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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 06:44
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Sollte wohl heißen: Wenn wir da schon gewußt hätten das es um einen Mordfall geht, dann hätten wir anders gehandelt.
Ich finde das absolut stümperhaft. Da hätte man auch Tom Gerhard & Hilmi Sözer hinschicken können, die hätten das besser gemacht.
Und warum hat man nicht sofort nach dem Fund der Blutspuren nochmal nachgehakt?

Dazu kommt dann das offenbare Rumgeeierei mit den Aussagen der Polizisten im Prozess. Das ist für Nitschmann ein gefundenes Fressen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 08:49
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Wenn wir da schon gewußt hätten das es um einen Mordfall geht, dann hätten wir anders gehandelt.
Mir wäre neu, das man die blutlache, die schleifspuren und die Brille erst nach dem 17.04 gefunden hat.
Soweit mir bekannt, hatte man sogar den caddy am 17.04 schon gefunden.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 10:23
Die Beweislage ist wirklich sehr dünn.
Die Chancen für eine Verurteilung sind eher gering.
Schrecklich dass er vermutlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird.
Aber gibt es nicht inzwischen eine Gesetzesänderung, dass man später bei neuen Beweisstücken nun doch wieder belangt werden darf, auch wenn man freigesprochen wurde???


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 10:46
Ja
Beispiel ist der Mord an
Frederike von Möhlmanns

Freigesprochener Täter ist aktuell wieder in U Haft


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 10:52
Zitat von Kolibri81Kolibri81 schrieb:Aber gibt es nicht inzwischen eine Gesetzesänderung, dass man später bei neuen Beweisstücken nun doch wieder belangt werden darf, auch wenn man freigesprochen wurde???
Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen:
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit dem die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei schwersten Straftaten ermöglicht werden soll (19/30399), beschlossen.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-strafprozessordnung-848578

Anscheinend gilt dies nicht nur für den Fall, wenn neue technische Mittel es ermöglichen, aservierte Beweisstücke aus dem ersten Verfahren neu zu untersuchen, sondern es wird demnächst auch möglich sein, weitere, neue Beweise zu sammeln und somit weiter gegen Freigesprochene zu ermitteln. Man denkt zunächst, nachträgliche Aufklärung (und somit Gerechtigkeit) werde hierdurch begünstigt. Ich finde aber, dass es gleichzeitig auch die Qualität eines Freispruchs mindern könnte. Eine neue Dimension öffnet sich quasi in der deutschen Rechtsprechung: Theoretisch könnte somit auch demnächst ein zu Recht freigesprochener nachträglich fälschlicherweise schuldig gesprochen werden. Und kann so ein nachträglicher Schuldspruch auch seinerseits wieder nachträglich in Freispruch umgewandelt werden, wenn es nachträglich doch wieder entlastende Beweise gibt?
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Retsiemfoh schrieb:
Wenn wir da schon gewußt hätten das es um einen Mordfall geht, dann hätten wir anders gehandelt.

Mir wäre neu, das man die blutlache, die schleifspuren und die Brille erst nach dem 17.04 gefunden hat.
Soweit mir bekannt, hatte man sogar den caddy am 17.04 schon gefunden.
Zumal ja die Zeugenaussage von der Sichtung am Baumarkt auch erst später dazu kam, oder nicht? Ich finde gerade keinen Hinweis darauf, wann sich die Baumarktzeugin erstmals gemeldet hatte...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 10:59
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Zumal ja die Zeugenaussage von der Sichtung am Baumarkt auch erst später dazu kam, oder nicht? Ich finde gerade keinen Hinweis darauf, wann sich die Baumarktzeugin erstmals gemeldet hatte...
Da die videosichtung bereits am 17.04.21 stattgefunden haben soll, müsste die Zeugin sich direkt innerhalb von 24 Stundenbei der Polizei gemeldet haben.
Und da der caddy am 16.04.21 gefunden wurde und die blutlache und die schleifspuren schon am 13. oder 14.,
war die videosache nach der spurenlage, die die Ermittler dazu brachte nicht mehr nur von vermisst auszugehen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 11:13
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Da die videosichtung bereits am 17.04.21 stattgefunden haben soll, müsste die Zeugin sich direkt innerhalb von 24 Stundenbei der Polizei gemeldet haben.
Und das kommt mir spanisch vor. Denn die Rede war von einer Sichtung zwei Tage nach der Tat. Allerdings finde ich gerade keine Quelle für den zeitlichen Ursprung der Zeugenaussage selbst (wann ist die Frau zur Polizei gegangen?).

