ExilHarzer schrieb:belegbar ist so gut wie nichts in dem Fall.
MettMax schrieb:Fest steht an den 13.April 2021 nur, das der Fiat von G. persönlich zurückgegeben wurde und das er Nachmittags wieder im Hause M. auf KM "wartete" um mit ihm weiter an der Steuererklärung zu arbeiten.
Es ist immer das Gleiche in diesem Thread: Man dreht eine große Schleife und landet wieder am selben Punkt: Alles ist offen, (fast) nichts ist bewiesen, das Urteil eine Katastrophe.
Natürlich sind in diesem Fall einige Fragen ungeklärt geblieben - zum Beispiel die des genauen Tathergangs und die nach dem Verbleib von KM. Nach außen hin entstand auch insofern ein Gefühl von Lücken, als die Öffentlichkeit zeitweilig ausgeschlossen wurde und die Presse unzulänglich berichtete.
Aber zu behaupten, die Verurteilung von MG sei durch nichts zu rechtfertigen, geht nach meiner Ansicht voll daneben. Es sind so viele gewichtige Indizien zusammengetragen worden, dass unter dem Strich die Schlussfolgerung erlaubt ist: MG war der Täter.
Falls es schon in Vergessenheit geraten ist, hier noch einmal die von meiner Warte
schwerwiegendsten Gründe, die für eine Täterschaft von MG sprechen:
1. MG hatte ein handfestes Motiv (Beseitigung von KM, um eine legale Beziehung mit dessen Ehefrau eingehen zu können).
2. MG hatte Zeit (dienstfrei) und kein Alibi.
3. MG war zur Tatzeit am Tatort (er hatte sich eigens einen Fiat geliehen, den er am frühen Morgen in unmittelbarer Tatortnähe parkte und mittags wieder abholte).
4. MG kannte aufgrund der langjährigen Freundschaft das Haus und Grundstück der Manczaks genau - ebenso wie die Gewohnheit von KM, extrem früh aufzustehen. Das machte er sich zunutze.
5. MG hatte sich mit der Pistolenarmbrust eine Waffe besorgt, die grundsätzlich geeignet war, KM stark blutende Wundverletzungen zuzufügen.
6. MG besorgte sich die Schlüssel des VW-Caddy von KM und brachte den Schwerverletzten/Toten an einen unbekannten Ort. Der Pkw wurde danach zum Expogelände in Hannover gebracht; zum Expogelände und zum Bahnhof Ringelheim wurden am Tatvormittag Taxen geordert, die MG zum Zug und zurück nach Groß Döhren gebracht haben könnten.
7. MG legte ein verdächtiges Nachtatverhalten an den Tag. Er half nicht aktiv bei der Vermisstensuche und bremste bei Ermittlungen gegen sich selbst. Er vernichtete Spuren (Computer/Handy) und versuchte, den Erwerb der Armbrust jemand Fremden in die Schuhe zu schieben.
Die Liste liesse sich noch durchaus erweitern. Auf jeden Fall rechtfertigt sie meiner Einschätzung nach nicht den hier immer wieder durchschimmernden Vorwurf, die Verurteilung von MG sei ohne triftigen Grund und somit willkürlich erfolgt.