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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 16:40
Danke @Papaya64 für die Information.

Den Termin 14 Uhr hatte der Vorsitzende Richter auch am Schlusstag der Beweisaufnahme festgelegt, während Rechtsanwalt Nitschmann wegen seiner weiten Anreise auf 14.30 Uhr drängte.

Der Termin 14.30 Uhr wurde dann auch in einer Pressemitteilung des Landgerichts verkündet, bis man ihn jetzt korrigierte.

Weitaus ärgerlicher als dieses Termindurcheinander ist jedoch, dass auch die Urteilsverkündung wegen des am selben Tag anberaumten Großverfahrens gegen eine mehrköpfige Bande wohl wieder in einem kleinen Sitzungssaal stattfindet.

Zuletzt waren dort immer nur zwei Journalisten und zwei Vertreter der Öffentlichkeit zugelassen. Es wird ja auch jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Medienplätze bereits vergeben sind.

Ich halte das für einen Quasi-Ausschluss der Öffentlichkeit und einen Skandal. Schade, dass nicht auch die Öffentlichkeit Revision beantragen kann, um eine echte öffentliche Verhandlung (auch ohne teils geheime Zeugenvernehmung) erzwingen zu können.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 17:20
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Weitaus ärgerlicher als dieses Termindurcheinander ist jedoch, dass auch die Urteilsverkündung wegen des am selben Tag anberaumten Großverfahrens gegen eine mehrköpfige Bande wohl wieder in einem kleinen Sitzungssaal stattfindet.

Zuletzt waren dort immer nur zwei Journalisten und zwei Vertreter der Öffentlichkeit zugelassen. Es wird ja auch jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Medienplätze bereits vergeben sind.

Ich halte das für einen Quasi-Ausschluss der Öffentlichkeit und einen Skandal. Schade, dass nicht auch die Öffentlichkeit Revision beantragen kann, um eine echte öffentliche Verhandlung (auch ohne teils geheime Zeugenvernehmung) erzwingen zu können.
Auch wenn durch “Zufall“ der große Gerichtssaal nicht zur Verfügung steht, gibt es noch genügend kleine wo aber auf jeden Fall mehr als nur 4 Personen Platz hätten.
Sollte das aber wieder der kleinste Saal sein wo die Urteilsverkündung stattfindet, dann muß man wohl davon ausgehen das die Öffentlichkeit hier mal wieder ausgeschlossen werden soll. Anders ist das jedenfalls nicht mehr zu verstehen.Da kann ich dem Kommentar von @Tiergarten hier nur voll und ganz zustimmen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 20:42
Die öffentliche Verkündung wird eine kurze Formsache, ich denke mal das das Gericht deswegen auf Sparflamme fährt.
Da die anschießende Begründung ohnehin nicht öffentlich sein wird, kann man dafür den kleinen Saal gleich weiter nutzen .

Den Rucksack werden sie ihm nicht aufschultern können, ich hoffe aber das es für Mord reicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 20:52
Mit Verlaub, werter @ExilHarzer, das mit dem Rucksack habe ich nicht verstanden.

Dass es für Mord reicht, nehme ich mal an. Von der besonderen Schwere der Schuld gehe ich eher nicht aus.

Aber wer weiß...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 21:11
@Tiergarten
"Rucksack" ist umgangssprachlich zumeist das, was es zur eigentlichen Strafe obendrauf gibt. Sicherungsverwahrung oder auch die besondere Schwere.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 21:19
@ExilHarzer
Danke für die Erläuterung! Bin wieder etwas schlauer geworden...:)

Noch eine Anmerkung zu @Retsiemfoh
Wegen der Säle. Natürlich haben da mehr als vier Leute Platz. Aber der Großteil der Sitze geht für das Gericht, die Verteidiger, Nebenkläger und deren Anwälte sowie Verteidiger und Angeklagten drauf.

