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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 00:00
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Falls er die Armbrust einsetzte, was ich glaube
Also wenn die Armbrust tatsächlich das Mordwerkzeug war, kann man nur noch von einen geplanten Vorsatz ausgehen.

Denn niemand würde so bewaffnet zu seinen Freund fahren um nur zu reden.

Beim mitführen so einer Waffe muss man schon etwas vorhaben.

Dies wiederum wäre dann auch mit Heimtücke verbunden,entsprechend die besondere schwere der Schuld wiederlegen.

Ich gehe davon aus das die eingesetzte Waffe sofort tödlich gedacht war und es keinen größeren Streit gab geschweige denn ein Baseballschläger zum Einsatz kam.

Dafür war nach dem sogenannten kurzen Streit zu schnell nichts mehr zu hören.

Es wäre allerdings nicht auszuschließen das der G erstmal kurz auf den KM eingeredet hat und danach erst geschossen hat nachdem dieser in abwies.

Würde die lauten Männerstimmen wiederlegen.

Vergessen sollte man auch nicht in dem Fall,das der Leichnam zur offensichtlichen Verdeckungsabsicht, beiseite geschafft wurde.

Dies wiederum macht ein Mordurteil im Regelfall unumgänglich.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 01:06
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Da gibt es sicherlich noch andere "pikantere" Gründe dafür.

Wie fragte schon @Retsiemfoh nicht unberechtigt?
Vielleicht wurden auch Details zu Lebensumständen und Verhalten des Toten ausgesagt, die die Öffentlichkeit nichts angehen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 08:19
Letztlich ist Frau M nun mal als Angehörige des Opfers zu sehen. Und damit steht ihr das Recht auf eine nichtöffentliche Aussage zu.
Ist halt ärgerlich, da man nicht weiß inwieweit sie zu etwaigen Tatvorbereitungen oder solchen Gedanken des TV ausgesagt hat.

Ich glaube mittlerweile das der TV den Baseballschläger bewusst aus dem Hause M mitgenommen hat. Es kann niemand beweisen das er KM nicht (im Streit) damit getötet hat. Das mit der Armbrust ist nur eine Vermutung.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 10:28
Wurde ja schon mal zitiert:
§ 171b Abs. 1 GVG – persönlicher Lebensbereich

Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Das gilt nicht, soweit das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt.

Wird der persönliche Lebensbereich eines Beteiligten (also auch des Angeklagten) erörtert, ist ebenfalls ein Ausschluss möglich. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass heute – mehr als früher – die beteiligten Personen im Mittelpunkt eines Prozesses stehen und nicht mehr nur die objektive Tat. Wenn das Gericht aber die Persönlichkeit des Täters oder auch die Folgen für das Opfer einer Straftat genau feststellen muss, dringt es dabei nicht selten in sehr intime Thematiken ein.

Der private Lebensbereich ist der Gegensatz des beruflichen Bereichs. Er umfasst Tatsachen, die im sozialen Leben nicht ohne Weiteres mit jedermann geteilt werden. Dazu gehören vor allem gesundheitliche Fragen, private Eigenschaften und Neigungen, sexuelle Vorlieben, familiäre Verbindungen, politische Ansichten sowie religiöse und weltanschauliche Einstellungen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-aus-gerichtsverhandlungen_137107.html

Es ist wohl Ermessenssache, aber basierend auf diesen Ausführungen ließe sich die Entscheidung des Gerichtes mE ableiten, ohne "noch pikantere Gründe" anzunehmen; ausgeschlossen ist das freilich auch nicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 11:51
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Wurde ja schon mal zitiert:
Das ist ja eigentlich auch verständlich, aber in dieser Konstellation, hat es auch ein stückweit ein Geschmäckle.
Zumindest die Aussage von Frau M ist ja hier maßgeblich entscheidend, aber ihre Aussagen könnten demzufolge auch nicht widerlegt werden, da nicht bekannt.
Sie könnte also alles sagen, ohne das es verifiziert wird.
Und das als Gespielin des Beschuldigten, als die Frau die ihren Mann(das Opfer) jahrelang betrogen hat, ohne Gewissensbisse.

