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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 15:18
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum ist es ausgeschlossen, dass jemand, nachdem er alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die heiss begehrte „Liebe seines Lebens“ für sich zu gewinnen, in einem Akt von Verzweiflung zum Äußersten, sprich Mord, greift?


Ist nicht ausgeschlossen. Nur ziemlich unwahrscheinlich.
Nur weil er mit 50 Jahren zu alt und zu abgeklärt ist für liebestolle Aktionen? Gibt es etwa eine Altersgrenze für Mordmotive wie Eifersucht etc.?
Altersgrenze gibt es nicht. Aber Statistiken. https://www.woman.at/a/eifersucht-alter

Und dass G es auch deshalb nicht gewesen sein kann, weil niemand so doof ist, ein gemietetes Fahrzeug über Stunden am Tatort stehen zu lassen, muss auch nicht zutreffen.

Dass er es nicht gewesen sein kann, ist nicht belegt. Aber ein Polizist, der selber auf dem Dorf lebt und zudem noch in just dieser Nachbarschaft in Groß Döhren seit Jahren ein und ausgeht, weiß dass jemand diesen Wagen bemerken, möglicherweise auch ihn als Person erkennen und dies spätestens bei Bekanntwerden des Verschwindens bzw Mordes aussagen wird. Und er weiß, dass die Polizei diesen Wagen und ihn als Mieter identifizieren wird und er kein Alibi hat.

Ist also nicht ausgeschlossen. Nur ziemlich unwahrscheinlich.

Wer sagt denn, dass dies so geplant war? Vielleicht ist etwas aus dem Ruder gelaufen und der Täter musste kurzerhand umdisponieren. Den stark blutenden KM konnte er ja wohl kaum mit dem Leihwagen abtransportieren; wenn er da spontan auf den Caddy umgeschwenkt ist, wäre das absolut nachvollziehbar gewesen - auch wenn er dafür den Fiat notgedrungen am Fortunaweg zurücklassen musste (immerhin hatte er nicht seinen eigenen, in Gross Döhren wohl bekannten Pkw zur Anreise genutzt, sondern einen neutralen Mietwagen).


Dass das so war, ist eine der plausibelsten Theorien. Allerdings ist "etwas aus dem Ruder gelaufen" mutmaßlich eben kein Mord.
Und dass der Täter den Caddy danach nicht in Gross Döhren oder Umgebung parkte, sondern am entlegenen und scheinbar unauffälligen Expogelände, geschah trotz aller Risiken wohl ebenfalls mit Bedacht.
Auf jeden Fall ist es Tatsache (so gaga das @Papaya64 auch finden mag),
dass der Caddy hier am Stadtrand von Hannover abgestellt wurde - wenn nicht vom Täter, von wem denn sonst?
Gute Frage, vor allem, ob G der Täter war und ob das im Zusammenhang mit einem Mord aus Eifersucht geschah.
Im Übrigen erscheint es auch nicht zwingend, dass der Täter in blutverschmierter Kleidung mit Öffis von Hannover in den Harz zurückgefahren ist. Vielleicht hat er zur Tatausführung einen Overall getragen, den er dann später irgendwo entsorgt hat?
Nicht zwingend, und eher unwahrscheinlich. Richtig. Allerdings ist in allen bekannten Fakten und Informationen so gut wie gar keine vernünftige Planung zu erkennen. So wenig, dass eine mögliche Täterschaft Gs wenn überhaupt nur damit sinnvoll erklärt werden kann, dass "wohl etwas aus dem Ruder gelaufen ist ". Dass er dann zur nicht geplanten Tat, die man folglich auch nicht als Mord bezeichnen kann, eigens einen Overall mitgebracht hatte, ist also nicht ausgeschlossen. Nur ziemlich unwahrscheinlich.

