Es mag ja sein, wie
@MettMax ausführte, dass es am Tatmorgen einen Streit gegeben hat und deswegen Heimtücke als Mordmerkmal entfallen könnte.
Bedeutet das aber zwangsläufig, dass generell kein Mord vorliegt? Wenn ich das richtig verfolgt habe, wird doch in diesem Fall auch von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen. Basis dafür ist der Vorwurf, dass der Ehemann der Geliebten aus dem Weg geräumt werden sollte.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich meine gelesen zu haben, dass ein Wegfall der Heimtücke eher „nur“ dazu führen könnte, die besondere Schwere der Schuld nicht zu verhängen.
Oder liege ich da falsch?