Bei den Söhne hätte ich es verstanden, aber deren Aussage war öffentlich, waren diese nicht schutzwürdig?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 11:59
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:hat es auch ein stückweit ein Geschmäckle.
Sehe ich genauso. Hier geht es um Handlungen, die eine Erwachsene wissentlich und zum Nachteil des Mordopfers begangen hat und die möglicherweise damit im Zusammenhang stehen, dass ein Dritter einen Mord begangen hat. Wieso das schützenswert sein soll und über dem öffentlichen Interesse an einem Mordprozess steht, erschließt sich mir auch nicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 13:32
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Bei den Söhne hätte ich es verstanden, aber deren Aussage war öffentlich, waren diese nicht schutzwürdig?
Sie haben das Verhalten des TV bzw ihre Eindrücke geschildert, zB G hat KMs Platz am Tisch eingenommen, mit grossem Appetit gegessen, sich wenig an der Suche beteiligt, gehen wollen, bevor die Polizei kommt... Wären dabei gravierendere Verhaltensweisen oder Geschehnisse zur Sprache gekommen, hätten mMn die Verteidiger (oder auch der Anwalt der Mutter, wäre es um pikante Dinge gegangen) jederzeit beantragen können, dass dies in einem nichtöffentlichen Teil weitergeführt wird.

Der EINE Kuss / die EINE Liebe-meines-Lebens-Nachricht war mMn schon vor dem Prozess in den Medien.
Dass die Beziehung doch schon längere Zeit bestand, war wohl schon weiträumiger bekannt, dass es da nichts mehr geheimzuhalten bedurfte?
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:aber ihre Aussagen könnten demzufolge auch nicht widerlegt werden, da nicht bekannt.
Was heisst "nicht öffentlich"? Presse, Medien, Zuschauer werden ausgeschlossen. Auch andere Zeugen, zB Nachbarn?! Die Söhne als Nebenkläger - eher nicht (Was sagen die Juraexperten?).
Widerlegt werden ohne Aussagen wörtlich zu wiederholen: Richter und Anwälte/Verteidiger können anderen Zeugen neutrale Fragen stellen. zB dem Auswerter der Mobilfunkdaten, wie lange welche Art Nachrichten zwischen Frau M und dem TV ausgetauscht wurden oder ob das Beziehungsende durch eine Nachricht belegt werden kann.
Andere Dinge, für die es glaubwürdige Zeugen gab, fanden ja eh schon in der Öffentlichkeit statt - zB Händchenhaltend, Kinobesuch - was ich im Nachhinein nicht als schutzwürdiges Detail einstufen würde.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 14:23
Als Nichtjurist würde ich gerne noch eine Frage in den Raum stellen. Und zwar geht es um eine mögliche Revision.

Rechtsanwalt Nitschmann gibt sich laut eigener Internetseite als Revisionsexperte aus. Schon von daher könnte Einiges dafür sprechen, dass er bei einer Verurteilung von MG Revision beantragen dürfte.

Wie wären denn in einem solchen Fall die Chancen? Sind denn bereits mögliche Verfahrensfehler erkennbar?

Ich kann mich noch daran erinnern, dass die Verteidigung anprangerte, MG sei von der Polizei Goslar nicht umfassend und rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt worden, dass er fortan als Beschuldigter gelte.

Könnten dann nur bestimmte Aussagen nicht verwertet werden oder wäre dies ein ausreichender Grund, das Urteil zu kippen und ein neues Verfahren anzusetzen?

Und wenn einer Revision stattgegeben werden sollte: Wo würde dann die Verhandlung stattfinden - an neuem Ort oder wieder in Braunschweig, nur vor einer anderen Kammer?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 14:35
Ja, ich denke die Verhandlung wäre dann wieder in Braunschweig aber vor einer anderen Kammer. Zumindest hab ich das bei einer Revision schon mal so erlebt.


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18.05.2022 um 14:54
Zuständig wäre das nächst höhere Gericht, das müsste in diesem Fall das Oberlandesgericht Braunschweig sein, wenn mich nicht alles täuscht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 15:39
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Und das als Gespielin des Beschuldigten, als die Frau die ihren Mann(das Opfer) jahrelang betrogen hat, ohne Gewissensbisse.
Das weißt du nicht, oder? Ich möchte kein Victim Blaming betreiben, aber zu einem Problem in einer Beziehung gehören zwei. Vielleicht gab es Gründe, warum das Opfer die Affäre hat weiterlaufen lassen.

Obwohl er darum wusste, scheint es kein Gespräch zwischen den Partnern dazu gegeben haben. Ich finde es merkwürdig, dass er den Sohn bat, darauf zu achten, aber sich selbst nicht mit seiner Frau zusammensetzte und das klärte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 16:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie wären denn in einem solchen Fall die Chancen?
Hierzu gibt es unterschiedliche Bewertungen. Statistisch liegt die Erfolgsquote bei unter 10%.
Eine Urteilsaufhebung ist im Revisionsverfahren recht selten. Die Erfolgsquote, und damit die Erfolgsaussichten einer Revision im Strafrecht, liegt in Deutschland im Mittel zwischen 3 und 8 Prozent.
Quelle: https://revision-strafrecht.com/erfolgsausichten-einer-revision/#:~:text=Jesko%20Baumh%C3%B6fener-,Wie%20h%C3%A4ufig%20sind%20Revisionen%20erfolgreich%3F,zwischen%203%20und%208%20Prozent.

