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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:39
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Es passte ja noch mehr nicht, denn er kann nicht 9:30 am Expo sein und 10 Uhr in Salzgitter den Mietwagen abgeben.
Die Rückgabezeit konnte meines Wissens nach nicht mehr genau geklärt werden.
Alles schwammig, wie der ganze Prozess.

Offenbar ist einfach nicht bekannt wer wann von wo telefonierte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:39
Tja, "darf" denn das Taxiunternehmen die Nr des Anrufers/Vertragspartners speichern, wenn der Beförderungsvertrag nicht zustande kam?

Die Leerfahrt/Anfahrt wird dem Fahrgast ja nicht in Rechnung gestellt. Zumal, wenn zur HandyNr keine weiteren Personen- und Adressdaten bekannt sind. Die leer gefahrenen Kilometer finden sich nur irgendwie in der Tankabrechnung/in den Geschäftspapieren wieder. Dabei könnte es natürlich sein, dass die Firma die HandyNr noch nicht gelöscht hat (um bei wiederholten Bestellungen, wo die Beförderungen nicht zustande kommen, die Nr zu erkennen und den Auftrag abzulehnen ... iSv 10x Bestellung zu einem weit entfernten Abholort, wo aber 10x niemand wartet). Aber lt DSG müsste die Nr gelöscht sein - könnte also vor Gericht nicht verwendet werden.

Oder ein anderes Beispiel. Bestelltes Taxi kommt an den Abholort. Der Fahrgast handelt mit dem Fahrer eine Schwarzfahrt aus! Eine Fahrt zu einem Pauschalpreis, bar auf die Hand, ohne dass das Taxometer läuft. Diese Variante könnte ich mir in unserem Fall sehr gut vorstellen! Bar bezahlt. Keine genaue Zeit für Start und Ziel registriert. Und der Fahrer bzw die Firma bewegt sich im nichtlegalen Bereich (nicht bei jeder Fahrt. Aber wenns der Kunde so vorschlägt?) In dem Fall würde ich als Fahrer auch nicht zugeben, jemanden befördert zu haben, sondern als Ausrede erst gewartet, dann Nahbereich abgefahren und gesucht, dann umhergefahren und nach Laufkundschaft gesucht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:41
Für mich gibt es nur 3 möglichkeiten:

1. Er war nicht Einzeltäter
2. Die ganze hannover-Taxi-Story stimmt nicht
Oder
3. Er ist tatsächlich unschuldig


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:42
Ich wüsste beim besten Willen nicht wo man im April 2021 kontrolliert wurde. Und tagsüber schon garnicht.
Wird hier das Jahr 2020 mit 2021 verwechselt?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:49
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Die Rückgabezeit konnte meines Wissens nach nicht mehr genau geklärt werden.
Alles schwammig, wie der ganze Prozess.

