Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
01.11.2022 um 17:26Tiergarten schrieb:Auf jeden Fall rechtfertigt sie meiner Einschätzung nach nicht den hier immer wieder durchschimmernden Vorwurf, die Verurteilung von MG sei ohne triftigen Grund und somit willkürlich erfolgt.Dann drehen wir die Runde halt nochmal.
Die Indizien hatte @Tiergarten ja schon alle gelistet, damals kam sie sogar auf 12.
Beitrag von Tiergarten (Seite 150)
Meine detaillierte Antwort zu jedem einzelnen "Indiz" steht hier.
Beitrag von Papaya64 (Seite 150)
Grundsätzlich denke ich, dass niemand hier G für unschuldig hält und behauptet, eine Verurteilung sei generell ohne triftigen Grund und somit willkürlich erfolgt.
Ich, und ich denke mindestens auch @MettMax und @ExilHarzer, haben wiederholt gesagt, dass G eine Reihe von Straftaten eindeutig nachgewiesen werden können, zB die Unterschlagung des gefundenen Personalausweis und die mit der dadurch unrechtmäßig angenommenen Identität verübten Handlungen (Handynutzung, Anmietung von Hotelzimmern). Dies hätte zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe geführt und für nachhaltige Konsequenzen in seinem Beruf und für seine Pension gesorgt. Das ist völlig unstrittig.
Strittig ist allein der zweifelsfreie Nachweis des Mordes. Dieser ist nicht erfolgt. Stattdessen kamen Stammtischsprüche wie "er musste weg" an die Öffentlichkeit. Das ist nicht mein Verständnis von Rechtsstaat und muss vom BGH überprüft werden.
Ich kann letztlich nicht beurteilen, ob es nun der geplante Mord war, ein aus dem Ruder gelaufener Streit mit Todesfolge und anschließender Vertuschung oder noch etwas anderes.
Aus der Berichterstattung vom Prozess durch die Medien und persönlich anwesende Prozessbeobachter habe ich auch nicht den Eindruck, dass jemand anders das mit letzter Sicherheit als Mord erkennen kann.
Deswegen ist das Urteil auf "Mord", und ganz allein auf "Mord", für mich nicht nachvollziehbar. In einem Rechtsstaat darf niemand für etwas verurteilt werden, was ihm nicht eindeutig, und zwar eindeutig, nachgewiesen werden kann.