Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
31.05.2022 um 23:52Soso Lebenslang ohne die besondere schwere der Schuld . genau wie es zu erwarten war !
Hat ein persönlichkeitsgestörter Täter der so etwas tut und Familien zu Schaden bringt auch hinlänglich verdient .
Man konnte nicht feststellen , wie der KM genau zu Tode kam (Punkt) .
War es aus einem Streit heraus oder tatsächlich heimtückisch aufgelauert .
( Meine Vermutung ist zwar aufgelauert und KM überrascht so das dieser lauter wurde und nachbarn "den Streit" gehört haben wollen )
Da ist das Gericht eher auf Nummer sicher gegangen.
Aber macht es noch einen Unterschied für einen 51 Jährigen ob er 15 Jahre oder länger in Haft verbringt wird.
Das Leben ist nun vorbei .
Für die Revision gibt es schon Lücken , nämlich das niemand genau sagen kann war es DER Mord wie abgeurteilt wurde oder
ist das Urteil fehlerhaft und es könnte gemäß des Streites ,den Nachbarn vernommen haben wollen , doch eine Körperverletzung bzw.
Tötung im Affekt gewesen sein .
Da ist das Gericht ganz klar auf Nummersicher gegangen . Es wurde keine Heimtücke und keine niedrigen Beweggründe aufgeführt und im Urteil festgestellt .
Aber ganz ehrlich . Wer als bürer möchte eine Person wie den MG in seiner nähe geschweige denn in seiner Nachbarschaft haben !
Sicher niemand mehr .
Meiner Ansicht nach wäre der MG in der geschlossenen Psychatrie noch besser aufgehoben gewesen , da wäre es unter Gleichgesinnten gewesen :)
Das wird viel Arbeit für den Nitschmann wenn das urteil schriftlich vorliet , jetzt kann er mal zeigen wie gut seine Fähigkeiten als Spezialist für Revisionsverfahren sein sollen .
Gut vorstellbar das ein Revisionsantrag sogar in einigen Punkten durch kommt , was aber nicht bedeutet das dass Urteil zwingend gemildert werden muss.
Der Angeklagte hätte vielleicht doch lieber einiges zur Tat aussagen sollen und wäre so vielleicht mit einer Tötung im Affekt davon gekommen ( vielleicht 8 Jahre ) wenn er hätte erklären können warum er die Leiche noch verschwinden ließ ohne eine Verdeckungsabsicht gehabt zu haben .
Die Nachbarn wollen immerhin einen Streit zuvor gehört haben , damit hätte die Verteidigung schon was drehen können .
Nun ist es Lebenlang wegen Mordes .
Hat ein persönlichkeitsgestörter Täter der so etwas tut und Familien zu Schaden bringt auch hinlänglich verdient .
Tiergarten schrieb:Bemerkenswert finde ich immerhin, dass das Gericht die beantragte Schwere der Schuld nicht gelten ließ und auch nicht auf Heimtücke als weiteres Mordmerkmal erkannte.Dies dürfte sich daraus ergeben , das ein erfahrener Anwalt dies für einen Revisionsgrund vorbringen könnte.
Man konnte nicht feststellen , wie der KM genau zu Tode kam (Punkt) .
War es aus einem Streit heraus oder tatsächlich heimtückisch aufgelauert .
( Meine Vermutung ist zwar aufgelauert und KM überrascht so das dieser lauter wurde und nachbarn "den Streit" gehört haben wollen )
Da ist das Gericht eher auf Nummer sicher gegangen.
Aber macht es noch einen Unterschied für einen 51 Jährigen ob er 15 Jahre oder länger in Haft verbringt wird.
Das Leben ist nun vorbei .
Für die Revision gibt es schon Lücken , nämlich das niemand genau sagen kann war es DER Mord wie abgeurteilt wurde oder
ist das Urteil fehlerhaft und es könnte gemäß des Streites ,den Nachbarn vernommen haben wollen , doch eine Körperverletzung bzw.
Tötung im Affekt gewesen sein .
Da ist das Gericht ganz klar auf Nummersicher gegangen . Es wurde keine Heimtücke und keine niedrigen Beweggründe aufgeführt und im Urteil festgestellt .
Aber ganz ehrlich . Wer als bürer möchte eine Person wie den MG in seiner nähe geschweige denn in seiner Nachbarschaft haben !
Sicher niemand mehr .
Meiner Ansicht nach wäre der MG in der geschlossenen Psychatrie noch besser aufgehoben gewesen , da wäre es unter Gleichgesinnten gewesen :)
Das wird viel Arbeit für den Nitschmann wenn das urteil schriftlich vorliet , jetzt kann er mal zeigen wie gut seine Fähigkeiten als Spezialist für Revisionsverfahren sein sollen .
Gut vorstellbar das ein Revisionsantrag sogar in einigen Punkten durch kommt , was aber nicht bedeutet das dass Urteil zwingend gemildert werden muss.
Der Angeklagte hätte vielleicht doch lieber einiges zur Tat aussagen sollen und wäre so vielleicht mit einer Tötung im Affekt davon gekommen ( vielleicht 8 Jahre ) wenn er hätte erklären können warum er die Leiche noch verschwinden ließ ohne eine Verdeckungsabsicht gehabt zu haben .
Die Nachbarn wollen immerhin einen Streit zuvor gehört haben , damit hätte die Verteidigung schon was drehen können .
Nun ist es Lebenlang wegen Mordes .