MettMax
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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar
28.03.2022 um 20:44Tiergarten schrieb:Aber die Polizei wird ihn doch ganz am Anfang der Ermittlungen als Zeige befragt haben,Ja, da war mal was. Die Zeugenbefragung scheint gewissermaßen "ausgefallen" zu sein...
In dem folgenden Artikel wird allerdings nicht deutlich, das man ihn dort zu einer Zeugenbefragung abholte.
Die entsprechende Quelle ist hier nicht zugelassen. Bei Bedarf dann einfach PN. ;)
Verteidiger Martin Nitschmann ist der festen Auffassung, dass die Polizei seinen Mandanten als Beschuldigten hätten vernehmen müssen. Der Polizist hatte ausgesagt, dass man den Bundespolizisten Martin G., einen "Kollegen", aus "Eigensicherungsgründen" mit vier Polizisten abgeführt habe. Nitschmann erscheint das exzessiv: "Da können sie sich ja die Frage stellen, ob der Herr aus Sicht der Polizei als Zeuge fungiert, oder als Beschuldigter." Dem Richter, so führt Nitschmann weiter aus, sei der Punkt offenbar bewusst gewesen - er hatte die passende BGH-Rechtssprechung schon parat: "Alles, was wir heute gehört haben, spricht dafür, dass er (Martin G.) über seine Eigenschaft als Beschuldigter bewusst getäuscht worden ist."Quelle: https://regionalheute.de/mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1637747094/
Der Unterschied wird hier deutlich:
Der Unterschied liegt im Detail, wie der Rechtsanwalt erklärt: "Wenn ich Beschuldigter in einem Verfahren bin und ich werde darüber belehrt, dann habe ich auch die entsprechenden Rechte. Dann kann ich zur Sache schweigen und dann kann ich einen Anwalt beauftragen. Wenn ich Zeuge bin und die Vernehmung ist durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, dann bin ich in der Pflicht auszusagen.Quelle: wie Oben
Also für mich liegt hier auf der Hand, warum G. konsequent schweigt.
Nachdem die Ermittler versuchten, seine ihm zustehenden Rechte zu umgehen, ist er mit Schweigen wohl am besten beraten.