Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
02.05.2022 um 11:31Papaya64 schrieb:Der Sinn der Tarnung besteht ja darin, dass es so aussieht, als habe ein Imker dort seine Bienen nur für mehrere Monate ausgebracht,Je nachdem, in welchem Bundesland es steht bzw wie umfangreich es ist, könnte es sich vllt um "Fliegende Bauten" handeln?
In der Regel gilt: Die „genehmigungsfreien Fliegenden Bauten“ müssen standsicher sein, benötigen aber keine Aufstellungs-Prüfung. Dies ist aber nur rechtens, solange ein Fliegender Bau nicht länger als drei Monate an einer bestimmten Stelle aufgebaut ist.Quelle: Internet
Wäre so ein "Bauwerk" an einem öffentlich zugänglichen Ort errichtet und auch bemerkt worden, liegt vllt bei einer Bau-/Naturschutzbehörde eine Anzeige vor (Harz, Sachsen-Anhalt?). Stacheldraht aussenrum wäre noch auffälliger. Bienenflug / Einflugschneisse neben öffentlichen Wegen? Eher nicht.
Schwarz gebaut/aufgestellt und mit Namensschild versehen? Da hoffe ich auf Beobachtungen von Hobbyimkern, die vllt selbst ihre Beuten mobil aufstellen und vorab die Abstände zu anderen Völkern checken. Gibts dafür keine Plattformen bzw Karten, wo die Standorte eingetragen werden? Ist doch heutzutage kein grosser Aufwand.
Etwas anders siehts aus, wenn die Beuten auf einem herrenlosen, verwilderten Grundstück, Datschengrundstück oder verlassenem Kleingarten stehen. Dann könnte das der vermeintliche Eigentümer selbst aufgestellt oder genehmigt haben. Und bei einem abgelegenen kaum genutzten Grundstück wäre auch der Stacheldraht erklärbar bzw auf Privatgrundstück keine Gefahr für Wanderer und Gassigeher.
Fraglich ist, ob wirklich auch Bienen transportiert wurden oder nur leere Beuten aufgestellt wurden. Alte leere Bienenstöcke. Der Rest der Baumaterialien nicht sichtbar oder einmal durch den Schlamm gezogen?