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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

16.04.2022 um 18:55
Man darf eines nicht vergessen:

Der Angeklagte macht (meiner Meinung nach aus gutem Grund) von seinem Recht gebrauch die Aussage zu verweigern.

Dadurch ergibt sich ein sehr einseitiges Bild, nämlich in weiten Teilen nur "Indizien" der Staatsanwaltschaft die den TV belasten sollen.
Vielleicht hat er für einige Mutmaßungen der Anklagebehörde sogar plausible Erklärungen, hält es aber für besser zu schweigen.

Mir fehlt immer noch der gerichtsfeste Beweis, das KM tot ist.

Ich für meinen Teil finde die Anklage, insbesondere den Mordverdacht sehr dünn.
Wenn man schwarz (für schuldig) und weiß (für unschuldig) sehen würde ist dieser ganze Prozess GRAU.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

16.04.2022 um 19:34
Ich würde noch gerne zwei Anmerkungen zu @MettMax machen.

Die erste bezieht sich auf die Urheberschaft der Internet-Recherche zur Pistolenarmbrust. @MettMax verweist darauf, dass vielleicht nicht nur MG Zugang zum Laptop hatte. So habe seine Exfrau dort zum Beispiel kompromittierende Fotos entdeckt.

Soll das heissen, dass die Ex des Tatverdächtigen danach geforscht hat, was man mit einer Pistolenarmbrust an Verletzungen bei einem Menschen erzielen könnte?

Oder war es die Geliebte von MG, die ja nach Angaben von Nachbarn offenbar freien Zugang zum Haus des Tatverdächtigen hatte?

In Frage kommen könnte natürlich auch der unbekannte Fremde, der ja schon den Account und ein Handy von MG benutzen musste, um die Pistolenarmbrust zu bestellen...:)

Die zweite Anmerkung: Natürlich mag es sein, dass keinem Angeklagten ein Strick daraus gedreht werden darf, wenn er kein Alibi hat.

Aber wenn ich als Mordverdächtiger mit einem lupenreinen Alibi nachweisen könnte, dass ich zur Tatzeit ganz woanders war und gar nicht als Täter in Betracht kommen kann, warum sollte ich damit dann hinter dem Berg halten? Nur um den Prozess spannender zu machen?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

16.04.2022 um 19:35
Meiner Meinung nach, hatten die Ermittler es in dem Fall eilig, den Prozess gegen G. nach spätestens 6 Monaten zu eröffnen.

So besagt § 121 Abs. 1 StPO - daß, solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden darf, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund den Prozess noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

Man befürchtete wohl, das die zusammengetragenen "Indizien" nicht für eine weiterwährende Haft nicht ausreichen würden, und G. damit vorerst unter Auflagen frei kommt?

Hatte man gar die Hoffnung, das sich während des Prozesses noch belastendes findet?
Obwohl die Ermittlungsgruppe schon während des Verfahrens aufgelöst wurde.

Mein persönlicher Eindruck ist, das die Polizei zuerst nicht den geringsten Ermittlungsansatz hatte.
Durch Befragungen der Nachbarn kam man schnell auf die Affäre.
Nachdem festgestellt wurde, das KM keine Gläubiger bedienen musste, scheinen finanzielle Motive keine Rolle zu spielen.
So bastelte man also die "Indizienkette" zusammen, das es für eine Anklage von G. reichen musste.
Eifersucht als Motiv geht immer... ;)

Auffällig oft musste der Leiter der Mordkommission vor Gericht Versäumnisse einräumen.
Videos vom Bahnhof Hannover, deren Auswertung relevant hätten sein können, sind zu spät angefordert worden. Sie wären zum Zeitpunkt der Nachfrage durch die Polizei bereits gelöscht worden.
Weiterhin seien Spuren nicht oder zu spät verfolgt, oder Vorgänge nicht genau rekonstruiert worden.
Öfter benutzte Moko-Leiter Lucht die Floskel "wir gingen davon aus".
Das man dann nur zwei Funkmasten auf dem Expogelände auswertete, spricht für mich schon Bände.

Vielleicht "durften" die Beamten vor Ort nicht in jede Richtung ermitteln. Die personelle Besetzung der Beamten ist hinreichend bekannt. Da macht man es sich möglicherweise einfach.

Nur weil man angibt, das es niemand anderes mit einem Motiv gäbe, bedeutet das nicht automatisch auch, das diese Möglichkeit auch gründlich überprüft wurde.