Interessant ist jedoch die folgende Einschätzung:
Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache.
Quelle: https://www.ra-samimi.de/die-revision-im-strafverfahren/

Mir ist bislang keine Aussage untergekommen, die konkrete Verfahrensfehler im Fall Manczak benennt.

Trotz der vollmundigen Selbstdarstellung Nitschmanns scheint der einzige nennenswerte überregionale Erfolg der Freispruch von Milan Sapina im Prozess um Wettmanipulationen im Fußball gewesen zu sein. Das war 2014.

Dabei ist aber Nitschmanns Rolle unklar, der Spiegel nennt als Revisionsexperten Ali Norouzi. Ausserdem kann man über die "Unschuld" Sapinas sicher auch diskutieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Milan Sapina keinen neuerlichen Wettbetrug begangen hat. Die Richter in Karlsruhe kamen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE bereits am 11. März dieses Jahres zu dem Beschluss, dass Sapinas Urteil, verhängt vom Bochumer Landgericht, in dieser Form unwirksam sei.

Sapina, Besitzer des aus dem Hoyzer-Skandal bekannten Café Kings, wurde in Bochum im vergangenen Jahr zu Lasten gelegt, dass er auf manipulierte Spiele aus dem Jahre 2008 gewettet habe. Zudem solle er eine Tatbeihilfe zum Wettbetrug geleistet haben, indem er für zwei bereits verurteilte Wettbetrüger Geld wechselte. Das Landgericht Bochum verurteilte Sapina nach einem monatelangen Prozess zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Der Berliner erhielt bereits 2005 für seine Tatbeteiligung am Hoyzer-Skandal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der BGH kam nun zu der Einschätzung, dass Sapinas neuerliche Wetterei keinen Straftatbestand erfülle: "Das Urteil bringt Rechtssicherheit und klärt eine wichtige Frage zur Sportwettenproblematik: Zurufe von Dritten, die behaupten, auf ein manipuliertes Spiel zu wetten und damit weiteren Personen, die diese Behauptung nicht prüfen können, einen vermeintlichen Informationsvorsprung verschaffen, sind juristisch nicht zu ahnden. Damit hat der BGH eine klare Grenze beim Insiderwissen gesetzt", sagt der Berliner Revisionsexperte Ali Norouzi, der Sapinas Einspruch vor dem BGH geltend machte.

Unangetastet von diesem Freispruch bleibt, dass Sapina vom Bochumer Landgericht zu vier Monaten Haft verurteilt wurde. Diese Strafe muss er jedoch nicht antreten, da er bereits 2009 und 2010 sechs Monate in Untersuchungshaft verbringen musste.

"Vom dem großen Wettskandal, der einst von den Bochumer Ermittlern bei Milan Sapina gesehen wurde, blieb am Ende lediglich ein Verhalten, dass an der Grenze zur Strafwürdigkeit liegt", sagt Sapinas Anwalt Norouzi.
Quelle: https://www.spiegel.de/sport/fussball/wettbetrug-bgh-hebt-urteil-gegen-milan-sapina-auf-a-962703.html

Nitschmann war dagegen der erste Anwalt im Prozess, der mit einer Verurteilung endete, die durch obige Revision aufgehoben wurde.
In dem wirren Prozess ging es vor allem um die Grundsatzfrage, wo Wettbetrug wirklich beginnt. Die Sapina-Seite konnte viele der Vorwürfe entkräften, die Bochumer Beweisführung wirkte zum Ende des Verfahrens immer dünner. "Wenn mein Mandant die Wettmafia ist, dann mache ich mir um den Fußball und die Bundesliga keine Sorgen", sagte Sapinas Anwalt Martin Nitschmann in seinem Plädoyer.

Bachmann plädierte trotzdem auf eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren. Am kommenden Montag soll das Urteil gesprochen werden. Sollte Sapina keinen Freispruch erhalten, "gehe ich ganz bestimmt in die Revision", so Nitschmann.
Quelle: https://www.spiegel.de/sport/fussball/prozess-in-bochum-schleppender-kampf-gegen-wettbetrug-a-888901.html


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18.05.2022 um 16:35
Es kann sein, das Seite des Beklagten einen Experten für Revisionen konsultiert.
Es gibt Anwälte die sich auf so etwas spezialisiert haben.


