Papaya64 schrieb:Ich schrieb "selbst wenn". Für mich ist nicht erkennbar, dass bzw wie die Schuldfrage geklärt wurde. Und das liegt an der völlig intransparenten Berichterstattung über die Aktenlage und den Prozess.
Wenn jemand in diesem Forum rhetorisch brillant ist, dann @Papaya64. Eigentlich formuliert er auch immer präzise.
In diesem Fall allerdings war seine Wortwahl mindestens missverständlich. „Selbst wenn die Schuldfrage tatsächlich vor Gericht geklärt werden konnte“ heißt für mich: Die Schuldfrage wurde geklärt.
Um zum Ausdruck zu bringen, dass er davon nicht überzeugt ist, hätte
@Papaya64 wohl besser geschrieben: „Selbst wenn die Schuldfrage tatsächlich vor Gericht geklärt worden wäre“.
Aber genug der Beckmesserei. Klar ist nun auf jeden Fall, dass
@Papaya64 der Überzeugung ist, das Landgericht Braunschweig habe den wahren Schuldigen für die Tötung von Karsten M. nicht belangt. Denn: Die Schuldfrage sei ja nicht geklärt.
Ich finde das anmaßend, zumal der Bundesgerichtshof die Revision verworfen hat mit der Begründung, Prozess und Urteil seien nicht als rechtsfehlerhaft zu beanstanden. Und zu einem wasserdichten Gerichtsurteil gehört es doch wohl maßgeblich, aufgrund einer eindeutigen Klärung der Schuldfrage den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.