Da nun jeder weiß, dass sich diese Einzelwahrscheinlichkeiten zur Gesamtwahrscheinlichkeit multiplizieren, wiederhole ich einfach nochmal die Frage:

Wer will glauben, dass gleich alle unwahrscheinlichen Dinge auf einmal so zusammen eingetreten sein sollten?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:09
Dass „etwas aus dem Ruder gelaufen“ sein könnte, muss keineswegs ein Beleg dafür sein, dass in diesem Fall kein Mord beabsichtigt war.

Nehmen wir mal folgendes Szenario an (wobei das, wie immer in diesem Fall, keine Behauptungen sind, sondern fiktive Erwägungen):

Der TV beschließt, KM aus dem Weg zu räumen. Er besorgt sich eine Pistolenarmbrust und einen Leihwagen und fährt in aller Herrgottsfrühe nach Gross Döhren. Er stellt den Fiat hinter dem Haus seines angeblich besten Freundes ab und lauert KM auf.

Der Plan: Er will KM unter dem Vorwand einer dringend notwendigen Aussprache dazu bewegen, mit ihm in den Fiat zu steigen, um ihn dann an einem vorbereiteten Ort zu töten. KM würde also spurlos verschwinden - Mord wäre nicht nachzuweisen, es könnte auch Selbsttötung sein oder ein schlichtes Weglaufen angesichts von Ehe- und sonstigen Problemen.

Doch die Situation gerät aus dem Ruder - etwa weil KM sich wehrt und sich weigert, in den Fiat zu steigen. Vielleicht attackiert er sogar den Angreifer, der daraufhin KM so schwer verletzt (ob mit der Armbrust oder auf andere Weise), dass dieser blutüberströmt zusammenbricht.

Der TV entschließt sich daraufhin, KM wegzuschaffen. Zum einen will er auf jeden Fall verhindern, dass das Opfer noch eine Aussage machen könnte; zum anderen wäre keine Leiche allemal besser als ein Getöteter, bei dem sich beispielsweise eine Wunde durch einen Armbrustpfeil nachweisen liesse.

Den Fiat mag er für den Abtransport allerdings nicht nutzen (Blut im Wagen würde ja schnell auf seine Spur führen), und so lässt er den Mietwagen notgedrungen am Fortunaweg stehen und nimmt stattdessen den Caddy.

Ich schließe jedenfalls nicht aus, dass es sich so angespielt haben könnte. Auf einem anderen Blatt steht natürlich, inwieweit sich das beweisen lässt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:18
Ja, sicher. Ist ja kein neues Szenario.

Aber in dem Fall wäre er erstens besser mit seinem Privatauto gekommen und es ist weiterhin hirnrissig, mit Blut und womöglich Leiche nach Hannover zu fahren.


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02.04.2022 um 16:19
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Allerdings ist in allen bekannten Fakten und Informationen so gut wie gar keine vernünftige Planung zu erkennen. So wenig, dass eine mögliche Täterschaft Gs wenn überhaupt nur damit sinnvoll erklärt werden kann, dass "wohl etwas aus dem Ruder gelaufen ist ". Dass er dann zur nicht geplanten Tat, die man folglich auch nicht als Mord bezeichnen kann,
Irgendetwas war geplant, sonst hätte nicht ein Fahrzeug, auf das G Zugriff hatte, an seinem freien Tag um die morgendliche Uhrzeit in GD geparkt.

Am Friedhof und beim Bienenstockvorfall hatte G auch Fahrzeuge geliehen. Das kann Zufall sein. Für mich erscheint es wie ein Schema: Beide bzw alle drei Mal, als etwas Merkwürdiges in Ms Umfeld passierte, hatte G einen Mietwagen zur Verfügung.
Möglich, dass G zufällige Leihfahrzeuge (wg TÜV, Werkstatttermin - was sich überprüfen liesse) für besondere Fahrten nutzte. Möglich aber auch, dass zuerst eine besondere Fahrt GEPLANT wurde und deren Rahmenbedingungen VORBEREITET wurden (Friedhofsbrief geschrieben, kopiert, gedruckt, abgesendet / Armbrust bestellt, ablegen lassen) und erst kurzfristig die Leihwagen bestellt wurden. Leihwagen, obwohl ihm sein Fahrzeug zur Verfügung gestanden hätte und vllt nur in der Nähe der Mietwagenfirma geparkt war.