[[ Ich glaube, die Berichterstattung hat es einfach mal wieder durcheinander gewirbelt. Ich glaube, die Polizei berichtete heute = Prozesstag davon, dass nachträglich Videomaterial vom 17.04.21 gesichtet wurde, dies aber als aussichtslos nicht vermerkt und gespeichert sondern zur Löschung freigegeben worden ist. ]]

EDIT: Alles wieder zurück, habe Tag des Verschwindens von KM = 15.04. angenommen, statt 13.04.
Sichtung nach zwei Tagen durch Zeugin + Videoauswertung am 17.04. würden also zeitlich passen. Daten vertauscht, sorry.

Hätte man nicht in der Tat längst sehr wohl davon ausgehen müssen, dass KM etwas zugestoßen war? Und war Herr G zu diesem Zeitpunkt bereits im Fokus der Ermittlungen?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 11:24
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Ich glaube, die Berichterstattung hat es einfach mal wieder durcheinander gewirbelt. Ich glaube, die Polizei berichtete heute = Prozesstag davon, dass nachträglich Videomaterial vom 17.04.21 gesichtet wurde, dies aber als aussichtslos nicht vermerkt und gespeichert sondern zur Löschung freigegeben worden ist.
Bitte nicht böse nehmen, was ich jetzt sage.
Aber du solltest bitte ab und an selbst recherchieren und nachdenken.
Edit: genau das meinte ich, aber jetzt hast du es ja nachgeholt 😊

Wenn sich die Zeugin nicht sofort gemeldet hätte, wäre man garnicht auf die Idee gekommen, diese Videobänder zu sichern.
Und 1 Jahr später wäre dies nicht mehr möglich, da längst gelöscht.

Es gibt also nur 2 Möglichkeiten

1. Die Bänder wurden nie gesichtet und die Polizisten lügen jetzt, um ihre Schlamperei zu verbergen
(Möchte ich ungern glauben)

Oder

2. Die Zeugin hat sich direkt gemeldet, man sah sich nur das Band des Eingangs an und nicht das des Parkplatzes und vernichtete beide Bänder dann (Schlamperei) ohne einen aktenvermerk.

Wobei es hier ein Problem gibt, denn ein aktenvermerk müsste schon allein, deshalb bestehen, da die Bänder gesichert wurden und somit eine Löschung innerhalb der Frist, für den baumarkt nicht mehr möglich war.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 11:29
Hatte G vom 13./14.04. bis ... zu den anderen "Caddy + Mann - Sichtungen" Alibis? War er arbeiten und wurde dort auch von seinen Kollegen gesehen? Langsam ist ja anzunehmen, dass nicht KM am Baumarkt gesehen wurde, sondern ein anderer Caddyfahrer. Der vllt der Verbringer von KMs Caddy gewesen sein könnte.


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30.04.2022 um 11:41
Am 13.04 hatt MG wohl tatsächlich frei, laut bisherigen Aussagen, die anderen Tage keine Ahnung, dazu gibt es wohl zumindest öffentlich keine Angaben.

Und nein es ist durchaus nicht klar, das es nicht KM war am Baumarkt.
Auch wenn man es annehmen kann, aber bisher gibt es keinen tatsächlichen Beweis für seinen Tod.
Wenn man die Zeugenaussagen als wahr annimmt, würde dies bedeuten, daß er zumindest noch eine Weile gelebt hat.(das ist ja gerade das, worum es im Prozess gerade geht)
Und da die bänder des tatsächlichen Ort der Sichtung (Parkplatz) nicht kontrolliert wurden, kann man jetzt noch nicht mal sagen, ja da war jemand oder es ausschließen.

Die Person, die die Zeugen als mutmasslich KM gemeldet haben, kann ja auch nur dort auf jemanden gewartet und nie den Baumarkt betreten haben.


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30.04.2022 um 11:51
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:2. Die Zeugin hat sich direkt gemeldet, man sah sich nur das Band des Eingangs an und nicht das des Parkplatzes und vernichtete beide Bänder dann (Schlamperei) ohne einen aktenvermerk.
Anscheinend ist es nicht üblich, darüber Aktenvermerke zu machen, sondern es wird an eine Stelle gemeldet und damit ist der Fall erledigt.
Wenn das der übliche Prozess ist, ist es keine Schlamperei, sondern das bei der Polizei festgelegte Vorgehen. Wer weiß, wieviele Videos die täglich wegen irgendwelcher Vorfälle oder möglicher Sichtungen prüfen. Das kriegt man normalerweise ja gar nicht mit.