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16.04.2022 um 19:45
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Ich für meinen Teil finde die Anklage, insbesondere den Mordverdacht sehr dünn.
Wenn man schwarz (für schuldig) und weiß (für unschuldig) sehen würde ist dieser ganze Prozess GRAU.
Die Anklage wurde aber von dem Gericht zugelassen, und das geschieht nur, wenn das Gericht von einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgeht, dass der Angeklagte auch verurteilt wird. Ich kann nicht erkennen, dass im Laufe des Prozesses der TV wesentlich entlastet wurde. Wenn er jemand anderen belasten möchte, in der Form, dass er beispielsweise nur den verletzten/sterbenden KM weggebracht hat, dann müsste er sich aber bald dazu äußern. Sonst war es das jetzt für ihn.

Dass KM mit Motorradkluft und ohne Brille sich totstellt und irgendwo ein schönes Leben macht, glaube ich nicht. Auch hat einer der Söhne von KM vor Gericht deutlich zu Ausdruck gebracht, dass er MG für den Täter hält. Wer soll es denn sonst gewesen sein? Sicher nicht der große Unbekannte. Wer hätte noch ein Motiv gehabt?

Es wäre schon besser gewesen, wenn auch noch in andere Richtungen und insgesamt auch sorgfältiger ermittelt worden wäre. Eine Verurteilung von MG ist jetzt allerdings sehr, sehr wahrscheinlich. Dass er zumindest in die Tat involviert war, davon gehe ich aus.


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16.04.2022 um 19:56
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Die Anklage wurde aber von dem Gericht zugelassen, und das geschieht nur, wenn das Gericht von einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgeht, dass der Angeklagte auch verurteilt wird.
Das ist richtig. Das hatte ich ja auch schon mal vor Prozessbeginn geschrieben. Nur musste ich meine Meinung dazu mittlerweile gründlich revidieren.
Verurteilt wird er in jedem Fall, wenn auch nur für Bienenfrevel ,Fundsachenunterschlagung und Identmißbrauch.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich kann nicht erkennen, dass im Laufe des Prozesses der TV wesentlich entlastet wurde.
Das stimmt, aber den Ermittlungsbehörden wird ja auch vorgeworfen einseitig gearbeitet zu haben. Und da der TV schweigt kann er selbst auch nichts zu seiner Entlastung beitragen.


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16.04.2022 um 20:01
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Und da der TV schweigt kann er selbst auch nichts zu seiner Entlastung beitragen.
Der TV gibt an, an dem Tag allein daheim gewesen zu sein.
Belegbar ist bekanntlich nur, das er Nachmittags mit seiner Tochter von seinem Festnetzanschluss telefonierte.
Als Alibi taugt das ohnehin nichts. Was soll er in dem Fall auch belastendes vorbringen können?
Entlastendes soll es natürlich lauten...


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16.04.2022 um 20:06
Staatsanwälte sind ja weisungsgebunden, und ich kann mir vorstellen, dass hier ein großer Druck seitens des Justizministeriums in (CDU-geführt) ausgeübt wurde, dass das "schwarze Schaf" möglichst rasch aus dem Verkehr gezogen und aus dem Staatsdienst entfernt wird. Ein Bundespolizist, als Vertreter der Staatsgewalt, der einen Ausweis klaut und Identitätsdiebstahl betreibt, zudem eines Mordes verdächtigt wird, ist nun wahrlich kein Ruhmesblatt für die Justiz in Niedersachsen.


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16.04.2022 um 20:12
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ein Bundespolizist, als Vertreter der Staatsgewalt, der einen Ausweis klaut und Identitätsdiebstahl betreibt,
Das ist jedenfalls für mich das einzige, was man ihn sicher nachweisen kann. Auch wenn er den Ausweis nicht geklaut hat, sondern "nur" unterschlagen, reicht das in jedem Falle für das Ende seiner Beamtenlaufbahn und seine Pensionsansprüche.

Erklärt für mich durchaus seine Vertuschungsversuche und sein Verhalten seinen Kollegen gegenüber.


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16.04.2022 um 20:12
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Soll das heissen, dass die Ex des Tatverdächtigen danach geforscht hat, was man mit einer Pistolenarmbrust an Verletzungen bei einem Menschen erzielen könnte?
Das soll erstmal nur heißen, dass mindestens zwei weitere Personen regelmäßig Zugriff auf den Rechner hatten, weswegen man G nicht nachweisen kann, dass er recherchiert hat.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Wer soll es denn sonst gewesen sein? Sicher nicht der große Unbekannte. Wer hätte noch ein Motiv gehabt?
Das herauszufinden wäre eigentlich Sache der Ermittlungsbehörden gewesen und Nitschmann kritisiert nicht ganz zu Unrecht, dass man sich über die Frage offensichtlich keine Gedanken gemacht hat.