Offenbar ist einfach nicht bekannt wer wann von wo telefonierte.
Wenn er das Fahrzeug länger gehabt hätte, hätte es eine Nachzahlung gegeben und diese wäre vermerkt. Denn schon aus versicherungsschutz und bussgelderhebung, sicher sich fahrzeugvermieter diesbezüglich ab.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Oder ein anderes Beispiel. Bestelltes Taxi kommt an den Abholort. Der Fahrgast handelt mit dem Fahrer eine Schwarzfahrt aus! Eine Fahrt zu einem Pauschalpreis, bar auf die Hand, ohne dass das Taxometer läuft. Diese Variante könnte ich mir in unserem Fall sehr gut vorstellen! Bar bezahlt. Keine genaue Zeit für Start und Ziel registriert. Und der Fahrer bzw die Firma bewegt sich im nichtlegalen Bereich (nicht bei jeder Fahrt. Aber wenns der Kunde so vorschlägt?) In dem Fall würde ich als Fahrer auch nicht zugeben, jemanden befördert zu haben, sondern als Ausrede erst gewartet, dann Nahbereich abgefahren und gesucht, dann umhergefahren und nach Laufkundschaft gesucht.
Ist keine schlechte Idee, aber auf Grund der taxiüberfälle, mussten Fahrer ihren Standort immer melden,bzw wurden zwischen 19/20 in die meisten Taxen gps Sender eingebaut.
Und noch merkwürdiger ist, das ja nicht mal die leerfahrt dokumentiert wurde, bzw der Fahrer nicht gefunden wurde, und die zentrale dokumentiert normaler Weise, wer die Fahrt übernimmt. Versicherung und Absicherung.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:49
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:1. Er war nicht Einzeltäter
2. Die ganze hannover-Taxi-Story stimmt nicht
Oder
3. Er ist tatsächlich unschuldig
1. Da denke ich auch die ganze Zeit drüber nach. Könnte die Zeitüberschneidungen erklären.
2. Zumindest stimmt von den Zeiten her irgendetwas absolut nicht. Gab dann auch noch die Zeugenaussage, das der Caddy nach dem Verschwinden auf einem Parkplatz an der B242 stand (das führte zu den Suchaktionen)
3. Schuldig ist er mit Sicherheit, zumindest wegen Unterschlagung, Identdiebstahl...Vielleicht ist er auch nicht ALLEIN schuldig, womit wir wieder bei 1. wären


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:55
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:ch wüsste beim besten Willen nicht wo man im April 2021 kontrolliert wurde. Und tagsüber schon garnicht.
Wird hier das Jahr 2020 mit 2021 verwechselt?
Nein wird nicht verwechselt. Ich arbeite im systemrelavanten Bereich, am Kunden in seinem Haushalt, (über kranken-und rentenkassen) war also permanent unterwegs, genauso wie meine Kollegen.
Da die Abnutzung der Bescheinigung so hoch war, haben wir sie ab der zweiten Ausstellung sogar laminiert.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:57
1 wurde immer mal wieder hochgebracht, entbehrt aber bisher jeder schlüssigen Theorie, auch wenn ich es für nicht unmöglich halte.

2 belegt sind wenn überhaupt die Anrufe, nicht aber der Standort des Anrufers. War es am Ende auch nur Tarnung oder gelegtes Alibi, was dann nach hinten losging?

3 mit unschuldig meint blacklady natürlich den Mord, der Rest ist völlig unstrittig.

Es könnte schon sein, dass G aus irgendwelchen Gründen den Eindruck erwecken wollte, morgens den Caddy nach Hannover gebracht zu haben, in Wirklichkeit geschah das dann nach sorgfältigem Verstecken des Opfers erst später.

Vielleicht hat es dann doch nicht geklappt, sich anderswo ein Alibi für Montag zu verschaffen?

Oder der blaue Klaus hatte sogar recht?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 19:11
@Kuno426

In anderen Bundesländern galten Ausgangsbeschränkungen, aber nicht in der Gegend um Liebenburg.
Es interessierte keinen Menschen, ob man draußen unterwegs war, so lange man nicht mehr Menschen als zwei oder ein Haushalt (plus eins, meine ich) war.
In Niedersachsen gab es nie Ausgangsbeschränkungen, auch nicht nachts.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 19:50
Zitat von ThordisThordis schrieb:In anderen Bundesländern galten Ausgangsbeschränkungen, aber nicht in der Gegend um Liebenburg.
Die Sachsen durften sich im Umkreis von 15km bewegen, aber nicht 7km nach Thüringen zum Einkaufen fahren. Die Thüringer durften.
Später: innerhalb des eigenen und Nachbarlandkreises. Ist OT.
Bei meiner Überlegung hatte ich auch mehr den evtl Vorteil eines Mietwagen-Kennzeichens im Blick. Vllt auch für geplante Fahrten in Nachbarbundesländer, wo wieder andere Regeln galten (2020 Nov Friedhof, 30.04. Bitterfeld).