Ich finde es blöd, dass die Polizisten nun angegriffen werden, wenn sie das tun, was üblich ist. Dann müsste man die Prozesse bei der Polizei ändern.

Und die Bänder dann zu löschen ist auch keine Schlamperei, sondern den Datenschutzregeln entsprechend.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 11:59
Zitat von ThordisThordis schrieb:Anscheinend ist es nicht üblich, darüber Aktenvermerke zu machen, sondern es wird an eine Stelle gemeldet und damit ist der Fall erledigt.
Wenn das der übliche Prozess ist, ist es keine Schlamperei, sondern das bei der Polizei festgelegte Vorgehen. Wer weiß, wieviele Videos die täglich wegen irgendwelcher Vorfälle oder möglicher Sichtungen prüfen. Das kriegt man normalerweise ja gar nicht mit.
Da muss ich dir leider widersprechen.
Es gab eine Sichtungsmeldung, dieser musste nachgegangen werden.
Das heisst es gibt einen Ermittlungsauftrag.

Und eine Dokumentation ist hier verpflichtend.

1. Anzeige/Meldung der Sichtung
2. Nachverfolgen
3. Bänder sichern
4. Sichten
5. Vermerkt das der Sichtung nachgegangen wurde, dazu die Bänder gesichert und gesichtet wurden.
Damit klar ist, die Meldung wurde bearbeitet und wie.
6. Lagerung der Bänder und der Akte, da Bestandteil einer laufenden Ermittlung.

Denn selbst wenn es nicht KM gewesen ist, könnte diese Sichtung und der Baumarkt noch eine Rolle spielen.


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30.04.2022 um 12:01
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Bitte nicht böse nehmen, was ich jetzt sage.
Aber du solltest bitte ab und an selbst recherchieren und nachdenken.
Ich habe ein Datum verwechselt und 1-2 Minuten später korrigiert. Aber danke für den Tipp mit dem Nachdenken, das werde ich nun ab und zu tun.

Zum Thema:
Zitat von ThordisThordis schrieb:Anscheinend ist es nicht üblich, darüber Aktenvermerke zu machen, sondern es wird an eine Stelle gemeldet und damit ist der Fall erledigt.
Wenn das der übliche Prozess ist, ist es keine Schlamperei, sondern das bei der Polizei festgelegte Vorgehen. Wer weiß, wieviele Videos die täglich wegen irgendwelcher Vorfälle oder möglicher Sichtungen prüfen.
Ich habe es auch so verstanden, dass man aufgrund der Zeugenaussage Videomaterial gesichtet hat, aber dieses eben nicht zur Klärung der Frage beitragen konnte. Der Ablauf ist wohl ordnungsgemäß. Ich kam nur wegen meines Datum-Verdrehers auf falsche Rückschlüsse, bzgl. des Zeitpunktes. Letztendlich aber egal - die Polizei hat die Spur untersucht und die Videos waren nicht brauchbar zum Erkenntnisgewinn.

Edit: Ggf. fehlt ein Vermerk, da man die Videos nie offiziell eingefordert hat. Ich denke, man fuhr zum Baumarkt, ließ sich vor Ort die Videos zeigen um einen Eindruck bzgl. Qualität und vor allem Sichtbarkeit des Parkplatzes zu erlangen. Man sah, dass diese Bänder nichts taugen würden und beanspruchte sie gar nicht erst.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 12:16
Übrigens war weder die Sichtung geklärt, noch der Fall KM.

Denn Die Zeugen sagten nie, daß sie KM im Baumarkt gesehen haben, sondern auf dem Parkplatz.
Und Videos können bearbeitet werden von der Polizei.
Und wenn es nur wäre um zu sehen, ob es ein entsprechendes Fahrzeug da gab und 3 Personen die sich unterhalten an diesem Fahrzeug.

Und ganz ehrlich so schlecht sind Parkplatzüberwachungskameras 2021 auch nicht gewesen, das darauf nur ameisenkrieg herrscht.
Zumal man diese ja nicht mal ansah, sondern einfach davon ausging, da nichts erkennen zu können.(eigene Aussage der Polizisten)


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30.04.2022 um 12:28
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Edit: Ggf. fehlt ein Vermerk, da man die Videos nie offiziell eingefordert hat. Ich denke, man fuhr zum Baumarkt, ließ sich vor Ort die Videos zeigen um einen Eindruck bzgl. Qualität und vor allem Sichtbarkeit des Parkplatzes zu erlangen. Man sah, dass diese Bänder nichts taugen würden und beanspruchte sie gar nicht erst.
So stelle ich mir den Ablauf auch vor.

