Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
02.11.2022 um 12:25Tiergarten schrieb:Es ist die alte Crux: @Papaya64 blendet aus, dass jedes einzelne Indiz nicht für sich Beweiskraft erlangen muss, sondern dass die Summer der Indizien Beweischarakter haben kann. Das ist nun mal Wesen eines Indizienprozesses; sonst dürfte es gar nicht mehr solche Verfahren geben und Angeklagte, die nicht geständig sind oder nicht quasi in flagranti ertappt wurden, gar nicht erst angeklagt werden.Das ist schlicht nicht so. Es gibt überzeugende Indizienketten und nicht überzeugende.
Hätte jemand der Nachbarn G erkannt (wieso eigentlich nicht, wenn er im Dorf bekannt war und man über die Affäre tuschelte?), gäbe es Erkenntnisse über eine angemietete Garage etc mit einer Badewanne und einer nicht handelsüblichen Menge Rohrreiniger im Regal, gäbe es einen Nachweis des Handy in den Expo-Funkzellen am Morgen des 13. April gegen 9:30, gäbe es eine Leiche mit Armbrustpfeilen, die Armbrust liegt daneben und womöglich noch das nach Othfresen adressierte Paket, dann, ja dann...
Aber nichts davon gibt es.
Die Diskussion ist geprägt von Emotionen, einen Mörder seiner gerechten Strafe zuzuführen. Letzteres ist gut so. Aber der Rechtsstaat muss die Unschuldsvermutung wahren und die Unschuldigen schützen. Keinesfalls darf ein Unschuldiger bestraft werden.
Manchmal wird dann ein Schuldiger nicht angemessen bestraft. Aber wie würdet ihr argumentieren, wenn ihr unschuldig angeklagt wärt?