Habe in die Vorschriften reingeschaut, aber Sekundenschlaf erlitten ;-) Da hat sich ja wöchentlich was geändert im April 2021.
Zusammengefasst: Gastro, Hotel, Einzelhandel geschlossen, ausser Autowaschanlagen, Gartenmärkte, Baumärkte für gewerbl Kunden, Abhol-/Lieferdienste, ... Wahrscheinlich liefen die Baumärkte, wo G eingekauft hat bzw der Caddy gesichtet wurde, unter "Gartenmarkt mit gemischtem Sortiment"? Oder besorgte er alles über ebay?

Bei bestimmten "Dienstleistungen" musste eine Datenerhebung des Kunden erfolgen und 3 Wochen aufbewahrt werden. So richtig konnte ich aber nicht herauslesen, ob das auch für Autovermietung und Taxinutzung galt. Also bei einer Schwarzfahrt würde man ebenfalls nicht die Daten erheben! Die Taxifahrt ab Salzgitter wurde vllt erst nach den 3 Wochen bekannt?
Beim Autoverleih? Wir in der Behörde mussten immer die Anwesenheitszeit des Kunden im Büro dokumentieren. In unserem Fall mglw die Zeit der Mietwagenrückgabe. Aber wenn nach 3 Wochen die Daten vernichtet werden mussten? Weiss nicht, ob sie vor Gericht hätten verwendet werden dürfen, falls die Firma zufällig doch noch nicht vernichtet hätte.

Dann gab es noch die Variante Click&Collect, also Bestellung im weitesten Sinne und Terminvereinbarung zur Abholung. Ob da Daten erhoben und nach der Abholung/Bezahlung noch aufbewahrt werden mussten?

Die Landkreise konnten Allgemeinverfügungen erlassen, mit Regeln abhängig von der Inzidenzzahl. Das würde aber zu weit führen - jedenfalls ist G nirgends negativ aufgefallen.

(Jetzt hats alles unterstrichen. Mir gehts um die Aufbewahrungsfrist von 3 Wochen!)



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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 20:22
Zitat von ThordisThordis schrieb:In Niedersachsen gab es nie Ausgangsbeschränkungen, auch nicht nachts.
So habe ich das auch noch in Erinnerung und auch wahrgenommen.

Das einzige was ich in der Zeit hatte waren Bescheinigungen des jeweiligen Landkreises um auf Inseln in der Nordsee zu kommen.
Da war nämlich zeitweise der Fährverkehr nur für Einheimische/ Ärzte,Tierärzte etc. zugelassen. War schon merkwürdig, das eine Mal waren wir mit 13 Leuten auf so einer Fähre wo sonst hunderte fahren.

Ich glaube die Pandemie hat G nicht besonders behindert, war eher von Vorteil. Man konnte maskiert rumlaufen ohne Verdacht zu erregen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 20:25
Zur Frage, wie der offenkundige Anruf von MG mit seinem „Zweithandy“ am Tattag in der Taxizentrale Laatzen (9.36 Uhr) ermittelt werden konnte, gab es einen interessanten Austausch zwischen @MettMax und @Papaya64:
Zitat von MettMaxMettMax schrieb am 06.03.2022:Vielmehr dürfte der Anruf in der Taxizentrale aus der "Anrufliste" des sichergestellten Mobiltelefons hervorgehen, bzw. aus der betreffenden Abrechnung.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 06.03.2022:Das ist eine gute und plausible Hypothese, allerdings frage ich mich dann, wieso G sein eigenes Handy komplett gelöscht hat und dieses nicht.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb am 06.03.2022:Weil er wohl nicht damit rechnete, das man das Mobiltelefon ihm zuordnen würde können.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 07.03.2022:Stimmt, zumal er ja maximal die Rufliste im Handy löschen konnte, aber nicht auf Providerseite.
Ich finde dies deswegen erwähnenswert, weil verschiedene Möglichkeiten aufgeführt werden, wie die Ermittler den Anruf nachverfolgen konnten, ohne dass die Taxizentrale -ob korrekt oder inkorrekt- Speicherungen von Daten hätte vornehmen müssen. Gerade den Hinweis auf den Provider finde ich bemerkenswert.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Oder ein anderes Beispiel. Bestelltes Taxi kommt an den Abholort. Der Fahrgast handelt mit dem Fahrer eine Schwarzfahrt aus! Eine Fahrt zu einem Pauschalpreis, bar auf die Hand, ohne dass das Taxometer läuft. Diese Variante könnte ich mir in unserem Fall sehr gut vorstellen! Bar bezahlt. Keine genaue Zeit für Start und Ziel registriert. Und der Fahrer bzw die Firma bewegt sich im nichtlegalen Bereich (nicht bei jeder Fahrt. Aber wenns der Kunde so vorschlägt?) In dem Fall würde ich als Fahrer auch nicht zugeben, jemanden befördert zu haben, sondern als Ausrede erst gewartet, dann Nahbereich abgefahren und gesucht, dann umhergefahren und nach Laufkundschaft gesucht.
Das halte ich für eine sehr nachvollziehbare Überlegung, @Kuno426!


Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Was, wenn MG dem Taxifahrer einen Hunderter in die Hand gedrückt hätte mit der Bemerkung: Du hast mich nie gesehen und gefahren.
Und in der Zentrale hätte der Fahrer dann gesagt: Ich habe auf dem Expogelände keinen Fahrgast gefunden. Bin da ein paar Mal rumgekurvt, aber da war niemand.
Kein Wunder, wenn bei einer solchen Konstellation kein Fahrer ausfindig gemacht werden konnte...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 21:21
Es kann auch sein das der Taxifahrer sich erinnern konnte einen Fahrgast in der Nähe des Expogeländes abgeholt zu haben, ganz legal aber wie der Zeuge blauer Klaus “schlechte Erfahrungen“ mit der Polizei gemacht hat, und sowieso der Meinung war das er diesen Typen nicht wiedererkennen würde. Und sich deshalb nie gemeldet hat.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 21:42
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:“schlechte Erfahrungen“ mit der Polizei gemacht hat, und sowieso der Meinung war das er diesen Typen nicht wiedererkennen würde.
Das würde ich aus eigener Erfahrung erweitern um "Riesenumstände, wenn man vor Gericht aussagen muss als Zeuge". Und ausserdem, s.o., wegen der Maskenpflicht oder Desinteresse niemanden wiedererkennen würde. Fahrtkosten und die reine Aussagenzeit werden bezahlt. (Ich musste wegen einer 15-min-Aussage einen Tag Urlaub opfern und war 3 Stunden unterwegs - ohne dass ich etwas Entscheidendes aussagen konnte.)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 22:36
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Es kann auch sein das der Taxifahrer sich erinnern konnte einen Fahrgast in der Nähe des Expogeländes abgeholt zu haben, ganz legal aber wie der Zeuge blauer Klaus “schlechte Erfahrungen“ mit der Polizei gemacht hat, und sowieso der Meinung war das er diesen Typen nicht wiedererkennen würde. Und sich deshalb nie gemeldet hat.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Das würde ich aus eigener Erfahrung erweitern um "Riesenumstände, wenn man vor Gericht aussagen muss als Zeuge".
Diese Einschätzungen sind nicht von der Hand zu weisen.

Manche Taxifahrer -sicher nicht alle- scheuen sich davor, Ärger zu bekommen oder unnötige Belastungen etwa durch Zeugenaussagen vor Gericht oder bürokratischen Aufwand.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Bemerkung eines befreundeten Sprechers von Taxifahrern, wie zum Beispiel bisweilen bei Verlust eines Schlüsselbundes durch einen Fahrgast verfahren werde. Wenn man so etwas im Wagen finde, steuere man nicht das Fundbüro an (viel zu umständlich) und melde das auch nicht der Zentrale (bürokratischer Aufwand mit Formularen etc), sondern fahre zur nächsten Kanalbrücke - „und schwupps ist es weg“.