Aus dem Ruder gelaufen könnte einerseits sein, dass KM eine Bedrohung durch G nicht ernst nahm (iSv "arglos")?
Oder, dass der erste Angriff nicht tödlich war, wie geplant. Dass zwar das Ableben KMs geplant war, aber nicht der Abtransport?
Weil G den sterbenden KM nicht im Garten liegenlassen konnte (damit er seiner Familie nicht den Namen seines Mörders verrät), musste der Plan erweitert werden um den Abtransport des Schwerverletzten?
Ist "Mordversuch mit anschliessender unterlassener Hilfeleistung" gleichzusetzen mit Mord?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:31
Nur eine kurze Anmerkung zu @Papaya64:

Natürlich kann man es durchaus als „hirnrissig“ werten, „mit Blut und womöglich Leiche nach Hannover zu fahren“.

Nur, es ist Fakt, dass dieser Caddy nach Hannover gefahren wurde. Warum er dort hingebracht wurde? Der Täter wird’s wissen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass „etwas aus dem Ruder gelaufen“ sein könnte, muss keineswegs ein Beleg dafür sein, dass in diesem Fall kein Mord beabsichtigt war.
Das meine ich auch (kann es nur nicht so gut erklären).
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:KM würde also spurlos verschwinden - Mord wäre nicht nachzuweisen, es könnte auch Selbsttötung sein oder ein schlichtes Weglaufen angesichts von Ehe- und sonstigen Problemen.
Damit hadere ich ein bisschen. Aus Sicht des TV wäre doch nichts "gewonnen", wenn niemand wüsste, dass KM tot ist! Angenommen, die Familie würde davon ausgehen, dass KM sich freiwillig in eine Klinik einweisen liess, weil er im Vorfeld vllt geäussert hatte, "er würde das nicht mehr lange aushalten" - dann hätte die Familie auf seine Rückkehr gehofft und der TV wäre wieder "in Schwebe" gehalten worden.

Nee - hoher Blutverlust war sogesehen "das Beste", was dem TV (nachträglich?) passieren konnte. KM würde für tot erklärt werden, und er hätte freie Bahn.
----------------
Wir wissen nicht, ob der Caddy an Tag 1 abgestellt wurde. Und auch nicht, ob die Leiche sich in Hannover befand/irgendwo zwischengelagert wurde.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:41
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Ist "Mordversuch mit anschliessender unterlassener Hilfeleistung" gleichzusetzen mit Mord?
Wird typischerweise als "Mord durch Unterlassung" mit Lebenslänglich bewertet, selbst wenn kein Mordversuch vorlag.
Ist mE ein mögliches Konstrukt, doch noch zu einem Mordurteil zu kommen, aber ohne Leiche schwierig.


Die Koinzidenz zwischen den Anmietungen und den Vorfällen ist sicherlich auffällig, dafür habe ich auch keine vernünftige Erklärung.


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02.04.2022 um 16:46
Ich finde den Beitrag von @Kuno426
sehr überlegenswert und habe für das „Hadern“ auch gewisses Verständnis.

Makaber, aber im Nachhinein könnte es aus Tätersicht in der Tat von Vorteil gewesen sein, dass vom Tod von KM ausgegangen werden musste.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 16:51
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:KM würde für tot erklärt werden, und er hätte freie Bahn.
Damit hatte MettMax sich eingehend beschäftigt. Er kann das besser erklären, aber ich habe mitgenommen, dass es G nicht dienlich gewesen wäre, die Leiche verschwinden zu lassen, weil es die Toterklärung so sehr verzögert, dass der Plan "Wiederheirat" in weite Ferne rücken würde. Die typische Frist beträgt 10 Jahre.

https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/wann-und-wie-kann-ein-vermisster-fuer-tot-erklaert-werden