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18.05.2022 um 16:57
@ExilHarzer, dann schau Dir mal spaßeshalber die Website www.strafverteidiger-nitschmann.de an, was da zur Person zum Thema Revision steht. Er muss einer der Größten sein...:).

Danke @Papaya64 für die ausführlichen und interessanten Informationen zum Revisionsrecht.

Demnach scheint es im vorliegenden Fall keineswegs klar auf der Hand zu liegen, wie ja schon zwischenzeitlich getönt wurde, dass es Revisionsgründe durch die Vernehmungspraxis der Polizei Goslar gibt.

Bin ja mal gespannt, was da noch kommt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 17:12
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:dass es Revisionsgründe durch die Vernehmungspraxis der Polizei Goslar gibt.
Das ist eine interessante Frage. Es geht ja inhaltlich darum, dass erstens G wohl bei seiner Zeugenvernehmung nicht hinlänglich darüber informiert wurde, dass er als Beschuldigter gilt und zweitens um möglicherweise unangemessene Behandlung am Tag der Festnahme.

Ich bin nicht versiert genug, um zu beurteilen, ob ein mögliches Fehlverhalten der Polizei Revisionsgründe böte, auch wenn das Gericht sich in der Urteilsbegründung nicht auf Informationen stützt, die aus diesem potentiellen Fehlverhalten gewonnen wurden.

Meine Hypothese wäre, dass aufgrund der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat die Judikative nicht für Fehler der Exekutive haftbar gemacht werden kann, sofern sie sich diese nicht zu eigen gemacht hat.


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18.05.2022 um 17:23
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Er muss einer der Größten sein...:).
Und das wird evtl. dem TV zum Verhängnis werden :-)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 21:14
Bis auf den Beitrag der „Bild“ basieren alle Artikel auf einer Veröffentlichung der Nachrichtenagentur dpa.

Ungeachtet dessen glaube ich, dass es zur Urteilsverkündung einen großen Andrang von Medien und anderen Interessenten geben dürfte.

Für mich wäre es ein Skandal, wenn dann erneut ein Saal gewählt würde, in den -wie zum Schluss der Beweisaufnahme - gerade mal vier Vertreter der Öffentlichkeit passen: zwei Journalisten und zwei Zuhörer.

Damit würde man der Bedeutung dieses Verfahrens in keiner Weise gerecht. Im Grunde wäre es ein Quasi-Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ich verstehe nicht, warum sich die Medien das bieten lassen und diese Praxis nicht schon längst angeprangert haben.

Aber ich kann auch manch Anderes an diesem Prozess nicht nachvollziehen. Das gilt zum Beispiel für den völligen Verzicht auf Gutachter.

So hätte ich mir gut vorstellen können, dass es hilfreich gewesen wäre, einen ausgesprochenen Experten für die Frage herbeizuziehen, ob der festgestellte Blutverlust tödliche Folgen gehabt haben dürfte. Dann hätte sich womöglich das ganze Theater mit den irrwitzigen Sichtungszeugen erübrigt.

Und warum wurde kein Psychiater/Psychologe damit beauftragt, die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten MG darauf hin zu untersuchen, ob der Tatverdächtige etwa zur Durchsetzung seiner Interessen auch vor Gewalt nicht zurückscheuen würde?

Was für mich im Übrigen auch noch nicht gänzlich geklärt seine: Die Verkündung des Urteils wird ja öffentlich sein. Aber gilt das auch für die Urteilsbegründung?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.05.2022 um 21:31
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber ich kann auch manch Anderes an diesem Prozess nicht nachvollziehen. Das gilt zum Beispiel für den völligen Verzicht auf Gutachter.
Das und noch einige andere Sachen werde , je nach Urteil, unter Garantie im Nachgang noch eine gewaltige Rolle spielen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was für mich im Übrigen auch noch nicht gänzlich geklärt seine: Die Verkündung des Urteils wird ja öffentlich sein. Aber gilt das auch für die Urteilsbegründung?
Die Begründung wird wohl nicht öffentlich sein. Zumindest wenn die Aussagen der Ehefrau des Verschwundenen eine Rolle spielen.


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19.05.2022 um 00:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und warum wurde kein Psychiater/Psychologe damit beauftragt, die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten MG darauf hin zu untersuchen, ob der Tatverdächtige etwa zur Durchsetzung seiner Interessen auch vor Gewalt nicht zurückscheuen würde?
Vielleicht wollte man ja einen Psychologen beauftragen aber MG hat die Untersuchung abgelehnt?


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