Wie wieviel mehr könnte das für den Fall gelten, dass man als Fahrer gesucht wird, der womöglich einen Mörder (schwarz?) befördert hat?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 22:46
@Kuno426
@Tiergarten

Ganz genau. Und letztendlich wäre es doch in erster Linie darum gegangen das der Taxifahrer MG wiedererkennt. Und da er es schon aufgrund der Maske nicht konnte, warum sollte er dann als Zeuge den Aufwand auf sich nehmen und als Zeuge auftreten, nur um zu sagen das er nicht sicher ist oder überhaupt nicht sagen kann ob das der Taxigast vom Expogelände war.
Schon ist das Thema für ihn erledigt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

04.11.2022 um 08:36
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Natürlich wurde nicht immer alles eingehalten und war bei "Grenzübertritt" ins andere Bundesland (bei mir 7km) völlig anders geregelt. Aber aus meinem und dem Nachbarfreistaat kann ich sagen, dass streng kontrolliert wurde und Strafen ausgesprochen wurden. Besonders, wenn man mit dem Auto unterwegs war und schon am Kennzeichen erkannt wurde, aus welchem Freistaat oder Landkreis man kommt!
Also bitte nicht weglächeln, was @blacklady2309 oben gefragt hatte. Weil bei uns die kontrollierten Fahrzeuge nach Kennzeichen ausgewählt wurden, frage ich mich jetzt, wie damals wohl mit Mietwagen- oder Leasing- Kennzeichen verfahren wurde (bei uns die WOBs, obwohl 300km entfernt).
Meine Eltern wohnen in Salzgitter, ich in Hannover. Also quasi genau die Strecke, die der Täter zurückgelegt haben muss. Weder wurden wir (mit H Kennzeichen) auf der Strecke kontrolliert, noch meine Eltern (mit SZ Kennzeichen). Und wir hatten durchaus engen Kontakt in dieser Zeit!

Wie das an den Orten war, wo er noch die Baumärkte aufgesucht hat, weiß ich nicht.
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Und ja bei uns wurde streng kontrolliert, so streng, daß es Kolleginnen von mir, manchmal mehrmals täglich erwischte.
Und mein Mann sogar nachts beim gassigehen mit unserem Hund angehalten wurde zur adressprüfung.
Da würde ich dich mal fragen, wo "bei uns" ist. Denn hier (Hannover) wurde ich kein einziges Mal kontrolliert.
Zitat von ThordisThordis schrieb:In anderen Bundesländern galten Ausgangsbeschränkungen, aber nicht in der Gegend um Liebenburg.
Doch. In Hannover gab es welche und in Salzgitter auch. Die wurden nur nie sonderlich gut kontrolliert. Es gab auch mal eine kurze Zeit, wo man tatsächlich nur mit seinem Hund raus durfte, aber auch nicht zu zweit, sondern alleine. Weiß ich zufällig, weil ich einen Hund hatte. Diese wurde allerdings kurze Zeit später widerrufen.
Ich kann nur gerade bei dem ganzen Regel-Hin-und-Her nicht mehr ganz recherchieren, wann genau das war.

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ausgangsbeschrankung-der-region-hannover-voraussichtlich-rechtswidrig-199221.html

Es gab auch Regelungen zum Bewegungsradius:

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-beschlusse-der-ministerprasidentenkonferenz-vom-5-januar-2021-196053.html

Ich konnte noch zurückverfolgen, dass IKEA am Standort Messegelände wohl im März wieder geöffnet hatte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

04.11.2022 um 08:41
Beschluss vom 22. März 2021
Angesichts der exponentiell steigenden Infektionszahlen kamen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder überein, die bestehenden Beschlüsse bis zum 18. April 2021 zu verlängern, die vereinbarten Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte zu ziehen, zusätzliche Maßnahmen einzuführen und eine "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" umzusetzen.

