Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
13.04.2022 um 16:40Ich habe einmal versucht, die Zeugenlage am Tatmorgen in Gross Döhren aufzudröseln. Wer hat wo und wann irgendetwas gehört oder gesehen?
Ich muss gestehen: Es ist mir -trotz „Nachhilfe“- nicht vollkommen gelungen. Das liegt auch maßgeblich an der heillos verworrenen Berichterstattung.
Schon bei der Frage, wieviele und welche Personen denn den Fiat 500 (und an welcher Stelle) gesehen haben, wird es schwierig.
Offenbar waren es mindestens drei, vielleicht aber auch vier Frauen, die den Wagen mit Braunschweiger Kennzeichen in Tatortnähe gesichtet haben.
Zeugin 1 ist eine 60-jährige Nachbarin, die beobachtet haben will, dass ein Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen zu nachtschlafender Zeit hinter dem Wagen ihrer Tochter vor ihrem Wonhaus parkte. Später habe sich dort ein Caddy kurzzeitig hinzugesellt, der Kennzeichen-Fragmenten zufolge das Fahrzeug des Vermissten KM gewesen sein dürfte.
Zeugin 2 ist eine 52-Jährige aus der laut Regionalheute „unmittelbaren Nachbarschaft“ der Familie des Vermissten. Sie beobachtete diesem Medium zufolge den Fiat und den Caddy; um 5.30 Uhr habe ein Mann zwischen diesen Autos gestanden; um 5.40 Uhr sei der Caddy weggefahren und der Fiat stehengeblieben. Als sie um 13 Uhr wieder nach Hause kam, sei auch der Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen weg gewesen, schilderte die 52-Jährige.
Zeugin 3 ist die Tochter der 52-Jährigen.
„Ihre Tochter und eine Nachbarin hätten den Wagen ebenfalls gesehen.Aus ihren Schilderungen wisse sie auch, dass es sich um die 500er Baureihe handelte“, zitiert Regionalheute die 52-Jährige.
Zeugin 4 bleibt hingegen unklar. Ob es sich um eine Nachbarin (womöglich sogar die 60-Jährige?) handelt oder um eine andere Person, lässt der Bericht offen.
Denn Regionalheute verweist auf Nachfragen des Richters zum Kennzeichen und die Aussage der 52-Jährigen, „auch ihre Schwägerin habe ein Q im Nummernschild erkannt“. Und etwas weiter heißt es: „Zur Erhellung der Kennzeichenfrage sollen nun noch einmal die Tochter und die Schwägerin der Zeugin befragt werden“.
Doch wie auch immer, ob nun Nachbarin oder Schwägerin: Für das Gericht wird vermutlich am Ende entscheidend sein, ob der vom Tatverdächtigen angemietete Fiat am Tatmorgen in unmittelbarer Tatortnähe war - egal, ob nun am Fortunaweg, an der Brinkstrasse oder Am Hellebach. Und das scheinen immerhin drei Zeuginnen (mindestens) bestätigen zu können. Ein womöglich wichtiges Puzzleteil für die Urteilsfindung.
Ich muss gestehen: Es ist mir -trotz „Nachhilfe“- nicht vollkommen gelungen. Das liegt auch maßgeblich an der heillos verworrenen Berichterstattung.
Schon bei der Frage, wieviele und welche Personen denn den Fiat 500 (und an welcher Stelle) gesehen haben, wird es schwierig.
Offenbar waren es mindestens drei, vielleicht aber auch vier Frauen, die den Wagen mit Braunschweiger Kennzeichen in Tatortnähe gesichtet haben.
Zeugin 1 ist eine 60-jährige Nachbarin, die beobachtet haben will, dass ein Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen zu nachtschlafender Zeit hinter dem Wagen ihrer Tochter vor ihrem Wonhaus parkte. Später habe sich dort ein Caddy kurzzeitig hinzugesellt, der Kennzeichen-Fragmenten zufolge das Fahrzeug des Vermissten KM gewesen sein dürfte.
Zeugin 2 ist eine 52-Jährige aus der laut Regionalheute „unmittelbaren Nachbarschaft“ der Familie des Vermissten. Sie beobachtete diesem Medium zufolge den Fiat und den Caddy; um 5.30 Uhr habe ein Mann zwischen diesen Autos gestanden; um 5.40 Uhr sei der Caddy weggefahren und der Fiat stehengeblieben. Als sie um 13 Uhr wieder nach Hause kam, sei auch der Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen weg gewesen, schilderte die 52-Jährige.
Zeugin 3 ist die Tochter der 52-Jährigen.
„Ihre Tochter und eine Nachbarin hätten den Wagen ebenfalls gesehen.Aus ihren Schilderungen wisse sie auch, dass es sich um die 500er Baureihe handelte“, zitiert Regionalheute die 52-Jährige.
Zeugin 4 bleibt hingegen unklar. Ob es sich um eine Nachbarin (womöglich sogar die 60-Jährige?) handelt oder um eine andere Person, lässt der Bericht offen.
Denn Regionalheute verweist auf Nachfragen des Richters zum Kennzeichen und die Aussage der 52-Jährigen, „auch ihre Schwägerin habe ein Q im Nummernschild erkannt“. Und etwas weiter heißt es: „Zur Erhellung der Kennzeichenfrage sollen nun noch einmal die Tochter und die Schwägerin der Zeugin befragt werden“.
Doch wie auch immer, ob nun Nachbarin oder Schwägerin: Für das Gericht wird vermutlich am Ende entscheidend sein, ob der vom Tatverdächtigen angemietete Fiat am Tatmorgen in unmittelbarer Tatortnähe war - egal, ob nun am Fortunaweg, an der Brinkstrasse oder Am Hellebach. Und das scheinen immerhin drei Zeuginnen (mindestens) bestätigen zu können. Ein womöglich wichtiges Puzzleteil für die Urteilsfindung.