupt das warten - er hätte nach gewisser Zeit einfach selbst den Notruf rufen können und die gleiche Story erzählen können.Natürlich wäre das viel geschickter gewesen. Er hätte sich einfach die Verletzungen selber beibringen können, sich einmal kurz neben den Scherben auf den Weg legen können (damit dei Kleidung beschmutzt ist), dann ein bisschen rumlaufen können, um zu sagen er haben nach dem während der Ohnmacht verschwundenen Sohn gesucht und dann zu den nächsten Häusern laufen und Sturm klingeln können, um Hilfe zu holen, weil sein Handy ja angeblich weg war.
Die wesentlichen Punkte über die unschlüssig lange Ohnmacht und über komische Körperhaltung beim auffinden wären so hinfällig.
Außerdem wäre er so dem Risiko entgangen irgendwas bei der Vortäuschung falsch zu machen oder doch sich ungünstig zu bewegen
Nach der Ohnmacht befragt hätte er sagen können, dass er nicht wisse, wie lange er ohmächtig gewesen ist, aber seiner Meinung nach kann es nicht lange gewesen sein. 10 Minuten Ohnmacht hätten ja gereicht, dafür dass der Sohn selber aus dem Buggy krabbelt und ins Wasser geht.
10 Minuten behauptete Ohnmacht hätte man ihm wahrscheinlich medizinisch nicht widerlegen können, es hätte ja vielleicht sogar ein stark getrübtes Bewusstsein, eine starke Benommenheit oder Desorientiertheit gereicht, damit der Sohn von ihm unbemerkt bis zum Wasser entwischen kann. Ich denke nicht, dass ein Sachverständiger ihm das mit solcher Sicherheit wie bei der angeblichen ganzen Stunde Ohnmacht hätte widerlegen können.
Das ist in meinen Augen das Problem für den Angeklagten: es ist alles einfach zu sehr overdone!
Genau wie die Tatsache, dass er gleich nach dem Aufwachen davon faselte, dass der Junge bestimmt ertrunken ist, weil er doch Wasser so liebt und davon angezogen ist. Ich schrieb schon weiter vorne, dass er damit meiner Meinung nach einfach zu sehr darauf bedacht war, dass die Helfer und später auch die Ermittler auch die richtigen Schlüsse aus seiner Inszenierung ziehen.
Genauso sehe ich das mit der 1stündigen Ohnmacht. Da kann ihm halt keiner vorwerfen, warum er das nicht bemerkt hat, warum er den Jungen nicht mehr gerettet hat oder sich fragen, wie der Junge in nur 10 Minuten bis ins Wasser gekommen ist. Er hat da einfach viel zu viel "Sicherheitreserve" für sich eingebaut und das hat ihm jetzt den Hals gebrochen, weil die Story nicht mit den objektiven medizinischen Bedunden in Einklang zu bringen ist.