Im Zuschauerbereich könnten auch deutlich mehr Personen sitzen, aber das ist wegen Corona nicht gewollt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.05.2022 um 21:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Zuschauerbereich könnten auch deutlich mehr Personen sitzen, aber das ist wegen Corona nicht gewollt.
@Tiergarten

Ist schon klar, aber das jetzt noch mit Corona zu entschuldigen, wo im Gericht ja auch noch Maskenpflicht ist, das ist mMn lächerlich.
Aber wenn die Urteilsbegründung sowieso unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist, dann ist es sowieso egal.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.05.2022 um 19:30
Ich könnte mir vorstellen, dass es auch damit zusammen hängen könnte, dass die Kirche ja ziemlich unentspannt ist, wenn eine Ehe (eines/einer Mitarbeiter/in) offensichtlich nicht so läuft, wie sie sich das wünschen... Bei uns in WI musste eine Erzieherin den kath. Kindergarten verlassen, weil sie ihre Lebensgefährtin offiziell geheiratet hat... Ganz schön spiessig...

Was ist erst, wenn es dann "amtlich" ist, was hier in diesem Fall passiert ist.... Aber das ist jetzt nur mal so eine Vermutung.... Also hier bei uns wäre der Job sicherlich dann auch weg, bei uns sind sie halt so....


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 14:31
Das Urteil ist verkündet. Frei zugänglich ist die Information:
BUNDESPOLIZIST MUSS DER TÄTER SEIN
Urteil im Manczak-Prozess: Lebenslang wegen Mordes
Nach etwa sieben Monaten ist das Urteil im spektakulären Manczak-Prozess gefallen: Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung von Martin G. hatte bereits im Vorfeld Revision angekündigt.
Quelle: https://www.goslarsche.de/lokales/liebenburg_artikel,-urteil-im-manczak-prozess-lebenslang-wegen-mordes-_arid,2532172.html

Nun auch hier:
Am heutigen Dienstag ist das Urteil im sogenannten "Mord ohne Leiche"-Prozess ergangen. Dem Fall, in dem der Bundespolizist Martin G. seinen Freund, den Familienvater Karsten Manczak ermordet haben soll. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Quelle: https://regionalheute.de/wolfenbuettel/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 14:37
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Das Urteil ist verkündet. Frei zugänglich ist die Information:
BUNDESPOLIZIST MUSS DER TÄTER SEIN
Urteil im Manczak-Prozess: Lebenslang wegen Mordes
Nach etwa sieben Monaten ist das Urteil im spektakulären Manczak-Prozess gefallen: Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung von Martin G. hatte bereits im Vorfeld Revision angekündigt.
Quelle: https://www.goslarsche.de/lokales/liebenburg_artikel,-urteil-im-manczak-prozess-lebenslang-wegen-mordes-_arid,2532172.html
Danke für die Info @Papaya64! Revision war klar, das wird aber wohl nichts nützen, es sei denn das Gericht hätte einen schweren Verfahrensfehler gemacht, und da wird man schon aufgepasst haben.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 14:45
U.a. @MettMax hatte schon einmal verlinkt, wo ein guter, auf Revisionssachen spezialisierter Staranwalt da überall ansetzen kann:
Diese Fehler können mit der Revision angegriffen werden :
(Beispielhaft)

Das Gericht hat Beweisanträge unrichtig behandelt oder fehlerhaft abgelehnt (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO)

Das Gericht hat unzulässige Beweismittel verwendet oder fehlerhaft Beweismittel in den Strafprozess eingeführt (z. B. Verstoß gegen § 252 StPO, Fehler beim Selbstleseverfahren)

Das Gericht hat einen Fehler bei dem Ausschluss der Öffentlichkeit begangen (absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziff. 6 StPO)

Das Gericht hat Fehler bei dem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung gemacht (Verstoß gegen § 247 StPO, absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziffer 5 StPO).

Aufklärungsrüge: das Gericht hat fehlerhaft wesentliche Beweismittel nicht genutzt (Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO)

Inbegriffsrüge: Das Gericht hat im Urteil wesentlichen Beweisstoff aus der Hauptverhandlung übergangen.

Die Anklageschrift erfüllt nicht die Anforderungen des § 200 StPO (fehlende Voraussetzung, ggf. Verfahrensrüge).