Das schrieb auch schon Misetra Beitrag von Misetra (Seite 33)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 17:04
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:dass es G nicht dienlich gewesen wäre, die Leiche verschwinden zu lassen, weil es die Toterklärung so sehr verzögert
Ja, das auch nur als Plan B gedacht.
Plan A: sofortige Tötung, schnell und lautlos. Hat nicht funktioniert (wg Entdeckung durch KM? wg dicker Jacke?)
Plan B: Wegbringen des Schwerverletzten (oder Tötung durch "Körperkontakt"?), Hinterlassen von Blut auch im Caddy. Hinterlassen (oder nachträgliches Platzieren) eines Pfeils im Caddy >> KM erlitt hohen Blutverlust, der zum Tod geführt haben wird + Täter könnten die gleichen sein wie beim Bienenkorbvorfall (sollte mglw suggeriert werden).

Also der "hohe, mglw tödliche Blutverlust" wäre trotz Wartezeit bis zur Toterklärung immer noch erträglicher für die Pläne des TV, als ein spurlos verschwundener KM.

Wäre man dem TV nicht so schnell auf die Spur gekommen, hätte es sogar sein können, dass er (der alteingesessene GrossDöhrener) einen anonymen Hinweis auf den Leichenfundort gegeben hätte, mit dem Handy vom MB?!?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.04.2022 um 17:13
Die sofortige Tötung unter Zurücklassen der Leiche (Einbrecher, durch Bienenvorfall vorbereitet) hätte die planerischen Mängel, dass er bei der Ermittlung auf jeden Fall befragt werden würde, kein Alibi hat und er durch die Affäre und den mit hoher Wahrscheinlichkeit auffälligen Mietwagen sicher Probleme bekommen würde. Mit der Armbrust obendrein.

Sofortige Tötung unter Wegschaffung der Leiche unterscheidet sich nicht groß von Plan B.

Bestenfalls kann man fragen, ob bei fehlender Leiche "kein Blut, also womöglich eigenständig verschwunden" und "viel Blut, vermutlich tot" die beiden Fälle im Hinblick auf die Toterklärung unterschiedlich behandelt würden. Vielleicht hat MettMax dazu solide Informationen.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Wäre man dem TV nicht so schnell auf die Spur gekommen, hätte es sogar sein können, dass er (der alteingesessene GrossDöhrener) einen anonymen Hinweis auf den Leichenfundort gegeben hätte, mit dem Handy vom MB?!?
Sehr interessante Idee!


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02.04.2022 um 17:48
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:dass er (der alteingesessene GrossDöhrener) einen anonymen Hinweis auf den Leichenfundort gegeben hätte, mit dem Handy vom MB?!?
Hätte er sich dann aber nicht selbst gefährdet? Dieselbe Person die KM vor Ehebruch gewarnt hat, weiss nun nach dem Ableben des Betrogenen, wo die Leiche ist. Der Betrüger ist schnell gefunden. Man würde möglicherweise danach suchen, ob es zwischen dem alten Döhrener und G eine offene Rechnung gibt.


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02.04.2022 um 18:44
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Also der "hohe, mglw tödliche Blutverlust" wäre trotz Wartezeit bis zur Toterklärung immer noch erträglicher für die Pläne des TV, als ein spurlos verschwundener KM.
Korrekt. Das entsprechende Gesetz sieht hierfür folgende Zeiträume vor.
Verschollenheitsgesetz
§ 1
(1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.
(2) Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__1.html
Verschollenheitsgesetz

§ 4
(1) Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege oder einem kriegsähnlichen Unternehmen teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Friede geschlossen oder der Krieg oder das kriegsähnliche Unternehmen ohne Friedensschluß tatsächlich beendigt ist, ein Jahr verstrichen ist.
(2) Ist der Verschollene unter Umständen vermißt, die eine hohe Wahrscheinlichkeit seines Todes begründen, so wird die in Absatz 1 bestimmte Jahresfrist von dem Zeitpunkt ab berechnet, in dem er vermißt worden ist.
(3) Den Angehörigen einer bewaffneten Macht steht gleich, wer sich bei ihr aufgehalten hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__4.html

Anhand der farbigen Hervorhebungen ist erkennbar, das eine Person schon nach dem Ablauf eines Jahres für tot erklärt werden kann, wenn es kaum Zweifel daran gibt, das derjenige nicht mehr leben kann.
Das könnte man mit dem erheblichen Blutverlust und der Abhängigkeit von Medikamenten plausibel darlegen.