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16.04.2022 um 20:17
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Das stimmt, aber den Ermittlungsbehörden wird ja auch vorgeworfen einseitig gearbeitet zu haben. Und da der TV schweigt kann er selbst auch nichts zu seiner Entlastung beitragen.
Ja, das tun die Anwälte des TV, aber das Gericht sieht das vermutlich anders. Ich hatte bereits in einem früheren Post angemerkt, dass es an der Zeit wäre, dass die Anwälte des MG ihm reinen Wein einschenken bezüglich seiner Situation, anstatt ihn in falscher Sicherheit zu wiegen, dass die dubiosen Zeugen wie blauer Klaus, 90-%-Frau etc. ihm den Kopf retten werden. Wie gesagt, wenn er jemand anderes belasten möchte oder sonst etwas zu seiner Entlastung beitragen möchte, dann wäre es jetzt höchste Zeit.

Wenn das Gericht GM wegen Mordes verurteilen möchte, dann wird es das auch tun, und wenn man sich keine Verfahrensfehler erlaubt, dann war es das für GM, da wird auch der Versuch einer Revision beim BGH nichts nützen.


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16.04.2022 um 20:31
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Wenn das Gericht GM wegen Mordes verurteilen möchte, dann wird es das auch tun, und wenn man sich keine Verfahrensfehler erlaubt, dann war es das für GM, da wird auch der Versuch einer Revision beim BGH nichts nützen.
Sorry, meinte natürlich MG.


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16.04.2022 um 20:36
Zitat von MisetraMisetra schrieb:dass es an der Zeit wäre, dass die Anwälte des MG ihm reinen Wein einschenken bezüglich seiner Situation, anstatt ihn in falscher Sicherheit zu wiegen, dass die dubiosen Zeugen wie blauer Klaus, 90-%-Frau etc. ihm den Kopf retten werden. Wie gesagt, wenn er jemand anderes belasten möchte oder sonst etwas zu seiner Entlastung beitragen möchte, dann wäre es jetzt höchste Zeit.

Wenn das Gericht GM wegen Mordes verurteilen möchte, dann wird es das auch tun, und wenn man sich keine Verfahrensfehler erlaubt, dann war es das für GM, da wird auch der Versuch einer Revision beim BGH nichts nützen.
Die ganze Argumentation kann ich nur teilweise nachvollziehen.

Dass bzw warum ihm die Anwälte keinen reinen Wein einschenken, sehe ich nicht. Es gibt ja auch hier im Forum genug Vertreter, die die Indizien nur mäßig überzeugend finden.

Es geht dabei nicht um fragwürdige Entlastungszeugen sondern um fehlende Beweise.

G muss sich dabei nicht entlasten und schon gar nicht andere belasten. Die StA muss es ihm zweifelsfrei nachweisen.

Was das Gericht möchte ist das eine (und das wissen wir nicht), was sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen tun können das andere und hoffentlich wollen sie auch nichts anderes.


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16.04.2022 um 20:40
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ja, das tun die Anwälte des TV, aber das Gericht sieht das vermutlich anders. Ich hatte bereits in einem früheren Post angemerkt, dass es an der Zeit wäre, dass die Anwälte des MG ihm reinen Wein einschenken bezüglich seiner Situation, anstatt ihn in falscher Sicherheit zu wiegen, dass die dubiosen Zeugen wie blauer Klaus, 90-%-Frau etc. ihm den Kopf retten werden.
Das Gericht macht sich die Sache nicht leicht, sonst wäre nicht die Engelsgeduld mit den ganzen Zusatzterminen.

Wie das Gericht das ganze tatsächlich sieht, wird sich hoffentlich bald zeigen. Ich bin der Meinung das es für eine Verurteilung als Mörder nicht ausreicht. Wenngleich ich keine Zweifel an der Schuld des TV habe.
Ich bin froh wenn ich mit der Urteilsverkündung eines besseren belehrt werden würde, denn es wäre heftig wenn er damit durchkommt.

Zu reinem Wein: Ich bin eher der Meinung die StA sollte auf Totschlag gehen...

Dubiose Zeugen: Klar ist das alles sehr zweifelhaft, aber die Aussagen sind nun mal gemacht worden. Wie das gewürdigt wird zeigt sich bald.


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16.04.2022 um 20:49
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Es geht dabei nicht um fragwürdige Entlastungszeugen sondern um fehlende Beweise.

G muss sich dabei nicht entlasten und schon gar nicht andere belasten. Die StA muss es ihm zweifelsfrei nachweisen.
Es gibt keine direkten Beweise, sondern nur Indizien. Das Gericht wird ein Urteil fällen und ich glaube nicht, dass es hier zu einem anderen Schluss als die Staatsanwaltschaft kommen wird. Nein MG muss sich nicht entlasten, aber wenn er die Möglichkeit hätte, seine Situation zu verbessern, dann würde ich das an seiner Stelle tun.