In den Urteilsgründen finden sich Widersprüche oder die Feststellungen des Urteils sind lückenhaft

Das Gericht hat den Beweiswert einzelner Beweismittel oder Indizien verkannt

Das Gericht hat sich nicht sorgfältig genug mit der Aussageentwicklung eines Zeugen befasst (insbesondere bei Sexualdelikten).

Das Gericht hat materielles Recht falsch angewendet, fehlerhafte Subsumtion

Rechtsfehler in der Bemessung (Höhe) der Strafe
Quelle: https://www.revision-strafrecht.de/


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 18:03
Das Gericht scheint die Story der Staatsanwaltschaft wohl geglaubt zu haben.
Der 51-jährige Angeklagte hat dem Gericht zufolge seinen engsten Freund Karsten M. im April 2021 in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) getötet. Er brachte das stark blutende Opfer anschließend in dessen Kleintransporter an einen unbekannten Ort. Das Auto tauchte später auf dem Expo-Gelände in Hannover am Holländischen Pavillon auf. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Freundes eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. "Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg", sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.

Der Verurteilte verfolgte die Urteilsbegründung teilnahmslos auf der Anklagebank. Manchmal schaute er kurz auf, schüttelte dann den Kopf. Der Richter beschrieb sehr detailliert das Verhältnis des 51-Jährigen zur Familie des Opfers. Man sei sehr gut befreundet gewesen. Der Angeklagte war wie ein zweiter Vater für die Kinder seines besten Freundes. Als die Affäre mit dessen Ehefrau seine eigene Ehe zerstörte, wollte er diese Affäre heiraten. Das lehnte die Frau ab. Dann verschwand M. - bis heute ist die Leiche nicht gefunden.

Gericht: Indizien zufolge ist der Vermisste tot

Die Richter gehen aufgrund der Indizien allerdings davon aus, dass der 51-Jährige den Familienvater M. umgebracht hat, heißt es. Ermittler hatten auf der Terrasse - dem mutmaßlichen Tatort - eine Blutlache, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten entdeckt. In dem Kleintransporter fand sich zudem eine größere Menge Blut.
Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Mord-ohne-Leiche-Lebenslange-Haft-fuer-Angeklagten,mordprozess494.html


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 18:54
Regionalheute.de schreibt nun in einem deutlich erweiterterten Artikel zur Urteilsbegründung:
wie und womit er ermordet wurde, bleibt unklar und reiht sich in eine Reihe von Fragen ein, auf die auch die Strafkammer keine Antwort hat. Es gibt kein Geständnis des Angeklagten, es gibt keine Augenzeugen, die den Mord gesehen oder tatsächlich gehört haben, es gibt keine DNA, die eindeutig der Tat zuzuordnen ist und am Ende gibt es eben auch keinen Auffindeort, keine Leiche.
Es sei aber auch das Verhalten nach dem 13. April 2021 gewesen, das den Angeklagten verdächtig erscheinen lasse. Warum wollte er, der selbst Bundespolizist ist, sich dem Kontakt zu den Ermittlern entziehen. Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen? Warum folgte er nicht der Vorladung zur Zeugenaussage und kam dem erst nach einer Anordnung und einem Polizeieinsatz nach? Hinzu kommen diverse weitere Fragen, etwa, warum er nicht freiwillig der DNA-Probenabgabe nachkam
Quelle: https://regionalheute.de/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/

Ist das nicht sein gutes Recht in einem Rechtsstaat und wäre er zu irgend etwas von alledem verpflichtet? Allein weil er schon zu Beginn der Ermittlungen von den Beamten darüber getäuscht wurde, was sein aktueller "Status" (Zeuge oder Beschuldigter) ist, finde ich das ein eher nachvollziehbares Verhalten. Damit soll eine lebenslange Haftstrafe begründet werden?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 19:25
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Es sei aber auch das Verhalten nach dem 13. April 2021 gewesen, das den Angeklagten verdächtig erscheinen lasse. Warum wollte er, der selbst Bundespolizist ist, sich dem Kontakt zu den Ermittlern entziehen. Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen? Warum folgte er nicht der Vorladung zur Zeugenaussage und kam dem erst nach einer Anordnung und einem Polizeieinsatz nach?
Vielleicht auch nur, weil damit auch die Sache mit dem widerrechtlich angeeigneten Ausweis unweigerlich ans Tageslicht kommen musste?
Rückte er nicht allein deswegen ins Visier der Ermittler, weil die Affäre ein offenes Geheimnis in der Gegend war?