Bearbeiten hilft nun mal nichts, wenn die Auflösung es nicht hergibt.
Vielleicht sollte ich nochmal nachdenken.
Dann könnte ich auch behaupten, dass die Videos nicht schlecht gewesen sein können, auch wenn ich sie nie gesehen habe.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 12:36
@Thordis
@Alktanzler

Ihr habt vollkommen Recht !


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30.04.2022 um 12:59
Zitat von ThordisThordis schrieb:Bearbeiten hilft nun mal nichts, wenn die Auflösung es nicht hergibt.
Vielleicht sollte ich nochmal nachdenken.
Dann könnte ich auch behaupten, dass die Videos nicht schlecht gewesen sein können, auch wenn ich sie nie gesehen habe.
Ich sagte nicht das sie gut sind, ich sagte lediglich das ich nicht glaube, das dort Kameras hängen die nur ameisenkrieg aufzeichnen.
Aber auch die Polizisten wissen nichts über die Qualität der Aufnahmen, da sie vorher ausschloßen, darauf etwas sehen zu können, ohne reinzuschauen.
Zumal die Kameras im eingangsbereich ja wohl so gut waren, daß darauf alles klar war, warum sollten dann auf dem Parkplatz ein so schlechtes System verbaut sein?

Und entschuldige, aber selbst wenn man am ende darauf nur Schemen gesehen hätte, hätte man dann zumindest 3 personen im gespräch an einem Caddy gesehen, und somit die Aussage an sich verifiziert.

Es wäre dann nur unbekannt ob es KM war.
Aber jetzt wird den Zeugen vorgeworfen blödsinn zu erzählen.
Sie haben die Meldung innerhalb von 24 Stunden nach der Sichtung getätigt, als das gedächtnis noch frisch war und sie sahen ihn ohne Maske.
Der Sache wurde aber scheinbar dann nicht weiter nachgegangen.
Gibt es vielleicht jemanden der KM ähnlich sieht und ebenfals Zugriff auf einen Caddy hat?


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30.04.2022 um 13:13
Und übrigens, da man KM nicht gesehen haben will und aber der Caddy auf dem Parkplatz nicht ausgeschlossen werden konnte, hätten die Bänder erst recht aufbewahrt werden müssen, um später zu schauen ob der mutmaßliche Täter oder Verbringer mit dem Caddy dort war.

Man kann halt die Sichtung nicht als separaten Vorfall, sondern muß ihn als Indiz innerhalb des Fall KM sehen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 13:29
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Und übrigens, da man KM nicht gesehen haben will und aber der Caddy auf dem Parkplatz nicht ausgeschlossen werden konnte, hätten die Bänder erst recht aufbewahrt werden müssen, um später zu schauen ob der mutmaßliche Täter oder Verbringer mit dem Caddy dort war.
Es geht m.E. hier doch nicht um die Qualität der Bänder im Sinne von Auflösung und Belichtung. Es geht vermutlich schlicht darum, dass die Bänder den Parkplatz wenig bis gar nicht zeigen. Mein örtlicher Baumarkt filmt den Windfang am Eingang von innen heraus und im Bereich von Seiteneingängen/Lieferzone auch die Außenfassade, aber aus parallelem Winkel. Dort wirst du vermutlich nirgendwo auch nur Reihe 1 des Parkplatzes sehen... Als die Polizei die Kameraeinstellungen prüfte, war dann halt klar, dass hier nichts zu holen ist.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

30.04.2022 um 13:34
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Es geht m.E. hier doch nicht um die Qualität der Bänder im Sinne von Auflösung und Belichtung. Es geht vermutlich schlicht darum, dass die Bänder den Parkplatz wenig bis gar nicht zeigen. Mein örtlicher Baumarkt filmt den Windfang am Eingang von innen heraus und im Bereich von Seiteneingängen/Lieferzone auch die Außenfassade, aber aus parallelem Winkel. Dort wirst du vermutlich nirgendwo auch nur Reihe 1 des Parkplatzes sehen... Als die Polizei die Kameraeinstellungen prüfte, war dann halt klar, dass hier nichts zu holen ist.
Ich verstehe deine Argumente.

Aber laut Aussage hatte man die im Eingangsbereich ja gesichtet.
Und verweist darauf, daß die des Parkplatz garnicht erst gesichtet wurde. Sie und wir wissen also nicht, was darauf zusehen ist.
Aber auch ein späteres sichten ob der Täter oder verbringer dort war, haben sie mit der Löschung verhindert, daher werden solche Bänder immer erst nach Abschluss der Untersuchungen zur Löschung freigegeben.
Und der Fall ist bis heute ja nicht abgeschlossen.


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