Dass das Gericht all diese Zeugen noch eingeladen hat, zeigt meiner Meinung nach, dass es sich keinen Fehler erlauben möchte, der nachher ein Revisionsgrund wäre. Sicher wollte man sich auch vergewissern, dass man nichts Wichtiges außer Acht gelassen hat. Ich sehe aber auch keine großartigen Bemühungen des Gerichts sich gegen die Staatsanwaltschaft zu stellen. So etwas passiert ja relativ selten. Man möchte natürlich nicht, dass das Urteil gekippt werden kann, es muss also "wasserdicht" sein.


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16.04.2022 um 21:01
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dass das Gericht all diese Zeugen noch eingeladen hat, zeigt meiner Meinung nach, dass es sich keinen Fehler erlauben möchte, der nachher ein Revisionsgrund wäre.
Meiner Meinung nach, haben die Ermittler die Steilvorlage für eine Revision bereits gegeben.
Verteidiger Martin Nitschmann ist der festen Auffassung, dass die Polizei seinen Mandanten als Beschuldigten hätten vernehmen müssen. Der Polizist hatte ausgesagt, dass man den Bundespolizisten Martin G., einen "Kollegen", aus "Eigensicherungsgründen" mit vier Polizisten abgeführt habe. Nitschmann erscheint das exzessiv: "Da können sie sich ja die Frage stellen, ob der Herr aus Sicht der Polizei als Zeuge fungiert, oder als Beschuldigter." Dem Richter, so führt Nitschmann weiter aus, sei der Punkt offenbar bewusst gewesen - er hatte die passende BGH-Rechtssprechung schon parat: "Alles, was wir heute gehört haben, spricht dafür, dass er (Martin G.) über seine Eigenschaft als Beschuldigter bewusst getäuscht worden ist."
Quelle: https://regionalheute.de/mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1637747094/


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16.04.2022 um 21:11
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Meiner Meinung nach, haben die Ermittler die Steilvorlage für eine Revision bereits gegeben.
Genau das denke ich auch.
Der Ausgang wird echt spannend.

Irgendwie ist ziemlich viel schiefgelaufen...


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16.04.2022 um 21:14
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Meiner Meinung nach, haben die Ermittler die Steilvorlage für eine Revision bereits gegeben.
Nur 3 bis 8 Prozent der Revisionen sind überhaupt erfolgreich, falls die Revision überhaupt erst angenommen wird. Aussagen, die MG als vermeintlicher Zeuge gemacht hat, als er eigentlich schon Beschuldigter war und von den Polizisten darüber getäuscht wurde, dürfen natürlich nicht verwertet werden. Eine Revision würde für ihn nur bewirken, dass der Prozess neu aufgerollt wird. In der Zwischenzeit hätte man vielleicht auch die Leiche von KM schon gefunden.


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16.04.2022 um 21:27
@Misetra
In dem Fall ist wahrscheinlich fast alles möglich.

Ob ein Leichenfund nach über einem Jahr dann noch Rückschlüsse auf den Tathergang zulässt, ist nicht unbedingt sicher.
So oder so bleibt es spannend.

Maßgeblich hängt der Ausgang des Prozesses wohl auch davon ab, wie sich die Frau von KM äußerte, und vor allem, wie glaubwürdig sie dabei auf das Gericht wirkte. Nachdem sie bei den ersten polizeilichen Befragungen nur eine "Annäherung" während eines Reha-Aufenthaltes ihres Mannes einräumte, will sie ja auch die Affäre kurz vor dem 13. April 2021 beendet haben.


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16.04.2022 um 21:40
Okay, wenn es denn so ist nach weitläufiger Meinung hier im Forum, dass die Indizienkette keineswegs für eine Verurteilung von MG wegen Mordes reicht und im Übrigen schon ein klarer Revisionsgrund vorliegt, dann könnte sich die Verteidigung doch gelassen zurücklehnen.

Stattdessen verfällt sie aber gegen Ende des Prozesses förmlich in Panik - und schickt jede Menge dubioser und skurriler Zeugen in die Bütt, die mit abenteuerlichen Sichtungsgeschichten ein Überleben von KM bezeugen sollen.

Warum dieses peinliche Manöver? Ist die Verzweiflung so groß, weil man seine Felle davonschwimmen sieht?

Von Souveränität und Zuversicht zeugt diese Verhalten jedenfalls nicht.


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16.04.2022 um 21:51
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Stattdessen verfällt sie aber gegen Ende des Prozesses förmlich in Panik - und schickt jede Menge dubioser und skurriler Zeugen in die Bütt, die mit abenteuerlichen Sichtungsgeschichten ein Überleben von KM bezeugen sollen.
In Panik? Eher nicht.
Nun sollte aber auch allen klar sein, das die Verteidiger in aller Regel nach Gerichtsterminen bezahlt werden. ;)


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