Zu den zusätzlichen Maßnahmen können gehören

Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören
weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen
Ausgangsbeschränkungen
verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Quelle: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Meldungen-zum-Coronavirus/Chronik-Corona-Regeln-in-Niedersachsen/Chronik-Verordnungen-April-2021-11.-Dezember-2021 (Archiv-Version vom 06.11.2022)

Hier konnte ich noch recherchieren, dass Ende März noch die Notbremse kam, bei der auch Ausgangsbeschränkungen galten. Ich weiß aber nicht mehr, in welcher Form.


Hier findet man die Corona-VO NDS für diesen Zeitpunkt:
https://www.niedersachsen.de/download/166806/Verordnung_zur_Aenderung_der_Niedersaechsischen_Corona-Verordnung_und_der_Niedersaechsischen_Quarantaene-Verordnung_vom_27._Maerz_2021_S._1-14.pdf


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

04.11.2022 um 10:14
@Edna
Du kannst bestimmt besser beurteilen, wie es zu Coronazeiten in Niedersachsen war. Mit meinem sächs/thür Beispiel wollte ich nur zeigen, dass es hier strenger gehandhabt wurde und wir uns Begründungen einfallen lassen mussten, um straffrei durchzukommen. zB auch mal das Auto von thür. Bekannten ausleihen, um dort im geöffneten Baumarkt einzukaufen (2020).
Ja, man möchte meinen, wenn man mit einer Leiche durch die Gegend fährt, interessieren die Coronaregeln wenig. Ich denke aber schon, dass G einen Teil seiner Vorhaben geplant hatte und dabei darauf geachtet hat, so wenig wie möglich aufzufallen. (Ja, niemand will bei einer Straftat oder Vorbereitung unnötig auffallen).
Unabhängig vom Ablauf im April 2021 wollte ich herausstellen, dass
Werkstätten und Waschanlagen geöffnet hatten, Gartenmärkte auch,
Baumärkte? Da kam es wahrscheinlich auf das Sortiment an (wewegen mich die Sichtung des rauchenden KM wundert),
Dienstleister die Kontaktdaten erfassen und 3 Wochen aufbewahren sollten.

Die theoretischen Massnahmen haben sich teilweise wöchentlich geändert (7-Tage-Inzidenz), sodass man sowohl mit Lockdown als auch mit Öffnung bestimmter Bereiche rechnen konnte, auf dem Dorf auch mal mit einer Anzeige.
Und dazu die Datenschutzbestimmungen. Erfassung/Vernichtung der Kontaktdaten - falls nicht, hätten sie vllt die Ermittlungen weitergebracht, konnten im Prozess aber nicht eingeführt werden.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

04.11.2022 um 12:36
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Unabhängig vom Ablauf im April 2021 wollte ich herausstellen, dass
Werkstätten und Waschanlagen geöffnet hatten, Gartenmärkte auch,
Baumärkte? Da kam es wahrscheinlich auf das Sortiment an (wewegen mich die Sichtung des rauchenden KM wundert),
Dienstleister die Kontaktdaten erfassen und 3 Wochen aufbewahren sollten.
Also ich habe im Lockdown sehr viel in Niedersächsischen Baumärkten eingekauft. Dafür brauchte ich nur eine Gewerbeanmeldung.

Das hat bei 3 unterschiedlichen Baumärkten ausgereicht um reinzukommen. Und zwar ohne Identprüfung. Zettel vorzeigen und rein gings.
Es hätte theoretisch irgend ein Ausdruck der wie eine Gewerbeanmeldung aussieht gereicht.
Meine Daten wurden nicht registriert. Es war zeitweise jedoch nur Kartenzahlung möglich.


Bei den Fahrten auf die Inseln war das anders, da hatte ich personengebundene Bescheinigungen der jeweiligen Behörden. Da wurde auch jedes Mal der Ausweis kontrolliert und meine Daten in ein Register eingetragen.


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