Wenn KM hingegen tatsächlich spurlos verschwunden wäre, gilt folgendes:
Verschollenheitsgesetz
§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__3.html


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02.04.2022 um 20:15
Hm, da aber weder die Menge des Blutes auf der Terrasse noch im Caddy wirklich bestimmt werden konnte, liegt keine genaue Aussage vor, ob die Menge Tödlich war.

Zum Vergleich:

Meine jüngste Tochter hat regelmäßig Nasenbluten, sie blutet meist um die 15 min, wie ein Schwein beim ausbluten.
Einmal 62 Blätter küchenrolle + zwei grossen mens-binden komplett durchtränkt + das ganze Waschbecken vollgesaut.
Das ist viel mehr Blut als auf der Terrasse und meiner Tochter ging es die ganze Zeit gut obwohl sie ein Kind ist.

Und ne freundin verlor unter der Geburt (Komplikationen) 2.5 Liter Blut, bekam am.nächsten Tag eine transfusion (500ml) und auch ihr ging es danach sehr schnell wieder gut.

Von daher, ist in meinen Augen ein Tod von KM möglich aber noch lange nicht zwangsläufig gesichert.


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02.04.2022 um 20:31
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Von daher, ist in meinen Augen ein Tod von KM möglich aber noch lange nicht zwangsläufig gesichert.
Mag schon sein, allerdings beruft sich die Anklage darauf. Hier geht es nicht um gesicherte Erkenntnisse, sondern um Wahrscheinlichkeiten.

Laut Anklageschrift:
Angesichts der im Inneren des Fahrzeugs festgestellten erheblichen Blutansammlungen, die dem Opfer Karsten M. zugeordnet werden konnten, bestehen keine berechtigten Anhaltspunkte mehr dafür, dass er noch am Leben ist.
Quelle: https://regionalheute.de/braunschweig/mord-an-karsten-m-staatsanwaltschaft-hat-anklage-erhoben-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1630424157/

Dazu kommen dann noch die zwei Blutlachen auf dem Grundstück, sowie die Schleifspur und eventuell noch die Blutlache in dem "Sprinter", den G. gemietet haben soll.


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02.04.2022 um 23:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Nur, es ist Fakt, dass dieser Caddy nach Hannover gefahren wurde. Warum er dort hingebracht wurde? Der Täter wird’s wissen.
Wer auch immer das ist. Und er wird auch wissen, ob die Fahrt im Berufsverkehr war oder ein, zwei Nächte später.


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02.04.2022 um 23:23
Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren. So räume ich ein, dass die Überlegung, der TV könne von der Annahme eines Todes von KM profitieren, etwas für sich hat.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der TV gezielt darauf hingewirkt haben soll, Blutlachen auf dem Grundstück, Schleifspuren sowie Blutreste im Caddy in einer Größenordnung zu hinterlassen, die auf einen wahrscheinlichen Tod von KM schließen lassen.

Ich halte es nach wie vor für die realistischere Variante, dass der TV seinen Kontrahenten spurlos beseitigen wollte. @Kuno426 hat zwar verdeutlicht, welche negativen Begleiterscheinungen die Ungewissheit über das Schicksal von KM hätte haben können, aber immerhin wäre sein „bester Freund“ ja verschwunden und er hätte sich einstweilen in der Familie M auch halbwegs offiziell „einnisten“ können. Zumindest er hätte ja nicht „befürchten“ müssen, dass KM eines Tages wieder auftaucht.

