@Misetra Die Frage ist halt, wie genau „das Opfer hat offenbar einer Liebesbeziehung des Beschuldigten im Weg gestanden“ gemeint ist und wer genau die Frau ist um die es sich gehandelt hat.
Naheliegend wäre ja die Ehefrau des Opfers. Da gibts aber auch mehrere Varianten.
1) Der TV und die Ehefrau des Opfers hatten tatsächlich eine Affäre.
-das Opfer wollte keine Scheidung/Sorgerechtsstreit
-die Ehefrau wollte keine Scheidung/Sorgerechtsstreit
-der TV wollte sein Gesicht nicht verlieren
-das Opfer wusste (oder ahnte) von der Affäre
-das Opfer wusste nicht von der Affäre
2) der TV hätte gerne eine Beziehung zur Ehefrau des Opfer gehabt.
-vielleicht wollte die Ehefrau auch gar nichts vom TV, in seiner kranken Vorstellung dachte er aber, wenn er das Opfer beseitigt, hat er eine Chance.
-die Ehefrau wollte noch keine Beziehung
Oder aber, das Opfer interessierte sich augenscheinlich ebenfalls für eine andere Frau, für die sich der TV auch interessierte. In dem Fall würde es sich gar nicht um die Ehefrau des Opfers handeln.
Kurz gesagt, diese Aussage der Ermittler ist zwar sehr konkret was das mögliche Motiv betrifft, aber es sagt uns nicht zwangsläufig etwas über das Verhältnis der 3 Parteien.
Wenn sich der TV eine (mögliche) Beziehung nur gewünscht oder eingebildet hat oder zwar eine Affäre bestand von der das Opfer aber noch gar nichts wusste, dann wäre das Verhältnis zwischen TV und Opfer vielleicht noch augenscheinlich normal gewesen. Das Opfer hätte dann noch gar nicht gewusst, dass der TV einen so großen Groll hegt.[/quote]