MettMax schrieb:Hier kommt es eben darauf an, ob die Behörden eine Gefahr von Leib oder Leben des Vermissten erkennen.
Ob hier im vorliegenden Fall eine solche Gefahr angenommen wäre bleibt spekulativ. Das könnte man noch am ehesten mit dem zurücklassen der Medikamente begründen. Aber wie schon geschrieben, halte ich das für unwahrscheinlich.
Denn: Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.
MettMax schrieb:Was also in keinem Fall passieren wird, sind Ermittlungen gegen dritte, wenn es keine Anzeichen auf eine Gewalttat zum Nachteil des Vermissten gibt. Dafür gibt es keine rechtliche Basis.
Ohne die Blutspuren im Garten und PKW des Opfers hätte es die sicheren Anzeichen auf eine Gewalttat nicht gegeben.
Ich nehme daher an, das dieses Szenario vom Täter angestrebt wurde. Aber irgendetwas ging schief, KM verlor viel Blut, die persönlichen Dinge des Opfers verblieben im Haus und der falsche Rucksack wurde in der Hektik mitgenommen.
Die Argumentation von
@MettMax ist schwerwiegend und nicht einfach von der Hand zu weisen.
Gewiss ist es nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen bei erwachsenen Personen durchzuführen, wenn keine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Und förmliche Ermittlungen gegen Dritte einzuleiten, wenn es keine Anhaltspunkte für ein Gewaltdelikt zum Nachteil eines Vermissten gibt, dürfte erst recht schwierig sein.
Aber es ist eben auch in jedem Einzelfall Ermessenssache, wie von den Ermittlungsbehörden vorgegangen wird.
Im vorliegenden Fall hätte die Polizei prüfen müssen, ob davon auszugehen ist, dass KM aus freien Stücken das Weite gesucht hat, einen Suizid plante oder aber Opfer einer Gewalttat geworden ist. Wenn man dabei zu dem Schluss gekommen wäre, dass ein Verbrechen die wahrscheinlichste Alternative darstellt, hätte man zwingend Ermittlungen (zunächst wohl gegen Unbekannt) aufnehmen müssen.
Und aus meiner Sicht sprach - auch ohne Blutspuren- viel für ein Kapitaldelikt. So gab es zum Beispiel nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür, dass KM Knall auf Fall aus seinem familiären Umfeld flüchten und andernorts ein neues Leben starten wollte.
Zuhause waren -trotz gelegentlicher Zweifel an der Treue seiner Frau- keine Probleme augenfällig, die einen solchen Ausbruch erklärbar machen könnten. Es ist nichts bekannt über heftige Konflikte oder gar tätliche Auseinandersetzungen. Gleiches galt für die berufliche Seite.
Wenn jemand wie KM dennoch selbstbestimmt „aussteigen“ wollte, warum nahm er dann keine Kleidung mit, kein Geld, keine Kreditkarten, kein Handy - und nicht einmal die Tabletten, auf die er so dringend angewiesen war?
So wenig es also Anzeichen für ein geplantes, freiwilliges Verschwinden gab, so unwahrscheinlich musste auch ein Selbstmord erscheinen. Für einen Suizid fehlte ebenso wie für ein Abtauchen an einen unbekannten Ort jegliches Motiv.
Unter Berücksichtigung all dieser Umstände hätten die Behörden meiner Überzeugung nach letztendlich darauf erkennen müssen, dass im Fall von KM Gefahr im Verzug ist und neben Suchaktionen auch Ermittlungen zu veranlassen seien, ob jemand beim Verschwinden des Mannes nachgeholfen hat. Die Alarmzeichen waren schrillend.
Beipflichten möchte ich
@MettMax in der Annahme, dass MG darauf abgezielt haben dürfte, seinen Rivalen möglichst spurlos zu beseitigen und dass dann frühmorgens im Garten irgendetwas aus dem Ruder lief. Offenbar hatte der einstige Polizist darauf gehofft, dass ohne direkte Anhaltspunkte für eine Gewalttat wie etwa Blut Nachforschungen im Sande verlaufen würden.