Ein spurloses Verschwinden bot meines Erachtens jedenfalls wohl die besten Chancen, dem Täter nicht so schnell auf die Schliche zu kommen. Immerhin besteht besteht ja auch jetzt durchaus die Möglichkeit, dass der Angeklagte ungeschoren davonkommt.


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03.04.2022 um 00:02
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der TV gezielt darauf hingewirkt haben soll, Blutlachen auf dem Grundstück, Schleifspuren sowie Blutreste im Caddy in einer Größenordnung zu hinterlassen, die auf einen wahrscheinlichen Tod von KM schließen lassen.
Die Überlegung ist soweit nachvollziehbar.
Aber würde man dann eine Armbrust oder einen Baseballschläger als Waffe in Erwägung ziehen?
Ich finde, da gibt es bessere (unblutigere) Methoden.
Immerhin geht man von einer geplanten Tat aus, zumindest seitens der Anklage.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:immerhin wäre sein „bester Freund“ ja verschwunden und er hätte sich einstweilen in der Familie M auch halbwegs offiziell „einnisten“ können. Zumindest er hätte ja nicht „befürchten“ müssen, dass KM eines Tages wieder auftaucht.
In gewisser Weise hatte sich der Beschuldigte schon länger da eingenistet.
Die Sache war auch keine Einseitige, wurde doch die Frau des Verschollenen von Gs Nachbarn öfter im Haus des TV gesehen, auch wenn dieser gar nicht daheim war.

So hätte es doch weiterlaufen können, vielleicht mit der Aussicht, das KM doch einsehen muss, das seine Ehe am Ende ist.
Wie wir wissen, wollte er der Ehe noch eine Chance geben...

Dem Gegenüber steht natürlich ihre Aussage, das Verhältnis im April 2021 beendet zu haben.
Würde man da nicht erwarten, das sich seine Wut gegen sie richtet?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein spurloses Verschwinden bot meines Erachtens jedenfalls wohl die besten Chancen, dem Täter nicht so schnell auf die Schliche zu kommen.
Zumindest lassen sich so keine Schlüsse ziehen, was Tatort und Tatwaffe betrifft.

Aber G. war in der "komfortablen" Situation, wesentlich bessere Orte für einen Übergriff zu finden. Kaum jemand kannte KM besser, seine Gewohnheiten, seine Eigenheiten, Stärken und Schwächen.
Aber der Übergriff direkt am Haus, während die Frau und die Söhne daheim sind?
G. hätte wohl ein Problem bekommen, wenn der ältere Sohn dazugekommen wäre.

Dazu die Nachbarn, die alles ungewöhnliche registrieren? Die ihn oft genug dort gesehen haben? Die vielleicht sensibilisiert waren, nachdem man beim Nachbarn kürzlich erst randalierte?
Damals wie heute ist der Verursacher unbekannt.

Das würde man als planender Täter sicherlich mit einbeziehen, gerade wenn man ebenfalls in der Gegend ansässig ist und mit der "Mentalität" vertraut ist.

Spricht alles nicht für eine geplante Tat vom TV.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.04.2022 um 00:16
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Spricht alles nicht für eine geplante Tat vom TV.
👍 Nichts spricht dafür.


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03.04.2022 um 01:20
Ich glaube das es eine geplante Tat war. Natürlich sehr dilettantisch das muß man schon sagen. Ich wüßte keinen plausiblen Grund wieso man sonst um 5 Uhr im Garten auftauchen sollte. Bestimmt nicht um KM mal eben “Guten Morgen“ zu sagen. Und für eine Aussprache oder was auch immer würde man wohl einen anderen Zeitpunkt wählen. Und schließlich hatte der TV auch eine Armbrust oder ein anderes Tatwerkzeug dabei. Warum sollte man das mitnehmen wenn man nichts im Schilde führt ?
Ich hatte ja auch schon mal geschrieben das es für den TV sicher wesentlich bessere Möglichkeiten gegeben hätte, als dort wo ein großes Risiko bestand das man auch um diese Uhrzeit gesehen wird.
Aber anscheinend war es für MG die “beste“ Möglichkeit. Warum weiß nur er allein.


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