Schon das mit dem Personalausweis allein hätte zur Folge gehabt, das er seine Beamtenlaufbahn und seine Pensionsansprüche an den sprichwörtlichen Nagel hätte hängen können.
Das er damit noch einen Mobilfunkvertrag abschloss, und ihn teilweise(?) im Hotel vorlegte, spielt dabei schon keine Rolle mehr.
Zog man diese Möglichkeit, als Erklärung für sein Verhalten, überhaupt in Erwägung?
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen?
Und wenn ein persönlich betroffener Polizist mitermittelt, wissen wir doch alle auch, was darauf folgen würde.
Diese Frage ist für mich Nonsens.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Hinzu kommen diverse weitere Fragen, etwa, warum er nicht freiwillig der DNA-Probenabgabe nachkam
Auch darüber kann man streiten. Wie wir aber inzwischen Wissen, brachte auch der Abgleich vorhersehbar kein brauchbares Ergebnis.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Damit soll eine lebenslange Haftstrafe begründet werden?
Hiermit schließe ich mich dieser Frage an.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 20:21
Einmal abgesehen davon, wie man das Urteil bewertet, ob man die Begründung für überzeugend oder für in Teilen fragwürdig hält, hat mich die Form der Urteilsverkündung in der Kritik am Umgang mit der Öffentlichkeit noch bestärkt.

Zwar hat das Gericht sich entgegen vielfach anderer Erwartung dazu entschlossen, auch die Begründung des Urteils vor Publikum auszubreiten. Das ist ebenso zu begrüßen wie der offenkundige Wechsel in einen größeren Saal.

Aber: Dass die Begründung des Richterspruch eineinhalb Stunden lang öffentlich vorgetragen wurde, ohne offenbar an intime Klippen zu stoßen, zeigt doch eindeutig, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Plädoyers unangemessen war. Und vermutlich war dies auch so bei der Vernehmung von Frau M.

Könnte darin womöglich ein Revisionsgrund liegen? Grundsätzlich wäre ja, wenn ich das richtig verstanden habe, ein unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit ein Grund für eine Neuansetzung des Verfahrens.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 21:50
Auch wenn ich mir sicher bin das der Verurteilte der Täter war, wirft die "Urteilsbegründung" für mich noch mehr Fragen auf als das sie Antworten liefert.
Offenbar waren etwaige DNA-Spuren auch nicht wirklich verwertbar.
Alles nur Vermutungen.
Blutspuren wurden offenbar auch nach Gutherrenart bewertet.
Revisionsgründe gibt es genug, ich bin wirklich auf die Bewertung des OLG gespannt.

In der Aussage der Frau M. hat es offenbar wie von @Tiergarten vermutet auch keine großen Beweise gegeben.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 22:39
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Damit soll eine lebenslange Haftstrafe begründet werden?
Schreibt das die Zeitung oder war das Teil der Verkündung? Das geht nämlich nicht so genau aus diesem Absatz hervor.

Sollte das - aber ich bezweifle es - Teil der Urteilsbegründung gewesen sein, dann wäre eine gelungene Revision so gut wie fix, da es einem Angeklagten natürlich nicht zur Last gelegt werden darf, wenn dieser seine Rechte in Anspruch nimmt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 22:44
Ich glaube, die Urteilsfindung in diesem Fall war objektiv schwer.

Es gab keine Leiche, keinen klaren Tatverlauf, keine eindeutige Tatwaffe. Dazu gesellten sich Fehler der Ermittler, und man hatte es mit einer Reihe schwer einzuordnender Zeugen zu tun (insbesondere in Bezug auf Sichtungen von KM nach dem Überfall).

