MettMax schrieb:Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräftig und andererseits steht auch in der Begründung des Urteils:
So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme.
Richtig!
Worauf ich eigentlich hinaus will:
Eine Strategie der Verteidigung war, das Ableben von KM anzuzweifeln. Inwieweit ein Todesnachweis erfolgte und wie der vom Gericht gewürdigt wurde lasse ich mal außen vor. Das Urteil ist ohnehin noch nicht rechtskräftig.
Wenn nun schon während des Prozesses die Meldung von der "Witwe" lanciert wird, führt das zu Beeinflussungen die eine neutrale Wertung gar nicht mehr zulassen.
-Eine Vernünftige Verteidigungsstrategie zu diesem Punkt wird damit sabotiert-
Nun stellt sich die Frage, wer den Begriff "Witwe" als erstes gebraucht hat, und wenn es nicht die Pressestelle der Justiz war, warum keine Rüge erfolgte.