So eine Konstellation ist in einem Mordprozess äußerst selten. Dennoch ist das Urteil samt Begründung für mich weitgehend schlüssig.

Aus meiner Sicht sind die Indizien, die für einen Mord seitens MG sprechen, so erdrückend, dass das Gericht ihn schwerlich mit einem Freispruch mangels Beweisen davonkommen lassen konnte.

MG hatte ein Motiv, nachdem er zuvor erfolglos auf eine Trennung von KM und seiner Geliebten hingewirkt hatte. Er kannte Tatort und Gewohnheiten des Opfers, ein von ihm gemieteter Leihwagen parkte zum Tatzeitpunkt am frühen Morgen vor Ort.
MG hatte sich mit einer Pistolenarmbrust eine potenzielle Mordwaffe besorgt und deren Wirkung gegoogelt (und später mit fadenscheiniger Begründung den Kauf dieser Waffe zu vertuschen versucht).

MG verschaffte sich unter Missbrauch eines gefundenen Passes ein Zweithandy, von dem aus am Tatmorgen offensichtlich vom späteren Fundort des Caddys von KM sowie vom Bahnhof Salzgitter Taxis geordert wurden.

Und was das Nachtatverhalten des Verurteilten anbelangt: Bei allem Verständnis dafür, dass er von der Polizei bei Vernehmungen (als Zeuge oder Tatverdächtiger) verschaukelt wurde: bei der Suche nach dem besten Freund auf stur zu schalten und aktive Mithilfe zu verweigern, hat auch in anderen Fällen schon Verurteilungen befördert.

Bezeichnend ist für mich in diesem Zusammenhang auch ein von einer Zeitung zitierter Hinweis in der Urteilsbegründung: Demnach soll MG nach dem ersten Anruf der Polizei die Daten seines Handys gelöscht und später den Namen seines besten Freundes KM nicht wieder einprogrammiert haben. Ja, warum denn nicht?

Ob der Urteilsspruch ungeachtet dessen Bestand hat oder aber wegen Verfahrensfehlern (etwa in der Öffentlichkeitsbeteiligung) kassiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Bemerkenswert finde ich immerhin, dass das Gericht die beantragte Schwere der Schuld nicht gelten ließ und auch nicht auf Heimtücke als weiteres Mordmerkmal erkannte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 22:45
Zitat von PotomacRiverPotomacRiver schrieb:Schreibt das die Zeitung oder war das Teil der Verkündung?
So zitiert die Zeitung den Richter. Die Begründung liegt natürlich nicht öffentlich vor. Ich stimme Dir uneingeschränkt zu, es wäre ein völliges Unding, jemandem anzukreiden, dass er sich unbequem, aber rechtskonform verhält.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.05.2022 um 23:42
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aus meiner Sicht sind die Indizien, die für einen Mord seitens MG sprechen, so erdrückend, dass das Gericht ihn schwerlich mit einem Freispruch mangels Beweisen davonkommen lassen konnte
So ist es. Aber es sind Indizien und keine handfesten Beweise. Aber die gibt es bei vielen Mordprozessen nicht. Da muß halt eine schlüssige Indizienkette für einen Schuldspruch reichen. Und das ist in diesen Fall gegeben mMn.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bezeichnend ist für mich in diesem Zusammenhang auch ein von einer Zeitung zitierter Hinweis in der Urteilsbegründung: Demnach soll MG nach dem ersten Anruf der Polizei die Daten seines Handys gelöscht und später den Namen seines besten Freundes KM nicht wieder einprogrammiert haben. Ja, warum denn nicht?
Ja, MG hat einige Fehler gemacht die ihm erst hinterher bewußt geworden sind (siehe Armbrust) oder überhaupt nicht (KM nicht wieder einprogrammiert)

Schade das der Verbleib der Baumaterialien nicht geklärt werden konnte.

Aber theoretisch könnte man diese Indizien vielleicht zerlegen da gebe ich@ExilHarzer nicht ganz unrecht.


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